Klau/s/ens beim Heinrich Boere HOME NS-Kriegsverbrecher-Prozess in Aachen
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Boere starb am 1.12.2013 im Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg (Kreis Unna)

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Die derzeit
ca. 249 LIVE-Gedichte und gedichtähnliche Kurztexte schließen an, wo Klau|s|ens als 5-te Gewalt mit den Michaela-G.-Prozess-Gedichten anfing. Und wo er mit den Gedichten zum Siegburger Foltermord-Prozess oder dem Bonner "Ehrenmord"-Prozess oder Der Prozess um die Tötung von Trudel Ulmen weitermachte. -- (ACHTUNG: Klausens hat keinen Zugriff auf Polizeicomputer bzw. das System POLIS ... und er hat ebenso keinerlei Zugang zu den Gerichtsakten. Das sei immer zu berücksichtigen. Alles ist im Gericht gehört worden. Oder nachgelesen und nachrecherchiert. Die Archiv-Dokumente und Akten sagen viel mehr aus, als KLAUSENS (als Akten-Nicht-Haber) an Informationen sammeln kann. -- Es folgt nun eine Zeitleiste, dann LIVE-Gedichte mit vielen Anmerkungen bei jedem Gedicht, die auch Historisches entschlüsseln, oder Details aus dem Prozessverlauf wiedergeben, und weiter unten folgen noch weitere Dokumente, Quellen, Auflistungen und ein paar wenige Medienberichte. Und alle Blog-Texte bzw. Blog-Einträge von Klausens. )

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Einer der letzten NS-Prozesse, wo direkt gegen einen noch lebenden Täter verhandelt wird, fand in Aachen am Landgericht seit Oktober 2009 statt. Dem Menschen Heinrich Boere bzw. Hendrik Boere (88 Jahre alt, lebt in einem Altersheim bei Eschweiler, Raum Aachen) werden (als Mitglied der "Germaanschen SS in Nederland" - vorher war er bei der Waffen-SS - und im Rahmen der "Aktion Silbertanne", die mindestens 54 Opfer zum Ergebnis hatte) die Morde an drei Menschen (Zivilisten) im Jahr 1944 vorgeworfen: An dem Apotheker Fritz Hubert Ernst Bicknese in Breda, an Frans Willem Kusters in Wassenaar und an dem Fahrradhändler Teun - oder auch Teunis - de Groot in Voorschoten. Dort ist mittlerweile eine Straße nach dem Opfer benannt. Der Sohn von Teun de Groot, auch Teun de Groot mit Namen, Nebenkläger, war am 28.10.2009 morgens in Aachen bei der Prozesseröffnung und trat abends am 28.10.2009 im niederländischen Fernsehen bei "Pauw en Wittemann" auf. In dem Beitrag - siehe LINK - auch Archivaufnahmen von Boere, der Deutsch spricht. (12:38 min.) http://pauwenwitteman.vara.nl/Archief-detail.113.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=13256&tx_ttnews[backPid]=111&cHash=28cec8eaf6) Boere handelte als Angehöriger der "Germanischen SS in den Niederlanden", (seit Juli 1944 offenbar als Hauptscharführer). Er war Teil des wohl circa 15 Mann starken SS-Sonderkommandos "Kommando Feldmeijer", welches zugleich dessen (Feldmeijers) Leibwache war. Der immer mehr auflebende Widerstand in den Niederlanden sollte damals durch gezielte willkürliche Erschießungen von antideutsch eingestellten Bürgern gebrochen werden. Boere ist Kind einer Deutschen und eines Niederländers, wurde in Eschweiler geboren, war anfangs vom Pass Niederländer, lebte später in den Niederlanden ... und wurde durch seinen freiwilligen Eintritt in die Waffen-SS auf dem Gebiet der Niederlande (2 Jahre nach dem Eintritt ... also quasi automatisiert) angeblich auch zum Deutschen. Er wurde u.a. wegen der Nationalitätenfrage nie von Deutschland an die Niederlande ausgeliefert, gilt aber offiziell heute als staatenlos.

Prozesstage: 1) 28.10.2009, Mittwoch - 2) 2.11.2009, Montag - 3) 10.11.2009, Dienstag - 4) 23.11.2009, Montag - 5) 27.11.2009, Freitag - 6) 1.12.2009, Dienstag - 7) 3.12.2009, Donnerstag - 8) 8.12.2009, Dienstag - 9) 11.12.2009, Freitag - 10) 15.12.2009, Dienstag, - 11) 18.12.2009, Freitag - 12) 8.1.2010, Freitag - 13) 15.1.2010, Freitag, erst um 13.00 Uhr - und ausnahmsweise in Saal 0.009 - 14) 28.1.2010, Donnerstag - 15) 4.2.2010, Donnerstag - 16) 19.2.2010, Freitag - 17) 23.2.2010, Dienstag - 18) 2.3.2010, Dienstag - 19) 16.3.2010, Dienstag - 20) 23.3.2010, Dienstag, Urteil: LEBENSLANG (aber keine besondere Schwere der Schuld) wegen heimtückischen Mordes in 3 Fällen - Die Verteidigung hat Revision beim BGH eingereicht. Im Dezember 2010 wurde die Revision abgewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig. Siehe hier: Beschluss vom 1. Dezember 2010 – 2 StR 420/10 LINK Presseerklärung BGH Dez. 2010. (Text der Presseerklärung Nr. 243/2010 und des Beschlusses 2 StR 420/10 auch weiter unten auf dieser Seite.) LINK ZU PDF: Beschluss BGH 1.12.2010 - September 2011: Aachener Staatsanwaltschaft teilt mit, dass Boere seine Haft antreten soll und nicht als haftunfähig gilt. Ein Gutachter erklärte den 89-Jährigen für „prinzipiell haftfähig“, wie die „Aachener Nachrichten“ berichteten. - 27. Oktober 2011: dpa berichtet, dass die Haft näher rückt: "Nach Angaben des NRW-Justizministeriums gibt es landesweit 63 Haft-Pflegeplätze. Davon befinden sich 34 im Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg (Kreis Unna) und 29 in der JVA Hövelhof (Kreis Paderborn)." -- 15.12.2011: laut Presseberichten, die sich auf die Staatsanwaltschaft Aachen berufen, hat Boere am 14.12.2011 in einer Spezialhaftanstalt / einem Justizvollzugs-Krankenhaus Nordrhein-Westfalens seine Haft angetreten. -- Am 14.12.2011 verkündet das Simon-Wiesenthal-Center die "Operation Letzte Chance 2", um noch NS-Täter vor Gericht zu bringen. Vor dem Hintergrund des Demjanjuk-Urteils in München spricht man von 40 noch möglichen Fällen. "Der Angeklagte war Teil der Vernichtungsmaschinerie", hatte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung im Fall Demjanjuk gesagt. Es ging also nicht um den Nachweis der direkten Tatbeteiligung. Es galt schon die indirekte als Beihilfe zu 27.900 Morden.  -- Am 9.2.2012 gab es ein Nachspiel am Amtsgericht Eschweiler, Anklage gegen zwei niederländische Journalisten, die Boere mit versteckter Kamera 2009 aufgenommen hatten.
 
Aachen: 1. Schwurgerichtskammer. - Verhandlungen im Gerichtssaal JUSTIZZENTRUM AACHEN
A 0.020: 120 Zuschauerplätze, davon 60 dauerhaft für die Medien reserviert.
45 Js 18/83 ./. Boere 52 Ks 10/09

Klausens Kunstwerk K-Werk zu Heinrich Boere und zum Prozess am Landgericht AachenKlausens Kunstwerk K-Werk zu Heinrich Boere und zum Prozess am Landgericht Aachen
Klausens Kunstwerk K-Werk zu Heinrich Boere und zum Prozess am Landgericht Aachen
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EINIGE von Klausens zusammengestellte DATEN:
- ohne Garantie auf Richtigkeit, vorsichtiger Versuch einer zeitlichen Rekonstruktion -

27. September 1921 Heinrich Boere wird in Eschweiler bei Aachen geboren, Mutter Deutsche, Vater Niederländer.
circa 1923/1924 Familie zieht in die Niederlande
circa 1935 (?) Boere beginnt Schusterausbildung in Maastricht-Meerssen, die er aber nach 2 Jahren abbricht.
193? bis ??? Boere arbeitet in der Porzellanfabrik N.V. Zwings (Name unsicher)in Maastricht-Meerssen
Dezember 1939
Johannes Hendrik Feldmeijer begründet und beginnt in den Niederlanden als 29-jähriger den Aufbau einer Mussert-Garde. (Anton Mussert gründete 1931 den/die NSB in den Niederlanden, die später ein Arm der NS in den Niederlanden war.)
10.5.1940 / 15.5.1940 Angriff der Deutschen auf die Niederlande. Besetzung. Kapitulation der Niederlande am 15. Mai 1940.
2.6.1940
Den Haag: Rost und Rauter und Seyss-Inquart und Himmler et al. treffen zu einem Empfang in Clingendael/Wassenaar zusammen. Dort wird die Errichtung einer SS-Standarte 'Westland' besprochen worden sein. (Eine SS-Standarte 'Nordland' gab es bereits.)
11.9.1940 Niederländische SS (niederl. = Nederlandsche SS) offiziell von Anton Mussert gegründet. Zum Kommandanten wurde Johannes Hendrik Feldmeijer ernannt. Formal war die Niederländische SS eine Untergliederung der niederländischen Nationalsozialisten NSB. De facto dem Zugriff der Partei größtenteils entzogen. Reichsführer-SS Heinrich Himmler unterstellte "Voorman" Feldmeijer ganz ausdrücklich seiner Führung, bzw. der von NL-SS-Statthalter Hanns Albin Rauter. (Dieser wurde am 23. Mai 1940 „Generalkommissar für das Sicherheitswesen“ und Höherer SS- und Polizeiführer „Nordwest“ beim Reichskommissar für die besetzten Niederlande. Im April 1941 wurde er zum SS-Gruppenführer, im Juni 1943 zum SS-Obergruppenführer in den Niederlanden befördert.In seiner Position als ranghöchster SS-Führer in den Niederlanden verantwortete Rauter den rabiaten Besatzerauftritt, zu dem die Deportationen von Juden aus den Niederlanden - insgesamt circa 105.000 - in die Vernichtungslager ... und die Bekämpfung des Widerstandes gehörten.)

Von der Niederländischen SS gab es dann 5 Standarten:

  1. Standaard I (Friesland, Groningen and Drenthe) headquarters in Groningen.
  2. Standaard II (Overijssel and Gelderland) headquarters in Arnhem.
  3. Standaard III (Noord-Holland and Utrecht) headquarters in Amsterdam.
  4. Standaard IV (Zuid-Holland and Zeeland) headquarters in Den Haag.
  5. Standaard V (Noord-Brabant and Limburg) headquarters in Eindhoven.

15.9.1940 Boere tritt als ausländischer Freiwilliger der Waffen-SS bei, in Maastricht. Er wird mit 15 anderen nach einem Auswahlverfahren aus ca. 100 Bewerbern ausgesucht. (Er kommt später zur SS-Standarte Westland, SS-Division Wiking. Die Division wurde am 20. November 1940 aufgestellt, eine aus den Standarten „Nordland“, „Westland“ und „Germania“ gebildete Division.) Hitler gewährte der SS die alleinige Zuständigkeit für die Anwerbung „germanischer“ Freiwilliger, womit solche mit nord- und nordwesteuropäischer Herkunft gemeint waren. Nachdem Skandinavien besetzt worden war, wurde aus dänischen und norwegischen Freiwilligen die Standarte „Nordland“ gebildet, einen Monat später die Standarte „Westland“. Beide wurden noch 1940 mit dem deutschen Regiment „Germania“, sowie Finnen, Schweden und ein paar Schweizern zur SS-Division „Wiking“, später SS-Panzer-Division "Wiking", später 5. SS-Panzer-Division "Wiking" (ab dem 22. Oktober 1943 wurden alle Divisionen durchnummeriert) unter Felix Steiner (dieser bis 1943). Teilnahme am "Unternehmen Barbarossa" im Rahmen der Heeresgruppe Süd.
Herbst/Winter 1940 Boere kommt über Maastricht nach Köln. Und von da dann der Transport zur 6 Monate-Grundausbildung in der Freimann-Kaserne München. Heute noch existent. Heutiger Name: Ernst-von-Bergmann-Kaserne, zunächst hieß sie einfach Kaserne "München-Freimann" und nach 1945 hieß/heißt sie einige Jahre Warner-Kaserne. Die Ernst-von-Bergmann-Kaserne ist eine militärische Liegenschaft am Standort München, die im Zeitraum von 1934 bis 1936 von Oswald Bieber erbaut und ursprünglich bis Ende des Zweiten Weltkriegs als Kaserne München-Freimann von der SS-Standarte 1 „Deutschland“ der SS-Verfügungstruppe genutzt wurde.
Januar 1941
Anfang Januar 1941 war die Ausbildung der ersten Gruppe Niederländischer SS-Männer in München beendet.
20.1.1941
Am 20 Januar besuchten 15 leitende NSB-ler, darunter Mussert, Rost, Zondervan und Feldmeijer, (der nun Untergebener vom ‘Befehlshaber der Waffen-SS’ in Den Haag, Jungclaus, war), München, wo sie - zusammen mit Seyss-Inquart und ‘Generalkommissar’ Schmidt - durch Himmler empfangen und rundgeführt wurden. Der sprach in der Freimannkaserne die Erwartung aus, dass die "Nederlandse SS" auf 1200 Mann ausgebreitet werden soll. Am folgenden Tag besuchte man auch das ‘Konzentrationslager’ Dachau.
März 1941 Versetzung von Boere nach Heuberg (Baden-Württemberg), weitere Ausbildung, vor allem technisch. Danach Ostfront, u.a. Lemberg. Fronteinsatz bis Ende Juli 1942. Erkrankung, u.a. an "Philitischer Roer", was etwas wie Ruhr und/oder Syphilis sein könnte. Alte Fotos von der Kaserne Heuberg sind hier:
http://www.lexikon-der-wehrmacht.de/Karte/Truppenubungsplatze/HeubergBilder1-R.htm
22. Juni 1941 sowie 11. Juli 1941
(ANMERKUNG: Boere bestreitet jegliche Beteiligung an Verbrechen der Ostfront. Auch an diesem:) Im Zuge des deutschen Überfalls auf die Sowjetunion am 22. Juni 1941 ermordeten Angehörige der Division WIKING mehrere Hundert Juden. Die Division wird unter anderem für das Massaker im zwischen Tarnopol und Lwow gelegenen Zborow am 11. Juli 1941 verantwortlich gemacht, bei dem 600 jüdische Einwohner als Vergeltung für „sowjetische Grausamkeiten“ ermordet wurden.
17.5.1942
Formelle Einfügung der 800 Mann zählenden "Nederlandsche SS" in die SS. Den Haag, sonntags, gemeinsamer Eid auf Hitler in Anwesenheit von Mussert und Himmler.
September 1942 Ende der zweijährigen Dienstzeit von Heinrich Boere, nach der SS-Ausbildung war er die ganze Zeit an der Ostfront. Boere kehrt in die Niederlande wegen Krankheit zurück: nach Ede in die Kaserne Elias Beeckmann, heutige Adresse: Nieuwe Kazernelaan 10. Ärztliche Behandlung bis Ende 1942. Alte Fotos der Kaserne siehe hier: http://www.legerplaats.nl/ede/_ede.htm
1.11.1942 Die Niederländische (Nederlaandsche) SS heißt nun Germanische SS in den Niederlanden: "Germaansche SS"
10.12.1942
Boere wird (nun ja in den Niederlanden) offiziell aus dem Kriegsdienst der Waffen-SS entlassen, nachdem er ja verletzt war und in die Niederlande zurückgeschickt wurde. Der Austritt aus der Waffen-SS bereitet den Eintritt in die Landwacht und in den NSB und in die "Germaansche SS" der Niederlande vor. Boere ist Träger des "Winterabzeichens" (gemeint ist wohl die "Medaille Winterschlacht im Osten 1941/1942" ... auch "Ostmedaille"). Boere ist auch Träger des "Sturmabzeichens".

Die Verleihungsvoraussetzungen für das Sturmabzeichen waren mit denen des Infanterie-Sturmabzeichens identisch. Es konnte an Soldaten verliehen werden, die ab dem 01.06.1940

  1. an 3 Sturmangriffen
  2. in vorderster Linie
  3. mit der Waffe in der Hand einbrechend
  4. an 3 verschiedenen Kampftagen beteiligt waren.

