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klausens.com WEBLOG von KLAUSENS
27. September 1921 | Heinrich Boere wird in Eschweiler bei Aachen geboren, Mutter Deutsche, Vater Niederländer. |
circa 1923/1924 | Familie zieht in die Niederlande |
circa 1935 (?) | Boere beginnt Schusterausbildung in Maastricht-Meerssen, die er aber nach 2 Jahren abbricht. |
193? bis ??? | Boere arbeitet in der Porzellanfabrik N.V. Zwings (Name unsicher)in Maastricht-Meerssen |
Dezember 1939 |
Johannes Hendrik Feldmeijer
begründet und beginnt in den Niederlanden als 29-jähriger den
Aufbau
einer Mussert-Garde. (Anton Mussert gründete 1931 den/die NSB in
den
Niederlanden, die später ein Arm der NS in den Niederlanden war.) |
10.5.1940 / 15.5.1940 | Angriff der Deutschen auf die Niederlande. Besetzung. Kapitulation der Niederlande am 15. Mai 1940. |
2.6.1940 |
Den
Haag: Rost und Rauter und Seyss-Inquart und Himmler et al. treffen zu
einem Empfang in Clingendael/Wassenaar zusammen. Dort wird die
Errichtung einer SS-Standarte 'Westland' besprochen worden sein. (Eine
SS-Standarte 'Nordland' gab es bereits.) |
15.9.1940 | Boere tritt als ausländischer Freiwilliger der Waffen-SS bei, in Maastricht. Er wird mit 15 anderen nach einem Auswahlverfahren aus ca. 100 Bewerbern ausgesucht. (Er kommt später zur SS-Standarte Westland, SS-Division Wiking. Die Division wurde am 20. November 1940 aufgestellt, eine aus den Standarten „Nordland“, „Westland“ und „Germania“ gebildete Division.) Hitler gewährte der SS die alleinige Zuständigkeit für die Anwerbung „germanischer“ Freiwilliger, womit solche mit nord- und nordwesteuropäischer Herkunft gemeint waren. Nachdem Skandinavien besetzt worden war, wurde aus dänischen und norwegischen Freiwilligen die Standarte „Nordland“ gebildet, einen Monat später die Standarte „Westland“. Beide wurden noch 1940 mit dem deutschen Regiment „Germania“, sowie Finnen, Schweden und ein paar Schweizern zur SS-Division „Wiking“, später SS-Panzer-Division "Wiking", später 5. SS-Panzer-Division "Wiking" (ab dem 22. Oktober 1943 wurden alle Divisionen durchnummeriert) unter Felix Steiner (dieser bis 1943). Teilnahme am "Unternehmen Barbarossa" im Rahmen der Heeresgruppe Süd. |
Herbst/Winter 1940 | Boere kommt über Maastricht nach Köln. Und von da dann der Transport zur 6 Monate-Grundausbildung in der Freimann-Kaserne München. Heute noch existent. Heutiger Name: Ernst-von-Bergmann-Kaserne, zunächst hieß sie einfach Kaserne "München-Freimann" und nach 1945 hieß/heißt sie einige Jahre Warner-Kaserne. Die Ernst-von-Bergmann-Kaserne ist eine militärische Liegenschaft am Standort München, die im Zeitraum von 1934 bis 1936 von Oswald Bieber erbaut und ursprünglich bis Ende des Zweiten Weltkriegs als Kaserne München-Freimann von der SS-Standarte 1 „Deutschland“ der SS-Verfügungstruppe genutzt wurde. |
Januar 1941 |
Anfang Januar 1941 war die Ausbildung der ersten Gruppe Niederländischer SS-Männer in München beendet. |
20.1.1941 |
Am 20 Januar besuchten 15 leitende NSB-ler, darunter Mussert, Rost, Zondervan und Feldmeijer, (der nun Untergebener vom ‘Befehlshaber der Waffen-SS’ in Den Haag, Jungclaus, war), München, wo sie - zusammen mit Seyss-Inquart und ‘Generalkommissar’ Schmidt - durch Himmler empfangen und rundgeführt wurden. Der sprach in der Freimannkaserne die Erwartung aus, dass die "Nederlandse SS" auf 1200 Mann ausgebreitet werden soll. Am folgenden Tag besuchte man auch das ‘Konzentrationslager’ Dachau. |
März 1941 | Versetzung
von Boere nach Heuberg (Baden-Württemberg), weitere Ausbildung,
vor
allem
technisch. Danach Ostfront, u.a. Lemberg. Fronteinsatz bis Ende
Juli 1942. Erkrankung, u.a. an "Philitischer Roer", was etwas wie
Ruhr und/oder Syphilis sein könnte. Alte Fotos von der Kaserne
Heuberg sind hier: http://www.lexikon-der-wehrmacht.de/Karte/Truppenubungsplatze/HeubergBilder1-R.htm |
22. Juni 1941 sowie 11. Juli 1941 |
(ANMERKUNG: Boere bestreitet jegliche Beteiligung an Verbrechen der Ostfront. Auch an diesem:) Im Zuge des deutschen Überfalls auf die Sowjetunion am 22. Juni 1941 ermordeten Angehörige der Division WIKING mehrere Hundert Juden. Die Division wird unter anderem für das Massaker im zwischen Tarnopol und Lwow gelegenen Zborow am 11. Juli 1941 verantwortlich gemacht, bei dem 600 jüdische Einwohner als Vergeltung für „sowjetische Grausamkeiten“ ermordet wurden. |
17.5.1942 |
Formelle Einfügung der 800
Mann
zählenden "Nederlandsche SS" in die SS. Den Haag, sonntags,
gemeinsamer
Eid auf Hitler in Anwesenheit von Mussert und Himmler. |
September 1942 | Ende der zweijährigen Dienstzeit von Heinrich Boere, nach der SS-Ausbildung war er die ganze Zeit an der Ostfront. Boere kehrt in die Niederlande wegen Krankheit zurück: nach Ede in die Kaserne Elias Beeckmann, heutige Adresse: Nieuwe Kazernelaan 10. Ärztliche Behandlung bis Ende 1942. Alte Fotos der Kaserne siehe hier: http://www.legerplaats.nl/ede/_ede.htm |
1.11.1942 | Die Niederländische (Nederlaandsche) SS heißt nun Germanische SS in den Niederlanden: "Germaansche SS" |
10.12.1942 |
Boere
wird (nun ja in den Niederlanden) offiziell aus dem Kriegsdienst
der Waffen-SS entlassen, nachdem er ja verletzt war und in die
Niederlande
zurückgeschickt wurde. Der Austritt aus der Waffen-SS bereitet den
Eintritt in die Landwacht und in den NSB und in die "Germaansche SS"
der Niederlande vor. Boere ist Träger des "Winterabzeichens"
(gemeint
ist wohl die "Medaille Winterschlacht im Osten 1941/1942" ... auch
"Ostmedaille"). Boere ist auch Träger des "Sturmabzeichens".
Die Verleihungsvoraussetzungen für das Sturmabzeichen waren mit denen des Infanterie-Sturmabzeichens identisch. Es konnte an Soldaten verliehen werden, die ab dem 01.06.1940
|
1.1.1943 |
Boere
wird als Zähler-Ableser (Strom?
Gas?) von Bürgermeister Louis Peeters in Maastricht angestellt. Er
wird
diese Funktion bis März 1944 ausüben,wie der Leiter der
(Stadt-?)Kasse
Maastricht nach dem Krieg zu Protokoll gibt. |
8.2.1943 |
Boere wird offiziell als Sympathisant des NSB erfasst. Nationaal-Socialistische Beweging in Nederland (NSB) |
1.3.1943 | Hendrik (auch: Johannes Hendrikus) Feldmeijer wird zum SS-Standartenführer der Germanischen SS befördert. Zugleich SS-Untersturmführer der Waffen-SS. |
seit 1943, wohl eher aber seit
1944, aber wann genau?, seit Mai? |
Boere ist aktives Miglied beim 15-köpfigen "Kommando Feldmeijer". (Hendrik Feldmeijer ist der Chef des Sonderkommandos. Er hat zuletzt von Juni 1942 bis März 1943 an der Ostfront gekämpft, behauptet er - Feldmeijer - selber.) (ACHTUNG: Erlass Adolf Hitlers vom 19. Mai 1943, wonach alle "deutschstämmigen Ausländer" durch den freiwilligen Eintritt in die Waffen-SS die deutsche Staatsbürgerschaft erhielten.) |
4.5.1943 |
Boere wird offizielles Mitglied
des/der NSB. Nationaal-Socialistische Beweging in Nederland(NSB).
Stammnummer 027078 (Diese Nummer also als
Mitgliedsnummer.) Am 10.5.1943 wird der Kreisleiter einen NSB-Ausweis
von/für Boere an den/die NSB zurückschicken, weil Boere schon
eine
andere Nummer, als die derzeit aufgedruckte, bekommen habe. |
19.5.1943 |
Führererlass vom 19. Mai 1943 (RGBl. I 315), der deutschstämmigen Ausländern durch freiwillige Mitgliedschaft in der Waffen-SS die deutsche Staatsangehörigkeit zusicherte. Vom Bundesgerichtshof 1953 als immer noch gültig erklärt. (B 106/47456) |
28.9.1943 |
Die ersten 3 Morde im Rahmen der
"Aktion Silbertanne", die sich in immer weiteren Mordkommandos gegen 54
Menschen richten wird. In Meppel: Opfer Jan Dijkstra. In Meppel: Opfer Dr. Engbertus Johannes Roelfsema. In Staphorst: Opfer Arend Boldewijn. In der zweiten Phase der Morde (April bis September 1944) wurden die Morde (mindestens 21) wohl nur (noch) von einem einzigen Kommando begangen, nämlich dem dazu geformten Sonderkommando Feldmeijer. |
14.1.1944 |
Boere wird offziell Mitglied der Landwacht, ein bewaffneter Arm des/der NSB. Nationaal-Socialistische Beweging in Nederland (NSB). Zu diesem Zeitpunkt sprechen Original-Dokumente von einem Jahresgehalt von 2050 Gulden. |
Mai 1944, u.a. 12.5.1944 |
Boere spielt mit 2 anderen SS-Männern (einer davon heißt Jan Roseboom/Rosenboom, der andere Herman-Jozef Lebbink) Spion. Man schleicht sich in den Untergrund ein. Fährt (offen mit dem Fahrrad) von Venlo nach Helden-Panningen und gibt sich als "onderduiker" (Untertauchender/Untergetauchter) aus, also vermeintlich einer aus dem Widerstand gegen die Deutschen. Auf diese Weise werden sie selber im Ort aufgenommen und können dann Menschen ans Messer liefern, die solchen Untertauchenden (z.B. aus der Landwacht) Unterschlupf boten. Helden-Panningen liegt circa 15 südwestlich von Venlo. Die Gemeinde wurde am 1. Januar 2010 mit den Nachbargemeinden Meijel, Maasbree und Kessel zur Gemeinde Peel en Maas fusioniert. |
17.5.1944 |
Razzia
in Helden-Panningen. Boere (der die Szene ja "undercover" auserkundet
hat) ist beteiligt. Circa 100 bis 120 SS-Männer und andere
militärische
Kräfte des deutschen Besatzerregimes führen die Razzia durch.
52
Personen werden festgenommen, circa 20 geraten später in deutsche
Zwangsarbeit. Es sterben einige der Verhafteten später in
deutschen
KZ.(In Helden-Panningen werden noch im August 1944 und am 8.10.1944
weitere Razzien stattfinden. Bei der sogenannten "Kerkrazzia" -
KERK gleich KIRCHE - am 8.10.1944 wurden 800 Personen festgenommen.) |
ca. Juni 1944 |
Mitglieder des gebildeten Kommandos Feldmeijer bekommen eine ca. 4-wöchige Sonderausbildung in Avegoor. "Huis Avegoor in Ellecom", 1847 erbaut, wurde ab circa 1941 zu einer SS-Kaserne. Heute Hotel www.avegoor.nl 1942 mussten 139 Juden dort eine Sporthalle und einen Sportplatz bauen, bevor sie ins KZ Westerdonk kamen. Die, die nicht dort starben, kamen in die Deportationstransporte nach Osteuropa. |
6.7.1944 |
Attentat
auf Dr. Josua Bromet
am 6.7.1944 in Arnheim.(Niederländisch: Arnhem) Boere wohl nicht
beteiligt, aber z.B. ein gewisser Bart Slop. |
14.7.1944 | Der
Apotheker Fritz Bicknese
wird von einem SS-Kommando des "Kommando
Feldmeijer" in Breda ermordet. Geschossen haben wohl Boere und
Besteman(n). (Besteman leugnet dies aber am 15.1.2010 im
Videoverhör
von Rotterdam nach Aachen, gesendet dort ins Landgericht Aachen,
während
des
Boere-Prozesses.) |
19.7.1944 |
Attentat auf A.R.P. Mees in
Apeldoorn. Boere wohl nicht beteiligt, aber z.B. ein Bart Slop. |
Juli 1944 |
Boere
wird, so alte Vernehmungsprotokolle, offenbar zum Hauptscharführer
der
Germaanschen SS befördert. (Belohnung für den Mord an
Bicknese?) |
22.7.1944 |
Vorfall im Café "Lido" Den Haag, wo Boere mit Kromhout und Besteman sitzt -- alle 3 waren aktiv beim Kommando Feldmeijer, mit beiden zusammen wird Boere zum Mörder (bzw. wurde schon am 14.7. mit Besteman). Sie trinken Bier, stoßen (absichtlich? unabsichtlich?) den Tisch um oder an, Gläser gehen kaputt. Der Ober möchte, dass die Männer (in Zivil!) gehen. Es kommt zum Tumult. Alle 3 ziehen dann die Schusswaffen! Die Feldgendarmerie der Wehrmacht wird gerufen, um einzuschreiten. (So im Bericht der Feldgendarmerie vom 22.7.1944 an die Wehrmachtskommandantur Den Haag in etwa aufgeschrieben.) |
14.8.1944 |
Gezielte Morde, z.B. an den Bürgermeistern von Asten und von Someren. Smulders, P.J.C, Bürgermeister von Someren. Wijnen, Willem J.M., Bürgermeister von Asten. Der Historiker Lou de Jong unterscheidet zwei Phasen bei der 'Aktion Silbertanne'. In der ersten (bis April 1944) wurden die Morde (33 an Zahl) begangen von den SS-Standarten. In der zweiten Phase (April bis September 1944) wurden die Morde (mindestens 21) nur von einem einzigen Kommando begangen, nämlich dem Sonderkommando Feldmeijer. Und dieses Kommando wurde so zusammengestellt, dass die effizientesten und grausamsten SS-Leute zu der ca. 15-köpfigen Truppe wurden. |
3.9.1944 | Der
Fahrradhändler Teun de Groot wird in Voorschoten von einem
SS-Teilkommando
des "Kommando Feldmeijer" ermordet. Geschossen haben wohl Boere und
Kromhout. |
3.9.1944 | Frans
Willem Kusters wird in Wassenaar von einem SS-Teilkommando des
"Kommando
Feldmeijer" ermordet. Geschossen haben wohl Boere und Kromhout. Es
könnte die letzte Untat / der letzte Mord im Rahmen der "Aktion
Silbertanne" gewesen sein. Das Ende des Krieges und der Untergang vom
NS-System in den Niederlanden nahte. |
14.9.1944 | Als erste niederländische Stadt wurde Maastricht am 14. September 1944 befreit, doch nach der Niederlage der Alliierten bei Arnhem (in der Operation „Market Garden“) dauerte es bis Mai 1945, bis die großen Städte im Westen und der gesamte Norden der Niederlande endgültig befreit waren. |
22.2.1945 | Tod von Henrik Feldmeijer, angeblich durch alliierte Jagdbomber getroffen. In der Nähe von Raaltje in den Niederlanden. |
Mai 1945 (ab 5. Mai galten die Niederlande als vollständig befreit) | Boere gerät in
Kriegsgefangenschaft und ist u.a. im - Lager Harskamp - Lager Vught (dort wohl nur 14 Tage) - Lager Valkenburg (dort war er bis zu seiner Flucht aus dem Bus 1947, in Heerlen) |
1945 |
Der Breda-Mord-Mittäter von
Boere, Jacobus
Peter/Petrus Bestemann (bzw. Besteman), wird 13 Jahre in Haft bleiben
...
und wohl 1958
entlassen. |
7. Mai 1945 |
Mussert; NSB-Führer, wurde am 7. Mai 1945 in Den Haag festgenommen und ab 27. November 1945 vor Gericht gestellt. Todesstrafe am 12. Dezember 1945. Am 7. Mai 1946 wurde Mussert hingerichtet. |
1946 | Boere gibt die Morde in Vernehmungen zu. |
13.2.1946 |
Sondergerichtsurteil gegen
Jacobus Peter/Petrus Besteman, Mittäter beim Mord an Fritz
Bicknese. |
20.9.1946 |
Heinrich Boere wird im Lager
Valkenburg, wo er gefangen gehalten wird, verhört. Es gibt davon
ein
Protokoll. |
9.6.1947 | Heinrich Boere entkommt der Kriegsgefangenschaft in den Niederlanden (bei der Fahrt aus einem Bus in/bei/um Heerlen, er ist als Gefangener Bergmann in der Grube Eigelshoven) und versteckt sich danach längere Zeit in den Niederlanden. |
18.10.1949 | Heinrich Boere wird von einem Sondergericht in Amsterdam in Abwesenheit zum Tode verurteilt. |
26.12.1952 |
Der Aufsehen erregende Fall der aus Breda geflohenen Borgers, Bikker, Faber (lebt heute noch unbehelligt in Ingolstadt!), de Jonge, Polak, Touseul, van der Neut. Sie fliehen nach Deutschland ... und entkommen der Strafverfolgung. (Lediglich De Jonge wird ... von den Briten ... später an die NL ausgeliefert.) Borgers und Polak alias Dijkstra gehören zu jenem uns hier beschäftigenden Feldmeijer-Kommando, in welchem auch Boere aktiv war. |
29.12.1953 |
Der Bundesgerichtshof bestätigte in einem Urteil vom 29. Dez. 1953 die Fortwirkung des Führererlasses vom 19. Mai 1943 (RGBl. I 315), der deutschstämmigen Ausländern durch freiwillige Mitgliedschaft in der Waffen-SS die deutsche Staatsangehörigkeit zusicherte (B 106/47456). |
1954 |
Offenbar gab es in der BRD den
Aufruf an alle unter falschem Namen Lebenden sich zu stellen. Vielleicht wegen der
Genfer Flüchtlingskonvention,
in Kraft
getreten am 22.04.1954 gemäß Bekanntmachung des
Bundesministers des
Auswärtigen vom 25.04.1954 ARTIKEL 34 "EinbürgerungDie vertragschließenden Staaten werden so weit wie möglich die Eingliederung und Einbürgerung der Flüchtlinge erleichtern. Sie werden insbesondere bestrebt sein, Einbürgerungsverfahren zu beschleunigen und die Kosten dieses Verfahrens so weit wie möglich herabzusetzen." Daraufhin kamen dann die Einbürgerungen in Gang. Zumindest weiß man dass von Feldmeijers Ex-Adjutanten, Disselvelt, der am 5.11.1956 in Mönchengladbach die deutsche Staatsbürgerschaft erhielt. Er verzog 1958 nach Wuppertal und führte sogar später in Krefeld das Hotel "Behringshof". (Für Postkartenansichten "Beringshof" eingeben, ohne 'h', bei den Suchmaschinen.) |
1.11.1954 | Offiziell
wohnt Boere seit
diesem Tag auf Bundesgebiet. Wie lange hat er sich in den
Niederlanden verborgen und versteckt? Wann überquerte er die
Grenze? |
1955 | Entzug der niederländischen Staatsbürgerschaft von Heinrich Boere durch die Gemeinde Maastricht. |
25.10.1955 | Antrag auf Einbürgerung von Boere in der Bundesrepublik Deutschland, der aber nie bestätigt oder genehmigt wurde. (Im Pass steht später "staatenlos".) |
5.11.1955 | Boere
stellt Antrag auf Kriegsgefangenen-Entschädigung. In der
Bundesrepublik Deutschland hat der Deutsche Bundestag im Juli 1953 das
Kriegsgefangenen-Entschädigungsgesetz (KgfEG) verabschiedet, das
am 30.
Januar 1954 in Kraft getreten ist. Danach hat jeder Heimkehrer in der
Bundesrepublik Deutschland für jeden Kalendermonat des Festhaltens
in fremden Gewahrsam ab 1. Januar 1947 30 DM, ab 1. Januar 1949 60 DM
Entschädigung und für längeres Festhalten weitere
Nachzahlungen
erhalten. |
1955 bis 1972 | Er arbeitete wohl 17 Jahre (1955 bis 1972) auf der Grube Maria im Hauptschacht Mariadorf (Alsdorf) bzw. später noch in der Grube Siersdorf. (Seit 1972 OT von Aldenhoven). Anmerkung: Schon 1962 wurde die Förderung "auf Maria" eingestellt. Und 1992 wurde "auf Emil Mayrisch" in Siersdorf die letzte Kohle gehoben. |
1958 |
Jacobus Peter/Petrus Bestemann
(bzw. Besteman mit einem "n") wird aus der Haft entlassen. Er war der
Mittäter beim Mord an Apotheker
Bicknese in Breda. |
ab 1975 |
Majdanek-Prozess in
Düsseldorf
(bis 1981!) |
1978 |
Verrentung von Boere von seiner
Arbeit als Bergmann. |
Oktober 1979 |
Der Prozess gegen Lischka, Hagen und Heinrichsohn, der von Oktober 1979 bis Februar 1980 vor dem Schwurgericht beim Kölner Landgericht stattfindet. Die berühmten Klarsfelds (Beate und Serge) hatten Lischka aufgespürt, allerdings schon 1971. |
5.2.1980 | Auslieferungsersuchen der Niederlande an die BRD. (Boeres Todesstrafe von 1949 ist in lebenslänglich umgewandelt.) |
28.2.1983 - 5.5.1983 |
Abschiebehaft für Heinrich
Boere, aber Boere kommt wieder frei. Er bleibt unbehelligt in
Deutschland. |
25.5.1983 (??) |
Urteil
des OLG Köln: Auslieferung von Boere sei unzulässig, da man
nicht
ausschließen könne, dass er die deutsche
Staatsangehörigkeit habe. |
15.2.1984 | 1984
kam die Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft für NS-Verbrechen in
Dortmund zu dem Schluss, dass die Morde im Rahmen der SS-Aktion
«Silbertanne» nicht als Mord zu werten
seien. «Einstellungsverfügung», eine Art
außergerichtlicher
Freispruch. Demnach kam die Behörde damals zu dem Schluss, dass
die
"Aktion
Silbertanne" ein gerechter und zulässiger Repressionsakt (der
deutschen
Besatzer!) im zunehmenden
Widerstand der niederländischen Bevölkerung war. Die
Niederlande waren
von 1940 bis 1945 von Nazi-Deutschland besetzt. Zur Bekämpfung der
Widerstandsgruppen sei das 15-köpfige Mordkommando
«Feldmeijer»
gegründet worden. Nach einem Attentat seien Mitglieder des
Kommandos
unter dem Decknamen «Silbertanne» für
Vergeltungsschläge unter den
Widerstandskämpfern in Bewegung gesetzt worden. Die deutschen
Staatsanwälte
hielten das vor 25 Jahren für «zulässig und
rechtmäßig». Die Staatsanwaltschaft
stellte also ihre Ermittlungen gegen Boere und andere ein.
Verantwortlich für die Einstellung: OStA Hermann Weissing. |
1.12.1987 |
Der (bereits aus der Haft
entlassene) Boere-Mittäter Henk Kromhout ist nun offiziell aus den
Niederlanden
nach Spanien verzogen. |
1993 |
Der SS-Mann "Henker von Ommen",
Herbertus Bikker, wird in Hagen aufgespürt, von dem NS-Jäger
Jack
Kooistra aus Leeuwarden. |
1998 |
Journalist
Rob van Olm stößt bei anderen Recherchen im "Archiev van
Justitie" eher
zufällig auf den Vorgang Boere. Ein Geheimdossier, welches er
nicht
einsehen durfte. Er musste sich erst an den "Officier van Justitie" P.
M. Brilman wenden, der zu der Zeit für die Aufspürung von
Kriegsverbrechern aus dem Zweiten Weltkrieg die Verantwortung trug. Siehe
zu Brilman z.B. "Justiz und NS-Verbrechen, Nazi Crimes on Trial,
Sammlung
deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer
Tötungsverbrechen
1945–1999, Herausgegeben und bearbeitet von: C. F. Rüter, D. W. De
Mildt, Redaktion: Karl Dietrich Bracher, P. M. Brilman, H. W. von der
Dunk, Hans-Heinrich Jescheck, C. F. Rüter, Willi Dreßen 1968
– ca. 2010. Ca. 50 Bände. Gebunden ISBN-13:
978-3-598-23789-8.
ISBN-10: 3-598-23789-8 |
2000 | Zwei Journalisten, Rob van Olm (Rotterdam) und Jan
Louter,
spüren für NPS (Fernsehen) Heinrich Boere an seinem Wohnort
auf. Sie
interviewen ihn und machen einen Dokumentarfilm 'De
Silbertanne-moorden', wo auch Kinder der Mordopfer wie Teun de
Groot und Gude de Jong, Tochter vom Autor A.M. de Jong, zu Wort kommen.
Boere gibt die
Morde von 1944 dabei zu, wofür er verurteilt worden war, im Jahr
1949. Boere zeigt dabei auch Reue für seine Taten. Siehe dazu den
Artikel aus dem "Rotterdams Dagblatt" von Olm, den er (Olm) -
allerdings ohne
Datumsangabe - auf seiner Homepage abgelegt hat: http://www.tekstidee.nl/ArtikeloorlogsmisdadigerBoere.htm |
10.3.2006 | Seit diesem Tag lebt Boere im aktuellen Altenheim bei/in Eschweiler |
23.6.2003 | Das niederländische Justizministerium bitte die deutschen Behörden, das NL-Urteil gegen Boere in Deutschland zu vollstrecken. Dabei beriefen sich die Niederländer auf ein Übereinkommen zwischen den EU-Staaten über die Vollstreckung ausländischer strafrechtlicher Verurteilungen. |
29.10.2006 | 35 Personen aus dem antifaschistischen Spektrum demonstrieren im Speisesaal der Seniorenresidenz in Eschweiler, in der Boere wohnt. Auf dem mitgebrachten Transparent stand zu lesen: Nazimorde verjähren nicht! Wir fordern die Bestrafung des NS-Mörders Heinrich Boere! Die Demonstranten haben zu Ehren der Opfer des Nationalsozialismus das Moorsoldaten-Lied vorgetragen und Flugblätter verteilt. |
23.2.2007 |
Das NL-Urteil von 1949 wird vom LG Aachen für in Deutschland vollstreckbar erklärt - Mord unterliegt nach deutschem Recht nicht der Verjährung. Boere geht in Berufung. |
3.7.2007 | Urteil des OLG Köln - zum Urteil vom LG Aachen (Ws 156/07). [Aktenzeichen: 2Ws156/07 Paragraphen: IRG§49 Datum: 2007-07-03]. Die Voraussetzungen einer Vollstreckbarkeitserklärung (vgl. § 49 Abs. 1 Nr. 2 IRG) liegen nicht vor. Das zur Verurteilung im Jahre 1949 führende niederländische Verfahren genügte nicht dem völkerrechtlich verbindlichen Mindeststandard. Dennoch: Das Gericht stellt auch fest: Es handelte sich um heimtückischen Mord. Weder seien die Taten durch das Völkerrecht als sogenannte Kriegsrepressalie gerechtfertigt gewesen, noch könne sich der Verurteilte auf einen Befehlsnotstand berufen. (Ausführlichere Zusammenfassung des Urteils weiter unten auf dieser Homepage.) |
April 2008 | Staatsanwaltschaft Dortmund erhebt Anklage. Verfahren in Aachen wird aber angesichts des Gesundheitszustandes von Boere nicht eröffnet. |
6.12.2008 |
Gutachten von Prof. Dr. Erdmann zum Gesundheitszustand von Boere. Unikliniken Köln. In der Klinik III für Innere Medizin (Kardiologie, Pneumologie, Angiologie und internistische Intensivmedizin). Mit etwa 200 Mitarbeitern unter der Leitung von Prof. Dr. Erland Erdmann arbeitet Klinik III. |
7.7.2009 | Das Oberlandesgericht Köln entscheidet am 7. Juli 2009, dass Boeres Gesundheitszustand sich so verbessert habe, dass er verhandlungsfähig sei und wegen Mordes an drei niederländischen Bürgern angeklagt werden könne. |
28.10.2009 | Prozessbeginn vor dem Landgericht Aachen: 45 Js 18/83 ./. Boere 52 Ks 10/09 |
1.12.2009 |
Die
Verteidigung beantragt die Einstellung des Verfahrens. Denn heute
(1.12.) träte der Vertrag von Lissabon in Kraft, und damit auch
die
Grundrechtecharta, damit auch Artikel 50 dieser Charta, und damit auch
das Verbot von
Doppelverurteilungen. Boere aber sei ja schon am 18.10.1949 in den
Niederlanden verurteilt worden. Er könne also nicht noch einmal
verurteilt werden. http://www.europarl.europa.eu/charter/pdf/text_de.pdf |
8.12.2009 |
Im
Prozess gesteht Boere die 3 Erschießungen, allerdings nicht
direkt,
sondern über eine
Erklärung, die die Verteidiger vorlesen, während er
schweigend zwischen
ihnen sitzt. - Das Gericht lehnt den Antrag
der Verteidigung auf Verfahrenseinstellung (also den vom 1.12.2009 mit
Bezug auf neue Gültigkeit der Grundrechtcharta Artikel 50 (Verbot
der
Doppelverurteilung) mit Inkraftreten des Vertrages von Lissabon zum
1.12.2010)ab. Den Artikel 54 SDÜ (Schengener
Durchführungsabkommen) wertet das Gericht als zulässige
Einschränkung
dieser Grundrechte-Charta.
Das SDÜ trat am 01.09.1993 in Kraft, die praktische Anwendung seiner Einzelbestimmungen erfolgte jedoch erst nach Schaffung der erforderlichen technischen und rechtlichen Voraussetzungen (z.B. Einrichtung von Datenbanken und der dafür erforderlichen Datenschutzbehörden) – so genannte "Inkraftsetzung" am 26.03.1995. Nachdem die Schengen-Zusammenarbeit zunächst nur auf völkerrechtlicher Basis erfolgte, wurde sie durch das Schengen-Protokoll zum Amsterdamer Vertrag vom 02.10.1997 mit Wirkung vom 01.05.1999 in die EU einbezogen. Der Schengen-Besitzstand (Schengener Abkommen und die auf dieser Grundlage erlassenen Regelungen) und seine Weiterentwicklung wurde in weiten Bereichen in die Kompetenz der Europäischen Gemeinschaft überführt. http://www.aufenthaltstitel.de/schengeneruebereinkommen.html Kapitel 3 - Verbot der DoppelbestrafungArtikel 54Wer durch eine Vertragspartei rechtskräftig abgeurteilt worden ist, darf durch eine andere Vertragspartei wegen derselben Tat nicht verfolgt werden, vorausgesetzt, daß im Fall einer Verurteilung die Sanktion bereits vollstreckt worden ist, gerade vollstreckt wird oder nach dem Recht des Urteilsstaats nicht mehr vollstreckt werden kann. |
15.1.2010 |
Im Rahmen des Prozess Videovernehmung von Boere-Mittäter Besteman(n) in Rotterdam, was dann LIVE in den (heute extra dafür neu gewählten) Saal 0.009 nach Aachen übertragen wird. - Jacobus Peter/Petrus Bestemann (bzw. Besteman mit einem "n") |
2.3.2010 |
Plädoyers
von Staatsanwaltschaft (Maaß, Brendel, Dortmund) und Nebenklage.
Beide
fordern "Lebenslang".
Die Nebenklage (Anwälte Hartmann und Heiermann, tätig
für die
nachkommen von de Grrot und Bicknese) fordert sogar "Lebenslang bei
besonderer Schwere der Schuld." |
16.3.2010 |
Plädoyers
der Verteidigung (Anwälte Rahmlow und Christiansen): a)
Einstellung des
Verfahrens erneut gefordert (wegen unzulässiger Doppelveruteilung)
b)
Falls Urteil: Nur in 2 von den 3 Fällen wird Mord (Heimtücke
- und
bei Ahnungslosigkeit beim Opfer -) anerkannt. Dennoch wird eine Strafe
von
lediglich 7 Jahren gefordert. (Dafür werden diverse
Begründungen,
mildernde Umstände, etc.
gebracht. - Bezug auf andere Urteile, die trotz Mord nicht auf
lebenslang
auslaufen.) |
23.3.2010 |
URTEIL LANDGERICHT AACHEN: LEBENSLANG für BOERE (aber ohne "besondere Schwere der Schuld") 45 Js 18/83 ./. Boere 52 Ks 10/09 |
1.12.2010 |
BGH weist Revision der
Boere-Anwälte
zurück. Urteil wird rechtskräftig erklärt. Beschluss vom 1. Dezember 2010 – 2 StR 420/10 |
September 2011 |
Laut Staatsanwaltschaft Aachen
muss Boere seine Haft antreten. Gutachter haben ihn für
haftfähig erklärt. (dpa-meldung vom 7.9.2011, beruft sich auf
"Aachener Nachrichten".) |
14.12.2011 |
Laut
Staatsanwaltschaft Aachen hat Boere an diesem Tag seine Haft in einer
Spezialhaftanstalt für Pflegebedürftige angetreten |
9.2.2012 |
Prozess vor dem Amstgericht
Eschweiler.
Anklage durch Boeres Anwälte gegen zwei niederländische
Journalisten, die 2009 mit versteckter Kamera in dem Altersheim in
Eschweiler Heinrich Boere gefilmt hatten. Jan Ponsen und Jelle Visser wurden freigesprochen. Und zwar mit Bezug auf Paragraf 17 des Strafgesetzbuches (StGB) zum Verbotsirrtum: "Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte." Die "Täter" im Sinne der Anklage waren die beiden Journalisten. |
1.12.2013 |
Boere stirbt im Justizvollzugs-Krankenhaus Fröndenberg (Kreis Unna) eines natürlichen Todes. |
Abteilung | Zuständigkeit | Telefonnummer |
---|---|---|
45 | Nationalsozialistische Massenverbrechen | 0231 926-26010 |
SPALIER (Polizisten als Männer) |
JUSTIZZENTRUM | RICHTIGSTEHEND |
Sie sind ganz Normal wie Männer Sein können zu Gruppen geballt Witze machend Den Frauen hinterher Starrend die alle Durch die große Halle müssen und Laut auflachend Sind sie so oder so Handhabbar je Nachdem welches Regime was mit Ihnen noch alles Vorhat fühlt man Das ewig bleibende Unbehagen an Jedweder Zusammensetzung Staatlicher Gewalt |
Das
warme Holz Im Geviert der Hohen Halle Als Lichthof uns Daherkommt ergibt Eine Offenheit Die zu faszinieren Wüsste, wenn man Eines Tages mal Springen müsste Sind 4 Etagen Oder 3 Stockwerke Leider dann doch Einfach zu flach -- Wann kommen die Hohen Strafen besser Als das Glas moderner Hochherrschaftlichkeit? |
Es gibt
einen Platz
Wo man durch das Glas Und die geöffnete Tür Jenen Mann von fern Erhascht der von Der Mediencombo Schon beblitzt Werden darf mit Seinem neuen Hörgerät wohl Im Ohr des Möglichen Verbrechens |
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WAS
DAS GERICHT WILL |
ALLERHÖRGERÄT |
WAHNSUCHUNG |
Sie nennen ihn Böhre wo ihn Ein Niederländer Bure nennen Müsste den Bauern der Für 2 Nationen Schuldig noch Zu nennen wäre Falls es dazu kommt |
Der
Richter Fragt ob es Geklappt Hat mit dem Hörgerät Aber die Antwort Ist für Das seiende Publikum Unvernehmlich Oder Uneinnehmbar Oder wie man Die Welt Versteht |
Dunkel ist der Saal
Und missmutig die Gesichter von all Der Qual der ewigen Vergangenheit Oder einfach vom Job aller Richter |
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GUTACHTEN |
LAGEBERICHT NACH VERGLEICHENDER HÖRGERÄTE-ANPASSUNG | RECHTSGESPRÄCH |
Hammer und Amboss der Sprachaudiometrie Funktionieren Anders als man Es von einem Erwarten könnte Der nie die Welt Verändern wollte Aber daran überaus Aktiv beteiligt war |
Ein
fast tauber Alter Mann hockt Eher schwächlich Auf der Bank oder Dem Stuhl oder wo Seine Verteidiger Hinter Glas diese Seltsam prozessualen Unter-uns-Gespräche Mit Richtern und Staatsanwälten und Nebenklägern Als ihre Reden Pflegen |
Es gibt viel zu
Zweifeln wenn Jemand nicht Hören soll der Doch Interviews Gegeben hat und Schon Jahre Als eher hörend Zu funktionieren Scheint aber doch Dem Fortgang Des Prozesses Absichtsvoll Nicht folgen Können möge |
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DAS
GEBOT DER BESCHLEUNIGUNG |
GIBS-IHM-KABINE | GESICHTSSTUDIE |
Nach 65 / 66 Jahren Die es dauerte Bis das Verfahren Beginnen konnte Zählen alle Sekunden die Als vertane Im Prozess Vergehen die Wünsche an Den Glauben An den Sinn Eines geordneten Verfahrens |
Für
alles gibt Es eine Lösung Wenn man eine Solche wirklich Will kann man Den Angeklagten Auch noch ganz Individuell Beschallen also Die Anlage So hochjaulen Dass man Auch jedes Wort versteht |
Alles verbleicht
Die Toten Die Lebenden Die Verbrechen Wie seltsam Sind die Farben des Schreckens Geworden?! |
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VERLESUNG
DER ANKLAGE |
REALITÄTSABARTIGUNG | TODESCHUSSDIALOG |
Sauber und dezidiert Kommen die Morde Daher welche verübt Wurden um sich am Widerstand zu rächen Folgt man dem kurzen Text der nichts mehr Übriglässt von dem Brachialschrecken Der hinrichtungsweise Ausverbrochen geworden sei. |
Da
werden Menschen Aufgesucht und Nüchtern bewusst Erschossen wie wir Es von den Filmen Über Gangster kennen Der Nationalsozialismus Erweist sich bisweilen Als profaner als Wir ihn uns Herbeidämonisiert Hätten wollen |
Sind Sie der
Der Sie sind? Wenn unsere Information stimmt? Ja, wieso? Dann töten Wir immerhin Den Richtigen! Ganz bestimmt! |
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SILBERTANNE |
APPELLATUR | URTEIL IN ABWESENHEIT |