1.1.1943
Boere wird als Zähler-Ableser (Strom? Gas?) von Bürgermeister Louis Peeters in Maastricht angestellt. Er wird diese Funktion bis März 1944 ausüben,wie der Leiter der (Stadt-?)Kasse Maastricht nach dem Krieg zu Protokoll gibt.
8.2.1943
Boere wird offiziell als Sympathisant des NSB erfasst. Nationaal-Socialistische Beweging in Nederland (NSB)
1.3.1943 Hendrik (auch: Johannes Hendrikus) Feldmeijer wird zum SS-Standartenführer der Germanischen SS befördert. Zugleich SS-Untersturmführer der Waffen-SS.
seit 1943, wohl eher aber seit 1944, aber wann genau?,
seit Mai?
Boere ist aktives Miglied beim 15-köpfigen "Kommando Feldmeijer". (Hendrik Feldmeijer ist der Chef des Sonderkommandos. Er hat zuletzt von Juni 1942 bis März 1943 an der Ostfront gekämpft, behauptet er - Feldmeijer - selber.) (ACHTUNG: Erlass Adolf Hitlers vom 19. Mai 1943, wonach alle "deutschstämmigen Ausländer" durch den freiwilligen Eintritt in die Waffen-SS die deutsche Staatsbürgerschaft erhielten.)
4.5.1943
Boere wird offizielles Mitglied des/der NSB. Nationaal-Socialistische Beweging in Nederland(NSB). Stammnummer 027078 (Diese Nummer also als Mitgliedsnummer.) Am 10.5.1943 wird der Kreisleiter einen NSB-Ausweis von/für Boere an den/die NSB zurückschicken, weil Boere schon eine andere Nummer, als die derzeit aufgedruckte, bekommen habe.
19.5.1943
Führererlass vom 19. Mai 1943 (RGBl. I 315), der deutschstämmigen Ausländern durch freiwillige Mitgliedschaft in der Waffen-SS die deutsche Staatsangehörigkeit zusicherte. Vom Bundesgerichtshof 1953 als immer noch gültig erklärt. (B 106/47456)
28.9.1943
Die ersten 3 Morde im Rahmen der "Aktion Silbertanne", die sich in immer weiteren Mordkommandos gegen 54 Menschen richten wird.
In Meppel: Opfer Jan Dijkstra.
In Meppel: Opfer Dr. Engbertus Johannes Roelfsema.
In Staphorst: Opfer Arend Boldewijn.
In der zweiten Phase der Morde (April bis September 1944) wurden die Morde (mindestens 21) wohl nur (noch) von einem einzigen Kommando begangen, nämlich dem dazu geformten Sonderkommando Feldmeijer.
14.1.1944
Boere wird offziell Mitglied der Landwacht, ein bewaffneter Arm des/der NSB. Nationaal-Socialistische Beweging in Nederland (NSB). Zu diesem Zeitpunkt sprechen Original-Dokumente von einem Jahresgehalt von 2050 Gulden.
Mai 1944, u.a. 12.5.1944
Boere spielt mit 2 anderen SS-Männern (einer davon heißt Jan Roseboom/Rosenboom, der andere Herman-Jozef Lebbink) Spion. Man schleicht sich in den Untergrund ein. Fährt (offen mit dem Fahrrad) von Venlo nach Helden-Panningen und gibt sich als "onderduiker" (Untertauchender/Untergetauchter) aus, also vermeintlich einer aus dem Widerstand gegen die Deutschen. Auf diese Weise werden sie selber im Ort aufgenommen und können dann Menschen ans Messer liefern, die solchen Untertauchenden (z.B. aus der Landwacht) Unterschlupf boten. Helden-Panningen liegt circa 15 südwestlich von Venlo. Die Gemeinde wurde am 1. Januar 2010 mit den Nachbargemeinden Meijel, Maasbree und Kessel zur Gemeinde Peel en Maas fusioniert.
17.5.1944
Razzia in Helden-Panningen. Boere (der die Szene ja "undercover" auserkundet hat) ist beteiligt. Circa 100 bis 120 SS-Männer und andere militärische Kräfte des deutschen Besatzerregimes führen die Razzia durch. 52 Personen werden festgenommen, circa 20 geraten später in deutsche Zwangsarbeit. Es sterben einige der Verhafteten später in deutschen KZ.(In Helden-Panningen werden noch im August 1944 und am 8.10.1944 weitere Razzien stattfinden. Bei der sogenannten "Kerkrazzia" - KERK gleich KIRCHE - am 8.10.1944 wurden 800 Personen festgenommen.)
ca. Juni 1944
Mitglieder des gebildeten Kommandos Feldmeijer bekommen eine ca. 4-wöchige Sonderausbildung in Avegoor. "Huis Avegoor in Ellecom", 1847 erbaut, wurde ab circa 1941 zu einer SS-Kaserne. Heute Hotel www.avegoor.nl 1942 mussten 139 Juden dort eine Sporthalle und einen Sportplatz bauen, bevor sie ins KZ Westerdonk kamen. Die, die nicht dort starben, kamen in die Deportationstransporte nach Osteuropa.
6.7.1944
Attentat auf Dr. Josua Bromet am 6.7.1944 in Arnheim.(Niederländisch: Arnhem) Boere wohl nicht beteiligt, aber z.B. ein gewisser Bart Slop.
14.7.1944 Der Apotheker Fritz Bicknese wird von einem SS-Kommando des "Kommando Feldmeijer" in Breda ermordet. Geschossen haben wohl Boere und Besteman(n). (Besteman leugnet dies aber am 15.1.2010 im Videoverhör von Rotterdam nach Aachen, gesendet dort ins Landgericht Aachen, während des Boere-Prozesses.)
19.7.1944
Attentat auf A.R.P. Mees in Apeldoorn. Boere wohl nicht beteiligt, aber z.B. ein Bart Slop.
Juli 1944
Boere wird, so alte Vernehmungsprotokolle, offenbar zum Hauptscharführer der Germaanschen SS befördert. (Belohnung für den Mord an Bicknese?)
22.7.1944
Vorfall im Café "Lido" Den Haag, wo Boere mit Kromhout und Besteman sitzt -- alle 3 waren aktiv beim Kommando Feldmeijer, mit beiden zusammen wird Boere zum Mörder (bzw. wurde schon am 14.7. mit Besteman). Sie trinken Bier, stoßen (absichtlich? unabsichtlich?) den Tisch um oder an, Gläser gehen kaputt. Der Ober möchte, dass die Männer (in Zivil!) gehen. Es kommt zum Tumult. Alle 3 ziehen dann die Schusswaffen! Die Feldgendarmerie der Wehrmacht wird gerufen, um einzuschreiten. (So im Bericht der Feldgendarmerie vom 22.7.1944 an die Wehrmachtskommandantur Den Haag in etwa aufgeschrieben.)
14.8.1944
Gezielte Morde, z.B. an den Bürgermeistern von Asten und von Someren. Smulders, P.J.C, Bürgermeister von Someren. Wijnen, Willem J.M., Bürgermeister von Asten. Der Historiker Lou de Jong unterscheidet zwei Phasen bei der 'Aktion Silbertanne'. In der ersten (bis April 1944) wurden die Morde (33 an Zahl) begangen von den SS-Standarten. In der zweiten Phase (April bis September 1944) wurden die Morde (mindestens 21) nur von einem einzigen Kommando begangen, nämlich dem Sonderkommando Feldmeijer. Und dieses Kommando wurde so zusammengestellt, dass die effizientesten und grausamsten SS-Leute zu der ca. 15-köpfigen Truppe wurden.
3.9.1944 Der Fahrradhändler Teun de Groot wird in Voorschoten von einem SS-Teilkommando des "Kommando Feldmeijer" ermordet. Geschossen haben wohl Boere und Kromhout.
3.9.1944 Frans Willem Kusters wird in Wassenaar von einem SS-Teilkommando des "Kommando Feldmeijer" ermordet. Geschossen haben wohl Boere und Kromhout. Es könnte die letzte Untat / der letzte Mord im Rahmen der "Aktion Silbertanne" gewesen sein. Das Ende des Krieges und der Untergang vom NS-System in den Niederlanden nahte.
14.9.1944 Als erste niederländische Stadt wurde Maastricht am 14. September 1944 befreit, doch nach der Niederlage der Alliierten bei Arnhem (in der Operation „Market Garden“) dauerte es bis Mai 1945, bis die großen Städte im Westen und der gesamte Norden der Niederlande endgültig befreit waren.
22.2.1945 Tod von Henrik Feldmeijer, angeblich durch alliierte Jagdbomber getroffen. In der Nähe von Raaltje in den Niederlanden.
Mai 1945 (ab 5. Mai galten die Niederlande als vollständig befreit) Boere gerät in Kriegsgefangenschaft und ist u.a. im
- Lager Harskamp
- Lager Vught (dort wohl nur 14 Tage)
- Lager Valkenburg (dort war er bis zu seiner Flucht aus dem Bus 1947, in Heerlen)
1945
Der Breda-Mord-Mittäter von Boere, Jacobus Peter/Petrus Bestemann (bzw. Besteman), wird 13 Jahre in Haft bleiben ... und wohl 1958 entlassen.
7. Mai 1945
Mussert; NSB-Führer, wurde am 7. Mai 1945 in Den Haag festgenommen und ab 27. November 1945 vor Gericht gestellt. Todesstrafe am 12. Dezember 1945. Am 7. Mai 1946 wurde Mussert hingerichtet.
1946 Boere gibt die Morde in Vernehmungen zu.
13.2.1946
Sondergerichtsurteil gegen Jacobus Peter/Petrus Besteman, Mittäter beim Mord an Fritz Bicknese.
20.9.1946
Heinrich Boere wird im Lager Valkenburg, wo er gefangen gehalten wird, verhört. Es gibt davon ein Protokoll.
9.6.1947 Heinrich Boere entkommt der Kriegsgefangenschaft in den Niederlanden (bei der Fahrt aus einem Bus in/bei/um Heerlen, er ist als Gefangener Bergmann in der Grube Eigelshoven) und versteckt sich danach längere Zeit in den Niederlanden.
18.10.1949 Heinrich Boere wird von einem Sondergericht in Amsterdam in Abwesenheit zum Tode verurteilt.
26.12.1952
Der Aufsehen erregende Fall der aus Breda geflohenen Borgers, Bikker, Faber (lebt heute noch unbehelligt in Ingolstadt!), de Jonge, Polak, Touseul, van der Neut. Sie fliehen nach Deutschland ... und entkommen der Strafverfolgung. (Lediglich De Jonge wird ... von den Briten ... später an die NL ausgeliefert.) Borgers und Polak alias Dijkstra gehören zu jenem uns hier beschäftigenden Feldmeijer-Kommando, in welchem auch Boere aktiv war.
29.12.1953
Der Bundesgerichtshof bestätigte in einem Urteil vom 29. Dez. 1953 die Fortwirkung des Führererlasses vom 19. Mai 1943 (RGBl. I 315), der deutschstämmigen Ausländern durch freiwillige Mitgliedschaft in der Waffen-SS die deutsche Staatsangehörigkeit zusicherte (B 106/47456).
1954
Offenbar gab es in der BRD den Aufruf an alle unter falschem Namen Lebenden sich zu stellen. Vielleicht wegen der Genfer Flüchtlingskonvention,

in Kraft getreten am 22.04.1954 gemäß Bekanntmachung des Bundesministers des Auswärtigen vom 25.04.1954

ARTIKEL 34 "Einbürgerung

Die vertragschließenden Staaten werden so weit wie möglich die Eingliederung und Einbürgerung der Flüchtlinge erleichtern. Sie werden insbesondere bestrebt sein, Einbürgerungsverfahren zu beschleunigen und die Kosten dieses Verfahrens so weit wie möglich herabzusetzen."

Daraufhin kamen dann die Einbürgerungen in Gang. Zumindest weiß man dass von Feldmeijers Ex-Adjutanten, Disselvelt, der am 5.11.1956 in Mönchengladbach die deutsche Staatsbürgerschaft erhielt. Er verzog 1958 nach Wuppertal und führte sogar später in Krefeld das Hotel "Behringshof". (Für Postkartenansichten "Beringshof" eingeben, ohne 'h', bei den Suchmaschinen.)
1.11.1954 Offiziell wohnt Boere seit diesem Tag auf Bundesgebiet. Wie lange hat er sich in den Niederlanden verborgen und versteckt? Wann überquerte er die Grenze?
1955 Entzug der niederländischen Staatsbürgerschaft von Heinrich Boere durch die Gemeinde Maastricht.
25.10.1955 Antrag auf Einbürgerung von Boere in der Bundesrepublik Deutschland, der aber nie bestätigt oder genehmigt wurde. (Im Pass steht später "staatenlos".)
5.11.1955 Boere stellt Antrag auf Kriegsgefangenen-Entschädigung. In der Bundesrepublik Deutschland hat der Deutsche Bundestag im Juli 1953 das Kriegsgefangenen-Entschädigungsgesetz (KgfEG) verabschiedet, das am 30. Januar 1954 in Kraft getreten ist. Danach hat jeder Heimkehrer in der Bundesrepublik Deutschland für jeden Kalendermonat des Festhaltens in fremden Gewahrsam ab 1. Januar 1947 30 DM, ab 1. Januar 1949 60 DM Entschädigung und für längeres Festhalten weitere Nachzahlungen erhalten.
1955 bis 1972 Er arbeitete wohl 17 Jahre (1955 bis 1972) auf der Grube Maria im Hauptschacht Mariadorf (Alsdorf) bzw. später noch in der Grube Siersdorf. (Seit 1972 OT von Aldenhoven). Anmerkung: Schon 1962 wurde die Förderung "auf Maria" eingestellt. Und 1992 wurde "auf Emil Mayrisch" in Siersdorf die letzte Kohle gehoben.
1958
Jacobus Peter/Petrus Bestemann (bzw. Besteman mit einem "n") wird aus der Haft entlassen. Er war der Mittäter beim Mord an Apotheker Bicknese in Breda.
ab 1975
Majdanek-Prozess in Düsseldorf (bis 1981!)
1978
Verrentung von Boere von seiner Arbeit als Bergmann.
Oktober 1979
Der Prozess gegen Lischka, Hagen und Heinrichsohn, der von Oktober 1979 bis Februar 1980 vor dem Schwurgericht beim Kölner Landgericht stattfindet. Die berühmten Klarsfelds (Beate und Serge) hatten Lischka aufgespürt, allerdings schon 1971.
5.2.1980 Auslieferungsersuchen der Niederlande an die BRD. (Boeres Todesstrafe von 1949 ist in lebenslänglich umgewandelt.)
28.2.1983
- 5.5.1983
Abschiebehaft für Heinrich Boere, aber Boere kommt wieder frei. Er bleibt unbehelligt in Deutschland.
25.5.1983 (??)
Urteil des OLG Köln: Auslieferung von Boere sei unzulässig, da man nicht ausschließen könne, dass er die deutsche Staatsangehörigkeit habe.
15.2.1984 1984 kam die Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft für NS-Verbrechen in Dortmund zu dem Schluss, dass die Morde im Rahmen der SS-Aktion «Silbertanne» nicht als Mord zu werten seien. «Einstellungsverfügung», eine Art außergerichtlicher Freispruch. Demnach kam die Behörde damals zu dem Schluss, dass die "Aktion Silbertanne" ein gerechter und zulässiger Repressionsakt (der deutschen Besatzer!) im zunehmenden Widerstand der niederländischen Bevölkerung war. Die Niederlande waren von 1940 bis 1945 von Nazi-Deutschland besetzt. Zur Bekämpfung der Widerstandsgruppen sei das 15-köpfige Mordkommando «Feldmeijer» gegründet worden. Nach einem Attentat seien Mitglieder des Kommandos unter dem Decknamen «Silbertanne» für Vergeltungsschläge unter den Widerstandskämpfern in Bewegung gesetzt worden. Die deutschen Staatsanwälte hielten das vor 25 Jahren für «zulässig und rechtmäßig». Die Staatsanwaltschaft stellte also ihre Ermittlungen gegen Boere und andere ein. Verantwortlich für die Einstellung: OStA Hermann Weissing.
1.12.1987
Der (bereits aus der Haft entlassene) Boere-Mittäter Henk Kromhout ist nun offiziell aus den Niederlanden nach Spanien verzogen.
1993
Der SS-Mann "Henker von Ommen", Herbertus Bikker, wird in Hagen aufgespürt, von dem NS-Jäger Jack Kooistra aus Leeuwarden.
1998
Journalist Rob van Olm stößt bei anderen Recherchen im "Archiev van Justitie" eher zufällig auf den Vorgang Boere. Ein Geheimdossier, welches er nicht einsehen durfte. Er musste sich erst an den "Officier van Justitie" P. M. Brilman wenden, der zu der Zeit für die Aufspürung von Kriegsverbrechern aus dem Zweiten Weltkrieg die Verantwortung trug. Siehe zu Brilman z.B. "Justiz und NS-Verbrechen, Nazi Crimes on Trial, Sammlung deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen 1945–1999, Herausgegeben und bearbeitet von: C. F. Rüter, D. W. De Mildt, Redaktion: Karl Dietrich Bracher, P. M. Brilman, H. W. von der Dunk, Hans-Heinrich Jescheck, C. F. Rüter, Willi Dreßen 1968 – ca. 2010. Ca. 50 Bände. Gebunden ISBN-13: 978-3-598-23789-8. ISBN-10: 3-598-23789-8
2000 Zwei Journalisten, Rob van Olm (Rotterdam) und Jan Louter, spüren für NPS (Fernsehen) Heinrich Boere an seinem Wohnort auf. Sie interviewen ihn und machen einen Dokumentarfilm 'De Silbertanne-moorden', wo auch Kinder der Mordopfer wie Teun de Groot und Gude de Jong, Tochter vom Autor A.M. de Jong, zu Wort kommen. Boere gibt die Morde von 1944 dabei zu, wofür er verurteilt worden war, im Jahr 1949. Boere zeigt dabei auch Reue für seine Taten. Siehe dazu den Artikel aus dem "Rotterdams Dagblatt" von Olm, den er (Olm) - allerdings ohne Datumsangabe - auf seiner Homepage abgelegt hat: http://www.tekstidee.nl/ArtikeloorlogsmisdadigerBoere.htm
10.3.2006 Seit diesem Tag lebt Boere im aktuellen Altenheim bei/in Eschweiler
23.6.2003 Das niederländische Justizministerium bitte die deutschen Behörden, das NL-Urteil gegen Boere in Deutschland zu vollstrecken. Dabei beriefen sich die Niederländer auf ein Übereinkommen zwischen den EU-Staaten über die Vollstreckung ausländischer strafrechtlicher Verurteilungen.
29.10.2006 35 Personen aus dem antifaschistischen Spektrum demonstrieren im Speisesaal der Seniorenresidenz in Eschweiler, in der Boere wohnt. Auf dem mitgebrachten Transparent stand zu lesen: Nazimorde verjähren nicht! Wir fordern die Bestrafung des NS-Mörders Heinrich Boere! Die Demonstranten haben zu Ehren der Opfer des Nationalsozialismus das Moorsoldaten-Lied vorgetragen und Flugblätter verteilt.

23.2.2007
Das NL-Urteil von 1949 wird vom LG Aachen für in Deutschland vollstreckbar erklärt - Mord unterliegt nach deutschem Recht nicht der Verjährung. Boere geht in Berufung.
3.7.2007 Urteil des OLG Köln - zum Urteil vom LG Aachen (Ws 156/07). [Aktenzeichen: 2Ws156/07 Paragraphen: IRG§49 Datum: 2007-07-03]. Die Voraussetzungen einer Vollstreckbarkeitserklärung (vgl. § 49 Abs. 1 Nr. 2 IRG) liegen nicht vor. Das zur Verurteilung im Jahre 1949 führende niederländische Verfahren genügte nicht dem völkerrechtlich verbindlichen Mindeststandard. Dennoch: Das Gericht stellt auch fest: Es handelte sich um heimtückischen Mord. Weder seien die Taten durch das Völkerrecht als sogenannte Kriegsrepressalie gerechtfertigt gewesen, noch könne sich der Verurteilte auf einen Befehlsnotstand berufen. (Ausführlichere Zusammenfassung des Urteils weiter unten auf dieser Homepage.)
April 2008 Staatsanwaltschaft Dortmund erhebt Anklage. Verfahren in Aachen wird aber angesichts des Gesundheitszustandes von Boere nicht eröffnet.
6.12.2008
Gutachten von Prof. Dr. Erdmann zum Gesundheitszustand von Boere. Unikliniken Köln. In der Klinik III für Innere Medizin (Kardiologie, Pneumologie, Angiologie und internistische Intensivmedizin). Mit etwa 200 Mitarbeitern unter der Leitung von Prof. Dr. Erland Erdmann arbeitet Klinik III.
7.7.2009 Das Oberlandesgericht Köln entscheidet am 7. Juli 2009, dass Boeres Gesundheitszustand sich so verbessert habe, dass er verhandlungsfähig sei und wegen Mordes an drei niederländischen Bürgern angeklagt werden könne.
28.10.2009 Prozessbeginn vor dem Landgericht Aachen: 45 Js 18/83 ./. Boere 52 Ks 10/09
1.12.2009
Die Verteidigung beantragt die Einstellung des Verfahrens. Denn heute (1.12.) träte der Vertrag von Lissabon in Kraft, und damit auch die Grundrechtecharta, damit auch Artikel 50 dieser Charta, und damit auch das Verbot von Doppelverurteilungen. Boere aber sei ja schon am 18.10.1949 in den Niederlanden verurteilt worden. Er könne also nicht noch einmal verurteilt werden. http://www.europarl.europa.eu/charter/pdf/text_de.pdf
8.12.2009
Im Prozess gesteht Boere die 3 Erschießungen, allerdings nicht direkt, sondern über eine Erklärung, die die Verteidiger vorlesen, während er schweigend zwischen ihnen sitzt. - Das Gericht lehnt den Antrag der Verteidigung auf Verfahrenseinstellung (also den vom 1.12.2009 mit Bezug auf neue Gültigkeit der Grundrechtcharta Artikel 50 (Verbot der Doppelverurteilung) mit Inkraftreten des Vertrages von Lissabon zum 1.12.2010)ab. Den Artikel 54 SDÜ (Schengener Durchführungsabkommen) wertet das Gericht als zulässige Einschränkung dieser Grundrechte-Charta.

Das SDÜ trat am 01.09.1993 in Kraft, die praktische Anwendung seiner Einzelbestimmungen erfolgte jedoch erst nach Schaffung der erforderlichen technischen und rechtlichen Voraussetzungen (z.B. Einrichtung von Datenbanken und der dafür erforderlichen Datenschutzbehörden) – so genannte "Inkraftsetzung" am 26.03.1995.

Nachdem die Schengen-Zusammenarbeit zunächst nur auf völkerrechtlicher Basis erfolgte, wurde sie durch das Schengen-Protokoll zum Amsterdamer Vertrag vom 02.10.1997 mit Wirkung vom 01.05.1999 in die EU einbezogen.

Der Schengen-Besitzstand (Schengener Abkommen und die auf dieser Grundlage erlassenen Regelungen) und seine Weiterentwicklung wurde in weiten Bereichen in die Kompetenz der Europäischen Gemeinschaft überführt.

http://www.aufenthaltstitel.de/schengeneruebereinkommen.html

Kapitel 3 - Verbot der Doppelbestrafung

Artikel 54
Wer durch eine Vertragspartei rechtskräftig abgeurteilt worden ist, darf durch eine andere Vertragspartei wegen derselben Tat nicht verfolgt werden, vorausgesetzt, daß im Fall einer Verurteilung die Sanktion bereits vollstreckt worden ist, gerade vollstreckt wird oder nach dem Recht des Urteilsstaats nicht mehr vollstreckt werden kann.
15.1.2010
Im Rahmen des Prozess Videovernehmung von Boere-Mittäter Besteman(n) in Rotterdam, was dann LIVE in den (heute extra dafür neu gewählten) Saal 0.009 nach Aachen übertragen wird. - Jacobus Peter/Petrus Bestemann (bzw. Besteman mit einem "n")
2.3.2010
Plädoyers von Staatsanwaltschaft (Maaß, Brendel, Dortmund) und Nebenklage. Beide fordern "Lebenslang". Die Nebenklage (Anwälte Hartmann und Heiermann, tätig für die nachkommen von de Grrot und Bicknese) fordert sogar "Lebenslang bei besonderer Schwere der Schuld."
16.3.2010
Plädoyers der Verteidigung (Anwälte Rahmlow und Christiansen): a) Einstellung des Verfahrens erneut gefordert (wegen unzulässiger Doppelveruteilung) b) Falls Urteil: Nur in 2 von den 3 Fällen wird Mord (Heimtücke - und bei Ahnungslosigkeit beim Opfer -) anerkannt. Dennoch wird eine Strafe von lediglich 7 Jahren gefordert. (Dafür werden diverse Begründungen, mildernde Umstände, etc. gebracht. - Bezug auf andere Urteile, die trotz Mord nicht auf lebenslang auslaufen.)
23.3.2010
URTEIL LANDGERICHT AACHEN:
LEBENSLANG für BOERE (aber ohne "besondere Schwere der Schuld")
45 Js 18/83 ./. Boere 52 Ks 10/09
1.12.2010
BGH weist Revision der Boere-Anwälte zurück. Urteil wird rechtskräftig erklärt.
Beschluss vom 1. Dezember 2010 – 2 StR 420/10

September 2011
Laut Staatsanwaltschaft Aachen muss Boere seine Haft antreten. Gutachter haben ihn für haftfähig erklärt. (dpa-meldung vom 7.9.2011, beruft sich auf "Aachener Nachrichten".)
14.12.2011
Laut Staatsanwaltschaft Aachen hat Boere an diesem Tag seine Haft in einer Spezialhaftanstalt für Pflegebedürftige angetreten
9.2.2012
Prozess vor dem Amstgericht Eschweiler. Anklage durch Boeres Anwälte gegen zwei niederländische Journalisten, die 2009 mit versteckter Kamera in dem Altersheim in Eschweiler Heinrich Boere gefilmt hatten.
Jan Ponsen und Jelle Visser wurden freigesprochen. Und zwar mit Bezug auf Paragraf 17 des Strafgesetzbuches (StGB) zum Verbotsirrtum: "Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte." Die "Täter" im Sinne der Anklage waren die beiden Journalisten.

1.12.2013
Boere stirbt im Justizvollzugs-Krankenhaus Fröndenberg (Kreis Unna) eines natürlichen Todes.


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Staatsanwaltschaft Dortmund


Das Hauptgebäude befindet sich am Gerichtsplatz 1 in 44135 Dortmund. (Die Zweigstelle Hamm befindet sich im zweiten und dritten Stock des Gebäudes des Amtsgerichts, Borbergstraße 1 in 59065 Hamm.)

Dort in Dortmund befindet sich die Sonderabteilung

Abteilung Zuständigkeit Telefonnummer
45 Nationalsozialistische Massenverbrechen 0231 926-26010

Einige Opfer der "Aktion Silbertanne" aus der Zeit, als Boere im Kommando Feldmeijer an den Attentaten beteiligt war. 
Es waren wohl mindestens 54 Menschen, die von dem gezielten SS-Terror in den Niederlanden via Meuchelmordaktionen erfasst wurden, die genaue Zahl der erfolgreichen Morde (im Rahmen dieser grausigen "Aktion") steht noch nicht mit letzter Sicherheit fest. Das Feldmeijer-Kommando enstand wohl Mai/Juni 1944 in dieser Form und übernahm dann alle weiteren Attentate. Die letzten waren im September 1944. Dann war Schluss, weil der Vormarsch der Alliierten unaufhaltsam war.

Aken, Bertus van, Opfer des Attentats vom 3.9,1944, Voorschoten, aber er überlebte
Bicknese, Fritz Hubert Ernst, Opfer des Attentats vom 14.7.1944, Breda (Boere war Mittäter)
Bromet, Dr. Josua, Opfer des Attentats vom 6.7.1944, Arnhem
Eijsbouts, Frans, Opfer des Attentats vom 14.8.1944, Someren, aber er überlebte
Groot, de, Teun (oder Teunis), Opfer des Attentats vom 3.9.1944, Voorschoten (Boere war Mittäter)
Hazelhorst, Hendrikus, Opfer des Attentats vom 12.7.1944, Groningen
Jong, de, A.M., Opfer des Attentats vom 18.10.1943, Blaricum
Kusters, Frans Willem, Opfer des Attentats vom 3.9.1944, Wassenaar (Boere war Mittäter)
Lok, Anje, Opfer des Attentats vom 19.5.1944
Mees, A.R.P., Opfer des Attentats vom 19.7.1944, Appeldoorn
Meulen, Cornelis van, Opfer des Attentats vom 13.7.1944
Rinkema, Albert Marten, Opfer des Attentats vom 30.6.1944, Rottum
Robertus, Cornelis, Opfer des Anschlages vom 12.7.1944, Groningen
Smulders, P.J.C, Bürgermeister von Someren, Opfer des Attentats vom 14.8.1944, Someren
Top, Hendrik, Opfer des Attentats vom 13.7.1944, Grootegast
Ubbels, Dirk, Opfer des Attentats vom 4.8.1944, Beemster, aber überlebte
Voskamp, Dirk, Opfer des Attentats vom 30.8.1944, Rotterdam
Valstar, Fulps, Vincentus, Opfer des Attentats vom 30.8.1944, Rotterdam
Wijnen, Willem J.M., Bürgermeister von Asten, Asten, Opfer des Attentats vom 14.8.1944


Am Donnerstag 12.11.2009 erschien in der niederländischen Zeitung "Trouw" ein Artikel, der sich auf eine von Frank Meijerink und Herman Soepenberg (aus Ommen) aufgestellte Liste der Opfer bezog. Die Liste ist "work in progress". Eine Kurzfassung der Opfer-Liste ist hier einzusehen, Stand 13.11.2009, http://www.joopbouma.nl/de-silbertanne-lijst/ Siehe auch die allmähliche Entwicklung der (einmal hoffentlich vollständigen) Opferliste (und Täterliste) im niederländischen Forum STIWOT "Forum van Stichting Informatie Wereldoorlog Twee" http://www.stiwotforum.nl/viewtopic.php?t=10559


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Einige Täternamen zu der und um die "Aktion Silbertanne" (Schützen, Mitmachende, Auftraggeber, Fahrer, etc.)


Besteman(n), Jacobus Petrus bzw. Peter, in Haft bis 1958, lebt (zumindest im Januar 2010 noch) in den Niederlanden.
Boere, Heinrich (oder Hendrik), geb 12.9.1921, Flucht nach D, Todesstrafe 1949
in Abwesenheit,
wohnhaft in Eschweiler, Prozess in D ab Oktober 2009 vor dem LG Aachen. Urteil März 2010: Lebenslang.
Borgers, Sander, geboren 13.9.1917, 1949 zu lebenslang verurteilt, aus dem
Gefängnis Breda 1952 mit anderen NS-Verbrechers nach D entflohen (siehe dazu unten bei Polak/Dijkstra), lebte - ohne Strafverbüßung - in Leer, starb in Haren 1985.
Brendle, Karl Johannes, zu 8 Jahren verurteilt, dann 1950 nach Deutschland abgeschoben.
Dissevelt (Disseveld?), Leendert Jan, Adjutant von Feldmeijer. Siehe: Berlin Document Center Series 6400: SS Officers' Service Records. "The SS Officers' Service Records consist of personnel dossiers for more than 61,000 SS officers with the rank of SS Untersturmführer (second lieutenant) and above, arranged alphabetically by surname." Man müsste diese Mikrofilme der Akten in Berlin für alle Namen der Silbertannenmörder und -helfer durchsuchen.
Faber, Klaas Carel,
geboren 1922 in Haarlem, nun nach Jahrzehnten unbehelligt in Deutschland gestorben am Donnerstag, 24. Mai 2012, lebte in Deutschland, in Ingolstadt. Verstorben im Krankenhaus an Nierenleiden. Quelle(abgerufen am 28.5.2012): http://www.donaukurier.de/lokales/kurzmeldungen/ingolstadt/Ingolstadt-NS-Verbrecher-Klaas-Carel-Faber-ist-tot;art74355,2610471
---
"Der 1922 im niederländischen Haarlem geborene Faber soll wie sein Bruder Piet SS-Aufseher im Durchgangslager Westerbork stationiert gewesen sein. Über das Lager deportierten die Nazis Zehntausende niederländische Juden in deutsche Konzentrations- und Vernichtungslager." So der SPIEGEL nach QUELLEN
usp/dpa/AFP am 26.5.2012.
Quelle: AFP 26.8.2010: Auslieferungsbemühungen der Niederlande blieben erfolglos. Nun fordert Israel die Bundesregierung zum Handeln auf.Israel hat Deutschland aufgefordert, den Fall eines in Bayern lebenden mutmaßlichen NS-Kriegsverbrechers erneut zu prüfen, der in den 50er Jahren vor einer Haftstrafe aus den Niederlanden geflohen war. Der israelische Justizminister Jaakov Neeman habe seine deutsche Kollegin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in einem Schreiben darum gebeten, sagte ein Ministeriumssprecher in Jerusalem. Anfang des Monats August 2010 hatten 150 israelische Anwälte die Regierung in einer Petition aufgefordert, Berlin zu juristischen Schritten gegen den heute 88-jährigen Klaas Carel Faber zu drängen. Faber, der im Zweiten Weltkrieg dem SS-Sonderkommando "Silbertanne" angehörte, wird auf der Liste der meistgesuchten NS-Verbrecher des Simon-Wiesenthal-Zentrums geführt. Die niederländische Justiz verurteilte ihn wegen der Ermordung von 22 Juden zum Tode, das Urteil wurde aber in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt. Im Jahr 1952 brach er aus einem niederländischen Gefängnis aus und floh nach Deutschland. Seit Jahrzehnten lebt der gebürtige Niederländer unbehelligt von der Justiz im bayerischen Ingolstadt.
Klaas Faber stand im April 2010 auf der (neuen) Liste mit den zehn meistgesuchten Nazi-Kriegsverbrechern des Simon-Wiesenthal-Centers.
Faber, Pieter Johan
, Mitglied des Sonderkommandos Feldmeijer, einer Spezialeinheit der SS, und erschoss im Rahmen der "Aktion Silbertanne" holländische Zivilisten als "Vergeltung" für Anschläge auf Besatzungssoldaten. Dafür wurden die beiden Fabers 1947 in Holland zum Tode verurteilt. Während Pieter Johan hingerichtet wurde, wandelte das zuständige Gericht das Urteil gegen Klaas Faber 1948 in "lebenslänglich" um. Quelle. Artikel der "Welt" vom August.
Feldmeijer, Johannes Hendrik oder Johannes Hendrikus oder auch nur Henk, Tod
nach Bombe auf sein Auto am 22.2.1945 bei Raaltje durch Jagdbomber der Alliierten.
Harders, Hans-Heinz (oder Hans Ernst?), geboren 23.2.1905, Urteil: 7 Jahre
Haft, aber 1951 nach D abgeschoben, gestorben 6.11.1982 in Oldenburg.