Man erhofft Vom Namen Bäume die Schillernd Glänzen zu Künden den Wald der Maßnahmen Die als grobe Verbrechen Der Abscheulichkeit Endlich den Unerhörlichen Widerstand Brechen sollten Wie eine Tanne Die fällt wenn Sie vom Sturm Geknickt sei Der Aktion Zum Dank Kam der Tod |
Die Lamellen Schlagen kaum Blechklappernd Eher plastikblubbernd Im Wind des Regens der sich Heute anerbot Das Unerfreuliche Des Prozesses Lautmalend Zu begleiten Wir es doch Mit der Gitarre |
Du hast es getan
Doch wir haben Nichts getan um Das Tun als auch Geschehen in die Tat der Vollstreckung Noch umsetzen zu Können wir nochmals Von vorne beginnen |
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PROBLEM
DOPPELTER VERURTEILUNG |
94 | |
Erstens gilt Auch zweitens |
Rot Leuchtet diese Zahl am Rollstuhl Des Angeklagten Auf wobei ich Nicht weiß ob Es sich um Puls Oder Hörströme Oder anderweitige Lebenszeichen Oder Informationen Handeln könnte Der Aktion Silbertanne Sollen 54 Menschen Zum Opfer Gefallen sein |
|
© Klau|s|ens![]() EuGH C-297/07 (Zweite Kammer) - Urteil vom 11. Dezember 2008 Schengener Durchführungsübereinkommen; Verbot der Doppelbestrafung (Verurteilung in Abwesenheit wegen derselben Tat; Begriff der rechtskräftigen Aburteilung; Begriff der "nicht mehr vollstreckbaren Sanktion"; zeitlicher Anwendungsbereich). (Urteils-Text weiter unten auf der KLAUSENS-Homepage-Site hier.)Klaus B. hatte im Algerienkrieg in der französischen Fremdenlegion gekämpft. Bei einem Versuch, zu desertieren, soll er 1961 einen anderen deutschen Fremdenlegionär erschossen haben, der versuchte, ihn an der Flucht zu hindern. B. setzte sich später in die DDR ab, ein französisches Militärgericht verurteilte ihn noch in Algerien in Abwesenheit zum Tode. Später erließ Frankreich ein Amnestiegesetz für den Algerienkrieg und schaffte die Todesstrafe ab. 2002 erhob die deutsche Staatsanwaltschaft Anklage vor dem Landgericht Regensburg. Das Gericht hatte aber Zweifel, ob ein neues Verfahren überhaupt zulässig war und legte den Fall dem EuGH vor. |
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SCHRIFTSATZ |
NSB | AUF BEFEHL |
Wir wollten ihn Leibhaftig wie er Dasitzt hören Dass er spricht Sich bekennt Verantwortet Gesteht was Das alles vor Sich geht Doch es liest Der Verteidiger Feig den Text Nur vor der Geschrieben Und vorverfasst Alles von einem Tatgestehen Und Schuldeinsehen Verlor |
Egal in welcher Partei Ich sei aber auch Nicht bei den Nazis War ich jedenfalls Nicht dabei also Ich meine die Partei |
Man teilte uns zu
Oder mit oder auf Oder weg und dann Noch dahin macht Soldatisch das Sinn Einer gelenkten Person Aber das Ego wuste Das irgendwie schon |
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LEHRBRUCHSTELLE |
MARIA | WERTE NACH DER VERLESUNG |
Schuster bleib bei deinen Leisten oder Strecken Oder Schleusen oder Brech alles ab und Tu's wie die Geusen! |
Eine Zeche kann Errettung sein wenn Sie wie eine Mutter Gottes Gebete hörte Derer Katholische Überzeugungstäter Plötzlich beherrschen Wenn sie selber Unter Tage sind Also unter der Erde Der Verscharrung |
97 113
rot grün |
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© Klau|s|ens![]() Bergbaumuseum Grube Anna II
Herzogenrather Straße 101
•
D-52477 Alsdorf
Tel: 02404-55878-0
• Fax: 55878-19http://www.bergbaumuseum-grube-anna2.de/ |
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IMMER
WIEDER NICHTS GEHÖRT |
NATIONALSTUKATEUR | SCHÖNE SACHEN |
Was man sich denken Kann dann auch so Sein nun mal die Menschen dass sie Das Unangenehme Als "Ich genehmige Mir" umzudeuten Wissen Sie das denn? |
Ja da kann ich Mich noch Erinner' See komme' Die komme' Spricht er mit Vollem Akzent Des Niederländischen Auch vom Bezoek der NSDAP |
Wenn der Angeklagte
"Polizei" ausspricht Empfängt uns eine Seltsame Art des Geborgenseins in Der Lou-van-Burg Weisung die Dinge Auszusprechen Auch "Gulden" Klingt mit dem Vollen "u" und "l" beruhigend |
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STURMFÜHRER |
HEUBERG | VOM ERGREIFEN |
Sie sahen den Film Der ewige Jude In München Dereinst und die Erzählung davon Wirkt in allem Naiv und fast Dreist bis zur Dümmlichkeit So wird man ... Einsatzbereit |
Befehl ist Befehl Ist der Zwang zum Machen und Tun In anderer Sicht Gibt es immer ein Tun oder Zutun Zum Gequäl |
Die Hand spricht
Eifrig von dem Regiment Und scharfer Munition In Lemberg gab's die Schon? |
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© Klau|s|ens![]() --- Es gibt ein archiviertes Dokument, welches ich selber aber nicht kenne: "Merkblatt für Eintritt als Freiwilliger in die SS Standarte Westland," August 1940, Captured German Records Filmed at Berlin, U.S. National Archives Microcopy T-580/89/440, hereafter T-580/roll number/file number. --- Hitler gewährte der SS die alleinige Zuständigkeit für die Anwerbung „germanischer“ Freiwilliger, womit solche mit nord- und nordwesteuropäischer Herkunft gemeint waren. Nachdem Skandinavien besetzt worden war, wurde aus dänischen und norwegischen Freiwilligen die Standarte „Nordland“ gebildet, einen Monat später die Standarte „Westland“. Beide wurden noch 1940 mit dem deutschen Regiment „Germania“, sowie Finnen, Schweden und ein paar Schweizern zur (später dann 5. - ab dem 22. Oktober 1943 wurden alle Divisionen durchnummeriert)) SS-Division bzw. SS-Panzer-Division „Wiking“ unter Felix Steiner. Teilnahme am Unternehmen Barbarossa im Rahmen der Heeresgruppe Süd. ---- Kommandeure of 'Westland': 1940 Regimentskommandeur: SS-Standartenführer Wäckerle I. Btl.: Hstuf. Dr. Freiherr v. Hadeln II. Btl.: Kummer (kia) III.Btl.: Steinert NARWA : - 1941 Regimentskommandeur: Standartenführer Hilmar Wäckerle (kia), Standartenführer Diebitsch, Oberführer Arthur Phleps I. Btl.: Hstuf. Dr. Freiherr v. Hadeln II. Btl.: Stubaf. Koeller III.Btl.: Stubaf. Steinert NARWA : Hstuf. Eberhardt 1942 Regimentskommandeur: Oberführer Arthur Phleps, Ostubaf. Maack, Ostubaf. Geißler I. Btl.: Stubaf. Dr. Freiherr v. Hadeln II. Btl.: Stubaf. Koeller, Stubaf. Steinert (kia) III.Btl.: NARWA : Hstuf. Eberhardt ---- Nach der Einnahme von Lemberg griff die SS-Division 'WIKING' Tarnopol, Proskurow, Berditschew, Shitomir, Bielaja Cerkow, Schpola, Winniza und schließlich Uman an. Dnjepropetrowsk wurde danach von den niederländischen Waffen-SS-Freiwilligen angegriffen. ---- Wichtige Quelle: Niederländische Freiwillige im Europäischen Kriegsdienst 1940 - 1945 |
VON
DER FRAGWÜRDIGKEIT UNSERES VORWISSENS |
FLÜCHTUNGSVERTELL | LANDSERHEIRAT |
Ich hab' in Russland Ehrlich gesagt Nich' einmal Mit dem Gewehr geschossen Mit Pfeilen Vielleicht? |
Bei Heerle' gibts Den Tunnell Wo wir sangen Schnell noch Ein paar Lieder wo Vom Bus die Türen hatten Griffe ungalant Kam ich danno Nimmer wieder |
Die Gruben haben
Frauennamen Weshalb sie sich Als Weib benahmen Es fehlte nur der Ehering sofern ich Nun das Lob der Schönsten Zeche bring' |
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MÄDCHENZÄHLUNG |
ABSCHADUNG | CORONARE INSUFFIENZ-ATHLETHIK |
Wie viel Freundinnen Er so hatte will der Richter wissen Doch die Antwort Lässt dann außer Nuscheln Echte Klarheit Doch vermissen |
Entschädigung Ist das Entfernen Des Schadens durch Geld wovon die Opfer nichts Haben außer der Kontonummer des Unvergessens |
Vorkammerflimmern
Bisken an der Leber Bisken an der Blase Herzrhythmusstörungen Nierensteinweitwurf |
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SPEISEFRAGEN |
WIDERSPRÜCHE | |
Soweit er weiß War immer der Herr Ditsche der Kompaniechef Vom Küchenchef Können wir aus Dem Stand Nichts sagen |
Die Akten Sagen das Was jenes so Ausdrückt wie Es dieses nun Verschweigt |
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© Klau|s|ens![]() dezidiert äußern, auch wenn die Verteidigung weiß, dass sich die Akten und Zeugnisse und Dokumente und Protokolle an einigen Stellen widersprechen. (Man nehme nur die Zählerablesefrage 1943. Hat Boere oder hat er nicht? War er Mitarbeiter der Kommunalgemeinde?) |
|
GERICHTSTAMTAM |
SONDERHEFT BESTEMANN | ANGSTVOLL BLEIBENDES NACHWEINEN |
Der Verteidiger Erklärt dass Der Mandant Nicht länger Bereit ist die Fragen der Nebenklage Die diese Über den Vorsitzenden Stellt zu Beantworten |
Ich wünsche Dass ausschließlich Die von mir Unterzeichneten Aussagen von Damals verwendet Wären wir doch Nicht auf der Welt |
Es kamen die Tränen
Wie spontane uns Scheinende Zuckungen Die im Röten sich Verdinglichten weil Alle Tat nie doch Vergeht bis die Volksgemeinschaft Ihn noch verstoße |
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SICHT |
CLOU | PROZESS- VERSCHLEPPUNGS- RESULTAT |
Aus der Sicht Des Mandanten Den ich gerade Nicht sehe wird Das Publikum Aufgefordert Sich nicht zu Äußern Darf ich mich Denn innern? Oder gar Erinnern? |
Anwälte wirken Bei Verfahren Als Überraschung Oder als Verursacher Um den Rang Des Unbestreitbaren Strittig zu machen Sie heute auf ganz EU - Europa Also nicht Justizia |
Am langen Seil allerlei
Gesetze und
Chartas sowie Verträge Durch das Strafgericht Ziehen Wegen der Last unter Rückenschmerzen Leiden Mit der Öffentlichkeit Sich absichtsvoll Alles verscherzen |
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© Klau|s|ens![]() (2007/C 303/01) http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2007:303:0001:0016:DE:PDF Europa wird gemeinhin auf einem Stier dargestellt, eine Figur der Mythologie. Justizia alias Iustitia ist die römische Göttin der Gerechtigkeit. Europa hingegen ist der Name einer phönizischen Königstochter, die Zeus in Stiergestalt schwimmend nach Kreta entführte und dort verführte. Sie gebar dem Zeus 3 Kinder. Da hatte er sich aber aus dem Stier schon wieder zurückverwandelt. CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION (2007/C 303/01) Artikel 50 Recht, wegen derselben Straftat nicht zweimal strafrechtlich verfolgt oder bestraft zu werden Niemand darf wegen einer Straftat, derentwegen er bereits in der Union nach dem Gesetz rechtskräftig verurteilt oder freigesprochen worden ist, in einem Strafverfahren erneut verfolgt oder bestraft werden. |
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UNZU
LÄSSIGE TEXTAPPLIKATION |
CHARTA | SPRACHGELTUNG |
Das Gericht sah Wie Herr Unzu Lässig über die Grundrechte Sich ausließ Als sei die Welt ein Fass Ohne Boden Und die Worte Grenzenlos Variabel |
Wer meinen Worten folgt Tut gut daran Sich der Definition Der Verdammnis Zuzuwenden Sie lauert hinter Dir Wer sich dem Lauern Der Verdammnis Zuwendet Möge ewiglich von Dieser Charta Erfasst werden |
Die
Staatsangehörigkeit
Ist entweder Gleich Gültig oder Gleichgültig |
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© Klau|s|ens![]() CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION (2007/C 303/01) Artikel 50 Recht, wegen derselben Straftat nicht zweimal strafrechtlich verfolgt oder bestraft zu werden Niemand darf wegen einer Straftat, derentwegen er bereits in der Union nach dem Gesetz rechtskräftig verurteilt oder freigesprochen worden ist, in einem Strafverfahren erneut verfolgt oder bestraft werden. |
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KURZE
NEUFORDERUNG |
SCHRANKENLOS | MANÖVERKRITIK |
Das Verfahren Ist sofort Zu beenden Sofern ich Zwei Tage Noch darüber Zu reden Vermögen Dürfe Oder auch länger |
Wir gehen Nicht davon Aus Weil man Ja durchgehen Könnte Sofern man Das durchgehen Lässt |
Das Verfahren ist
Verfahren Der Wein ist In den Schläuchen Die Paragraphen In den Bäuchen Der Dickhäuter |
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NICHTAUFKLÄRUNG |
DER GASABLESER |
ABZUPAUSEN |
Die deutsche Justiz steht nun Selber vor(m) Gericht Ist es ein Braten? Ein Pudding Ist es Jedenfalls nicht! |
Er hat die Menschen ans Messer Geliefert 60 könnten es Gewesen sein Wenn wir die Doppeldeutlichkeit Berufenen Wortes Überhören |
Pause um Pause
Verstreicht Bis wir nicht mehr Wissen woher Wir unsere Gesichtsfarbe Neu nehmen noch soll'n |
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ABSPRECHUNG | VOM DIENEN |
FOTOS
MACHEN |
Zurückgenommen Hat er sich und Den rollenden Stuhl Damit die Verteidiger Sich miteinander Beredt sein lassen können |
Als
der weltgroße Klau|s|ens gefragt wurde, wem die Justiz diene,
antwortete er: "Wahrscheinlich in erster Linie dem guten Gewissen der
Täter." |
Wie ein Schulbub
Kann er lächeln Jener Staatsanwalt In düsterer Sache Des Rechts als er Nach den Vorgaben Der Zeitung schräg Von unten hinein Ins Licht des Himmels Von der Halle des Gerichtes Abgebildet Wird Eitelkeit Wohl menschlich Sichtbar |
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NOCH
EIN GUTACHTEN |
KONSTRUKT |
VON
BÜTTELN UND SCHENGEN |
Falls nicht A Dann B wenn Ich die Verteidigung Recht versteh' Plant man auch Variante C und Am Ende auch noch D und kenne auch Den Ausruf von Uns allen noch "Oh ja!" |
In Anerkennung Deiner Wege und Weisen Will ich Dir Referenz Nun erweisen Hörst du? Nein? Ich gehöre ja auch Zu den Leisen! |
Paragraph 22924,4
Widerspricht dem Absatz 4309,48 Römisch Drei Im Protokoll des Bundesgesetzblattes Auf Seite 1111 Vom Einspruch zum Einschub arabisch Neun als Beitrag Zur Freiheit des Geistes zum Teil B 27809,8 von Jura Fußnote 63 Artikel der Konvention zum Schutz vor der Undurchdringbarkeit Der Gerichtswelt |
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© Klau|s|ens![]() http://www.aufenthaltstitel.de/schengeneruebereinkommen.html Kapitel 3 - Verbot der DoppelbestrafungArtikel 54
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ABWEISUNG |
DIE RECHTSKRAFT DES ENTWEDER |
RECHTSKRAFTVERHALTEN |
Wo Reden fallen Und Gebote Sich erheben Verschwindet Im Duktus Der Rechtswisserei Bisweilen Auch Das Leben |
Entweder man Erkennt das Eine Urteil An Oder findet Ein neues Dann Was man auch Oder-Urteil Nennen Kann |
Die Kammer weiß
Wovon ich rede Wenn man voll Andacht seinen Mund bewege Und nicht das Linke Bein Aber das lasse Ich doch besser Sein |
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GERICHTSBARKEIT
VON KOLLISIONSNORMEN |
FILMSTOFFWUNSCH | BIBLIOTHEK UND BESCHLUSS |
Die Konsistenz des Rechtes ist die klamme Flüssigkeit der jeweils Nächsten Feststellungserklärung |
Wir beraten ob Wir mit Dem Braten Durchkommen Wie der Berühmte Eine |
Ich sehe
Keine Veranlassung Das Verfahren Einzustellen In welches Regal? |
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© Klau|s|ens![]() Kapitel 3 - Verbot der DoppelbestrafungArtikel 54
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NORMENAUSGLEICH |
NATURRECHTSPHILOSOPHIE | UNTERGRUND |
50 GRCH Übertrifft 54 SDÜ An Weisheit Aber 54 SDÜ Übertifft 50 GRCH An Umsicht Beiden mangelt Es an notwendiger Formalität in Gesetzestechnischer Vollstreckbarkeit |
Nichts Steht einer Fortführung Des Verfahrens Entgegen Kein Baum Kein Strauch Kein Wurm Kein Recht |
Sie fälschen
alles
Selbst den Boden Auf dem wir Verfaulen müssen |
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© Klau|s|ens![]() - Im Zuge des deutschen Überfalls auf die Sowjetunion am 22. Juni 1941 ermordeten Angehörige der Division WIKING mehrere Hundert Juden. So wird die Division unter anderem für das Massaker im zwischen Tarnopol und Lwow gelegenen Zborow am 11. Juli 1941 verantwortlich gemacht, bei dem 600 jüdische Einwohner als Vergeltung für „sowjetische Grausamkeiten“ ermordet wurden.