Huhn, Arno Bernard, Urteil: 17 Jahre Haft, 1954 nach Deutschland abgeschoben.
Jansonius, Jan Louis, Feldmeijers Stabschef
Kniest, Gerardus Johannes Theodorus, geboren 18.4.1914, Sportlehrer
Koopman, Jan Gerrit, geboren 9.8.1915, gestorben 11.9.1944
Kromhout, Henk (oder Hendrik), geboren 29.9.1924, war 16 Jahre im Gefängnis, verzog offiziell am 1.12.1984 nach Spanien, gestorben am 3.1.1996.
Lages, Willy Paul Franz,
Todesstrafe. Wurde 23.9.52 in eine lebenslängliche Freiheitsstrafe umgewandelt. Anfang 1966 wurde die Strafvollstreckung wegen schwerer Krankheit unterbrochen und Lages nach Deutschland entlassen, wo er April 1971 verstarb.
Lieshout, van,
Man, de, Adolf, wird zu lebenslanger Haft in Abwesenheit verurteilt, lebt später angeblich in Hegge, Deutschland
(87448 Hegge, Gemeinde Waltenhofen ???).
Minck,(oder Mink) Junior (Sohn)
Minck, (oder Mink) Senior (Vater, Vorname Cornelis?)
Osterveen / Oosterveen, Johannes Hubertus
Ploeg, van de, Gerben Sake, geboren 8.6.1923.
Polak (oder Pollack oder Polack) Willem Albertus / Albert (nannte sich später: Dijkstra),geboren 31.5.1915, gestorben 4.5.1993 in Hannover,
1949 wegen Kriegsdienst für eine ausländische Macht und gemeinschaftlichen Mordes zum Tode verurteilt. 1952 aus dem Gefängnis in Breda geflohen. Nach Deutschland. Dort Asyl beantragt. Siehe z.B.
Kabinettsprotokoll Bundesregierung 18.8.1953 (Bundesarchiv Koblenz): Das Oberlandesgericht
Celle habe im Fall Polak das Auslieferungsverfahren dem Bundesgerichtshof vorgelegt, um
zunächst zu klären, ob es sich um einen deutschen Staatsangehörigen handele, ob die
Gegenseitigkeit verbürgt sei und ob eine politische Straftat zugrunde liege. Vor der
Stellungnahme des Bundesgerichtshofs sei mit Maßnahmen seitens der Alliierten nicht zu rechnen. Polak wurde 1989 in Hannover aufgespürt vom Niederländer Gerhard Hormann. Der Fall der aus
Breda geflohenen Borgers, Bikker, Faber (lebt heute noch unbehelligt in Ingolstadt!), de Jonge, Polak, Touseul, van der Neut ist juristisch komplex. Mehrere OLGs erklärten beantragte
Auslieferungen an die NL für nicht rechtens. Aber das Besatzungstatut und die Rechtsauffassung
der Alliierten spielten auch eine Rolle. Es gab letztendlich keine Auslieferung der geflohenen
Verbrecher. Gegen 6 der 7 von Breda wurden dann Ermittlungsverfahren nach BRD-Recht
eingeleitet, die aber allesamt (!!!) eingestellt wurden. Allein Jacob de Jonge wird von den
Briten beim Verlassen des Gerichtes in Deutschland verhaftet und an die Niederlande
ausgeliefert. Siehe: Wörterbuch des Völkerrechts, Begr. v. Strupp, Karl, Hrsg. v. Schlochauer,
Hans J. / Krüger, Herbert / Mosler, Hermann / Scheuner, Ulrich
, 3 Bde u. Reg.-Bd. ,24 x 17 cm,
2. Aufl., hier:
Bd 1 Aachener Kongress - Hussar Fall 1960 ISBN 978-3-11-001030-5. S. 242-245,
"Der Breda-Fall", Artikel von Heinrich Grützner, oder:
Marmann, Hans: Nochmals: Rechtsprobleme
in dem Verfahren der Breda-Flüchtlinge (S. 250/251), Neue Juristische Wochenschrift. Jg. 8,
1955.

Rollema
, Gerard, geboren 31.3.1915 (?)
Slop, Bart, geboren 24.6.1914
Stöwsand, Wilhelm, geboren 16.8.1907, Urteil 5 Jahre, 1949 nach D abgeschoben.

Klausens Kunstwerk K-Werk zu Heinrich Boere und zum Prozess am Landgericht AachenKlausens Kunstwerk K-Werk zu Heinrich Boere und zum Prozess am Landgericht Aachen
Klausens Banner zum Heinrich-Boere-Prozess vom 14.12.2009
SPALIER
(Polizisten als Männer)
JUSTIZZENTRUM RICHTIGSTEHEND
Sie sind ganz
Normal wie Männer

Sein können zu
Gruppen geballt

Witze machend
Den Frauen hinterher

Starrend die alle
Durch die große

Halle müssen und
Laut auflachend

Sind sie so oder so
Handhabbar je

Nachdem welches
Regime was mit

Ihnen noch alles
Vorhat fühlt man

Das ewig bleibende
Unbehagen an

Jedweder Zusammensetzung
Staatlicher Gewalt
Das warme Holz
Im Geviert der

Hohen Halle
Als Lichthof uns

Daherkommt ergibt
Eine Offenheit

Die zu faszinieren
Wüsste, wenn man

Eines Tages mal
Springen müsste

Sind 4 Etagen
Oder 3 Stockwerke

Leider dann doch
Einfach zu flach

--

Wann kommen die
Hohen Strafen besser

Als das Glas moderner
Hochherrschaftlichkeit?
Es gibt einen Platz
Wo man durch das Glas
Und die geöffnete Tür
Jenen Mann von fern
Erhascht der von
Der Mediencombo
Schon beblitzt
Werden darf mit
Seinem neuen
Hörgerät wohl
Im Ohr des
Möglichen Verbrechens
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 23.11.2009, Montag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, große Lichthalle, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 9:22 Uhr, vor Beginn des Prozesstages Nr. 4 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 23.11.2009, Montag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, große Lichthalle, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 9:45 Uhr, vor Beginn des Prozesstages Nr. 4 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 23.11.2009, Montag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Vorraum zu Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:04 Uhr, Prozesstag Nr. 4 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Die Presse darf vor dem "normalen" Publikum hinein, samt einer Kamera und diversen Fotografen. Aber man kann dennoch schon das Gesicht von Heinrich oder Hendrik Boere sehen.

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WAS DAS GERICHT WILL
ALLERHÖRGERÄT

WAHNSUCHUNG
Sie nennen ihn
Böhre wo ihn
Ein Niederländer
Bure nennen
Müsste den
Bauern der
Für 2 Nationen
Schuldig noch
Zu nennen wäre
Falls es dazu kommt
Der Richter
Fragt ob es
Geklappt
Hat mit dem
Hörgerät
Aber die
Antwort
Ist für
Das seiende
Publikum
Unvernehmlich
Oder
Uneinnehmbar
Oder wie man
Die Welt
Versteht

Dunkel ist der Saal
Und missmutig die
Gesichter von all
Der Qual der ewigen
Vergangenheit
Oder einfach vom
Job aller Richter
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 23.11.2009, Montag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:07 Uhr, Prozesstag Nr. 4 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Der vorsitzende Richter spricht immer "Böre" (deutsche Lautumsetzung), dieweil der Oberstaatsanwalt von "Bure" spricht (niederländische Lautumsetzung). Schon die Aussprache des Namens wäre, je nachdem welcher Sprache man den Namen zuordnet, unterschiedlich. © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 23.11.2009, Montag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:10 Uhr, Prozesstag Nr. 4 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Der Prozess war am 3. Prozesstag unterbrochen worden, bis Boere ein Hörgerät angepasst bekam. Das dauerte länger als erwartet, sodass der Prozess-Termin vom 17.11. dann auf den 23.11. verschoben wurde.
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 23.11.2009, Montag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:12 Uhr, Prozesstag Nr. 4 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Der Saal ist seitlich durch herabgefahrene Lamellen überdeutlich dunkel. Hinzu kommt der regnerische Novembertag.
Klausens Banner zum Heinrich-Boere-Prozess vom 14.12.2009
GUTACHTEN
LAGEBERICHT NACH VERGLEICHENDER HÖRGERÄTE-ANPASSUNG RECHTSGESPRÄCH
Hammer und
Amboss der
Sprachaudiometrie
Funktionieren
Anders als man
Es von einem
Erwarten könnte
Der nie die Welt
Verändern wollte
Aber daran überaus
Aktiv beteiligt war
Ein fast tauber
Alter Mann hockt
Eher schwächlich
Auf der Bank oder
Dem Stuhl oder wo
Seine Verteidiger
Hinter Glas diese
Seltsam prozessualen
Unter-uns-Gespräche
Mit Richtern und
Staatsanwälten und
Nebenklägern
Als ihre Reden
Pflegen
Es gibt viel zu
Zweifeln wenn
Jemand nicht
Hören soll der
Doch Interviews
Gegeben hat und
Schon Jahre
Als eher hörend
Zu funktionieren
Scheint aber doch
Dem Fortgang
Des Prozesses
Absichtsvoll
Nicht folgen
Können möge
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 23.11.2009, Montag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:15 Uhr, Prozesstag Nr. 4 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Es werden ärztliche Gutachten zum Hörvermögen von Boere vorgelesen. © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 23.11.2009, Montag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet (+ kl. Korrektur am 23.11.2009 in Königswinter-Niederdollendorf) von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:18 Uhr, vor Beginn des Prozesstages Nr. 4 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Es werden danach Gutachten zum Hörvermögen des Angeklagten verlesen. - Boere sitzt natürlich in einem Rollstuhl. © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 23.11.2009, Montag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:25 Uhr, Prozesstag Nr. 4 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Die Nebenklage beschwert sich über den Verlauf des Verfahrens, weil man den Eindruck bekommt, dass hier das Verfahren bewusst verschleppt wird, als Verhöhnung der Opfer, des Gerichtes und der Nebenklage (die ja für Verwandte der Opfer auftritt, z.b. den Sohn von Teun de Groot oder die Kinder von Bicknese.)

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DAS GEBOT DER BESCHLEUNIGUNG
GIBS-IHM-KABINE GESICHTSSTUDIE
Nach 65 / 66 Jahren
Die es dauerte
Bis das Verfahren
Beginnen konnte
Zählen alle
Sekunden die
Als vertane
Im Prozess
Vergehen die
Wünsche an
Den Glauben
An den Sinn
Eines geordneten
Verfahrens
Für alles gibt
Es eine Lösung
Wenn man eine
Solche wirklich
Will kann man
Den Angeklagten
Auch noch ganz
Individuell
Beschallen also
Die Anlage
So hochjaulen
Dass man
Auch jedes
Wort versteht
Alles verbleicht
Die Toten
Die Lebenden
Die Verbrechen

Wie seltsam
Sind die
Farben des
Schreckens

Geworden?!

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Klausens Banner zum Heinrich-Boere-Prozess vom 14.12.2009
VERLESUNG DER ANKLAGE
REALITÄTSABARTIGUNG TODESCHUSSDIALOG
Sauber und dezidiert
Kommen die Morde
Daher welche verübt
Wurden um sich am
Widerstand zu rächen
Folgt man dem kurzen
Text der nichts mehr
Übriglässt von dem
Brachialschrecken
Der hinrichtungsweise
Ausverbrochen geworden sei.
Da werden Menschen
Aufgesucht und
Nüchtern bewusst
Erschossen wie wir
Es von den Filmen
Über Gangster kennen

Der Nationalsozialismus
Erweist sich bisweilen
Als profaner als
Wir ihn uns
Herbeidämonisiert
Hätten wollen
Sind Sie der
Der Sie sind?

Wenn unsere
Information
stimmt?

Ja, wieso?

Dann töten
Wir immerhin
Den Richtigen!

Ganz bestimmt!

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SILBERTANNE
APPELLATUR URTEIL IN ABWESENHEIT
Man erhofft
Vom Namen
Bäume die
Schillernd
Glänzen zu
Künden den
Wald der
Maßnahmen
Die als grobe
Verbrechen
Der Abscheulichkeit
Endlich den
Unerhörlichen
Widerstand
Brechen sollten
Wie eine Tanne
Die fällt wenn
Sie vom Sturm
Geknickt sei
Der Aktion
Zum Dank
Kam der
Tod
Die Lamellen
Schlagen kaum
Blechklappernd
Eher plastikblubbernd
Im Wind des
Regens der sich
Heute anerbot
Das Unerfreuliche
Des Prozesses
Lautmalend
Zu begleiten
Wir es doch
Mit der Gitarre
Du hast es getan
Doch wir haben
Nichts getan um
Das Tun als auch
Geschehen in die
Tat der Vollstreckung
Noch umsetzen zu
Können wir nochmals
Von vorne beginnen
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 23.11.2009, Montag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:20 Uhr, Prozesstag Nr. 4 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Es wird ein Dokument verlesen, welches die historischen Zusammenhänge deutscher Besetzung der Niederlande beleuchtet. Der Aktion "Silbertanne" sollten mindestens 54 Menschen zum Opfer fallen. (Info: Im Sommer 1943 wurden auf Befehl Hitlers vom Auswärtigen Amt, dem Wehrmachtführungsstab und dem Reichssicherheitshauptamt Pläne für die Bekämpfung der Widerstandsgruppen in den besetzten Westgebieten ausgearbeitet. Hierbei entschied man sich für Maßnahmen, die in den Niederlanden den Decknamen „Silbertanne“ erhielten. Geheimaktionen, bei denen nach einem Anschlag der niederländischen Untergrundbewegung möglichst umgehend drei bis fünf antideutsch eingestellte Holländer erschossen werden sollten. Männer, von denen meist angenommen wurde, dass sie den Widerstand unterstützen.) © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 23.11.2009, Montag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal 0.020, LIVE gedichtet (+ kl. Korrektur am 23.11.2009 in Königswinter-Niederdollendorf) von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 12:10 Uhr, vor Beginn des Prozesstages Nr. 4 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 23.11.2009, Montag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 12:30 Uhr, Prozesstag Nr. 4 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Der Staatsanwalt äußert sich zum Antrag der Verteidigung auf Einstellung des Verfahrens.