|
EINIGES
ANDERS |
DAS BLUT IST SCHWARZ-WEISS |
KEINE ERINNERUNG |
Was ich weiß von Dem was ich wusste Ist das Wissen um Das sich stets neu Orientierende Wissen Vom Verbleichen des Wissens als wohl Auch durchaus Gewolltes |
Feldmeijer zeigte Fotos von Opfern Die als Einstieg Zur Schaffung Von ganz Anderen Opfern Dienten wie es Bilder bisweilen So an sich haben Zu deren Abglanztaten |
Ich war der erste
Der schoss auf den Bauch oder Kopf Oder wohin sich Dann die weiteren Schüsse begaben Die aus unseren Waffen gezielt Ankamen und wohl Doch Leben nahmen Wir's gar nicht So richtig auf |
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SCHUSSENDLICH |
AUTOPANNE |
MILITÄRISCHER BEFEHL |
Ich habe ihn gefragt Ob er Teunis de Groot sei was er Bejahte bevor er Seinen Ausweis dann Holte und ich ihn Ins Herz traf mit Welchem es kein Verzeihen gab sondern Nur ein Zielen auf Den Mann in der Unterhose die als Fastnackt nie bloß Ausdeutlich wäre Da nicht sein Tod |
Das Zeichen ist So verabredet dass Deutlich wird wie Jemand begriffen Hat was los war Und dann auf Der Flucht vor dem Zu erwartenden Verbrechen doch in Die Schläfe getroffen Dem Zeichen zum Opfer gefallen war Es ja vorgedacht |
Es galt den Auftrag
Zu befolgen weil der Sicherheitsdienst uns Sagte dass es Personen Seien die an Atttentaten Beteiligt waren warum Es keine Zweifel gab Das auszuführen was Man mir erteilt -- Auch ohne Absolution |
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© Klau|s|ens![]() (Circa 10:59: Ende der verlesenen Erklärung.) Die Strategie der Verteidigung ist nun klar: Die Morde als Taten zugeben, aber nun versuchen, diese Morde als befehlserzwungen hinzustellen, bei deren Nichtausübung man das eigene Leben gefährdet hätte. Analog zum soldatischen Kriegshandeln. - PAUSE |
GESTÄNDNIS
VOM UNEINGESTÄNDNIS |
ZUR ZEIT |
WEIHNACHTSFRASS |
Wo man das Morden Unter den Alltag des Tötens des normalisierten Krieges kehrt bekommt Es die Aura eines fast Schon üblichen Tuns Und nicht Lassens weil Es ja allüberall und Immer zu geschehen doch Sei die Wahrheit unendlich |
Er wird zur Zeit keine Weiteren Fragen Beantworten Aber auch keine Antworten Befragen Wir doch seine Aura |
Auf der Pressebank
Tauchen kleine Kekse Auf die den Geschmack Der Mordstaten uns Wohl vergessen machen Sollen sie doch darüber Schreiben was sie Wollen stehen da Auch Nebenklage Und Staatsanwälte Zu Gesprächen bereit |
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VERLESEN |
GEHEIMNISTRÄGER |
MÄNNER UND NAMEN |
Da wo die Urkunde Besagt dass Alles ein Datum hatte Ich bereits Gesagt |
Ich halte nichts Fest aber alles Aus der Schusslinie Des Allgemeinwissens |
Manche nennen
Ihr Auto Horst Oder das Fahrrad Helmut aber Niemals die Pistole Heinrich Weil sie doch Walther per Gattung heißt Bevor sie sich Gellend in Unschuldige Körper beißt |
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FUNDSTELLE |
HENK ER |
LEBEN LASSEN |
Band Römisch 2 Blatt 88 ff. Schuss Mord Leiche |
Niemals hat er von Morden erzählt wenn Man von jenem Bürgermeister mal Absieht der einem Tod zum Opferschuss Gefallen seien schon Viele in Groningen |
Wir schwelgen in
Urkunden die Tode Geburten und auch Auswanderungen Verzeichnen nichts Anderes als Leben Als unabänderliches Faktum der feinen Inhaltslosigkeit |
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DREI
BEWUSSTE PERSONEN |
VON TANNEN UND BÄUMEN |
DIE REINHEIT DER SIPO |
Bei vollem Dasein Sollten sie dann Doch noch weg Sein war uns Alles bewusst Was geschah Denn dann? |
Die Aktion Silbertanne Hätte auch Pinie heißen Können weil Alles letztlich Naturgegeben Ist irgendwie |
Da war nämlich
Nicht ein einziger Mann der vor 1933 in der NSDAP War oder woanders Gibt es ja auch Recht und Ordnung |
© Klau|s|ens![]() Tatkomplex: Kriegsverbrechen Angeklagte: Harders, Hans Ernst 7 Jahre Gerichtsentscheidungen: BG/BS 's-Hertogenbosch 500113 Tatland: Niederlande Tatort: 's-Hertogenbosch Tatzeit: unbekannt Opfer: Zivilisten (?), Widerstandskämpfer (?) Nationalität: Niederländische Dienststelle: Polizei Sipo 's-Hertogenbosch Verfahrensgegenstand: Leiter der Sipo-Aussenstelle 's-Hertogenbosch. Vorbereitung von 3 sog. Silbertanne-Aktionen. Listenmässige Erfassung von für Erschiessung in Betracht kommenden Personen, von denen 15 erschossen wurden Nach Deutschland abgeschoben: 510206 Urteil veröffentlicht: nein Quelle: http://www1.jur.uva.nl/junsv/NED/Angeklagtenfr.htm |
© Klau|s|ens![]() |
© Klau|s|ens![]() |
DIE
NICHT-LISTE |
LOS |
TEE BEI KUSTERS |
Die Liste der Nichtdeutschen Deutschenfeinde Von feinddeutschen Nichtfeinden als Deutschnichter Ist vernichtet um Feindnichter Abzunichten |
Wenn ihr Nicht schweigt Wird alles Gezogen was Man ziehen Kann der Tod Die Strafe Sein oder Nichtsein |
Die Frau im Morgenrock
Kontrastierte zu dem hellen Regenmantel der zwei SS-Leute die ihren Mann Später erschießen würden Der aber noch mit einem Pyjama bekleidet war Weshalb er sich umziehen Sollte was wiederum Zeit Für einen Tee und eine Zigarette bei der Ehefrau War alles unwirklich |
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IM GARTEN DER TRÄUME | MORD NACH JAHR UND TAG |
MORDSKUMPANEIENBEGRIFF |
Der Gartenzaun der Villa Constanze wurde vom Blut der getroffenen Halsschlagader in einem Roten dichten Strahl In den Zustand einer Anklage versetzt wurden Aber keine Posten |
Der kleine betagte Mann wurde veranlasst In dem Auto Platz Zu nehmen damit er Sich auch von seinen Jahren sich einer Entsagung würde dann Zuführen lassen müssen |
Die Angelegenheit
Ist erledigt sofern Man das Wort Gedanklich durch Einen Menschen Zu ersetzen Versteht sich |
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DER FILM DER WAHRHEIT ALS TEXT | LANDKARTE |
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Es sind Drehbücher Uns geläufiger Krimis Die verlesen werden Samt Pfiffen und Zeichen von blinkenden Taschenlampen ist Aber alles verdammt Echt und zudem auch Noch so geschehen Zeichen aber selten Auch dazu die Wunder |
So genau wurden die Taten geplant dass auch Die Erschießung Punkt Genau auf der Karte Festgelegt wurde solange Es noch nicht GOOGLE MAPS gab noch ganz auf Dem Papier des Unverständlichen Plans Der Schöpfungsgeschichte |
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RELATIV | |
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Eine Botschaft aus Dem Landgericht Mehr als 1000 Bände Spricht Oder itzoauch nicht Entspringt ja alles einer And'ren Sicht |
ALLZEIT
DER SCHWARZHEMDEN Zu sechst beherrschen Sie demonstrativ die Erste Reihe wobei die Hemden Sweatshirts Kapuzenpullovern Anoraks und anderen Geweben gewichen Sind nicht die Geister die die Geschichte immer Wieder ruft |
VERLESUNG DER
NICHT-WUNSCH-VERLESUNG Briefe von Rauter Und Himmler sollen Nicht verlesen werden Liest der eine Anwalt Von Boere den Wunsch Nach einem anderen Verfahren als dem des So-Auftauchens von Historischen Wahrheiten - aber welcher denn dann? |
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PARAMILITÄRISCH |
ZAHLENWIDERSTAND |
MODERN
TIMES |
Es wird seitens der Boere-Verteidigung Gefragt ob so ein Begriff hilfreich sei Wie wäre es denn mit ZUDEMMILITÄRISCH BALDMILITÄRISCH GLEICHMILITÄRISCH AUCHMILITÄRISCH WILDMILITÄRISCH Oder auch DOCHBRUTAL NUREISKALT ALLMENSCHENVERACHTEND GERNTERRORISIEREND IMMERMORDEND ??? |
Hetzer Ist jeder der Nicht will dass So etwas passiert Was das System Für nichtig erachtet (Mit allen Zähnen) |
Es wird festgestellt
Dass die Verbindung Nach Rotterdam Hergestellt ist |
© Klau|s|ens![]() -- Außerdem: Vergeltungsmaßnahmen der Waffen-SS waren nicht gerechtfertigt, weil mit dem unprovozierten Angriff Deutschlands die Besetzung der Niederlande nicht rechtmäßig gewesen war. Der Widerstand der Niederländer war also notgedrungen. Die deutsche Besatzungsmacht hatte aus Sicht der niederländischen Gerichte nach Kriegsende wegen ihrer Verstöße gegen die Bestimmungen der Haager Landkriegsordnung kein Recht auf Vergeltung. Man muss also die weltöffentliche, völkerrechtliche Rechtslage des Systems bewerten -- und zugleich die innere Zuordnung der NS-Unrechtsverbände und deren eigene "Rechts"-Systematik. |
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DEUTSCH-NIEDERLÄNDISCHES VERSTÄNDIGUNGSGEDICHT |
TALK TALK TOLK TOLK | VERSCHONINGSRECHT (Verweigerungungsrecht) |
WER? WIE? WIE? WER? |
Herrlich
wie wir alles Hören und sehen und Auch noch verstehen Wie das Gerichtswesen Sich aus der Kunst Der Verkabelung über Die Grenzen siegreich Hinauszutreten weiß |
Sind Sie verwandt
Mit Herrn Boere Oder sind Sie Mitangeschuldigter Oder sind Sie mal Verurteilt worden? |
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DIENST |
EID OR BELOOFDE |
NOCH
EIN ALTER MANN |
Ein Urteil über Den Begriff Dienst Sollte einschließen Dass auch Mord Eine Tatsache Sein kann doch Immer alles Möglich sein auch Sprachlich schon |
Sollen
wir stehen Mit den zwei Fingern Der rechten Hand So wahr mir Gott helfe Almachtig Ist alles Geschehen Allemal |
Ruhig gelassen
Aber dennoch Ausdrucksarm Sitzt er links Unter im Fern Seher als einer Der alles uns Mögliche noch Verkörpern kann Man allein aus Der Ansicht Wenig besagen |
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BEWEGGRÜNDE? NICHT GUT NACHGEDACHT |
IST DAS MÖGLICH? WIE AUF EIERN? |
DOLMETSCHEREI |
Ich trat bei Anstatt mal Richtig da Vorzutreten |
Alle
Fragen rollen So vorsichtig heran Wie kann das Sein Sie haben Mal gesagt es Könnte im Juli 41 gewesen Sein oder war Es Westland wovon Man nichts sehr Genaues weiß |
Die deutsche
Dolmetscherin Steht über dem Aus den Niederlanden Zumindest in diesem Verfahren ist sie die Entscheidende sagt Die Justiz Weshalb der Niederländer Nun seine Arme Kreuzt wenn nicht Gar verschränkt Vielleicht hat es was Mit der flachen Landschaftsausformung Zu tun |
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PROZESS
DER ERKENNTNIS |
GESPRÄCHSERTRÄGE | PRECIES |
Weiß ich nicht Weiß ich nicht Weiß ich nicht Weiß ich nicht Weiß ich nicht Weiß ich nicht MEHR |
IK
MOESTE WELL MEE IK DENK HET WELL SO VER IK WEET KEEN OPDRACHT VOLGENS MIJ IK HEB HET NIET GEDAAN NOOIT GEZIEN WAS DA NIET BIJ IS MOGELIJK DAT WETT IK NIET |
Er hat niemals
Eine Pistole Gehabt aber Mit der dann Doch geschossen |
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DESTIJDS |
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DIE
TÜCKEN DES AKKUSTISCHEN |
Wir sind korrekt Behandelt worden Auch unter den mir Bekannten Hirnplatten Hing kein Schimmel Der Erinnerung |
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OVERGEPLAATST
WELL VERSETZBEFEHL |
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IK
KAN WELL WAT VERSTAAN |
FALSCHER NAME | LETZTE
WORTE |
Das Kommando Feldmeijer sprach Nederlands auch Wenn Bestemann Deutsch versteht Sich nicht von selbst |
Seine
Klugheit der Tarnung bestand darin Fragen nach seinem Namen kühn mit Hase zu beantworten Und sich das Ich Weiß von nichts Für den Prozess 65 / 66 Jahre später Aufzuheben |
TOT UW DIENST
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© Klau|s|ens![]() § 60 StPOVon der Vereidigung ist abzusehen
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KAUM
URKNALL |
MUSS MAN KENNEN: CASSIER | ALTTÄTERS
NUNIDENTITÄT |
Ela Smiths Sei heute zu Durchschreiten Das detektierte Piepsen mag Manchen nach Dem Horizont Verbreiten weil Aller Waffen Fund Erst heute Tut sich prozessual Erst (mal?) kund |
127 615 125 393 |
Ruhrerkrankung
Und Lazarett Ostfront sind Frei erfunden wie Man so vieles In seinem Leben Neu nachdefiniert |
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UNTERGETAUCHT |
DIE EWIGE LÜGE | 75
GULDEN |
Im Wasser
lässt Sich schlecht Atmen und Kiemen Sind keine Riemen Doch eine Flucht Lässt nichts unversucht Doch auch Under Cover Sucht sich Flossen Vertrauen unvergessen |
Verdecken der aktiven Beteiligung ist der Stetige Sinn des sich Verbergenden Verbrechens Dass früher tat was es Heute so nicht wissen Willst du das wirklich Behaupten? |
Komm wir verkaufen
Ein paar Leben denn Fürs KZ soll's Nachschub Geben wir das Geld Doch aus (Löscht Ein Leben sich dann Aus) |
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Dodenherdenking | Totengedenken | Gedenktag an die Toten der Kriege (kein Feiertag) |
40.000
TOTE ZWANGSARBEITER |
STERNSTUNDEN | SCHWERES
MAL LEICHT |
Du da kommst Jetzt mit weil wir Es wollen dass Niederländer deutsche Rüstung sicherstellen Sollen und auch Gevatter Tod Will sein Brot |
1. Gestern Shimon Peres Im deutschen Parlament wonach Man die Täter die Noch leben nicht Frei umherlaufen Lassen darf 2. Ein Film über Siemon Wiesenthal und Serge und Beate Klarsfeld die Damit begannen Den Tätern Überall nachzustellen 3. Heute ein Beweis Antrag der Nebenklage Der neues Material Aus den Archiven Herbeizubringen Wusste 4. Die ewige Sehnsucht Nach Gerechtigkeit |
Die Schwere der
Schuld ist eine Fiktive Annahme Von der subjektiven Einstellung des Angeklagten nicht Des Verfahrens |
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© Klau|s|ens![]() - StGB § 57a Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe(1) Das Gericht setzt die Vollstreckung
des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus,
wenn
(2)
Als verbüßte Strafe im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1
gilt jede
Freiheitsentziehung, die der Verurteilte aus Anlaß der Tat
erlitten hat.
(3)
Die Dauer der Bewährungszeit beträgt fünf Jahre. §
56a Abs. 2 Satz 1
und die §§ 56b bis 56g, 57 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 5 Satz 2
gelten
entsprechend.
(4) Das Gericht kann Fristen
von höchstens zwei Jahren festsetzen, vor deren Ablauf ein Antrag
des
Verurteilten, den Strafrest zur Bewährung auszusetzen,
unzulässig ist.
StGB § 46 Grundsätze der Strafzumessung(1) Die Schuld des
Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. Die
Wirkungen, die
von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der
Gesellschaft zu
erwarten sind, sind zu berücksichtigen.
(2)
Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für
und gegen den
Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in
Betracht:
(3) Umstände, die schon Merkmale des
gesetzlichen Tatbestandes sind, dürfen nicht berücksichtigt
werden.
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3:41 |
RECHTSHILFEERSUCHEN | VERNOMMEN |
Die Uhr steht Nun schon einige Tage in jenem Saal 0.020 Um auf die gestundete Zeit aller Verbrechen Der Menschheit Aufmerksam zu [Machen wir!] |
Maastricht brachte Unterlagen schneller Als es die Polizei Erlaubt sofern ein Wortspiel Erkenntnis Bedeuten würde Also etwas Anstand Wo Polizisten damals Auch die Mörder waren |
Jeder weiß was
Niemand wissen Will ist ein Teil Vom großen Spiel Was wir die Justiz Zu nennen pflegen Wie einen jeden Fall Den wir im Rollstuhl Durch das Heim Bewegen |
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BEWEISANTRAG |
AUSBILDUNG (BITTE STRENG GEHEIMHALTEN) |
REPRESSALMASSNAHMEN |
Unser Programm Ist erschöpft Unsere Geduld Am Ende auch Weil nichts kommt Dessen es sich Lohne zu erscheinen Wirkt der Tag Sinnlos und Sinnfrei wie Ein solcher Text Von Lückenfüllern |
Ich habe diesen Auftrag für einen Militärischen Befehl gehalten Nicht für einen Antrag jener Kraftmeier Die alles immer Besser zu wissen Meinen Herr Unterkommandanteur Strammsteher Zu Verfehl Tot bleibt Tod Da hört's doch auf |
Deinen Kiefer
Zerspritzen lassen Wir das über Eine Waffe Ausführen wie Es das herrliche Führerprinzip Erwünschen lässt |
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ACH
WIE KÜHNE NAMEN |
BEREITWILLIGKEIT |
PERSÖNLICHE MEINUNG |
Johnny
heißt Der Fahrer Wie er filmisch Uns begleitet Und den Aufschlag Des Körpers Auf den Asphalt Der Leblosigkeit |
Wir töten jeden Den wir wollen Und alles was Wir müssen Weil uns so Die Musen küssen Welche schön Faschistisch Sind wir froh Und gutgelaunt |
Ich verzichte auf
Eine Stellungnahme Die der Meinung Ist was ich nun von Ihnen vornehme Also den Grundsatz Der Anträge betreffend |
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DER
ABLESER |
ONDERDUIKERS |
VERTRAUENSSELIG |
Er war mir
bekannt Er war mir vertraut Auch etwas versaut Hat er denn Mist gebaut? |
Sie ergreifen auch Unter Wasser noch Jeden Strohhalm - aus gutem Grund |
Man erzählt
zu
Gerne was man weiß Obwohl man nicht Immer weiß was Der nun Wissende Daraus zu machen Weiß |
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© Klau|s|ens![]() Zu Nitsch (geb am 1.11.1908): Verfahren Lfd.Nr. NL038 Tatkomplex: Kriegsverbrechen Angeklagte: Nitsch , Richard Heinrich Georg lebenslänglich Gerichtsentscheidungen: BG/BS 's-Hertogenbosch 481129 BRvC 500403 Tatland: Niederlande Tatort: Maastricht (?) Tatzeit: unbekannt Opfer: unbekannt, Häftlinge Nationalität: Niederländische Dienststelle: Polizei Sipo Maastricht Verfahrensgegenstand: Beteiligung an 5 Exekutionen, bei denen insgesamt 10 Menschen erschossen wurden. Misshandlung von Häftlingen Nach Deutschland abgeschoben: 600405 Urteil veröffentlicht: nein Sonstige Hinweise: Die lebenslängliche Freiheitsstrafe wurde 590418 in eine zeitige von 22 Jahren und 9 Monaten umgewandelt. Quelle: http://www1.jur.uva.nl/junsv/NED/NL-Verfahren01.htm Universität von Amsterdam "Niederländische Strafverfahren gegen Deutsche und Österreicher wegen im 2.Weltkrieg begangener NS-Verbrechen" siehe die Übersicht zu diesen Strafverfahren: http://www1.jur.uva.nl/junsv/NED/NL-Uebersicht.htm Text auch weiter unten auf dieser Gedichte-Homepage. Das Projekt der Strafrechtler der Universität Amsterdam listet Täternamen, Prozesse, Urteile etc. auf. (BOERE ist gar nicht erfasst. Er galt [offenbar/vielleicht] als Niederländer. Das gilt für andere Täter des Kommandos Feldmeijer ebenfalls. Auch sie tauchen in den Auflistungen der UvA nicht auf.) http://www1.jur.uva.nl/junsv/NED/Angeklagtenfr.htm |
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IMMER
WIEDER LISTEN |
WAS WIE SCHMECKT | DAS ZIEL |
Widerständler Widerständler Widerständler Widerständler Widerständler Widerständler WiderSTÄNDLER |
Lebbink war ein Alter Bekannter Der Familie die Er nicht nur als Metzger sehr gut Zu zerlegen wusste |
Der Auftrag wird
Uns die Menschen Erbringen die sich In Helden als Helden aufspielen Bis wir mit ihnen Die Gefängnisse Oder KZ bespielen |
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MANTEL |
DAS SCHICKSAL VON HELDEN |
MAN MUSS TREFFEN |
Im leichten Gabardin geht Die Fahrt eher Frohlockend über Die Felder bis Die Lerchen oder Auch diese ewigen Widerständler Endlich singen |
In jedem Haus Lauert die Gefahr Oder einer dieser Untertauchenden Auf die Ereignisse Der Geschichte die Sich oft zufällig Verhalten und Nur wenige einer Gerechten Strafe Zuführen wobei Genau das ja Wieder von der Sichtweise dann Abzuhängen scheint |
Auf dem Bahnhof
Von Sittard wurden Namen genannt oder Fakten denen man Sich zugewandt |
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SIEG
HEIL MUSS WASSER LASSEN |
ES TRIFFT ZU |
EINLASSUNG |
Tropfenweise sollen Die Anträge nicht Kommen weil der Strahl der unsrigen Vergeltung nie Versiegen wird |
Das Abzeichen Gefriert in der Geronnenheit Meiner Taten Unter dem Drang Des Erkaltens |
Alles was ich
Sagen kann So wahr sein Oder auch nicht Ein Leben Kennt ja seine Fakten nicht Nur die Akten Sich darob Beschweren So kann ich Mir dies nicht So richtig Erklären |
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© Klau|s|ens![]() Siehe dazu: http://www.klausens.com/zitatgedichte.htm |
ZÄHLERABLESER |
PRÄZISIONSKLÄRUNG |
DAS ALLMÄHLICHE DES ANGEKLAGTEN |
Mir sind Einige Umstände Eingefallen Wie es dazu Gekommen ist Dass es Millionen Tote gegeben hat Und alles Leben Doch sinnlos ist |
Ist mir ebenfalls Nicht in Erinnerung Möglich ist das Aber wird das Wohl so Gewesen Sein |
Nach und nach
Gestehe ich ein Es muss wohl So gewesen sein Weil's irgendwo Geschrieben Steht dieweil's Gedächtnis stets So gern vergeht |
© Klau|s|ens![]() Siehe dazu: http://www.klausens.com/zitatgedichte.htm - Das Gedicht überträgt den Begriff des "Zählens" auf die Zahl der Opfer NS-Regimes. |
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© Klau|s|ens![]() - PAUSE, Verlassen des Saals durch die Zuschauer nötig. |
DIE
SINNHAFTIGKEIT SO MANCHER ANORDNUNG |
REDEWENDUNGSDENK- SCHREIBSCHWÄCHE |
DER NEUE FORMULIERUNGS-CODEX |
ich bestimme was war heit und was sein kann zler ge schafft |
Der Umgank mit den Falschen Loiten ersetzt Nicht die Achsel Vom Zimmer, Mann! So sagen's die Polliere |
Wider
Stand Recht Lich Ersch Ossen |
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LOGISTISCHES
PROBLEM |
NOCH |
ZWARFASCHISTISCH |
Mit einem Bein im Grabe lässt Sich schlecht Marschieren |
Ist noch Zu verlesen Noch noch Noch noch Noch noch Und nöcher |
In der
Beschränkung
Der Eingrenzungen Von Verzerrung der Wahrnehmung als zu Differenzierende sei Der NSB nunmehr als Faschistisch aber nicht Mehr als nationalsozialistisch Zu bezeichnen wir ihn Als zwarfaschistisch |
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GESCHICHTSUNTERRICHT |
VERSCHLEPPUNGSABSICHT | BESCHLUSS DES BEWEISANTRAGES ALS TRUGSCHLUSS |
Wir wissen kaum Was damals sich Ereignete aber doch Was sich für diese Zielsetzungen heute Aber doch dann Prozessual eignete |
Wir weisen das Gebot der Sachlichkeit Als Boden des längst Entzogenen in aller Schärfe des Gerichtes Entschlossen zurück |
Ich verwahre
mich
Gegen Begriffe der Unsachlichkeit weil Der Begriff dem Entstammt was als Rechtsprechung des BGH zur deutigen Versachlichung aller Willfähigen Kontexte Eine Bemenschlichung Anzudeuten versteht |
© Klau|s|ens![]() 2.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, im Gerichtssaal A 0.020, und draußen, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:30 Uhr geschrieben, Prozesstag Nr. 18 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Anwalt Hartmann (für die Nebenklage) spricht über NSB und NSDAP, über die Konkurrenzen beider Organisationen, und sagt u.a.: "Ich würde sagen, lesen Sie erst einmal was über den NS." (Oder sagte er NSB? Beides würde Sinn ergeben.) |
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DIESE
RECHEN |
BEWEISANTRAG FÜR WEITERE ANTRÄGE | BEFASSUNG |
Vor Gericht wurd' Sich beharkt Aber dann sprachen Sie noch lachend Über die vielen Blätter ihrer Nachbarlichen Gartenobsessionen |
Beantragt die Verteidigung Den Antrag Dass Anträge Der Verteidigung Als Anträge Nicht beantragt Werden müssen |
Das Verbrechen
Rinnt uns Durch die Hände Die ich zum Verbuddeln Mancher Leiche Noch verwende |
© Klau|s|ens![]() 2.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, draußen vorm Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:53 Uhr geschrieben, Prozesstag Nr. 18 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Pause. Die Staasanwälte Brendel und Maaß sprechen mit dem Boere-Anwalt Christiansen. Eben im gericht ging es erregt her, jetzt stehen alle lachend und freundlich beisammen. |
© Klau|s|ens![]() StPO § 244(1) Nach der Vernehmung des Angeklagten
folgt die Beweisaufnahme.
(2) Das Gericht hat zur Erforschung der
Wahrheit die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und
Beweismittel zu erstrecken, die für die Entscheidung von Bedeutung
sind.
(3) Ein Beweisantrag ist abzulehnen, wenn
die Erhebung des Beweises unzulässig ist. Im übrigen darf ein
Beweisantrag nur abgelehnt werden, wenn eine Beweiserhebung wegen
Offenkundigkeit überflüssig ist, wenn die Tatsache, die
bewiesen werden
soll, für die Entscheidung ohne Bedeutung oder schon erwiesen ist,
wenn
das Beweismittel völlig ungeeignet oder wenn es unerreichbar ist,
wenn
der Antrag zum Zweck der Prozeßverschleppung gestellt ist oder
wenn
eine erhebliche Behauptung, die zur Entlastung des Angeklagten bewiesen
werden soll, so behandelt werden kann, als wäre die behauptete
Tatsache
wahr.
(4) Ein Beweisantrag auf Vernehmung eines
Sachverständigen kann, soweit nichts anderes bestimmt ist, auch
abgelehnt werden, wenn das Gericht selbst die erforderliche Sachkunde
besitzt. Die Anhörung eines weiteren Sachverständigen kann
auch dann
abgelehnt werden, wenn durch das frühere Gutachten das Gegenteil
der
behaupteten Tatsache bereits erwiesen ist; dies gilt nicht, wenn die
Sachkunde des früheren Gutachters zweifelhaft ist, wenn sein
Gutachten
von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, wenn das
Gutachten Widersprüche enthält oder wenn der neue
Sachverständige über
Forschungsmittel verfügt, die denen eines früheren Gutachters
überlegen
erscheinen.
- Gegen 11:37 wird die
Bewesiaufnahme dann geschlossen. Wir hören noch den Auszug aus dem
Bundeszentralregister zu Boere (30.11.2009). Keine Vorstrafen dort
erfasst. - Gegen 11.38 Uhr beginnt OStA Maaß mit seinem
Plädoyer. (5) Ein Beweisantrag auf Einnahme eines
Augenscheins kann abgelehnt werden, wenn der Augenschein nach dem
pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts zur Erforschung der
Wahrheit nicht
erforderlich ist. Unter derselben Voraussetzung kann auch ein
Beweisantrag auf Vernehmung eines Zeugen abgelehnt werden, dessen
Ladung im Ausland zu bewirken wäre.
(6) Die Ablehnung eines Beweisantrages
bedarf eines Gerichtsbeschlusses.
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© Klau|s|ens![]() http://www.zentralestelle.de/ |
KEIN
KLEINES LICHT |
SICH DURCHSCHLAGEN |
AUS ALLEM HINTERHALT |
Solange es noch Theoretisch denkbar ist Dass Ihr noch einen Verbrecher unter uns wisst Ist kein Prozess dann der Skandal So eigentlich bei jedem Nazitäter brennet dann was Wie Erinnerungspflicht |
Das geht so oder so Mit Gewalt oder Auch ohne Das Wort lässt Glück zu aber Auch Brutalität Das Leben schlägt Bisweilen zurück |
Wieder mal
Waren Opfer Arglos und Wehrlos wie Auch die Wunden Die ihren Tod Kennzeichneten Bevor das Ende Aller Tage für Unschuldige Eine Wahrheit Wurde die uns Übrigbleibenden Die Erinnerung Nur überlässt |
© Klau|s|ens![]() 2.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:43 Uhr geschrieben, Prozesstag Nr. 18 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Plädoyer von OStA Maaß. |
© Klau|s|ens![]() |
© Klau|s|ens![]() § 211 Mord(1) Der Mörder wird mit lebenslanger
Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, |
LETZTER
ZWEIFEL |
NIEDRIGER BEWEGGRUND |
GEHORCHEN HEISST NICHT RICHTIG ZU HANDELN | ||||||||||||||||
Arglosigkeit des Opfers wird ausgenutzt Auch wenn das Opfer die Absicht Der Tötung im Ablauf der Tat Erkennt ihr mich? |
Sich robbend durch Das Gras bewegen Um vorwärtszukommen |
Er hat gehorcht
Wo Gehorsam Nur Unehre Bringen Mussten Wir denn Dieses dunkle Kapitel durchleiden? |
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© Klau|s|ens![]() 2.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 12:06 Uhr geschrieben, Prozesstag Nr. 18 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Plädoyer von OStA Maaß. Er bewertet die Taten im Hinblick auf die Formulierungen des StGB. Und demnach ist es selbst dann, wenn das Opfer irgendwann im Laufe des Tatgeschehens erkennt, dass man ihn/sie offenbar vorsätzlich umbringen will, immer noch ein "Ausnutzen der Arglosigkeit", weil man das Opfer zuvor ja schon in diese Falle gelockt hatte, z.B. wenn man jemand unter Vortäuschung falscher Tatsachen ins Auto bittet, um ihn/sie irgendwohin zu bringen, wo er/sie aber nie ankommen wird, weil ja der Mord für einen Zeitpunkt auf der Fahrt geplant ist. - Im Amsterdamer Urteil von 1949 fehlten wohl Angaben zu den Beweggründen des Angeklagten Boere. Unser StGB sieht vor, das zu klären, um auch die Bewertung "Mord" oder "Totschlag" durchführen zu können. |
© Klau|s|ens![]() 2.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 12:07 Uhr geschrieben, Prozesstag Nr. 18 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Plädoyer von OStA Maaß. Er bewertet die Taten im Hinblick auf die Formulierungen des StGB. - Klausens findet andere Definitionen zu Fachbegriffen des Strafrechts. |
© Klau|s|ens![]() Die Genfer Konventionen sind eine Reihe von Abkommen die sich mit humanitären Fragen im Kriegsrecht beschäftigen.
1977 wurden Zusatzprotokolle zum Schutz der Zivilbevölkerung abgeschlossen. Sie verbieten u.a. Flächenbombardements, Aushungerung, Zerstörung von Lebensmittellagern und Wasserreserven, Angriffe auf Staudämme, Atomkraftwerke, Misshandlungen, Geiselnahmen und Kollektivstrafen. Für Maaß handelte der Angeklagte schuldhaft. Es gibt keine mildernden Umstände.- ACHTUNG: Dieses Gedicht ist ein Zitatgedicht. Siehe dazu: http://www.klausens.com/zitatgedichte.htm |
RECHTSWIDRIGER BEFEHL | WAS IST ERGEBENHEIT? |
DER ALTE MANN UND DIE STRAFE |
Gehe dahin wo Wir alle herkommen Oder eines Tages Mal enden Zum Friedhof Der Gebärmutter |
Die Morde hätten Sich ergeben weil Sie sich unseren Planungen als Unbedingt noch Auszuführende Ergeben mussten Man muss die Dinge auch mal Beim Namen Nennen sagte Daraufhin der Pure Gehorsamswille |
Alleine mit
sich
Und der Welt Starrt er nach Unten in den Schoß der Vergeltung Des Rechtsstaates Der ihn nicht Ein Leben lang Begleitet hatte |
© Klau|s|ens![]() 2.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 12:16 Uhr geschrieben, Prozesstag Nr. 18 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Plädoyer von OStA Maaß. Er erinnert auch an Äußerungen von US-Ankläger Robert M. W. Kempner im sogenannten "Wilhelmstraßenprozess". (1947 - 1949).- Heinrich Boere hat sich nämlich nicht bemüht, von diesen Befehlen freigestellt zu werden. Oder versetzt zu werden. |
© Klau|s|ens![]() Es kommt gegen 11:27 Uhr zu einer kurzen Prozessunterbrechung |
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HANDVERLESEN | HUMANITÄTSSCHRANKEN |
WILLENSESSER |
Wer zum
Kommando Gehört bestimme ich Also auch du mein Freund als bald Mordender |
Mein Bein Dein Arm Unser Leib Aller Herz Bei keinerlei Menschtum |
Der Angeklagte
War kein Unwilliger Er wusste vom Geschmack des Tötens Amphetamine Sich zu verkosten |
© Klau|s|ens![]() 2.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 12:42 Uhr geschrieben, Prozesstag Nr. 18 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Plädoyer von Rechtsanwalt Wolfgang Heiermann für die Nebenklage, konkret: für die Angehörigen des Opfers Bicknese. Heiermann betont, dass man zum "Kommando Feldmeijer" ausgewählt wurde. Es fand also eine bewusste (positive) Auslese statt, um die Angehörigen des Kommandos zusammenzustellen. Das war keine reine Zwangsabordnung durch einen Stellungsbefehl von Hanns Albin Rauter. |
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IN JEDEN WINKEL |
WÖRTERBUCH FÜR SPEZIELLE GENERALPRÄVENTION |
WANDLUNG |
Zustand
der totalen verunsicherung Für ganze Gesellschaften Die Furcht vernichtet zu werden Gesellschaftlichkeit dem terroristischen Zugriff überantwortet Als Herren über Tod und Leben Letzteres muss sich wehren Solange es das noch kann |
Man möge
alle Täter entmutigen Die solche Taten Noch vorhaben Weil wir ihnen Immer noch etwas Anhaben werden Auch in der Zeit Des Jahrzehnts Danach kommen Die Strafen |
Wir sind anders
Aus dem Verfahren Herausgekommen Als wir in dieses Hineingegangen Sind also durch Die Steine aller Vergangenheit die Sich zu einem Steinbruch entwickelte Dessen Sprengung Weitergeführt werden Muss mit Dynamit Wenn es denn So sein soll |
© Klau|s|ens![]() 2.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 13:07 Uhr geschrieben, Prozesstag Nr. 18 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Plädoyer von Rechtsanwalt Detlef Hartmann für die Nebenklage, er vertritt Teun de Groot, gleichnamiger Sohn des Attentatsopfers Teun (oder Teunis) de Groot vom 3.9.1944. - Hartmann befasst sich mit dem verbrecherischen NS-System. Die Wahrheit muss ans Licht. Es war kein "bloßer Krieg", was damals passiert ist, so Hartmann. Das war "die Überführung eines ganzen Kontinents in den Zustand des Terrors", sagt Hartmann weiter. Hartmann spricht vom "Zustand der totalen Verunsicherung" für ganze Gesellschaften, von der "Furcht, vernichtet zu werden", von der "Gesellschaftlichkeit", die dem "terroristischen Zugriff überantwortet wurde", von 60.000 toten NL-Zwangsarbeitern unter den Nazis (eine konservative Schätzung), und von anderem mehr. |
© Klau|s|ens![]() Siehe dazu: http://www.klausens.com/zitatgedichte.htm - Hartmann spricht dann davon, dass ein jüdischer Holländer eigentlich keinerlei Chance hatte, unter der NS-Herrschaft. Das Wort "Kriegszustand" sei deshalb auch irreführend, es trifft nicht die damalige Lage in den Niederlanden. Es gäbe juristische Kategorien. Aber das, was wir (also das Gericht und alle Prozessbeteiligten) beurteilen sollen, sprengt diese Kategorien. Es gehe um "niedrige Beweggründe ganzer Verbände". Hartmann beschreibt die erfinderischen Fähigkeiten des Angeklagten Boere. Hartmann spricht von der besonderen Schwere der Schuld, u.a. wegen hochgradiger Identifikation des Angeklagten mit den Taten. Dafür solle er büßen, so gibt Hartmann einen Satz von de Groot wieder, dem Sohn des Opfers. Auch Hartmann klärt, wozu das Verfahren dient. De Groot möchte, so Hartmann, dass ein deutsches Gericht die Wahrheit feststellt. Und die Schuld. Es geht um mehr, als um die eigene persönliche Genugtuung, bei de Groot. De Groot hat die Kugel noch, die seinen Vater getötet hat. De Groot will die Feststellung einer rechtswidrigen Tat. - Außerdem stehe der Mandant de Groot für die gesamte holländische Bevölkerung. Es ginge also auch um Genugtuung für ein ganzes Volk, wenn es zu einer Verurteilung käme. |
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APPELL ANS VERFAHREN | DOCH-NOCH-BEWEISANTRAG |
ZIPPERLEIN |
Die
Wahrheit Kann nicht Eingestellt Werden! Höre! |
Was zu
erwarten War geschah Ein neuer Coup Die Insuffizienz Ein Herz gibt Niemals Ruh' Auch ist kein Tod so cool Wie die allgemeine Lebenserwartung Die zum General Argument verkommt |
Der Erdmann
hat den
Angeklagten zuletzt Vor 1 Jahr und 3 Monaten Gesehen Als schon alle Wunden Nationalsozialistischer Verbrechen sargreich bluteten |
© Klau|s|ens![]() 2.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 13:28 Uhr geschrieben, Prozesstag Nr. 18 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Plädoyer von Rechtsanwalt Detlef Hartmann ist zuende. Er forderte auch, dass Boere in Haft genommen wird. (Boere ist derzeit als Angeklagter von der Haft verschont.) - Und damit endet dieser Verfahrenstag. Am 16.3. sollen die Anwälte Boeres ihr Plädoyer halten. |
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HART ABER FAIR | ES GIBT JEDOCH |
HÜRDENLÄUFER |
Boere
hat einen Schlechten Gesundheitszustand Vorgetäuscht der Sich dann durch Vernehmung des Heimpersonals nicht Bestätigte hechelte Das Sauerstoffgerät |
Keine
Veranlassung Eine Ausnahme Von Strafandrohung Zuzulassen Über die mögliche Haftfähigkeit Wird erst nach Dem Urteil Zu entscheiden sein |
Ein nicht
unerhebliches Verfahrenshindernis
Ist die Ankündigung Eines Hilfsantrages Falls das Gericht Nicht dem folgt was Die Verteidigung Als verfolgungswürdig Einzustufen willens Bedenklich ist alles |
© Klau|s|ens![]() 16.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:25 Uhr geschrieben, Prozesstag Nr. 19 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Rechtsanwalt Detlef Hartmann redet für die Nebenklage zum Beweisantrag der Verteidigung Boeres. Hartmann verweist darauf, dass der Gesundheitszustand von Boere offensichtlich teils nur vorgespielt war, wie sich aus der Befragung des Heimpersonal einst ergeben hatte. Das Gedicht geht sich beraten. Gegen 10.29 Uhr kommt das Gericht zurück und teilt mit, dass der Antrag der Verteidigung auf Gutachtervernehmung abgelehnt wird. Nach § 244, StPO: ... "oder wenn eine erhebliche Behauptung, die zur Entlastung des Angeklagten bewiesen werden soll, so behandelt werden kann, als wäre die behauptete Tatsache wahr." |
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© Klau|s|ens![]() - Rahmlow kündigt gewissermaßen an, was noch kommt oder kommen kann. Das Problem der Doppelverurteilung ist eines, welches die Rechtsanwälte weiterhin beschäftigt, auch wenn das Gericht die Argumentation im Prozess zurückgewiesen hat. Alles deutet auf eine spätere Revision beim BGH, muss man schon jetzt aus Rahmlows Worten folgen. |
SCHLUSSTRICHDEBATTE | DEBATTENABBLICK |
BEWEISERMITTLUNG |
Nehmen
wir dein Lineal oder meins? ________________________ |
Mord
verjährt Bekanntlich nicht Auch wenn dann Der Holzgriff des Todestoßmessers Verfault schon Sei oder die Kugel Ganzsam verrostet Wollen wir Sühnung |
Mordmerkmale
versus Gerechtigkeit versus Straffungscorpora versus Breitmachungstendenzvorwurf |
© Klau|s|ens![]() 16.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:35 Uhr geschrieben, Prozesstag Nr. 19 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Rechtsanwalt Matthias Rahmlow verweist auf den langen Zeitablauf seit den in Frage kommenden Geschehnissen , was aber nicht so verstanden sein soll, dass die Verteidigung nun eine Schlusstrichdebatte um NS-Verbrechen beginnen wolle. Es gehe nur um den zu berücksichtigenden Zeitablauf in diesem konkreten Verfahren. |
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ALLES ODER NICHTS | GEISTERURKUNDLICH |
PROZESSUALE LAGE |
Freispruch
oder Verurteilung des Oder zum Nur Also ein einziges Aber (nicht doch) |
Mir lagen
viele Fragen auf der Zunge die ich Den Dokumenten Nicht überantworten Wollte ich doch Nachfragen Wo die Ausnahme Sich als Fall Versteckt hielt |
Vor den Leichen
Lag das Urteil In der Blutlache Seiner erwartbaren Baldverkündung |
© Klau|s|ens![]() 16.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:43 Uhr geschrieben, Prozesstag Nr. 19 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Rechtsanwalt Matthias Rahmlow verweist darauf, das es entweder ein Urteil wegen Mordes oder einen Freispruch geben muss. Totschlag sei schon verjährt, nur Mord verjähre nie. Deshalb gehe es in diesem Verfahren nur um die Frage Mord oder nicht. Es habe aber nur einen einzigen lebenden Zeugen gegeben: Besteman. Dieser sei per Video aus Rotterdam zugeschaltet worden. "Besteman war im Großen und Ganzen ziemlich unergiebig", wird Rahmlow sagen. |
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© Klau|s|ens![]() Artikel 103 (1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör. (2) Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. (3) Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden. |
Artikel 54 SDÜ | HAUSHALTSFÜHRUNG |
ZU KORRIGIEREN |
Erweiterung
des Bereichs des Strafklageverbrauchs (Wir müssen neue Vorräte anlegen, Willi!) |
Strafklageverbrauch Ist eingetreten obwohl Wir mit den Vorräten Der Schreckenstaten Sorgsam umgegangen Sind noch welche da? |
Das Urteil
Ist nicht Gorreckt |
© Klau|s|ens![]() 16.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:51 Uhr geschrieben, Prozesstag Nr. 19 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Rechtsanwalt Matthias Rahmlow verweist auf Artikel 103 GG und auf Artikel 54, SDÜ (= Schengener Durchführungsabkommen) und auf Artikel 50 der Grundrechtecharta. Es geht um das Thema Doppelbestrafung: ja oder nein. Das Wort "Strafklageverbrauch" ist wieder eine herrliche Erfindung der Justizfachsprache. "Strafklageverbrauch" bedeutet, dass niemand wegen einer Tat mehrmals abgeurteilt werden darf. Nach dem lat. Rechtsgrundsatz „ne bis in idem“ gilt auch im deutschen Strafrecht ein Verbot der Doppelbestrafung wegen der gleichen prozessualen Tat, was sich aus Art. 103 III GG ergibt. |
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HEIMTÜCKEDREHMOMENT |
MILITÄRISCH VERSTEHBARE SITUATIVE UNBEDARFTHEIT DER ARGLOSIGKEIT |
SCHRECKENSVISION |
![]() |
Ich stand vor
der Laterne Ich stand vor der Kaserne Ich stand vor der Kernfrage Meines Menschlichen Lebens Als ich endlich Wasser ließ |
Wie hat es sich
Angefühlt 1944 In den Niederlanden Zu leben und Zu sterben wir denn Nur einmal? |