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PROBLEM DOPPELTER VERURTEILUNG
94
Erstens gilt
Auch zweitens

Rot
Leuchtet diese
Zahl am Rollstuhl
Des Angeklagten
Auf wobei ich
Nicht weiß ob

Es sich um Puls
Oder Hörströme
Oder anderweitige
Lebenszeichen
Oder Informationen
Handeln könnte

Der Aktion
Silbertanne
Sollen 54
Menschen
Zum Opfer
Gefallen sein

© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 23.11.2009, Montag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 12:33 Uhr, Prozesstag Nr. 4 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Staatsanwalt Maaß liest partiell ein Urteil des EuGH zur Problematik der Doppelverurteilung vor. Nach dem Verbot der Doppelbestrafung im Schengen-Raum ist es untersagt, dass eine Person, die in einem Staat des Schengen-Raums rechtskräftig abgeurteilt wurde, wegen derselben Tat in einem anderen Staat verfolgt wird, insbesondere dann, wenn die Sanktion nicht mehr vollstreckt werden kann. Es soll kein Angeklagter für dieselbe Tat 2 x verurteilt werden. Maaß betont aber, dass dies für den Fall Boere so ja auch gar nicht zuträfe. Es habe in den Niederlanden keine Amnestie gegeben, und das Urteil aus Amsterdam (Todesstrafe, später in lebenslänglich umgewandelt) sei nie vollstreckt worden. (Grundlage der Debatte scheint auch die Tatsache zu sein, dass der Prozess von 1949 in Amsterdam nicht als Prozess im Sinne deutscher Justiz gewertet wird, weil damals dem - abwesenden - Anklagen Minimalrechte wie eine Pflichtverteidigung nicht gegeben wurden. Alles eine sehr komplexe und juristisch verwickelte Angelegenheit.)

EuGH C-297/07 (Zweite Kammer) - Urteil vom 11. Dezember 2008 Schengener Durchführungsübereinkommen; Verbot der Doppelbestrafung (Verurteilung in Abwesenheit wegen derselben Tat; Begriff der rechtskräftigen Aburteilung; Begriff der "nicht mehr vollstreckbaren Sanktion"; zeitlicher Anwendungsbereich). (Urteils-Text weiter unten auf der KLAUSENS-Homepage-Site hier.)

Klaus B. hatte im Algerienkrieg in der französischen Fremdenlegion gekämpft. Bei einem Versuch, zu desertieren, soll er 1961 einen anderen deutschen Fremdenlegionär erschossen haben, der versuchte, ihn an der Flucht zu hindern. B. setzte sich später in die DDR ab, ein französisches Militärgericht verurteilte ihn noch in Algerien in Abwesenheit zum Tode. Später erließ Frankreich ein Amnestiegesetz für den Algerienkrieg und schaffte die Todesstrafe ab.

2002 erhob die deutsche Staatsanwaltschaft Anklage vor dem Landgericht Regensburg. Das Gericht hatte aber Zweifel, ob ein neues Verfahren überhaupt zulässig war und legte den Fall dem EuGH vor.
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 23.11.2009, Montag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal 0.020, LIVE gedichtet (+ kl. Korrektur am 23.11.2009 in Königswinter-Niederdollendorf) von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 12:40 Uhr, vor Beginn des Prozesstages Nr. 4 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Der Angeklagte in der zweiten Verhandlungspause dieses Tages. Noch im Gerichtssaal. - Nach der Pause wird das Gericht den Antrag der Verteidigung auf Einstellung des Verfahrens ablehnen. Und den Prozess auf Freitag, 27.11.2009, 10.00 Uhr vertagen.

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SCHRIFTSATZ
NSB AUF BEFEHL
Wir wollten ihn
Leibhaftig wie er
Dasitzt hören
Dass er spricht
Sich bekennt
Verantwortet
Gesteht was
Das alles vor
Sich geht

Doch es liest
Der Verteidiger
Feig den Text
Nur vor der
Geschrieben
Und vorverfasst
Alles von einem
Tatgestehen
Und Schuldeinsehen
Verlor
Egal in welcher Partei
Ich sei aber auch
Nicht bei den Nazis
War ich jedenfalls
Nicht dabei also
Ich meine die Partei
Man teilte uns zu
Oder mit oder auf
Oder weg und dann
Noch dahin macht
Soldatisch das Sinn
Einer gelenkten Person
Aber das Ego wuste
Das irgendwie schon
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 27.11.2009, Freitag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:15 Uhr, Prozesstag Nr. 5 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Es wird eine persönliche Erklärung des Angeklagten vom Verteidiger Christiansen verlesen. Diese wird - vom Angeklagten unterschrieben - dem Gericht überhändigt. © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 27.11.2009, Freitag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:26 Uhr, Prozesstag Nr. 5 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - um Tode verurteilt. - Es wird eine persönliche Erklärung des Angeklagten vom Verteidiger Christiansen verlesen. - Nationaal-Socialistische Beweging in Nederland = NSB. Also die niederländische Partner-Partei der NSDAP. © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 27.11.2009, Freitag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:32 Uhr, Prozesstag Nr. 5 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Es wird eine persönliche Erklärung des Angeklagten vom Verteidiger Christiansen verlesen.

Klausens Banner zum Heinrich-Boere-Prozess vom 14.12.2009
LEHRBRUCHSTELLE
MARIA WERTE NACH DER VERLESUNG
Schuster bleib bei deinen
Leisten oder Strecken
Oder Schleusen oder
Brech alles ab und
Tu's wie die Geusen!
Eine Zeche kann
Errettung sein wenn
Sie wie eine Mutter
Gottes Gebete hörte
Derer Katholische
Überzeugungstäter
Plötzlich beherrschen
Wenn sie selber
Unter Tage sind
Also unter der Erde
Der Verscharrung
97 113
rot grün

© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 27.11.2009, Freitag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:21 Uhr, Prozesstag Nr. 5 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Es wird eine persönliche Erklärung des Angeklagten vom Verteidiger Christiansen verlesen. Diese wird - vom Angeklagten unterschrieben - dem Gericht überhändigt. - Geusen ist ein Name, den sich die niederländischen Freiheitskämpfer während des Achtzigjährigen Krieges (1568-1648) gaben. (Müsste aber eigentlich auf niederländisch wohl in deutscher Lautschrift etwa wie "Gösen" ausgesprochen werden.) © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 27.11.2009, Freitag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:36 Uhr (und auch 10:42 Uhr - in der Pause), Prozesstag Nr. 5 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Es wird eine persönliche Erklärung des Angeklagten vom Verteidiger Christiansen verlesen. - Er arbeitete wohl 17 Jahre (1955 bis 1972) auf der Grube Maria im Hauptschacht Mariadorf (Alsdorf) bzw. später noch in der Grube Siersdorf (Seit 1972 OT von Aldenhoven). Anmerkung: Schon 1962 wurde offenbar die Förderung "auf Maria" eingestellt. Und 1992 wurde "auf Emil Mayrisch" in Siersdorf die letzte Kohle gehoben - Siehe:
Bergbaumuseum Grube Anna II
Herzogenrather Straße 101 • D-52477 Alsdorf
Tel: 02404-55878-0 • Fax: 55878-19
http://www.bergbaumuseum-grube-anna2.de/
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 27.11.2009, Freitag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:38 Uhr, Prozesstag Nr. 5 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Es wird eine persönliche Erklärung des Angeklagten vom Verteidiger Christiansen verlesen. - Es sind die Werte der beiden Messgeräte, die Boere an seinem Rollstuhl hat, auf der rechten Seite, nachdem die Verlwsung der Erklärung gegen 10:37 Uhr beendet wurde, und nun Pause ist. - Siehe auch weiter oben das Gedicht "94".

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IMMER WIEDER NICHTS GEHÖRT
NATIONALSTUKATEUR SCHÖNE SACHEN
Was man sich denken
Kann dann auch so
Sein nun mal die
Menschen dass sie
Das Unangenehme
Als "Ich genehmige
Mir" umzudeuten
Wissen Sie das denn?
Ja da kann ich
Mich noch
Erinner'

See komme'

Die komme'

Spricht er mit
Vollem Akzent
Des Niederländischen

Auch vom
Bezoek der
NSDAP
Wenn der Angeklagte
"Polizei" ausspricht
Empfängt uns eine
Seltsame Art des

Geborgenseins in
Der Lou-van-Burg
Weisung die Dinge
Auszusprechen

Auch "Gulden"
Klingt mit dem
Vollen "u" und
"l" beruhigend
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 27.11.2009, Freitag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:58 Uhr, Prozesstag Nr. 5 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Boere hat in dieser Erklärung soeben nichts über Absichten, Taten, Untaten, etc. erzählt. Schon ja kein Bedauern über irgendetwas verlauten lassen. © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 27.11.2009, Freitag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:36 Uhr (und auch 11:02 Uhr - in der Pause), Prozesstag Nr. 5 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Boere spricht nun, weil er auf Fragen des Richters antworten soll/muss. Er klingt vollkommen wie ein Niederländer, der deutsch spricht. Er verschluckt z.B. generell die "n" am Ende der Worte, wie es auch Niederländer machen. Seine Sprache verwendet auch niederländsiche Worte wie "Bezoek" (gespochen etwa "Besuhk" in deutscher Phonetik). - Inhalt: Der lange Zeit arbeitslose Vater von Heinrich Boere hat durch die Besetzung der Niederlande durch die Nazis wohl wieder Arbeit gefunden, u.a. beim Bau von Bunkeranlagen. In diesem Zusammenhang kam es wohl zu Besuchen von Nazi-Funktionären. - STUKA oder STUKAs sind gefürchtete Sturzkampfbomber der deutschen Wehrmacht. © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 27.11.2009, Freitag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:38 Uhr, Prozesstag Nr. 5 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Boere antwortet auf Fragen des Richters. Seine Stimme ist tief und sonor, aber auch knarzend dabei. Und: Man denkt immer: Das ist ein Niederländer, der Deutsch spricht. Man denkt nicht: Das ist ein Deutscher, der früher mal als Pass-Niederländer geboren wurde. Dazu hat sich das Niederländische trotz all der Jahre des Wohnens und Arbeitens im Raum Eschweiler viel zu sehr gehalten, in Aussprache, Klang und Wortwahl. (Pass-Offiziell gilt Boere offenbar als staatenlos.)

Klausens Banner zum Heinrich-Boere-Prozess vom 14.12.2009
STURMFÜHRER
HEUBERG VOM ERGREIFEN
Sie sahen den Film
Der ewige Jude
In München

Dereinst und die
Erzählung davon
Wirkt in allem

Naiv und fast
Dreist bis zur
Dümmlichkeit

So wird man
...
Einsatzbereit
Befehl ist Befehl
Ist der Zwang zum
Machen und Tun

In anderer Sicht
Gibt es immer ein
Tun oder Zutun

Zum Gequäl
Die Hand spricht
Eifrig von dem Regiment
Und scharfer Munition
In Lemberg gab's die

Schon?
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 27.11.2009, Freitag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:10 Uhr, Prozesstag Nr. 5 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Boere berichtet von der grundausbildung für die Waffen-SS in München-Freimann, die wohl mehr oder sehr eine ideologische war. (Anders war dann Teil 2 der Ausbildung in Heuberg.) - Der 1940 gedrehte Film "Der ewige Jude" war nach den Worten seines Regisseurs Fritz Hippler (1909-2002) eine "Symphonie des Ekels und des Grauens". Exakt beide Gefühlsregungen sollte der von Propagandaminister Joseph Goebbels in Auftrag gegebene "Dokumentarfilm" mit der Darstellung "typisch jüdischer Fratzen" beim deutschen Publikum erzeugen. Die Aufnahmen wurden zum größten Teil im Ghetto von Lodz gedreht, aber auch in Warschau, Krakau und Lublin. Mit der gleichnishaften Darstellung von wandernden Ratten mit in der Diaspora lebenden Juden assoziierte der Film eine zerstörerische Unterwanderung der westlichen Welt - und des deutschen Volks. Damit versuchte er, die Weltverschwörung durch das sich nur vordergründig anpassende "jüdische Parasitenvolk" und die Bedrohung für Deutschland zu offenbaren. Zum Schluß des Films propagierte daher eine zusammengeschnittene Version von einer Rede Adolf Hitlers im Reichstag am 30. Januar 1939 als Ausweg allein die "Vernichtung der jüdischen Rasse". (nach einem Text vom Deutschen Historischen Museum) © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 27.11.2009, Freitag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:36 Uhr (und aber auch 11:12 Uhr - also in der Pause), Prozesstag Nr. 5 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Boere spricht von seiner Gefechtsausbildung in Heuberg, einer Kaserne in Baden-Württemberg. © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 27.11.2009, Freitag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:15 Uhr, Prozesstag Nr. 5 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Boere spricht, wobei er sehr aktiv das Gesprochene mit der linken Hand begleitet, die dann oft zu einer Art Schale geformt ist, während sie dauernd durch die Luft geht. (Die rechte Hand ist wegen der medizinischen Versorgung bewegungsgehindert.) - Er wird an die Ostfront versetzt werden, zum Kriegseinsatz, Division "Wiking", (später wohl umbenannt in: "Panzerdivision Wiking", Standarte "Westland").
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Es gibt ein archiviertes Dokument, welches ich selber aber nicht kenne:
"Merkblatt für Eintritt als Freiwilliger in die SS Standarte Westland," August 1940, Captured German Records Filmed at Berlin, U.S. National Archives Microcopy T-580/89/440, hereafter T-580/roll number/file number.

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Hitler gewährte der SS die alleinige Zuständigkeit für die Anwerbung „germanischer“ Freiwilliger, womit solche mit nord- und nordwesteuropäischer Herkunft gemeint waren. Nachdem Skandinavien besetzt worden war, wurde aus dänischen und norwegischen Freiwilligen die Standarte „Nordland“ gebildet, einen Monat später die Standarte „Westland“. Beide wurden noch 1940 mit dem deutschen Regiment „Germania“, sowie Finnen, Schweden und ein paar Schweizern zur (später dann 5. - ab dem 22. Oktober 1943 wurden alle Divisionen durchnummeriert)) SS-Division bzw. SS-Panzer-Division „Wiking“ unter Felix Steiner. Teilnahme am Unternehmen Barbarossa im Rahmen der Heeresgruppe Süd.
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Kommandeure of 'Westland':
1940
Regimentskommandeur: SS-Standartenführer Wäckerle
I. Btl.: Hstuf. Dr. Freiherr v. Hadeln
II. Btl.: Kummer (kia)
III.Btl.: Steinert
NARWA : -

1941
Regimentskommandeur: Standartenführer Hilmar Wäckerle (kia), Standartenführer Diebitsch, Oberführer Arthur Phleps
I. Btl.: Hstuf. Dr. Freiherr v. Hadeln
II. Btl.: Stubaf. Koeller
III.Btl.: Stubaf. Steinert
NARWA : Hstuf. Eberhardt

1942
Regimentskommandeur: Oberführer Arthur Phleps, Ostubaf. Maack, Ostubaf. Geißler
I. Btl.: Stubaf. Dr. Freiherr v. Hadeln
II. Btl.: Stubaf. Koeller, Stubaf. Steinert (kia)
III.Btl.:
NARWA : Hstuf. Eberhardt

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Nach der Einnahme von Lemberg griff die SS-Division 'WIKING' Tarnopol, Proskurow, Berditschew, Shitomir, Bielaja Cerkow, Schpola, Winniza und schließlich Uman an. Dnjepropetrowsk wurde danach von den niederländischen Waffen-SS-Freiwilligen angegriffen.
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Wichtige Quelle: Niederländische Freiwillige im Europäischen Kriegsdienst 1940 - 1945 - Teil 4: 5. SS-Panzer-Division "Wiking" und kleinere Formationen - Vincx/Schotanius, Verlag ETNIKA, Herentals/Belgien o.J. (1994), 696 Seiten

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VON DER FRAGWÜRDIGKEIT UNSERES VORWISSENS
FLÜCHTUNGSVERTELL LANDSERHEIRAT
Ich hab' in
Russland

Ehrlich gesagt
Nich' einmal

Mit dem
Gewehr geschossen

Mit Pfeilen
Vielleicht?
Bei Heerle' gibts
Den Tunnell
Wo wir sangen
Schnell noch
Ein paar Lieder wo
Vom Bus die
Türen hatten
Griffe ungalant
Kam ich danno
Nimmer wieder
Die Gruben haben
Frauennamen
Weshalb sie sich
Als Weib benahmen

Es fehlte nur der
Ehering sofern ich
Nun das Lob der
Schönsten Zeche bring'
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 27.11.2009, Freitag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:20 Uhr, Prozesstag Nr. 5 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Boere behauptet, in Russland nicht geschossen zu haben, bei seinem Ostfronteinsatz. Und in der Ukraine? - ACHTUNG: Dieses Gedicht ist ein Zitatgedicht. Siehe dazu: http://www.klausens.com/zitatgedichte.htm © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 27.11.2009, Freitag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:2 6 Uhr, Prozesstag Nr. 5 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Boere erzählt von seiner Flucht. KLAUSENS hat der Geschichte nicht recht folgen können. Normalerweise hatten die Transportbusse vom Lager zur Arbeit wohl keine Griffe, damit niemand abhauen konnte. Diesmal muss es sich um einen Ersatzbus gehandelt zu haben, der dann Griffe an den Türen hatte. So konnte Boere fliehen. (Er muss sich dann Jahre in den Niederlanden versteckt haben, bevor er nach Eschweiler in Deutschland gelangte. Aber dazu werden wir hier im Gericht von ihm oder seinen Anwälten nichts hören.) © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 27.11.2009, Freitag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:30 Uhr, Prozesstag Nr. 5 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Boere antwortet auf Fragen des Richters.