© Klau|s|ens![]() 16.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:02 Uhr geschrieben, Prozesstag Nr. 19 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Rechtsanwalt Matthias Rahmlow geht nun auf die Mordmerkmale ein ... und beleuchtet diese für die 3 vorliegenden Fälle. Im Fall Kusters wird er den Mord relativieren zum Nichtmord. - Info: Mordmerkmal "heimtückisch": "Heimtückisch" tötet, wer bewußt die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ausnutzt. |
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(K)ARGLOS |
DIE NEUE WELCHLOGIK! |
SPRACHÜBERFORDERUNG |
Ich
nehme deine Hand zum Gruß Entgegen der Annahmen dass Sie aus dem Eisen der Waffe Gegossen ist Doch mildernd Dein Umstand |
Später
hat
sich gezeigt Dass Boere sicher kein Unverbesserlicher Nazi Gewesen ist denn er ist Ja nicht mehr straffällig Geworden obwohl er Den Hass auf die freie Welt auf dem Tablett Der Dauertyrannei in Jede Nachbarschaft Hätte tragen können |
Ich bin in den
Krieg
Gegangen wie Andere Leute in die Diskothek Manche sind an Der Front gefallen Wie andere ins Bett |
© Klau|s|ens![]() 16.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:15 Uhr geschrieben, Prozesstag Nr. 19 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Rechtsanwalt Matthias Rahmlow spricht in seinem Plädoyer weiter über Heimtücke und Arglosigkeit bezogen auf die 3 vorliegenden Törungsfälle. - Nun geht er über zum "niedrigen Beweggrund". Rahmlow sagt z.B. dass der BGH uns da in seiner Rechtsprechung ziemlich wenig hilft, denn es ginge um eine "Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Faktoren". Um Handlungsantriebe, um das Subjektive, um die Frage des "besonders verachtenswert". Das alles sei nach 66 Jahren schwer zu beurteilen. |
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WIRRUNG ALS RECHTSFIGUR | GERECHTIGKEITSGEDANKEN | MILDERNDES
MORDMERKMAL ALS RECHTSFOLGENLÖSUNG |
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Er
war in die Militärischen Strukturen Eingebunden Die sich als Strick In der rechtmäßigen Erschießung von Geiseln als Ungeheuerlichkeit Befanden wir Uns von Einem Bild ins "Der Nächste!" |
Ich schiebe
die Schuld des Mordes In die Scheune Deiner Vereitelung Die Sackkarre Aber lasse ich vor Dem Bundesverfassungsgericht Meuchlings stehen |
Messer
Blut Fleisch Gier Grill Übergewicht |
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© Klau|s|ens![]() 16.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:28 Uhr geschrieben, Prozesstag Nr. 19 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Rechtsanwalt Matthias Rahmlow bezieht sich in seinem Plädoyer auf die Rechtsprechung deutscher Gerichte, wonach in bestimmten Fällen Geiselerschießungen rechtmäßig sind. Es geht auch um das Thema "Befehlsnotstand", was in diesem Prozess ja wiederholt anklang. Gegen 11:29 Uhr endet Rahmlow seinen Part in dem Plädoyer der Boere-Anwälte Christiansen und Rahmlow. |
© Klau|s|ens![]() b) Das Urteil des Bundes-Verfassungs-Gerichts vom 21.06.1977 - 1 BvL 14/76. Oder er spricht über ein BGH-Urteil zur Heimtücke, 30. Band, Großer Senat, z.B. Seite 112. Siehe zum BVerfG-Urteil z.B.: http://www.zeit.de/1995/23/Lebenslaenglich_ist_zu_lang Auszug aus dem ZEIT-Artikel zum BVerfG-Urteil: >>Wichtiger noch ist die Formulierung der einzelnen Mordmerkmale. Zum Beispiel die Heimtücke, die in der Praxis der Gerichte die größte Rolle spielt. Was ist das? Die juristische Formel dafür lautet, sie sei die "bewußte Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers". In jedem einzelnen Fall bedeutet das Millimeterarbeit. Millimeterarbeit, die darüber entscheidet, ob wegen Mord oder Totschlag verurteilt wird, ob die Freiheitsstrafe lebenslang ist oder zeitlich begrenzt. Eine gute Illustration ist der "Brei-Fall". 1955 ist er vom Bundesgerichtshof entschieden worden. Eine junge Mutter hatte ihr drei Wochen altes Baby getötet. Sie fürchtete um ihre Ehe, weil ihr Mann den Verdacht hatte, das Kind stamme aus einem Ehebruch. Er wollte sich scheiden lassen. Sie dachte an Selbstmord und tötete schließlich das Kind, indem sie Schlaftabletten in seinen Brei mischte. Mord oder Totschlag? Der Bundesgerichtshof sagte, es kommt darauf an. Wenn die Tabletten bitter schmecken und von ihr mit dem Brei vermischt wurden, um diesen Geschmack zu überdecken, dann war von ihr "der natürliche Abwehrinstinkt des Kindes ausgeschaltet". Also Heimtücke, Mord, lebenslang. Wenn nicht, dann hätte das Kind die Tabletten auch so genommen. Keine Heimtücke, Totschlag und eine zeitliche Freiheitsstrafe, bei der das Gericht die sehr schwierige psychische Situation der Mutter berücksichtigen kann. Beim Mordparagraphen 211 ist das nicht möglich. Das ist der Grund, warum das Landgericht Verden 1976 meinte, fast gleichgelagerte Fälle würden zu völlig verschiedenen Verurteilungen führen. Der Gleichheitsgrundsatz der Verfassung sei verletzt. Millimeter entscheiden die Differenz von lebenslang bis zu zwei oder drei Jahren - ein sinnloses Sezieren mit Begriffen. Man hat es oft genug kritisiert.<< |
© Klau|s|ens![]() § 49 Besondere gesetzliche Milderungsgründe (1) Ist eine Milderung nach dieser Vorschrift vorgeschrieben oder zugelassen, so gilt für die Milderung folgendes:
(2) Darf das Gericht nach einem Gesetz, das auf diese Vorschrift verweist, die Strafe nach seinem Ermessen mildern, so kann es bis zum gesetzlichen Mindestmaß der angedrohten Strafe herabgehen oder statt auf Freiheitsstrafe auf Geldstrafe erkennen. |
ERFOLGREICHE INGENIEURE |
STRAFZUMESSUNGSSCHULD | STRAFERWARTUNGSHORIZONT |
Der Sachverhalt Ist im Grunde Seit 1946 geklärt |
15 Jahre
weniger Sieben Mensch wo ist Die Zeit geblieben Und das Leben aller Mandanten Die das Wort lebenslang Nur aus dem Fernsehen kannten |
Ich sehe
über
das
Meer vermisse aber Die Kante vor dem Sonnenuntergang wegen--------------------------------- Der vielen Leichen Nicht mehr so gut |
© Klau|s|ens![]() 16.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:52 Uhr geschrieben, Prozesstag Nr. 19 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Rechtsanwalt Gordon Christiansen spricht jetzt von dem Boere-Verfahrens- Einstellungsbeschluss der Staasanwaltschaft Dortmund aus den 80er Jahren, der für ihn wenig nachvollziehbar ist und bleibt. Nach den Mauerschützenprozessen hätte man das Verfahren gegen Boere erneut aufnehmen müssen. "Es ist reichlich misslich, dass letztlich 20 Jahre nichts passiert ist." - Zuvor hat Christiansen noch andere Fälle und Urteile aufgerollt, z.B. gegen STASI-Chef Erich Mielke (Minister für Staatssicherheit der DDR) wegen Mordes von 2 Polizisten im Jahr 1931, wofür er aber nur 6 Jahre Haft bekam, kein "lebenslang", trotz Mord. (Urteil vom 26.10.1993 - Az. l Kap Js 165 / 665/90 Ks -), samt Prüfung durch BGH. Oder das Verfahren gegen Dr. E., ehemaliger Sicherheitschef der Polizei in Genua, der wegen grausamen Mordes in 57 Fällen veruteilt war, aber nur 7 Jahre Freiheitsstrafe bekam, trotz Mord. Info:
Am
17. Juni 2004 hob der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs die
Verurteilung des mittlerweile 95 Jahre alten vormaligen
SS-Obersturmbandführers und Sicherheitschefs in Genua,
Friedrich Engel, wegen Mordes in 59 Fällen zu sieben Jahren
Gefängnis auf und stellte aber zugleich die Sache ein, weil das hohe Alter von Engel und der
lange Zeitablauf seit dem Tatgeschehen einen erneuten Prozess nicht
zulassen würden.
Das vorausgehende Urteil des LG Hamburg wurde schon wegen Malloths hohen Alters, und weil
seine Frau seiner Pflege bedurfte, nicht vollstreckt.
BGH 020221
1StR538/01 - Siehe
auch: http://www1.jur.uva.nl/junsv/brd/Gericht01fr.htm
|
© Klau|s|ens![]() a) dem gesamten Zeitablauf im Fall Boere b) der Gesundheit von Boere c) dem Alter von Boere d) der Straffreiheit Boeres in seinem weiteren Leben nach den Erschießungsaktionen e) vom Alter Boeres zur Tatzeit f) von der Schulzeit, also Kaum-Schulzeit Boeres, also der geringen Bildung Aus diesen Faktoren ergibt sich deshalb laut Christiansen, dass es "unverhältnismäßg" sei, Boere zu lebenslang zu verurteilen. --- DAS GEDICHT LEBT VON DER DOPPELDEUTIGKEIT DER SPRACHE: Kannten die Mandanten entweder das Wort "lebenslang" ... oder das Wort "Mandanten" ... nur aus dem Fernsehen? Sprache ist bisweilen (oder auch oft!) doppelt verstehbar. |
© Klau|s|ens![]() ENDE ALLER PLÄDOYERS
|
DRÄNGERUNG |
SICHTWEISUNG | UMGANG |
Die weiße Leinwand Schwarzgerahmt fast Drohend in der Halle Prangt bevor das Urteil schon bekannt Gewordenes Verdrinnern |
Wer
zählt die
Kameras Und wer das Einäugige In unserem Leben wo Wir warten im Schisma Von Bestrafung und Vergeben sind wir dennoch |
Teun de Groot
Mit schwarzer Flacher Tasche Leicht gebückt Und freundlich Lächelnd Strahlt er Ruhe aus Der Meute Hechelnd |
© Klau|s|ens![]() 23.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, noch in der Halle, vor Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 8:42 Uhr geschrieben, Prozesstag Nr. 20 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Tag des Urteils in Aachen - "Drängerung" und "Verdrinnern" sind neue Kombinationen von Erinnern und Erinnerung und Verdrängung. - Die weiße Leinwand könnte für Beamer-Zwecke benutzt worden sein. Welcher Anlass? Heute wird sie nicht zum Einsatz kommen, zumindest nicht zum und für den Boere-Prozess. |
© Klau|s|ens![]() |
© Klau|s|ens![]() |
RAMMELVOLL |
ALLE KAMERAS BITTE DEN SAAL VERLASSEN | 3
MORDE |
Der ganze Raum Verdichtet mit den Menschen die sich Nur erheischen nach Dem Vorgang des Medialen niemals Nach dem Gehalt Des Mordens welches Geschichte sei geworden |
Das Gericht
selbst Lässt sich heute filmen Kurz nur kurz doch Einen Zacken von Der Krone der Geschichte Fang ich nur Im Bildberichte |
LEBENSLANG
ALS GESAMT STRAFE MUSS SEIN |
© Klau|s|ens![]() 23.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:02 Uhr geschrieben, Prozesstag Nr. 20 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Tag des Urteils in Aachen - Nun dürfen auch die Zuschauer in den Saal. Die Gerichtszone ist aber schon rammelvoll und belagert von den Filmteams, mindestens 10, und von den Fotografen, und den Journalisten. Auch die 60 Journalistenplätze sind auf einmal fast alle belegt. Und auch schon einige Zuschauerplätze waren schon belegt (als die Zuschauer hineindrufetn), von Personen, die zuvor "eingeschleust" wurden. Bekannte des Gerichts, Angehörige, Vitamin-B-Fresser: wer auch immer. Auf jeden Fall gibt es scheinbar keine leere Fläche mehr in A 0.020 |
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DER GLAUBE AN DIE NIEDERTRACHT |
GEFAHR DASS MAN DAS UNMENSCHLICHE VERGISST |
ROLLEN
UND NICHTIGKEITEN |
Personen
die Nichts getan Hatten fielen Den Mördern Zum Opfer Welcher Religion? |
Außerhalb
der Anständigkeit Wurden Ganz normale Morde Begangen |
Schweigend im Rollstuhl
Hätte man das Verfahren Auch ohne vielleicht Auch ohne den Angeklagten Durchführen können Wir das so sagen? Wo wir doch die eine Oder andere Nachfrage Hätten stellen wollen |
© Klau|s|ens![]() 23.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:08 Uhr geschrieben, Prozesstag Nr. 20 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Tag des Urteils in Aachen - Das Urteil wird von Richter Gerd Nohl begründet. |
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VERTAN |
HÖRST
DU DAS HÖRGERÄT? |
LEIDENSWEG |
Die
Reue sucht In der Sühnung Die Vergebung Nichts zu Essen Zu haben oder Dann doch Pünktlichkeit Sich zu erhoffen |
Vieles wird
falsch Berichtet oder Verstanden Auch nicht Die Kosten für Die Behandlung |
Die Truppen
Fielen im Lande ein Mehr fiel Ihnen nicht Mehr ein Was fällt Euch Nazis Ein? |
© Klau|s|ens![]() 23.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:17 Uhr geschrieben, Prozesstag Nr. 20 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Tag des Urteils in Aachen: LEBENSLANG - Das Urteil wird von Richter Gerd Nohl begründet. Er verweist auf die Unterschiede zwischen niederländischem Recht und deutschem Recht, offenbar vor allem an die niederländischen Journalisten/-innen gerichtet. So müssten in Deutschland alle Dokumente, die in den Prozess eingebracht werden, verlesen werden. Außerdem sei es während des Prozesses selbst nicht erlaubt, Bild- und Tonaufnahmen zu machen. - Nohl sagt (beklagt?), es sei ungewöhnlich, dass Richter nach Anschriften befragt werden, Oder dass man sogar jeweils einen Lebenslauf der Richter haben wolle. Auch das könnte an bestimmte niederländische Journalisten gerichtet gewesen sein. Es drücken sich hier Kulturunterschiede aus, die in diesem Prozess eigentlich nie zur Sprache kamen: Niederländer und Deutsche haben teils divergierende gesellschaftliche Konzepte. Etwas, was sich gerade in der Person Boeres konkretisieren könnte, der sich als Sohn eines Niederländer als Niederländer hätte fühlen können, sich aber (auch Sohn einer deutschen Mutter) dennoch freiwillig der deutschen Waffen-SS andiente. (Wie viele andere Niederländer ja auch.) - Nohl lobt nun den sachlichen Verlauf des Prozesses, auch das sachliche Auftreten der Verteidigung von Boere. |
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JETZTWÄHLUNG |
ANGST
ESSEN WIR AUF |
GEHEIME
REICHSSACHE |
WIRD
ALLES BESSER SCHAU DIE DEUTSCHEN WETZEN MESSER UND AUCH WIR SIND MIT DABEI DEM SCHRECKEN BLEI...BE TREU |
Boere wurde
nicht Gezwungen auch wenn Verteidiger das Liede singen dessen Wir nicht richtig Glauben können Seele rauben |
Mord als
Stillschweigen Des Grabes Aus dem Das Bein Noch rage |
© Klau|s|ens![]() 23.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:25 Uhr geschrieben (+ kl. Änderung am 25.3.2010 in Königswinter-Oberdollendorf), Prozesstag Nr. 20 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Tag des Urteils in Aachen: LEBENSLANG - Das Urteil wird von Richter Gerd Nohl begründet. Er verweist auf den Antrag auf Kriegsgefangenen-Entschädigung vom 5.11.1955, den Boere in Deutschland stellte (seine SS-Tätigkeit für's Kommando Feldmeijer im Antrag nicht verschweigend!). Oder auf den offiziellen Termin von 1.11.1954, seit dem Boere angeblich in Deutschland wohnt. - Der Angeklagte sei damals von Rollema bezüglich eines Eintritts ins Kommando Feldmeijer angesprochen worden. Und er habe dann den Stellungsbefehl von Hanns-Albin Rauter empfangen. |
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MENSCHENVERACHTUNG | ERLEGEN |
DER LAUF |
Man hat
sie Liquidiert Aber dennoch Floss das Blut Ganz eigen Auf dem Boden Des Verbrechens |
8 leere
Patronenhülsen Lagen auf dem Verkaufstisch Und auf dem Boden Aber dem Opfer lag An seinem Leben Wie erlag die Humanität? |
Kusters war
Ohne reelle Chance sich dem Ansinnen zu Entziehen welches Zu seinem Tod Dann führen Sollte |
© Klau|s|ens![]() 23.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:31 Uhr geschrieben, Prozesstag Nr. 20 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Tag des Urteils in Aachen: LEBENSLANG - Das Urteil wird von Richter Gerd Nohl begründet. Nohl berichtet voon dem Mord an Bicknese: Die erste Person war nicht zuhause. Die zweite auch nicht, dann erst fuhr man zu Bicknese. Man hatte ja diese Namenslisten bekommen, wo man die Opfer abhaken konnte. Man musste diese allerdings auch antreffen. |
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UNBEHELLIGT | HEITERKEITENMACHER |
EINHOLUNG |
Schwarz
ist die Farbe Der SS die kein Licht reflektiert außer Den Tod als Farbe Des Schreckenschreckens |
Boere sei eiun Mensch von Der heiteren Seite des Todes Als Vergessen Des Mordes Des schwarzen Humors der Irrealität Allen Seins Auf Erden |
Das Gutachten
Der Übertragung Der Richtigkeit Der Ansicht Der Kammer Hat kein Bedürfnis Auf die Begutachtung Durch die Einholung Eines Gutachtens |
© Klau|s|ens![]() 23.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:40 Uhr geschrieben, Prozesstag Nr. 20 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Tag des Urteils in Aachen: LEBENSLANG - Das Urteil wird von Richter Gerd Nohl begründet. Nohl berichtet vom Todesurteil vom 18.10.1949, als Boere schon lang geflüchtet war, aus der Gefangenschaft im Lager Valkenburg, nämlich am 9.6.1947. - Nohl rekapituliert die Fehler der deutschen Justiz in der Verfolgung dieses Falles. Bis hin zum Ausliefrungsantrag 1980 und der Auslieferungshaft vom 28.2.1983 bis 5.5.1983. Bis hin zum Beschluss des OLG vom 25.5.1983, wonach die Auslieferung nicht rechtmäßig ist, weil man nicht ausschließen könne, dass Boere die deutsche Staatsbürgerschaft habe. - Die Einstellungsverfügung vom 15.2.1984 durch die Staatsanwaltschaft in Dortmund - Der Antrag des NL-Justizministeriums auf Vollstreckung des niederländischen Urteils (nun lebenslang) vom 23.6.2003, der Bejahung des Antrages durch das Gericht in Aachen, dann der Verneinung durch das OLG in Köln: Das Urteil könne nicht vollstreckt werden, da es nicht rechtmäßig zustande gekommen sei. - Bis hin zur Verhandlungsfähigkeit oder Nicht-Verhandlungsfähigkeit von Boere, der im Januar 2009 untersucht wurde. |
© Klau|s|ens![]() Artikel 52 Tragweite der garantierten Rechte (1) Jede Einschränkung der Ausübung der in dieser Charta anerkannten Rechte und Freiheiten muss gesetzlich vorgesehen sein und den Wesensgehalt dieser Rechte und Freiheiten achten. Unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit dürfen Einschränkungen nur vorgenommen werden, wenn sie notwendig sind und den von der Union anerkannten dem Gemeinwohl dienenden Zielsetzungen oder den Erfordernissen des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer tatsächlich entsprechen. (2) Die Ausübung der durch diese Charta anerkannten Rechte, die in den Gemeinschaftsverträgen oder im Vertrag über die Europäische Union begründet sind, erfolgt im Rahmen der darin festgelegten Bedingungen und Grenzen. (3) So weit diese Charta Rechte enthält, die den durch die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten garantierten Rechten entsprechen, haben sie die gleiche Bedeutung und Tragweite, wie sie ihnen in der genannten Konvention verliehen wird. Diese Bestimmung steht dem nicht entgegen, dass das Recht der Union einen weiter gehenden Schutz gewährt. |
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ABSOLUTES SCHWEIGEN | LANZE
DES BÖSEN |
NIE WIEDER MAL GESCHEITERT |
Dem
Angeklagten Musste der Verbrecherische Umstand der Taten bekannt Sein Mund Spricht Bände |
Der Angeklagte War immer vorne Dabei wusste Niemand was All das sollte Außer dem Schrecken in aller Verachtensweise |
Eigentlich möchte
Jeder vor seinem Ableben reinen Tisch machen Wir uns den Dreck doch Mal bewusst |
© Klau|s|ens![]() 23.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:00 Uhr geschrieben, Prozesstag Nr. 20 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Tag des Urteils in Aachen: LEBENSLANG - Das Urteil wird von Richter Gerd Nohl begründet. Nohl sagt, dass die Taten Morde waren. Keine Repressalmaßnahmen, keine Kriegsverbrechen, sondern Morde. |
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AB UND ZU VERDAMMT | PULLOVER |
GALGEN |
Saalkameras Und Hallen Kameras Müssen sich Einigen welche Bilder die Besten sind |
Es bleibt ein Roter Pullover Von einem ewig Sich selbst vor Dem Selbst Versteckenden Angeklagten Und die Unzufriedenheit Über das verfahrene Verfahren aller NS-Verfahren |
Alles was noch
Bleibt ist ein Wort der Sprache Der Medien für 4 lange Stangen Der Mikrofone Die niemanden Richtig zu Durchbohren Werden wussten |
© Klau|s|ens![]() 23.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Halle, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:10 Uhr geschrieben, Prozesstag Nr. 20 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Tag des Urteils in Aachen: LEBENSLANG - In der Halle sind 2 Kameras, während die anderen noch vor dem Gerichtssaal etwas erhaschen wollen, welcher sich leert. |
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ANERKANNT ANVERWANDT | AAN
ZEKER GEVOELEN |
WHY NOW? |
Bicknese
junior Kommt als erster Vor in diesen Vielen Medienbildern Die diese Taten Fast verwildern |
in principe levenslang tevreden rustig naar Nederland deksel op de pott |
Ein englischer
Reporter fragt Was lange nicht Besagt dass eine Antwort Ruhe Gibt es nicht |
© Klau|s|ens![]() 23.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Halle, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:17 Uhr geschrieben, Prozesstag Nr. 20 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Tag des Urteils in Aachen: LEBENSLANG - In der Halle wird der Sohn des Mordopfers (Fritz Hubert Ernst Bicknese), Dolf Bicknese, niederländisch interviewt. Dolf Bicknese taucht zum Urteil wohl erstmalig in Aachen und auch in Deutschland wieder auf. Nach Jahren oder Jahrzehnten. Offenbar ist auch noch ein Enkel des Mordopfers mitgekommen. |
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© Klau|s|ens![]() Siehe hier den Video-Bericht von Reuters, englischsprachig: http://uk.reuters.com/news/video?videoChannel=2603&videoId=61322181 |
SPIJT | PARKHAUS-KOMMENTAR |
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Wenn er
die Taten wirklich Bedauert dann Hätte er in Den Grund seiner Unfähigkeit Eintauchen Müssen wie Eine Kaulquappe In das Wollens Des Frosches Mit der Maske |
Waldeule Jungwild Sprossen Sandfloh Marzipan Schlucht Schnecke Schnabel Feldhuhn |
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© Klau|s|ens![]() 23.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Halle, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:40 Uhr geschrieben, Prozesstag Nr. 20 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Tag des Urteils in Aachen: LEBENSLANG - Teun de Groot, Sohn eines Mordopfers gleichen Namens, wird von der schreibenden Presse befragt. - SPIJT ist eiin niederländisches Wort und meint BEDAUERN. Genau davon aber hatte Boere im Prozess nichts gezeigt. |
© Klau|s|ens![]() siehe: http://www.beton.org/sixcms////////detail.php?id=44587&template=bet_artikel_popup&skip=0 oder http://www.beton.org/sixcms///////////detail.php?id=44587&template=bet_artikel_popup&skip=3 - "Daneben liegt das vorher erwähnte neungeschossige Parkhaus mit 378 Stellplätzen. Als Besonderheit sollte mit der Außenfassade eine humorvolle Note in den Justizalltag gebracht werden. Die Gestaltung oblag dem Schweizer Künstler Remy Zaugg (+) der ohne Sinnzusammenhang 97 Worte in die Außenfront verbrachte, an deren Findung alle Mitarbeiter des neuen Justizzentrums aufgerufen waren." http://www.mixed-media-aachen.de/data/anzeigen2.php?ID=21 "Das Parkhaus des neuen Justizzentrums, das 400 Parkplätze auf acht Ebenen aufnimmt, setzt mit seiner Umhüllung aus roten Betonfertigteilen in Flechtstruktur und Kunst am Bau optische Maßstäbe. Die komplette Fassade besteht aus 2500 viereinhalb Meter langen Fertigteilen, die ineinander greifen, aber unterschiedlich geschichtet sind und somit Öffnungen für die natürliche Belüftung bilden. Herstellungstechnisch anspruchsvoll gestaltete sich die exakte Ausbildung der mit großbuchstabiger Wortkunst künstlerisch gestalteten Fertigteile: Das Betonkonzept sah hierfür einen gut verarbeitbaren, rot eingefärbten Beton C 35/45 auf Basis eines speziellen Hochofenzements sowie Polystyrol- Buchstabenschablonen vor, die zweieinhalb Zentimeter tief in die Schalung eingelegt wurden." Siehe Fachzeitschrift: Opus C 4(2007) Nr.6, S.40-44, Abb. ISSN: 1860-0298 - In Erweiterung der Gebäudesubstanz des Land- und Amtsgerichts Aachen ist nach den Plänen des Architekturbüros Weinmiller-Architekten das neue Justizzentrum entstanden, in dem die Aachener Gerichte und die Staatsanwaltschaft auf einer Fläche von 40.000 qm ihren Platz finden. DIESES GEDICHT IST EIN REALGEDICHT. Siehe: http://www.klausens.com/realgedichte.htm Parkhaus Aachener Justizzentrum, Adalbertsteinweg - allerdings: NUR VORDERFRONT!!! Architektin: Gesine Weinmiller, Künstler: Rémy Zaugg († 2005) siehe als Quelle Peter Schoenen: http://peterschoenen.jimdo.com/schrei-b-k-r-am-pf/
Siehe auch Peter Schoenen, der aus den Wörtern der Vorderfront (!!!) einen Text gestaltete: Wortstoffhofwörtergeschichte Siehe: http://peterschoenen.jimdo.com/schrei-b-k-r-am-pf/ |
TRANSPARENTES BEGEHREN |
ERKENNBARKEIT DES MEDIAL(GE)WISSENS |
Entschädigung Aller NS-Opfer Es ist noch Nicht vorbei ... Keine Immunität Für deutsche Kriegsverbrechen |
L1NWS WDR Radio Tagesschau WDR Fernsehen ZDF LIMBURG L1VE THE ENG COMPANY OMROEP BRABANT |
© Klau|s|ens![]() DIESES GEDICHT IST EIN REALGEDICHT. Siehe: http://www.klausens.com/realgedichte.htm |
© Klau|s|ens![]() DIESES GEDICHT IST EIN DOKU-GEDICHT. Siehe: http://www.klausens.com/dokugedichte.htm |
- Realgedicht -
2 MAL
2 ODER GAR 3 BEDEUTUNGEN
http://www.klausens.com/siegburger_foltermordprozess.htm
http://www.klausens.com/klausens-beim-boere-ns-kriegsverbrecherprozess-in-aachen.htm
http://www.klausens.com/der_bonner_ehrenmord_prozess.htm
http://www.klausens.com/michaela-g.htm
DIENSTGRADE
1942 zum Vergleich
WAFFEN-SS
POLIZEI HEER
----- | ----- | ----- |
SA-Anwärter | ----- | ----- |
SA-Sturmmann | Anwärter | Schütze |
----- | Anwärter (mit sechs Dienstmonaten) | Oberschütze |
SA-Obersturmmann | Unterwachtmeister | Gefreiter |
SA-Rottenführer | Rottwachtmeister | Obergefreiter |
SA-Scharführer | Wachtmeister | Unteroffizier |
SA-Oberscharführer | Oberwachtmeister / Junker (Offizieranwärter) | Unterfeldwebel / Fähnrich (Offizieranwärter) |
SA-Truppführer | Revieroberwachtmeister (Schutzpolizei) / Bezirksoberwachtmeister (Gendarmerie) / Zugwachtmeister (kasernierte Bereitschaften, Fronteinheiten) |
Feldwebel |
SA-Obertruppführer | Hauptwachtmeister / Oberjunker (Offizieranwärter) | Oberfeldwebel / Oberfähnrich (Offizieranwärter) |
----- | Geschäftsführender Hauptwachtmeister / Hauptwachtmeisterdiensttuer | Hauptfeldwebel / Hauptfeldwebeldiensttuer |
SA-Haupttruppführer | Meister / Obermeister (seit 1940: Revier-Leutnant) / Inspektor (Revier-Oberleutnant) |
Stabsfeldwebel |
SA-Sturmführer | Revier-Leutnant, Leutnant | Leutnant |
SA-Obersturmführer | Revier-Oberleutnant, Oberleutnant | Oberleutnant |
SA-Hauptsturmführer | Revier-Hauptmann (seit 1940), Hauptmann | Hauptmann |
SA-Sturmbannführer | Major | Major |
SA-Obersturmbannführer | Oberstleutnant | Oberstleutnant |
SA-Standartenführer | Oberst | Oberst |
SA-Oberführer | ------ | ------ |
SA-Brigadeführer | Generalmajor der Polizei | Generalmajor |
SA-Gruppenführer | Generalleutnant der Polizei | Generalleutnant |
SA-Obergruppenführer | General der Polizei | General der Inf. usw. |
----- | Generaloberst der Polizei | Generaloberst |
SA-Stabschef | ----- | Generalfeldmarschall |
----- |
1) Ivan (John) Demjanjuk - Der gebürtige Ukrainer soll als Aufseher im NS-Vernichtungslager Sobibor im besetzten Polen an der Ermordung von mindestens 29 000 Juden beteiligt gewesen sein. Nach der Auslieferung aus den USA wird der 89-Jährige in München vor Gericht gestellt.
2) Sandor Kepiro (Ungarn) - Der ungarische Polizeioffizier wird verdächtigt, an der Ermordung von mehr als 1200 Zivilisten im serbischen Novi Sad teilgenommen zu haben.
3) Milivoj Asner (Österreich) - Der ehemalige Polizeichef in Kroatien soll aktiv an der Verfolgung und Deportation hunderter Serben, Juden sowie Sinti und Roma beteiligt gewesen sein.
4) Soeren Kam (Deutschland) -
Ehemaliges SS-Mitglied, wird
beschuldigt, für den Tod eines dänischen Journalisten
verantwortlich zu
sein. Kam soll das Einwohnerverzeichnis der jüdischen Gemeinde in
Dänemark gestohlen und damit ihre Deportation in deutsche
Konzentrationslager ermöglicht haben.
5) Klaas Carl Faber (Deutschland) - In den Niederlanden für den Tod von Gefangenen im Transitlager Westerbork und dem Gefängnis von Groningen 1944 zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde 1948 in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt. 1952 Flucht aus dem Gefängnis.
6) Heinrich Boere (Deutschland) - Mitglied des SS-Kommandos "Silbertanne". Weges des Mordes an drei niederländischen Zivilisten 1949 in Abwesenheit zum Tode verurteilt. Im April 2008 in Dortmund angeklagt.
7) Karoly (Charles) Zentai (Australien) - Nahm 1944 an der Verfolgung und dem Mord an Juden in Budapest teil. Ungarn hat die Auslieferung beantragt.
8) Michail Gorschkow (Estland) - Laut Wiesenthal-Zentrum am Mord an Juden in Weißrussland beteiligt.
9) Algimantas Dailide
(Deutschland) - Nahm Juden fest, die
später von den Nationalsozialisten und litauischen Kollaboratoren
getötet wurden. Von den USA ausgeliefert und in Litauen
verurteilt.
Musste aber seine Haftstrafe nicht antreten.
10) Harry Mannil (Venezuela) - Nahm Juden fest, die danach von Nationalsozialisten und estnischen Kollaborateuren ermordet wurden. Die Staatsanwaltschaft in Estland stellte Ermittlungen gegen ihn wegen Mangels an Beweisen ein.
Aribert Heim - Nach Presseberichten soll der als "Dr. Tod" berüchtigte frühere KZ-Arzt bereits 1992 im Alter von 78 Jahren in Kairo gestorben sein.
Alois Brunner - Der wichtigste, bislang strafrechtlich nicht verfolgte Nazi-Kriegsverbrecher, der allerdings möglicherweise nicht mehr am Leben ist. Der ehemalige SS-Hauptsturmführer soll als "Ingenieur der Endlösung" für den Tod von etwa 130 000 Juden aus mehreren Ländern verantwortlich sein. Brunner wurde nach Angaben von Efraim Zuroff vom Wiesenthal-Zentrum das letzte Mal im Jahr 2001 in Damaskus gesehen. Das Zentrum hat Zuroff zufolge Hinweise erhalten, dass Brunner tot ist. Dies habe bislang aber nicht bestätigt werden können. Deshalb ist Brunner nicht mehr der meistgesuchte Nazi- Kriegsverbrecher, sondern wird in einer Sonderkategorie aufgeführt. "Wir haben Zweifel, dass er noch am Leben ist, aber wir können nicht beweisen, dass er tot ist", sagte Zuroff.
Älterer BERICHT aus dem APRIL 2008 ist hier im OriginalUnd
eine Presseerklärung vom Oktober 2009:
October 28, 2009
WIESENTHAL CENTER WELCOMES OPENING IN AACHEN, GERMANY OF TRIAL OF FORMER SS HITMAN HEINRICH BOERE-NUMBER 6 ON SWC WANTED LIST
Von Wolfgang
Schumacher | 18.12.2009, 17:00
Aachen. Im Prozess um den wegen Mordes angeklagten SS-Mann Heinrich Boere (88) stellte am Freitag die Nebenklage Verlesungs-Anträge, die zur Aufarbeitung der historischen Hintergründe der Taten im Juli und September 1944 beitragen und belegen sollen, dass sich der vor dem Aachener Schwurgericht angeklagte mutmaßliche Feme-Mörder Boere keineswegs auf einen so genannten Befehlsnotstand berufen könne.
Projekt-Redaktion http://www1.jur.uva.nl/junsv/
justiz und ns-verbrechen / nazi crimes on trial
Institut für StrafrechtProf. Dr. C.F. Rüter und Dr. D.W. de Mildt
Universität Amsterdam
Postfach 1030
NL 1000 BA Amsterdam
Niederlande
Telefax: +31 20 5253943
E-mail: d.w.demildt [ AT ] uva.nl
Die Übersicht enthält die
Verfahren, die nach dem
8.Mai 1945 vor niederländischen Gerichten gegen insgesamt 239
Deutsche
und Oesterreicher
wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie wegen
anderer
besatzungs- und kriegsbedingten Straftaten stattgefunden haben.
Anders als bei den west- und ostdeutschen Verfahren beschränkt
diese
Übersicht sich
somit nicht auf Tötungsverbrechen.
Die Verfahren wurden ähnlich wie die in dieser Website
aufgenommenen
deutschen
Strafverfahren beschrieben und erschlossen. Bei den
niederländischen
Verfahren wurden
allerdings zwei zusätzliche Kategorien gebildet:
eine Kategorie "Nach Deutschland abgeschoben":
hier kann festgestellt werden, wann die betr. Person aus den
Niederlanden abgeschoben und
damit wie lange der betr. Verurteilte seine Strafe verbüsst hat
eine Kategorie "Sonstige Hinweise":
diese enthält Erläuterungen mancher Urteile, Mitteilung
über die
gnadenweise Umsetzung
von höheren in niedrigere Strafen, Hinweise auf mit dem betr.
Verfahren
zusammenhängende
andere (deutsche und niederländische) Verfahren sowie auf
Veröffentlichungen (meistens
in englischer Sprache) über das betr. Verfahren.
Die Verfahren sind chronologisch nach dem Datum der das Verfahren
abschliessenden
rechtskräftigen Entscheidung der Tatsacheninstanz geordnet und mit
der
laufenden Nummer
NL001 - NL241 versehen worden.
An Hand der uns vorliegenden Materialien konnten in Bezug auf die
Tatumstände in einer
Reihe von Fällen keine sicheren Feststellungen getroffen werden.
In
solchen Fällen haben
wir uns dafür entschieden in der betr. Kategorie 'unbekannt' zu
vermerken. Davon sind
insbesondere die Kategorien Tatzeit, Tatort und, wenn auch in
geringerem Masse, die
Kategorie der Opfer betroffen. Wir bemühen uns um Abhilfe in der
kommenden Zeit.
Der Ausgang der Verfahren
Von den 3 weiblichen und 236 männlichen Angeklagten
wurden freigesprochen 10,7 %
wurde das Verfahren eingestellt bei 4,2 %
wurden verurteilt 85,1 %
Die Strafen
Verurteilt wurden
zur Todesstrafe: 7,5%
zu lebenslänglich: 2,5%
zu einer zeitigen Freiheitsstrafe
bis zu einem Jahr: 2,5%
von 1 bis 5 Jahren: 23,6%
von 5 bis 10 Jahren: 22,4%
von 10 bis 15 Jahren: 12,4%
von 15 bis einschl. 20 Jahren: 14,5%
Die Vollstreckung der Strafen
Todesstrafen
Vollstreckt wurden 5 Todesstrafen (Verfahren NL004, NL010, NL043,
NL067, NL134). Bei 4
Todesstrafen handelte es sich um ein Abwesenheitsurteil; diese
Verurteilten konnten auch
später nicht verhaftet werden, sodass diese Strafen nicht
vollstreckt
wurden. Einer
dieser Verurteilten war - wie erst nach 1990 bekannt wurde - in der DDR
wegen derselben
Tat bereits ein Jahr vor dem niederländischen Urteil zu 15 Jahren
Zuchthaus verurteilt
worden - siehe Verfahren NL113.
Die übrigen 9 Todesstrafen wurden in lebenslängliche
Freiheitsstrafen
und - bis auf
einen Fall, wo der Verurteilte vorher in der Haft verstarb -
später in
eine zeitige
Freiheitsstrafe umgewandelt.