Klausens Banner zum Heinrich-Boere-Prozess vom 14.12.2009
MÄDCHENZÄHLUNG
ABSCHADUNG CORONARE INSUFFIENZ-ATHLETHIK
Wie viel Freundinnen
Er so hatte will der
Richter wissen

Doch die Antwort
Lässt dann außer
Nuscheln

Echte Klarheit
Doch vermissen
Entschädigung
Ist das Entfernen
Des Schadens durch
Geld wovon die
Opfer nichts
Haben außer der
Kontonummer des
Unvergessens
Vorkammerflimmern
Bisken an der Leber
Bisken an der Blase
Herzrhythmusstörungen
Nierensteinweitwurf
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 27.11.2009, Freitag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:34 Uhr, Prozesstag Nr. 5 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Boere wird vom Richter befragt, auch dazu, warum er nie geheiratet hat. © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 27.11.2009, Freitag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:40 Uhr, Prozesstag Nr. 5 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Boere wird vom Richter befragt. KLAUSENS dichtet. © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 27.11.2009, Freitag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:42 Uhr, Prozesstag Nr. 5 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Krankheitsgeschichten um und zu Boere. - "bisken" = "bischen", erinnert eher ans Ruhrgebiet. Könnte von Boeres Zeit unter Tage in den Sprachschatz übergegangen sein. (NL eigentlich "een beetje")

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SPEISEFRAGEN
WIDERSPRÜCHE
Soweit er weiß
War immer der
Herr Ditsche der
Kompaniechef

Vom Küchenchef
Können wir aus
Dem Stand
Nichts sagen
Die Akten
Sagen das
Was jenes so
Ausdrückt wie
Es dieses nun
Verschweigt

© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 27.11.2009, Freitag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:45 Uhr, Prozesstag Nr. 5 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Boere wird von der Nebenklage via Richter befragt. Es handelt sich wohl um SS-Sturmbannführer Bernhard Dietsche. * 3. Februar 1912, Singen (Hohentwiel) + 28. Januar 1975, Pirmasens. Vieles zu Boeres Vergangenheit liegt im Dunkeln. Ein Leben, eine Biographie - aber kaum Details. Zu Dietsche findet man auch nur Brosamen an Information. © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 27.11.2009, Freitag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:48 Uhr, Prozesstag Nr. 5 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Die Verteidigung von Boere möchte sich zu den Vorgängen des betreffenden Zeitraumes nicht
dezidiert äußern, auch wenn die Verteidigung weiß, dass sich die Akten und Zeugnisse und Dokumente und Protokolle an einigen Stellen widersprechen. (Man nehme nur die Zählerablesefrage 1943. Hat Boere oder hat er nicht? War er Mitarbeiter der Kommunalgemeinde?)


Klausens Banner zum Heinrich-Boere-Prozess vom 14.12.2009
GERICHTSTAMTAM
SONDERHEFT BESTEMANN ANGSTVOLL BLEIBENDES NACHWEINEN
Der Verteidiger
Erklärt dass
Der Mandant
Nicht länger
Bereit ist die
Fragen der
Nebenklage
Die diese
Über den
Vorsitzenden
Stellt zu
Beantworten
Ich wünsche
Dass ausschließlich
Die von mir
Unterzeichneten
Aussagen von
Damals verwendet
Wären wir doch
Nicht auf der
Welt
Es kamen die Tränen
Wie spontane uns
Scheinende Zuckungen
Die im Röten sich
Verdinglichten weil
Alle Tat nie doch
Vergeht bis die
Volksgemeinschaft
Ihn noch verstoße
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 27.11.2009, Freitag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 12:16 Uhr, Prozesstag Nr. 5 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Nach der zweiten Pause. Die Verteidigung gibt sich kleinlich und streitlustig zugleich. © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 27.11.2009, Freitag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 12:20 Uhr - Prozesstag Nr. 5 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Der Zeuge Jacobus Peter Bestemann (oder: Besteman) ist an seinem Wohnort am 5.11.2009 verhört worden. Dazu gibt es ein Protokoll, welches verlesen wird. Bestemann will persönlich nicht zur Aussage nach Deutschland vors Gericht kommen. Er will auch keine neuen Angaben oder Aussagen machen. Die alten Protokolle von damals seien zutreffender. Heute könne er sich an vieles nicht mehr erinnern. Bestemann wurde am 22.5.1921 in Haarlem geboren. Er wurde mit Hendrik oder Henk Kromhout von einem niederländischen Sondergericht zum Tode verurteilt. Später wurden die Todesstrafen in langjährige Haftstrafen umgewandelt. Bestemann war davon 13 Jahre und Kromhout 10 Jahre in Haft. Nur Boere entkam der Strafe. © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 27.11.2009, Freitag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 12:28 Uhr, Prozesstag Nr. 5 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Bestemann soll bei der Vernehmung am 5.11.2009 mehrfach in heftiges Weinen ausgebrochen sein, so bemerkt das Protokoll der Vernehmung, was heute im Landgericht verlesen wird.

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SICHT
CLOU PROZESS-
VERSCHLEPPUNGS-
RESULTAT
Aus der Sicht
Des Mandanten

Den ich gerade
Nicht sehe wird

Das Publikum
Aufgefordert

Sich nicht zu
Äußern

Darf ich mich
Denn innern?

Oder gar
Erinnern?
Anwälte wirken
Bei Verfahren
Als Überraschung
Oder als Verursacher

Um den Rang
Des Unbestreitbaren
Strittig zu machen
Sie heute auf ganz

EU - Europa

Also nicht Justizia
Am langen Seil allerlei Gesetze und

Chartas sowie Verträge
Durch das
Strafgericht
Ziehen

Wegen der
Last unter
Rückenschmerzen
Leiden

Mit der
Öffentlichkeit
Sich absichtsvoll
Alles verscherzen
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 1.12.2009, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:10 Uhr, Prozesstag Nr. 6 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Verteidiger Matthias Rahmlow beginnt nun mit dem Verlesen eines Antrages der Verteidigung auf sofortige Einstellung des Verfahrens . © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 1.12.2009, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:12 Uhr - Prozesstag Nr. 6 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Rahmlow liest. Der Antrag bezieht sich auf das Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon und ARTIKEL 50 der Charta der Euopäischen Grundrechte. - Charta der Grundrechte der Euopäischen Union. Sie bildet Teil II des Europäischen Verfassungsvertrages, wie er am 29. Oktober 2004 unterzeichnet wurde und 2007 in Kraft treten sollte. Nachdem die Ratifizierung der Verfassung gescheitert ist, wurde als Alternative der Vertrag von Lissabon ausgehandelt. Die Grundrechtecharta ist nicht mehr Teil des Vertrags; durch den Verweis in Artikel 6 des durch den Lissabonner Vertrag geänderten EU-Vertrages wird sie jedoch für alle Staaten, ausgenommen Großbritannien, Polen und Tschechien, für bindend erklärt. Die erneute Proklamation der Grundrechtecharta erfolgte am 12. Dezember 2007. Sie trat am 1. Dezember 2009 gemeinsam mit dem Vertrag von Lissabon in Kraft. CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION
(2007/C 303/01)
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2007:303:0001:0016:DE:PDF

Europa wird gemeinhin auf einem Stier dargestellt, eine Figur der Mythologie. Justizia alias Iustitia ist die römische Göttin der Gerechtigkeit. Europa hingegen ist der Name einer phönizischen Königstochter, die Zeus in Stiergestalt schwimmend nach Kreta entführte und dort verführte. Sie gebar dem Zeus 3 Kinder. Da hatte er sich aber aus dem Stier schon wieder zurückverwandelt.

CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION
(2007/C 303/01)
Artikel 50

Recht, wegen derselben Straftat nicht zweimal strafrechtlich verfolgt oder bestraft zu werden

Niemand darf wegen einer Straftat, derentwegen er bereits in der Union nach dem Gesetz rechtskräftig
verurteilt oder freigesprochen worden ist, in einem Strafverfahren erneut verfolgt oder bestraft werden.
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 1.12.2009, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:17 Uhr, Prozesstag Nr. 6 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Boere-Verteidiger Rahmlow liest weiter den Antrag.

Klausens Banner zum Heinrich-Boere-Prozess vom 14.12.2009
UNZU LÄSSIGE
TEXTAPPLIKATION
CHARTA SPRACHGELTUNG
Das Gericht sah
Wie Herr Unzu
Lässig über die
Grundrechte
Sich ausließ

Als sei die
Welt ein Fass
Ohne Boden
Und die Worte
Grenzenlos

Variabel
Wer meinen Worten folgt
Tut gut daran

Sich der Definition
Der Verdammnis
Zuzuwenden

Sie lauert hinter
Dir

Wer sich dem Lauern
Der Verdammnis
Zuwendet

Möge ewiglich von
Dieser Charta
Erfasst werden
Die Staatsangehörigkeit
Ist entweder Gleich
Gültig oder Gleichgültig

© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 1.12.2009, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:20 Uhr, Prozesstag Nr. 6 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Verteidiger Matthias Rahmlow beim Verlesen eines Antrages der Verteidigung auf sofortige Einstellung des Verfahrens. © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 1.12.2009, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:27 Uhr - Prozesstag Nr. 6 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Der andere Boere-Anwalt, Christiansen, liest den Antrag weiter vor. Boere heißt plötzlich wieder in der Aussprache "Böre". Wer soll das alles noch verstehen? - Es geht bei dem Antrag der Verteidigung um die die Charta der Grundrechte der Euopäischen Union. Sie bildet Teil II des Europäischen Verfassungsvertrages, wie er am 29. Oktober 2004 unterzeichnet wurde und 2007 in Kraft treten sollte. Nachdem die Ratifizierung der Verfassung gescheitert ist, wurde als Alternative der Vertrag von Lissabon ausgehandelt. Die Grundrechtecharta ist nicht mehr Teil des Vertrags; durch den Verweis in Artikel 6 des durch den Lissabonner Vertrag geänderten EU-Vertrages wird sie jedoch für alle Staaten, ausgenommen Großbritannien, Polen und Tschechien, für bindend erklärt. Die erneute Proklamation der Grundrechtecharta erfolgte am 12. Dezember 2007. Sie trat am 1. Dezember 2009 gemeinsam mit dem Vertrag von Lissabon in Kraft. http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2007:303:0001:0016:DE:PDF
CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION
(2007/C 303/01)
Artikel 50

Recht, wegen derselben Straftat nicht zweimal strafrechtlich verfolgt oder bestraft zu werden

Niemand darf wegen einer Straftat, derentwegen er bereits in der Union nach dem Gesetz rechtskräftig
verurteilt oder freigesprochen worden ist, in einem Strafverfahren erneut verfolgt oder bestraft werden.
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 1.12.2009, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:35 Uhr, Prozesstag Nr. 6 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Anwalt Christiansen ist jetzt bei einem Punkt namens "Arabisch 6".

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KURZE NEUFORDERUNG
SCHRANKENLOS MANÖVERKRITIK
Das Verfahren
Ist sofort
Zu beenden

Sofern ich
Zwei Tage
Noch darüber

Zu reden
Vermögen
Dürfe

Oder auch länger
Wir gehen
Nicht davon
Aus

Weil man
Ja durchgehen
Könnte

Sofern man
Das durchgehen
Lässt
Das Verfahren ist
Verfahren

Der Wein ist
In den Schläuchen

Die Paragraphen
In den Bäuchen

Der Dickhäuter
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 1.12.2009, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:38 Uhr, Prozesstag Nr. 6 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Verteidiger Gordon Christiansen liest noch immer vor. © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 1.12.2009, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:13 Uhr - Prozesstag Nr. 6 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Nach der Pause nun. Staatsanwalt Brendel äußert sich kurz zu dem Antrag der Verteidigung. KLAUSENS dichtet. © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 1.12.2009, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:15 Uhr, Prozesstag Nr. 6 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Es äußert sich nun einer der Anwälte der Nebenklage, in diesem Fall der Anwalt der Familie de Groot. Er wird vom "alten Wein in neuen Schläuchen" sprechen, weil es wieder um das Thema "Doppelverurteilung" geht, mit welchem sich das Gericht schon befasst hatte. Allerdings unter anderen Vorzeichen: Der Vertrag von Lissabon hatte noch keine Gültigkeit. - KLAUSENS schreibt seine eigenen Texte, die bisweilen nur bestimmte Worte oder Ausdrücke aufnehmen, aber einen ganz neuen Sinn ergeben.

Klausens Banner zum Heinrich-Boere-Prozess vom 14.12.2009
NICHTAUFKLÄRUNG
DER GASABLESER
ABZUPAUSEN
Die deutsche
Justiz steht nun

Selber vor(m)
Gericht

Ist es ein
Braten?

Ein Pudding
Ist es

Jedenfalls nicht!

Er hat die
Menschen ans

Messer
Geliefert

60 könnten es
Gewesen sein

Wenn wir die
Doppeldeutlichkeit

Berufenen Wortes
Überhören
Pause um Pause
Verstreicht

Bis wir nicht mehr
Wissen woher

Wir unsere Gesichtsfarbe
Neu nehmen noch soll'n
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 1.12.2009, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:18 Uhr, Prozesstag Nr. 6 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Verteidiger der Familie Bicknese, Heiermann, liest eine Erklärung des Sohnes des Mordopfers vor, wonach er in diesem Prozess die Rechtsprechung erwartet. Die deutsche Justiz steht nun selber vor Gericht, ließ er seinen Anwalt verlesen. Bicknese mahnte das Gericht. Man spürt: Er (ver)zweifelt am bundesdeutschen Rechtssystem ... und der Anwalt schloss für diesen Nebenkläger mit den drängenden Nebenkläger-Worten: "Ich warte ab." - Damit war die kurze, aber mahnend-wichtige Erklärung beendet. Sie führte den Prozess zurück zu den Taten, um die es eigentlich geht, also zum Kern. Und zur Täterschaft. Die Frage der erlaubten oder nicht erlaubten Doppelverurteilung lenkt natürlich von diesem Kern ab. © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 1.12.2009, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:20 Uhr - Prozesstag Nr. 6 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Es wird auch an eine andere Phase von Boere erinnert. Die (unklare) Biographie-Phase 1943, wo er (Boere) wohl Gasableser (!!!) der Kommune war, im Dienst der Staat Maastricht, und wo er viele Menschen verraten haben könnte oder verraten hat. © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 1.12.2009, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, vor dem Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:35 Uhr, Prozesstag Nr. 6 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Es ist die zweite Pause nun. - Das Gedicht spielt mit dem Wort "verstreichen" und der Idee von "Farbe", die man verstreicht.
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ABSPRECHUNG VOM DIENEN
FOTOS MACHEN
Zurückgenommen
Hat er sich und
Den rollenden Stuhl
Damit die Verteidiger
Sich miteinander
Beredt sein lassen können


Als der weltgroße Klau|s|ens gefragt wurde, wem die Justiz diene, antwortete er: "Wahrscheinlich in erster Linie dem guten Gewissen der Täter."
Wie ein Schulbub
Kann er lächeln
Jener Staatsanwalt
In düsterer Sache
Des Rechts als er
Nach den Vorgaben
Der Zeitung schräg
Von unten hinein
Ins Licht des Himmels
Von der Halle des
Gerichtes Abgebildet
Wird Eitelkeit
Wohl menschlich
Sichtbar
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 1.12.2009, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, vor dem Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:36 Uhr, Prozesstag Nr. 6 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Zweite Pause, Lichthalle des Gerichtes, beim Rausgehen noch gesehen, wie Heinrich Boere so weit zurückgerollt steht, dass die Verteidiger sprechen können, ohne ihn, Boere, der eigentlich zwischen ihnen sitzt, wahrnehmen zu müssen. Boere hat sich "aus dem Diskurs rausgerollt", wenn man so will. Man spricht über ihn, aber nicht mit ihm. Zumindest jetzt vor der zweiten Pause. - Nach der Pause wird der Prozess dann auf den 3.12.2009 vertagt. Die Staatsanwaltschaft braucht natürlich Zeit, um den Antrag der Verteidigung genau zu studieren. - Der Prozess ist damit dann für heute zuende. © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 3.12.2009, Donnerstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, jetzt: Erdgeschoss, Kantine, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 9:23 Uhr - Prozesstag Nr. 7 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Siehe auch: http://www.klausens.com/kurze_anekdoten.htm © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 3.12.2009, Donnerstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, vor dem Gerichtssaal A 0.020, Lichthalle, Neubau nach den Plänen des Berliner Architekturbüros "Weinmiller Architekten", Bauzeit: 2004 bis 2007, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 9:55 Uhr, Prozesstag Nr. 7 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Oberstaatsanwalt Maaß aus Dortmund wird von einer ausländischen (belgischen? niederländischen?) Zeitung planvoll fotografiert. Es ist extra ein Fotograf angereist, der knipst. Der ständig zu den Prozesstagen im Gericht anwesende Journalist der Zeitung steht kontrollierend dabei.
Klausens Banner zum Heinrich-Boere-Prozess vom 14.12.2009
NOCH EIN GUTACHTEN
KONSTRUKT
VON BÜTTELN UND SCHENGEN
Falls nicht A
Dann B wenn
Ich die Verteidigung
Recht versteh'
Plant man auch
Variante C und
Am Ende auch noch
D und kenne auch
Den Ausruf von
Uns allen noch
"Oh ja!"