Lebenslängliche Freiheitsstrafen
Alle lebenslängliche Freiheitsstrafen sind in zeitige umgewandelt
worden. Der letzte zu
einer solchen Strafe Verurteilte wurde Mai 1960 aus der Haft entlassen.
Zeitige Freiheitsstrafen
Diese sind im allgemeinen (und insbesondere bei zeitigen
Freiheitsstrafen von mehr als 1
Jahr) nur zu 2/3 verbüsst worden.
Bei 4 zu zeitigen Freiheitsstrafen Verurteilten konnte die Dauer der
Strafvollstreckung
nicht festgestellt werden. Zwei zu 12 bzw. 7 Jahre Verurteilte flohen
1949 bzw. 1950 aus
der Haft.
Weitere Zahlen
Fünf Jahre nach Kriegsende, am 8.Mai 1950, waren noch 146 Personen
in
Haft, 2 Jahre
später noch 81. Zehn Jahre nach Kriegsende betrug diese Zahl 49.
Ende 1960 waren alle Verurteilten entlassen worden bis auf 4
ursprünglich zum Tode
Verurteilte, deren Strafe inzwischen in eine lebenslängliche
Freiheitsstrafe umgewandelt
worden war. Einer wurde Juni 1966 krankheitshalber vorzeitig entlassen
(Fall NL171). Gegen
die Entlassung der drei übrigen formierte sich Anfang der
siebziger
Jahre in Opfer- und
Widerstandskreisen eine starke Opposition, die einen
beträchtlichen
Widerhall in der
niederländischen Bevölkerung und im Parlament fand. Nach
einigen
fehlgeschlagenen
Anläufen, konnte die Regierung schliesslich 1989 die letzten zwei
im
Gefängnis Breda
einsitzenden Verurteilten entlassen (Fälle NL095 und NL199). Der
Dritte
(Fall NL046) war
vorher in der Haft verstorben. Die überlange Haft dieser drei,
deren
Vorgesetzte und
Kollegen spätestens seit 1966 auf freiem Fuss waren, ist kein
Ruhmesblatt der
niederländischen Nachkriegsjustiz.
Die Verfolgung und Aburteilung
Der Zeitrahmen
Das erste Urteil gegen einen Deutschen erging September 1945 und
betraf eine recht
unbedeutende Denunziation, die mit 6 Monaten Gefängnis geahndet
wurde.
Im Jahre 1946
kamen 3, in den ersten Monaten des Jahres 1947 2 Verfahren zum
Abschluss. Mit Ausnahme des
Verfahrens NL004 handelte es sich durchweg um Fälle
untergeordneter
Bedeutung, wobei die
Straftaten fast immer von (ausländischen) Privatpersonen, nicht
aber
von Organen der
Besatzungsmacht in amtlicher oder dienstlicher Eigenschaft begangen
worden waren.
Dann kommt - infolge einer gesetzlichen Unterlassung, auf die unten
näher eingegangen
werden wird - die Strafverfolgung deutscher und österreichischer
Täter
nahezu völlig
zum Stillstand. Erst ab Ende April 1948, nach einjähriger
Unterbrechung, fanden wieder
Gerichtsverhandlungen statt. Als erstes erging, Mai 1948, das auf
Todesstrafe lautende
Urteil gegen den Höheren SS- und Polizeiführer in den
Niederlanden, den
Oesterreicher
Hans Albin Rauter (NL010). Dem folgten 1948 44, 1949 147, 1950 33 und
1951 4 Verfahren.
Damit war - abgesehen von einem Wiederaufnahmeverfahren aus dem Jahre
1957 und von einem
Verfahren im Jahre 1980, das sich mit der recht späten Berufung
gegen
ein
Abwesenheitsurteil aus dem Jahre 1949 befasste - in den Niederlanden
die Strafverfolgung
ausländischer Täter wegen Straftaten begangen im zweiten
Weltkrieg zu
Ende.
Der rechtliche Rahmen
Die Grundlage für die Ahndung von mit Krieg und Besatzung
zusammenhängenden Straftaten
niederländischer und ausländischer Täter bildete
grundsätzlich das
Strafgesetzbuch und
die Strafprozessordnung in der bei Kriegsanfang bestehenden Fassung.
Allerdings wurden
1943 von der Exilregierung in London einige Änderungen und
Ergänzungen
beschlossen, die
auch nach dem Kriege weitgehend beibehalten wurden.
In materiellrechtlicher Hinsicht ist vor allem die Einführung
zweier Tatbestände von
Bedeutung, durch welche sich strafbar machte
- wer jemanden der Verfolgung durch die Besatzungsmacht (z.B. durch
Denunziation)
auslieferte
und
- wer sich unter Ausnutzung der Besatzungsverhältnisse an fremdem
Eigentum bereicherte.
Deswegen sind aber vor allem Niederländer und einige
ausländische
Privatpersonen
abgeurteilt worden. Denn als die Gerichte erster Instanz auch
Angehörige der deutschen
Besatzungsmacht wegen dieser Strafbestimmungen (und wegen Mordes,
Raubes u.ä.)
verurteilten, stellte das Revisionsgericht sich quer: diese seien,
soweit sie in amtlicher
oder dienstlicher Tätigkeit handelten, dem Völkerrecht und
allenfalls
ihrem eigenen -
deutschen - Recht, nicht aber dem nationalen niederländischen
Recht
unterworfen. Wegen
Völkerrechtsverletzungen, begangen auf niederländischem
Territorium
oder an
Niederländern im Ausland unterlägen sie nach dem
Völkerrecht zwar
durchaus der
niederländischen Strafgewalt und könnten somit von
niederländischen
Gerichten bestraft
werden. Nur habe, so das Revisionsgericht, die niederländische
Regierung es versäumt,
die Völkerrechtsverletzungen (Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen
die
Menschlichkeit) als
solche mit Strafe zu bedrohen und den niederländischen Richter
zur
Aburteilung dieser
Straftaten, begangen durch Angehörige feindlicher Organe, zu
ermächtigen [Verfahren
NL172).
Durch diese Revisionsentscheidung kam, wie oben dargelegt, die Ahndung
von Verbrechen,
begangen durch Deutsche und Oesterreicher, weitestgehend zum
Stillstand. Erst nach
Verabschiedung einer Gesetzesänderung im Juli 1947, durch welche
den
Auflagen des
Revisionsgerichts entsprochen wurde, nahm die Strafverfolgung wieder
ihren Lauf. Es sollte
aber bis Mai 1948 dauern, bis das erste Urteil auf dieser Grundlage
erging (Verfahren
NL010).
Diese Verzögerung hatte zwar zur Folge, dass die Untersuchungshaft
sich
verlängerte, sie
wirkte sich aber für die schwererer Verbrechen
Überführten eher
vorteilhaft aus: sie
wurden abgeurteilt in einer Zeit als die erste Wut und die grösste
Empörung über die
NS-Verbrechen schon etwas abgeklungen war und das anfänglich doch
recht
hohe Strafniveau
schon wieder nach unten tendierte.
In prozessualer Hinsicht ist vor allem von Bedeutung, dass die
Aburteilung ausserhalb
der ordentlichen Gerichtsbarkeit durch 5 sog. 'Besondere
Gerichtshöfe'
in der ersten
Instanz und ein 'Besonderes Revisionsgericht' in der obersten Instanz
stattfand.
Allerdings wurden diese Gerichte 1952 aufgehoben und die dann noch
anstehenden bzw.
später anfallenden Strafsachen dieser Art 'Besonderen
Strafkammern' bei
den Landgerichten
bzw. dem Hohen Rat der Niederlande als ordentlichem Revisionsgericht
übertragen.
Dass diese ebenfalls 1943 von der niederländischen Exilregierung
in
London geschaffene
Regelung sowohl für Niederländer als für Ausländer
galt und auch nach
Kriegsende mit
geringen Änderungen vom Parlament aufrecht erhalten wurde, kann
natürlich nicht darüber
hinwegtäuschen, dass hier Sondergerichte zur Aburteilung
von
Verbrechen von
Kollaborateuren, Nutzniessern und Angehörigen feindlicher Organe
geschaffen worden waren.
Das begründet einen gewissen Anfangsverdacht, die
Rechtsstaatlichkeit
dieser
sondergerichtlichen Rechtsprechung sei nicht gegeben.
Aufschlussreicher als das, was die Niederländer dazu meinen (sie
hielten und halten die
Rechtsstaatlichkeit sowohl formal als materiell durchweg für
gegeben)
ist wohl das Urteil
von deutschen Gerichten, die mit dieser niederländischer
Rechtsprechung
konfrontiert
wurden.
Das war 1980 der Fall, als der im Verfahren NL088 abgeurteilte
Angeklagte vor einem
deutschen Gericht stand wegen des Verdachts, in den letzten Kriegstagen
in den
Niederlanden zwei Juden erschossen zu haben (Verfahren JuNSV
Lfd.Nr.859). Die von dessen
Anwalt vorgetragenen Bedenken, bei den niederländischen Gerichten
handele es sich um ein
Ausnahme- oder Sondergerichte, die mit der niederländischen
Verfassung
nicht vereinbar
und deshalb nicht wirksam errichtet worden seien, wies das deutsche
Gericht als
unzutreffend zurück.
"Die niederländischen Sondergerichtshöfe", so das deutsche Gericht, "sind zwar nur durch Beschluss der niederländischen Exilregierung in London vom 22. Dezember 1943 (Nr. D 62) zur Zeit verfassungsrechtlichen Notstandes eingerichtet, doch sowohl von den niederländischen Nachkriegsregierungen wie auch vom Parlament und der niederländischen Rechtsprechung - soweit ersichtlich ausnahmslos - aber als legal angesehen und bestätigt worden. Zudem waren die Sondergerichtshöfe keine unzulässigen Ausnahmegerichte. Sie waren vor Begehung der den Angeklagten zur Last gelegten Taten für bestimmte, abstrakt geregelte Sachgebiete errichtet und generell nicht nur zur Entscheidung eines oder mehrerer Einzelfälle oder nur bestimmter Personen eingesetzt. Die Vorschriften über ihre Errichtung und Besetzung und das nach der niederländischen Strafprozessordnung gehandhabte Verfahren erfüllten alle wesentlichen Anforderungen an rechtsstaatliche Gerichtsverfahren, wovon sich die Kammer anhand der mit den Verfahrensbeteiligten erörterten einschlägigen niederländischen Bestimmungen und dem erörterten formellen Inhalt der Sitzungsprotokolle des Sondergerichtshofes überzeugt hat und wie zudem es die Zeugen V. (heute Amtsrichter) und M. (heute Professor für Strafrecht), die damals als bereits examinierte Juristen als Protokollführer und Abfasser von Urteilsentswürfen an den Verhandlungen des Sondergerichtshofs in Groningen mitgewirkt haben, bestätigt haben. .... Die am niederländischen Vernehmungsort erforderlichen Förmlichkeiten sind bei den nach den dort gültigen Rechtssätzen stattgefundenen Vernehmungen berücksichtigt worden. Es handelte sich um richterliche Vernehmungen, weil die Mitglieder des Sondergerichtshofes im niederländischen Rechtsgefüge die Stellung von Richtern einnahmen; mindestens 2 der jeweils 3 Mitglieder des Sondergerichtshofes waren rechtsgelehrte Richter der niederländischen ordentlichen Gerichtsbarkeit."
Für ein negatives Pauschalurteil,
basierend auf der Tatsache,
dass es sich hier um Sondergerichtsurteile gehandelt hat, ist somit
auch nach Ansicht der
Justiz des ehemaligen Kriegsgegners kein Raum.
Das bedeutet natürlich nicht, dass alle niederländische
Urteile gegen
Deutsche und
Oesterreicher wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die
Menschlichkeit Sternstunden
richterlichen Wirkens sind, wenn auch Gerichte in einer Reihe von
Verfahren durchaus
Verständnis für die Verhältnisse gezeigt hatten, unter
denen Angehörige
der
Besatzungsbehörden arbeiten mussten (vgl. z.B. NL033, NL034,
NL037,
NL068, NL073, NL099,
NL176, NL203, NL231).
Die Täter- und Opferausrichtung der Strafverfolgung
Die niederländische Strafverfolgung stand im
Zeichen der wiedergewonnenen Freiheit und
Unabhängigkeit und des dazu gegen die Besatzungsmacht und ihre
Helfer
geleisteten
Widerstandes. Die Verfolgung von Straftaten begangen im Rahmen dieses
Kampfes haben eine
eindeutig höhere Priorität bekommen als solche, die sich
gegen
Bevölkerungsgruppen
ihrer 'Rasse' oder Abstammung wegen richteten. Das spiegelt sich in dem
recht geringen
Prozentsatz der Verfahren mit jüdischen Opfern wieder (19%, eine
Zahl
die sich
allerdings, weil bei 48 Verfahren die Opfer nicht eindeutig
festgestellt werden konnten,
noch etwa erhöhen könnte).
Diese Verfolgungsausrichtung einerseits und die Behandlung dieser
aussergewöhnlichen
Kriminalität nach einem traditionellen, auf die üblichen
Straftaten
zugeschnitten
Erfahrungsmuster - und damit die Verkennung der besonderen Art dieser
Staatsverbrechen -
andererseits, haben dazu geführt, dass die niederländische
Strafverfolgung sich vor
allem auf zwei Kategorien von Tätern konzentriert hat
einmal auf die 'tatnahen' oder 'eigenhändigen' Täter, die
letzten
Glieder in der
Verbrechenskette und
zum anderen auf diejenigen, die als höchste Vertreter der
damaligen
Machthaber in
Erscheinung getreten und für ein breiteres Publikum zu Exponenten
des
Regimes geworden
waren.
Diejenigen, die weniger nach Aussen in Erscheinung traten oder sich mit
Tätigkeiten
beschäftigten, mit denen sich normalerweise nicht die Assoziation
eines
Verbrechens
verbindet - Verwaltung, Justiztätigkeit und dergl. - sind auch
dann von
der
niederländischen Justiz kaum belangt worden, wenn sie auf policy
making
level tätig
waren oder die Art und Weise der NS-Politik an hoher oder gehobener
Stelle massgeblich
mitbestimmt hatten.
So ist beim Stab des Befehlshabers der Sipo und des SD (BdS) die ganze
obere und
Mittelschicht unbehelligt geblieben. Von der Präsidialabteilung
des
höchsten Vertreters
des Dritten Reiches in Holland, des Reichskommissars Seyss Inquart -
immerhin 137 Männer
und Frauen -, stand niemand vor Gericht, obwohl gerade von ihr alle
grundsätzlichen
Richtlinien in Judenangelegenheiten ausgegangen waren. Alle
Angehörigen
des
Generalkommissariats für Verwaltung und Justiz - in etwa mit dem
Reichsinnen- und
Reichsjustizministerium vergleichbar - wurden genau so ohne Prozess
nach Hause geschickt
wie die deutschen Richter, die gegen etwa 750 Holländer
Todesurteile
verhängt hatten.
Nur bei einem Richter, dem Präsidenten eines Standgerichts, wurde
eine
Ausnahme gemacht.
Er wurde jedoch aus rechtlichen Gründen freigesprochen mit einer
Begründung, die auch
vom deutschen Bundesgerichtshof - bis er sich mit
Rechtsbeugungsfällen
von DDR-Richtern
konfrontiert sah - gehegt und gepflegt wurde (siehe Verfahren NL236).
Dass der betreffende
deutsche Standrichter einer der 5 höchsten Beamten des mit der
Judendeportation befassten
Stabes des BdS gewesen war, führte nicht einmal zur Anklage.
Urteile lesen
In der Verfahrensbeschreibung ist in einer
besonderer
Kategorie vermerkt, ob das Urteil veröffentlicht worden ist. Das
ist
nur bei 35 Verfahren
der Fall. Ausser bei den Verfahren NL010 (HSSPF Niederlande) und NL017
(Wehrmachtsbefehlshaber Niederlande) sind von diesen Urteilen nicht der
volle Wortlaut,
sondern nur solche Teile abgedruckt, die juristisch bedeutsam sind.
Aber auch wer über den vollständigen Urteilstext
verfügt, wird davon
nur einen sehr
begrenzten Nutzen haben, es sei denn, sein Interesse an den Verfahren
ist ein strikt
juristisches. Historiker, Soziologen, Psychologen und andere kommen
jedoch nicht auf ihre
Kosten. Das hängt mit der Technik der Beweiserhebung und der
Gestaltung
von
niederländischen Strafurteilen sowie damit zusammen, dass die
Rechtsprechung in den
Niederlanden ausschliesslich Sache von Juristen ist - Laien, in welcher
Form auch immer,
werden nicht beteiligt.
Auf einen (etwas verkürzten) Nenner gebracht, kann man sagen, dass
aus
einem
niederländischen Strafurteil zwar hervorgeht, wie der
Richter,
kaum aber warum
er so und nicht anders entschieden hat. Eine einigermassen umfassende
Sachverhaltsdarstellung fehlt ebenso wie Ausführungen über
die Person
des Angeklagten.
Auch eine Erörterung der Beweismittel, sowie eine Wertung oder
eine
Abwägung einander
widersprechender Beweismittel wird man im Urteil vergebens suchen. Das
beruht auf dem
Umstand, dass der niederländische Richter in seinem Strafurteil in
aller Regel die ihm
vorgelegten Beweismittel nicht zu erörtern und seine Wahl aus
einander
widersprechenden
Beweismitteln nicht zu begründen, ja nicht einmal anzugeben
braucht,
dass es solche
Widersprüche gab. Für die Strafzumessung reicht der Satz,
dass die
verhängte Strafe
'der Persönlichkeit des Angeklagten, der Schwere der Tat und den
gesamten Tatumständen'
entspricht. Auch zur Begründung eines Freispruchs aus
tatsächlichen
Gründen reicht ein
ähnlicher floskelhafter Satz.
Der Unterschied zu deutschen Strafurteilen lässt sich am Besten an
Hand
des
niederländischen und des deutschen Strafurteils gegen den bis
September
1943 in Holland
amtierende Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD
verdeutlichen. Dieser wurde 1949
in Holland zu 12 Jahren Freiheitsstrafe (NL097), 1967 in München
zu 15
Jahre Zuchthaus
verurteilt (JuNSV Lfd.Nr.645).
Das Münchner Urteil, das sich mit seinem Anteil an der
Judendeportation
beschäftigt,
umfasst 625 Schreibmaschinenseiten. Nach der Lektüre dieses
Urteils
weiss man ziemlich
genau, wie die Judendeportation in den Niederlanden nach Ansicht des
Gerichts vor sich
gegangen ist und welchen Tatbeitrag der Angeklagte dazu geleistet hat.
Die Dokumente
werden durchweg in Wortlaut wiedergegeben.
Das niederländische Urteil umfasst 10 Seiten. Etwa 5 davon
beschäftigen
sich mit dem
Anklagepunkt Judendeportation. Hier verweist das Urteil auf 13 zum
Beweis verwendete
Dokumente, ohne dass deutlich wird, was sie sachlich beinhalten. Und
weiter findet man im
Urteil aus der Erklärung des Angeklagten in der Hauptverhandlung
sowie
aus Protokollen
von Vernehmungen weiterer 10 Personen durch den Untersuchungsrichter
oder durch die
Polizei jeweils genau die 3 bis 4 Sätze, die zum Beweis der
einzelnen
Tatbestandsmerkmale
erforderlich sind.
Strafakten einsehen
Wer an einem bestimmten Fall interessiert ist,
kommt
deshalb nicht umhin, die Strafakten beizuziehen. Hier kann er den Lauf
der Ermittlungen
verfolgen sowie die Schriftsätze der Anwälte und
Staatsanwälte und die
Protokolle der
Vernehmungen des Angeklagten und von Zeugen durch Polizei und
Untersuchungsrichter
erforschen.
Die meisten Strafakten der niederländischen Verfahren sind
erhalten
geblieben und
befinden sich beim Algemeen Rijksarchief, Prins Willem-Alexanderhof 20,
Postfach 90520,
2509 LM Den Haag in den Niederlanden.
Die Strafakten haben allerdings einen Nachteil mit den Urteilen
gemeinsam: wer der
niederländischen Sprache nicht mächtig ist, dem werden auch
die
Strafakten ein Buch mit
sieben Siegeln bleiben."