In Anerkennung
Deiner Wege und
Weisen

Will ich
Dir Referenz
Nun erweisen

Hörst du? Nein?

Ich gehöre ja auch
Zu den Leisen!
Paragraph 22924,4
Widerspricht dem
Absatz 4309,48
Römisch Drei
Im Protokoll des
Bundesgesetzblattes
Auf Seite 1111
Vom Einspruch zum
Einschub arabisch
Neun als Beitrag
Zur Freiheit des
Geistes zum Teil
B 27809,8 von
Jura Fußnote
63 Artikel der
Konvention zum
Schutz vor der
Undurchdringbarkeit
Der Gerichtswelt
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 3.12.2009, Donnerstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:18 Uhr, Prozesstag Nr. 7 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Verteidiger Rahmlow verliest einen Schriftsatz. Darin wird ein Ersatzantrag vorgetragen, falls der Antrag vom letzten Prozesstag, vom 1.12., über den das Gericht aber noch gar nicht beschieden hat, abgelehnt werden sollte. © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 3.12.2009, Donnerstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:20 Uhr - Prozesstag Nr. 7 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Oberstaatsanwalt Maaß sagt "Anerkennung" zu den Konstrukten der Anwälte Rahmlow und Christiansen. Für ihn steht aber - von der Anwendung - das Deutsche Grundgesetz über dem Vertrag von Lissabon. © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 3.12.2009, Donnerstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, im Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:26 Uhr, Prozesstag Nr. 7 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - OStA Maaß begründet seinen Widerspruch gegen den Einstellungsantrag der Verteidigung von Boere, der ja am 1.12. bereits gestellt worden war. - Es gibt z.B. das Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) oder auch AAH-SDÜ: Allgemeine Anwendungshinweise zum Schengener Durchführungsübereinkommen. Auch solche Begriffe sollte man als Zuschauer solch diffiziler Prozesse kennen.

http://www.aufenthaltstitel.de/schengeneruebereinkommen.html

Kapitel 3 - Verbot der Doppelbestrafung

Artikel 54

Wer durch eine Vertragspartei rechtskräftig abgeurteilt worden ist, darf durch eine andere Vertragspartei wegen derselben Tat nicht verfolgt werden, vorausgesetzt, daß im Fall einer Verurteilung die Sanktion bereits vollstreckt worden ist, gerade vollstreckt wird oder nach dem Recht des Urteilsstaats nicht mehr vollstreckt werden kann.



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ABWEISUNG
DIE RECHTSKRAFT DES ENTWEDER
RECHTSKRAFTVERHALTEN
Wo Reden fallen
Und Gebote
Sich erheben

Verschwindet
Im Duktus
Der Rechtswisserei

Bisweilen
Auch
Das Leben

Entweder man
Erkennt das
Eine Urteil

An

Oder findet
Ein neues

Dann

Was man auch
Oder-Urteil
Nennen

Kann
Die Kammer weiß
Wovon ich rede

Wenn man voll
Andacht seinen
Mund bewege

Und nicht das
Linke Bein

Aber das lasse
Ich doch besser
Sein
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 3.12.2009, Donnerstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:30 Uhr, Prozesstag Nr. 7 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Nun verlesen die Anwälte der Nebenklage ihre Stellungnahme zu dem Antrag der Verteidgung vom 1.12., auf Einstellung des Verfahrens. Es liest Anwalt Wolfgang Heiermann. - Grundtenor: Man kann nicht einerseits ein Urteil nicht anerkennen, aber dann doch das Vorhandensein eines (nicht anerkannten) Urteils dann doch als Grund zur Ablehnung eines zweiten machen. © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 3.12.2009, Donnerstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:32 Uhr - Prozesstag Nr. 7 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Die Nebenklage erläutert nun frei das eben schriftlich Vorgetragene. Es spricht Detlef Hartmann. - Grundtenor: Man kann nicht einerseits ein Urteil nicht anerkennen, aber dann doch das Vorhandensein eines (nicht anerkannten) Urteils dann doch als Grund zur Ablehnung eines zweiten machen. © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 3.12.2009, Donnerstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, im Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:35 Uhr, Prozesstag Nr. 7 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Anwalt der Nebenklage, Detlef Hartmann, spricht noch. - Grundtenor: Man kann nicht einerseits ein Urteil nicht anerkennen, aber dann doch das Vorhandensein eines (nicht anerkannten) Urteils dann doch als Grund zur Ablehnung eines zweiten machen.


Klausens Banner zum Heinrich-Boere-Prozess vom 14.12.2009
GERICHTSBARKEIT VON KOLLISIONSNORMEN
FILMSTOFFWUNSCH BIBLIOTHEK UND BESCHLUSS
Die Konsistenz des
Rechtes ist die klamme
Flüssigkeit der jeweils
Nächsten
Feststellungserklärung

Wir beraten ob
Wir mit
Dem Braten
Durchkommen
Wie der
Berühmte
Eine
Ich sehe
Keine Veranlassung
Das Verfahren
Einzustellen

In welches Regal?
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 3.12.2009, Donnerstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:39 Uhr, Prozesstag Nr. 7 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Anwalt Detlef Hartmann beendet seinen freien Vortrag. © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 3.12.2009, Donnerstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:20 Uhr - Prozesstag Nr. 7 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Nach der Pause schon. Der Prozess ist nun für heute bendet. Er wird vertagt auf den 8.12. - erst dann wird sich das Gericht zu dem Antrag der Verteidigung vom 1.12. äußern. - Die Verteidung hatte an diesem 3.12.-Tag einen weiteren Antrag vorgelegt, der sich auf das Schengener Durchführungsübereinkommen Artikel 54 bezieht. http://www.aufenthaltstitel.de/schengeneruebereinkommen.html

Kapitel 3 - Verbot der Doppelbestrafung

Artikel 54

Wer durch eine Vertragspartei rechtskräftig abgeurteilt worden ist, darf durch eine andere Vertragspartei wegen derselben Tat nicht verfolgt werden, vorausgesetzt, daß im Fall einer Verurteilung die Sanktion bereits vollstreckt worden ist, gerade vollstreckt wird oder nach dem Recht des Urteilsstaats nicht mehr vollstreckt werden kann. - Hier wird erinnert an "Einer kam durch". Der Film schildert die spektakuläre Flucht des deutschen Fliegeroffiziers Franz von Werra (Hardy Krüger) aus britischer Kriegsgefangenschaft im Jahre 1940, die weltweit für Schlagzeilen sorgte. Er flieht aus verschiedenen Lagern, wobei sein Heimweg ihn durch Kanada, die USA und Südamerika führt

© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 8.12.2009, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, im Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:20 Uhr, Prozesstag Nr. 8 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Richter Nohl liest Entscheidung des Gerichtes zum Antrag der Verteidigung (vom 1.12.) auf Einstellung des Prozesses bezogen auf EU-Charta für Menschenrechte ... etc ... vor.


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NORMENAUSGLEICH
NATURRECHTSPHILOSOPHIE UNTERGRUND
50 GRCH
Übertrifft
54 SDÜ
An Weisheit

Aber 54 SDÜ
Übertifft
50 GRCH
An Umsicht

Beiden mangelt
Es an notwendiger
Formalität in
Gesetzestechnischer

Vollstreckbarkeit

Nichts

Steht einer

Fortführung

Des

Verfahrens

Entgegen

Kein Baum

Kein Strauch

Kein Wurm

Kein Recht
Sie fälschen alles
Selbst den Boden
Auf dem wir
Verfaulen müssen

© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 8.12.2009, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:23 Uhr, Prozesstag Nr. 8 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Richter Nohl liest noch die Entscheidung vor. Auf den Pressebänken/Medienbänken sitzen heute 20 Personen. - SDÜ ist das Schengener Durchführungsübereinkommen, GRCH ist die Europäische Grundrechtecharta. © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 8.12.2009, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:27 Uhr - Prozesstag Nr. 8 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Richter Nohl liest immer noch Begründung vor. Die Anträge der Verteidigung zur sofortigen Einstellung des Verfahrens werden zurückgewiesen. © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 8.12.2009, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, im Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:34 Uhr, Prozesstag Nr. 8 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Verteidiger Gordon Christiansen liest die Erklärung von Heinrich Boere vor. Es geht um seine Biografie bei der Waffen-SS. Boere betont z.B. er hätte mit Verbrechen an der Ostfront nichts zu tun gehabt. Z.b. nicht smit dem Massacker an 600 Juden. - Gerade geht es um die alten Angaben, die den Erklärungen entstammen, aus der Zeit, da er noch einen anderen Anwalt hatte, 80er Jahre, Klaus Blume war wohl dessen Name. Es geht um das, was stimmt und das, was man vergisst. 2009 ist ja Jahrzenhnte nach 1980 oder 1983 und dieses ist Jahrzehnte nach 1944 oder 1949. Die menschliche Erinnerung versandet. man erinnert kaum noch, was war. Sondern man erinnert, was man gelesen hatte, was war. So sind alte Dokumente, wenn sie denn fair und ehrlich erstellt wurden, bedeutend mehr wert, als neuere. Es gibt aber Erinnerungen, die sind unauslöschlich. Das sind bestimmte Situationen oder bestimmte Gesichter oder bestimmte Gerüche oder bestimmte Szenen des Lebens. Auch das gilt. Es kann sein, dass einen der Film eines erlebten oder getanenen Mordes als bildliche Szene bis zum Tod begleitet. Die menschliche Erinnerung treibt seltsame Spiele mit uns.
-
Im Zuge des deutschen Überfalls auf die Sowjetunion am 22. Juni 1941 ermordeten Angehörige der Division WIKING mehrere Hundert Juden. So wird die Division unter anderem für das Massaker im zwischen Tarnopol und Lwow gelegenen Zborow am 11. Juli 1941 verantwortlich gemacht, bei dem 600 jüdische Einwohner als Vergeltung für „sowjetische Grausamkeiten“ ermordet wurden.


Klausens Banner zum Heinrich-Boere-Prozess vom 14.12.2009
EINIGES ANDERS
DAS BLUT IST
SCHWARZ-WEISS
KEINE ERINNERUNG
Was ich weiß von
Dem was ich wusste
Ist das Wissen um
Das sich stets neu
Orientierende Wissen
Vom Verbleichen des
Wissens als wohl
Auch durchaus
Gewolltes

Feldmeijer zeigte
Fotos von Opfern
Die als Einstieg
Zur Schaffung
Von ganz
Anderen Opfern
Dienten wie es
Bilder bisweilen
So an sich haben
Zu deren Abglanztaten
Ich war der erste
Der schoss auf den
Bauch oder Kopf
Oder wohin sich
Dann die weiteren
Schüsse begaben
Die aus unseren
Waffen gezielt
Ankamen und wohl
Doch Leben nahmen
Wir's gar nicht
So richtig auf
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 8.12.2009, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:37 Uhr, Prozesstag Nr. 8 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Verteidigung liest weiterhin die Erklärung Boeres vor. © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 8.12.2009, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:41 Uhr - Prozesstag Nr. 8 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Die Verteidigung liest weiter die Erklärung. Das "Kommando Feldmeijer" bzw. die Leute, die für Feldmeijer arbeiteten oder "dienten", sollten u.a. Feldmeijer beschützen, Besitztümer von (SSS-?)Ostfrontkämpfern schützen, Erkundigungen einholen, Vergeltungsaktionen durchführen. Feldmeiejer zeigte ihnen angeblich Fotos von Opfern aus den eigenen Reihen, also durch Widerstandaktionen getötete NS-ler. Und diese Fotos sollten ihnen den Sinn von Vergeltungsaktionen verdeutlichen bzw. den Grund für die Rache erklären. © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 8.12.2009, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, im Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:48 Uhr, Prozesstag Nr. 8 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Verteidiger Gordon Christiansen liest die Erklärung von Heinrich Boere vor. Boere gibt in dieser Erklärung gerade die Mordschüsse auf Fritz Hubert Ernst Bicknese zu. Er hat wohl den ersten Schuss abgegeben. Der andere Täter war Besteman(n), der heute noch in NL lebt, aber schon für seine Taten sowohl abgeurteilt wurde als auch in Haft saß. Von Bestemann gibt es ein aktuelles Gesprächsprotokoll vom November 2009. Er soll aber noch via Audio/Video befragt werden. (Bestemann will nicht mehr persönlich vor Gericht als Zeuge erscheinen.) - Man hatte dem Kommando Zettel mit zwei Namen gegeben. Und zwei Adressen. Sie sollten beides auswendig lernen. Die erste Adresse war wohl ein Arzt. Diesen aber traf man nicht an. Die zweite Adresse war Bicknese. Diesen traf man an. Er wurde ermordet. (Sie hatten Ausweise mit falschem Namen. Die Tat sollte nicht mit der SS in Verbindung gebracht werden, auch nicht mit der Polizei. Sie waren nach Breda gefahren und hatten die Zettel dort von dem Hauptscharführer bekommen. Nach der Tat haben sie sich den Rest des Tages und die Nacht auch in der Kaserne oder dem Gefängnis bei Breda versteckt gehalten.) - Man sei abgefahren, ohne zu kontrollieren, ob Bicknese durch die Schüsse auch wirklich getötet worden war.
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SCHUSSENDLICH
AUTOPANNE
MILITÄRISCHER BEFEHL
Ich habe ihn gefragt
Ob er Teunis de
Groot sei was er
Bejahte bevor er
Seinen Ausweis dann
Holte und ich ihn
Ins Herz traf mit
Welchem es kein
Verzeihen gab sondern
Nur ein Zielen auf
Den Mann in der
Unterhose die als
Fastnackt nie bloß
Ausdeutlich wäre
Da nicht sein Tod
Das Zeichen ist
So verabredet dass
Deutlich wird wie
Jemand begriffen
Hat was los war
Und dann auf
Der Flucht vor dem
Zu erwartenden
Verbrechen doch in
Die Schläfe getroffen
Dem Zeichen zum
Opfer gefallen war
Es ja vorgedacht
Es galt den Auftrag
Zu befolgen weil der
Sicherheitsdienst uns
Sagte dass es Personen
Seien die an Atttentaten
Beteiligt waren warum
Es keine Zweifel gab
Das auszuführen was
Man mir erteilt --
Auch ohne Absolution

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(Circa 10:59: Ende der verlesenen Erklärung.) Die Strategie der Verteidigung ist nun klar: Die Morde als Taten zugeben, aber nun versuchen, diese Morde als befehlserzwungen hinzustellen, bei deren Nichtausübung man das eigene Leben gefährdet hätte. Analog zum soldatischen Kriegshandeln. - PAUSE
Klausens Banner zum Heinrich-Boere-Prozess vom 14.12.2009
GESTÄNDNIS VOM UNEINGESTÄNDNIS
ZUR ZEIT
WEIHNACHTSFRASS
Wo man das Morden
Unter den Alltag des
Tötens des normalisierten
Krieges kehrt bekommt
Es die Aura eines fast
Schon üblichen Tuns
Und nicht Lassens weil
Es ja allüberall und
Immer zu geschehen doch
Sei die Wahrheit unendlich
Er wird zur
Zeit keine

Weiteren Fragen
Beantworten

Aber auch keine
Antworten

Befragen
Wir doch seine

Aura
Auf der Pressebank
Tauchen kleine Kekse
Auf die den Geschmack
Der Mordstaten uns
Wohl vergessen machen
Sollen sie doch darüber
Schreiben was sie
Wollen stehen da
Auch Nebenklage
Und Staatsanwälte
Zu Gesprächen bereit

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VERLESEN
GEHEIMNISTRÄGER
MÄNNER UND NAMEN
Da wo die
Urkunde
Besagt dass
Alles ein
Datum hatte
Ich bereits
Gesagt
Ich halte nichts
Fest aber alles
Aus der Schusslinie
Des Allgemeinwissens
Manche nennen
Ihr Auto Horst
Oder das Fahrrad
Helmut aber
Niemals die
Pistole Heinrich
Weil sie doch
Walther per
Gattung heißt
Bevor sie sich
Gellend in
Unschuldige
Körper beißt
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Klausens Banner zum Heinrich-Boere-Prozess vom 14.12.2009
FUNDSTELLE
HENK ER
LEBEN LASSEN
Band
Römisch 2
Blatt 88 ff.
Schuss
Mord
Leiche
Niemals hat er von
Morden erzählt wenn
Man von jenem
Bürgermeister mal
Absieht der einem
Tod zum Opferschuss
Gefallen seien schon
Viele in Groningen
Wir schwelgen in
Urkunden die Tode
Geburten und auch
Auswanderungen
Verzeichnen nichts
Anderes als Leben
Als unabänderliches
Faktum der feinen
Inhaltslosigkeit
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 8.12.2009, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 12:30 Uhr, Prozesstag Nr. 8 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Die Quelle, die der Richter der Gerichtsschreiberin diktiert, ist der Beginn des Gedichtes. © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 11.12.2009, Freitag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:37 Uhr - Prozesstag Nr. 9 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Die Verlesung des Protokolls der vernehmung des broeders Bob Kromhout von Henk / Hendrik Kromhout, der seine Morde einst eingestanden hat, und 16 Jahre dafür im Gefängnis saß. Kromhout hat sich sich am 1.12.1987 offiziell nach Spanien abgesetzt. Seitdem war er in den Niederlanden nicht mehr gemeldet. Laut Auskunft des Bruders (Haarlem) ist Henk / Hendrik Kromhout am 3.1.1996 verstorben. - Kromhout hat seinem Bruder mindestens von einem der Morde erzählt. Es wurden die Bürgermeister von Asten und von © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 11.12.2009, Freitag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, im Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:50 Uhr, Prozesstag Nr. 9 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Es wird der Tag des Verlesens, die drei Richter/-innen wechseln sich ab. Es werden Sterbeurkunden und Verhör-/Vernehmungsprotokolle verlesen. Letztere hauptsächlich von Boere-Mittätern aus der SS, dem SD, der Landwacht, der Polizei etc. - Heinrich Boere und ein zweiter SS-Mann namens Kromhout haben am 3. September in Voorschoten den Angestellten Teun(is) de Groot getötet. Danach fuhr das Mordkommando zur Wohnung des Prokuristen Frans Willem Kusters.
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DREI BEWUSSTE PERSONEN
VON TANNEN UND BÄUMEN
DIE REINHEIT DER SIPO
Bei vollem Dasein
Sollten sie dann
Doch noch weg
Sein war uns
Alles bewusst
Was geschah
Denn dann?
Die Aktion
Silbertanne
Hätte auch
Pinie heißen
Können weil
Alles letztlich
Naturgegeben
Ist irgendwie
Da war nämlich
Nicht ein einziger
Mann der vor
1933 in der NSDAP
War oder woanders
Gibt es ja auch
Recht und Ordnung
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 11.12.2009, Freitag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:52 Uhr, Prozesstag Nr. 9 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Verlesung des Verhörprotokolls mit Hans-Heinz (oder Hans Ernst?) Harders vom 27.2.1946. Wenn man 3 Opfer für einen Einsatz zum Morden vorgesehen hatte, so spricht dann das Verhörprotokoll von den "Drei bewussten Personen". "Bewusst ist doppelsinnig. Und wenn man weiß, dass sie ermordet werden sollen, ist "bewusst" noch seltsamer. Denn es heißt ja auch "bei Bewusstsein sein". - zu Harders: Verfahren Lfd.Nr. NL202
Tatkomplex: Kriegsverbrechen
Angeklagte:
Harders, Hans Ernst 7 Jahre
Gerichtsentscheidungen:
BG/BS 's-Hertogenbosch 500113
Tatland: Niederlande
Tatort: 's-Hertogenbosch
Tatzeit: unbekannt
Opfer: Zivilisten (?), Widerstandskämpfer (?)
Nationalität: Niederländische
Dienststelle: Polizei Sipo 's-Hertogenbosch
Verfahrensgegenstand: Leiter der Sipo-Aussenstelle 's-Hertogenbosch. Vorbereitung von 3 sog. Silbertanne-Aktionen. Listenmässige Erfassung von für Erschiessung in Betracht kommenden Personen, von denen 15 erschossen wurden
Nach Deutschland abgeschoben: 510206
Urteil veröffentlicht: nein
Quelle: http://www1.jur.uva.nl/junsv/NED/Angeklagtenfr.htm
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 11.12.2009, Freitag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:37 Uhr - Prozesstag Nr. 9 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Verlesung des Verhörprotokolls mit Hans-Heinz (oder Hans Ernst?) Harders vom 27.2.1946. Er äußert sich zu eher zufälligen Namensgebung "Silbertanne". Und er berichtet von NS-internen Auseinandersetzungen um die Feldmeijer-Aktionen. So musste die SIPO (Sicherheitspolizei) Aktionen abschirmen bzw. unterstützen, Außerdem war das Feldmeijer-Kommando nach Ansicht von Harders nicht "effizient" und der Aufgabe nicht gewachsen. Über die Aufgabenteilung von Landwacht, SD, SIPO, SS, Waffen-SS (und GESTAPO?) und Polizei bzw. die genauen Begrifflichkeiten in den Niederlanden wäre wohl ein extra Buch zu schreiben. Im NS-System wurden diverse polizeiähnliche und militärähnliche Organsiationen/Abteilungen aufgebaut, zusammengelegt, getrennt, etc. - Da wurden Logik, simple Machterwägungen und Konkurrenz zu Urhebern solcher beständiger organisatorischer Umbauten. © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 11.12.2009, Freitag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, im Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:59 Uhr, Prozesstag Nr. 9 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Es wird ein Verhörprotokoll von Hans-Heinz Harders (oder Hans Ernst?) verlesen, der behauptet, die SIPO hätte bis 1933 gar nichts mit den NAZIs zu tun gehabt. Gerade die Polizisten als Personen. - SIPO meint Sicherheitspolizei. In den Niederlanden war der NSB (statt der deutschen NSDAP) stets die dem Nationalsozialismus nahestehende Organisation. Die Nationaal-Socialistische Beweging (NSB) wurde bereits am 14. Dezember 1931 in Utrecht gegründet. 1941 war sie die einzige noch zugelassene Partei der Niederlande. Mussert; NSB-Führer, wurde am 7. Mai 1945 in Den Haag festgenommen und ab 27. November 1945 vor Gericht gestellt. Todesstrafe am 12. Dezember 1945. Am 7. Mai 1946 wurde Mussert hingerichtet.
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DIE NICHT-LISTE
LOS
TEE BEI KUSTERS
Die Liste der
Nichtdeutschen
Deutschenfeinde
Von feinddeutschen
Nichtfeinden als
Deutschnichter
Ist vernichtet um
Feindnichter
Abzunichten

Wenn ihr
Nicht schweigt
Wird alles
Gezogen was
Man ziehen
Kann der Tod
Die Strafe
Sein oder
Nichtsein
Die Frau im Morgenrock
Kontrastierte zu dem hellen
Regenmantel der zwei
SS-Leute die ihren Mann
Später erschießen würden
Der aber noch mit einem
Pyjama bekleidet war
Weshalb er sich umziehen
Sollte was wiederum Zeit
Für einen Tee und eine
Zigarette bei der Ehefrau
War alles unwirklich
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 11.12.2009, Freitag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:12 Uhr, Prozesstag Nr. 9 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Verlesung eines Verhörprotokolls von Harders. © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 11.12.2009, Freitag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:20 Uhr - Prozesstag Nr. 9 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Verlesung des Verhörprotokolls von Kromhout. Mittäter beim Mord an de Grrot. - "Meine Herren, nehmen Sie es mir nicht übel, dass ich noch nicht angekleidet bin." Das z.B. soll de Groot gesagt haben, als die SS-Männer in Zivilkleidung bei ihm klingelten, als sie ihn umbringen wollten. © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 11.12.2009, Freitag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, im Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:27 Uhr, Prozesstag Nr. 9 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Es wird ein Verhörprotokoll von Kromhout vorgelesen, dem Mittäter Boeres bei den Morden an de Groot und Kusters, beide am selben Tag. Kromhout berichtet über den zweiten Mor des Tages, wie sie den Fran Willem Kusters in Wassenaar abholten, und unten mit deseen Ehefrau saßen, Tee tranken und rauchten, während Kusters sich oben im Haus anzog. Hat die Ehefrau etwas geahnt? War sie naiv? Wie fühlte sie sich beim Tee mit zukünftigen Mördern ihres Mannes? Wir wissen es nicht. Aus dem Protokoll geht das nicht hervor.
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IM GARTEN DER TRÄUME MORD NACH JAHR UND TAG
MORDSKUMPANEIENBEGRIFF
Der Gartenzaun der Villa
Constanze wurde vom
Blut der getroffenen
Halsschlagader in einem
Roten dichten Strahl
In den Zustand einer
Anklage versetzt wurden
Aber keine Posten

Der kleine betagte
Mann wurde veranlasst
In dem Auto Platz
Zu nehmen damit er
Sich auch von seinen
Jahren sich einer
Entsagung würde dann
Zuführen lassen müssen
Die Angelegenheit
Ist erledigt sofern
Man das Wort
Gedanklich durch
Einen Menschen
Zu ersetzen
Versteht sich
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 11.12.2009, Freitag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:35 Uhr, Prozesstag Nr. 9 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Verlesungsende des Verhör-Protokolls von Kromhout. Es wird über den Mord an Kusters darin geschrieben. - PAUSE © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 11.12.2009, Freitag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 12:05 Uhr - Prozesstag Nr. 9 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Verlesung des Verhörprotokolls von Kromhout vom 17.10.1945. Hier geht es um den Bürgermeister von Asten, den sie gemäß einer Namensliste von circa 12 Namen nun abholten. © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 11.12.2009, Freitag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, im Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:27 Uhr, Prozesstag Nr. 9 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Es wird ein Verhörprotokoll von Kromhout vorgelesen, vom 17.10.1945. Aufträge werden "erledigt". Aber auch Menschen werden "erledigt". Manchmal ist eines auch das andere.

Klausens Banner zum Heinrich-Boere-Prozess vom 14.12.2009
DER FILM DER WAHRHEIT ALS TEXT LANDKARTE

Es sind Drehbücher
Uns geläufiger Krimis
Die verlesen werden
Samt Pfiffen und
Zeichen von blinkenden
Taschenlampen ist
Aber alles verdammt
Echt und zudem auch
Noch so geschehen
Zeichen aber selten
Auch dazu die Wunder

So genau wurden die
Taten geplant dass auch
Die Erschießung Punkt
Genau auf der Karte
Festgelegt wurde solange
Es noch nicht GOOGLE
MAPS gab noch ganz auf
Dem Papier des
Unverständlichen Plans
Der Schöpfungsgeschichte

© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 11.12.2009, Freitag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 12:35 Uhr, Prozesstag Nr. 9 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Verlesung des Verhörprotokolls von Pollack oder Polak, vom 30.3.1946, der sich später Dijkstra nannte (nach seiner Mutter Namen), um nicht für einen Juden gehalten zu werden bzw. als solcher diskriminiert und beleidigt zu werden. Pollack (oder Polak) saß mit im Auto, dass zur Ermordung von Bicknese fuhr. © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 11.12.2009, Freitag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 13:05 Uhr - Prozesstag Nr. 9 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Verlesung des Verhörprotokolls von Geraard Rollema. Es geht um die Morde vom 14.8.1944. Unter den Opfern waren die Bürgermeister von Asten und Sommeren.

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RELATIV



Eine Botschaft aus
Dem Landgericht

Mehr als 1000 Bände Spricht

Oder itzoauch nicht

Entspringt ja alles einer And'ren Sicht


ALLZEIT DER
SCHWARZHEMDEN

Zu sechst beherrschen
Sie demonstrativ die
Erste Reihe wobei die
Hemden Sweatshirts
Kapuzenpullovern
Anoraks und anderen
Geweben gewichen
Sind nicht die
Geister die die
Geschichte immer
Wieder ruft
VERLESUNG DER
NICHT-WUNSCH-VERLESUNG

Briefe von Rauter
Und Himmler sollen
Nicht verlesen werden
Liest der eine Anwalt
Von Boere den Wunsch
Nach einem anderen
Verfahren als dem des
So-Auftauchens von
Historischen Wahrheiten
- aber welcher denn dann?
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 8.1.2010, Freitag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, noch vor dem Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 9:15 Uhr, Prozesstag Nr. 12 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Dieses Gedicht wurde via HANDY in TWITTER übertragen. http://twitter.com/klausens © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 8.1.2010, Freitag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:10 Uhr - Prozesstag Nr. 12 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Heute sind sie auf einmal wieder da: 6 Personen setzen sich demonstrativ in die erste Reihe der Zuhörerplätze, alle in schwarz, offenbar einer neonazistischen Gesinnung zugetan und den Freispruch von Boere wollend. (Heutzutage lassen sich - auf den ersten, oberflächlichen Blick - linke Autonome und rechte Autonome kaum noch unterschieden. Im Fussball gilt wohl bei den Fachleuten. Die härtesten und radikalsten Fans tragen kaum Vereinsembleme und Schals und Trikots, sonderm meistens lediglich schwarze Kapuzenjacken. Formal wachsen also in der Ästhetik bestimmte kulturelle Erscheinungen heute zusammen. Sie werden weniger unterscheidbar als früher.) © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 8.1.2010, Freitag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, im Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:18 Uhr, Prozesstag Nr. 12 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Die Verteidigung liest einen Antrag vor, wonach die Verlesung des Briefes von Hanns Albin Rauter und die Antwort von Heinrich Himmler - zumindest in der jetzt vorliegenden Dokumentenform - nicht stattfinden soll. (+ kl. Korrektur am 9.1.2010)

Klausens Banner zum Heinrich-Boere-Prozess vom 14.12.2009
PARAMILITÄRISCH
ZAHLENWIDERSTAND
MODERN TIMES
Es wird seitens der
Boere-Verteidigung
Gefragt ob so ein
Begriff hilfreich sei

Wie wäre es denn mit

ZUDEMMILITÄRISCH
BALDMILITÄRISCH
GLEICHMILITÄRISCH
AUCHMILITÄRISCH
WILDMILITÄRISCH

Oder auch

DOCHBRUTAL
NUREISKALT
ALLMENSCHENVERACHTEND
GERNTERRORISIEREND
IMMERMORDEND

???

Hetzer
Ist jeder der
Nicht will dass
So etwas passiert
Was das System
Für nichtig erachtet
(Mit allen Zähnen)
Es wird festgestellt
Dass die Verbindung
Nach Rotterdam
Hergestellt ist
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 8.1.2010, Freitag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:00 Uhr und 11:05 Uhr, Prozesstag Nr. 12 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - War das Feldmeijer-Kommando eine paramilitärische Sondertruppe? Oder nicht? Oder halb? Die Bewertung dieser Gruppierung und ihre Einordnung in das Verbrechenssystem der Nationalsozialisten wird am Ende über die Strafe für Boere entscheiden. Die Verbrechen hat er zugegeben, aber er beruft sich auf den Befehlsnotstand. Bzw. seine Verteidigung. Die Idee ist: Boere musste die Morde ausführen, weil er doch sonst selber ermordet worden wäre. Hier findet eine Verdrehung historischer Fakten statt.
-- Außerdem:
Vergeltungsmaßnahmen der Waffen-SS waren nicht gerechtfertigt, weil mit dem unprovozierten Angriff Deutschlands die Besetzung der Niederlande nicht rechtmäßig gewesen war. Der Widerstand der Niederländer war also notgedrungen. Die deutsche Besatzungsmacht hatte aus Sicht der niederländischen Gerichte nach Kriegsende wegen ihrer Verstöße gegen die Bestimmungen der Haager Landkriegsordnung kein Recht auf Vergeltung. Man muss also die weltöffentliche, völkerrechtliche Rechtslage des Systems bewerten -- und zugleich die innere Zuordnung der NS-Unrechtsverbände und deren eigene "Rechts"-Systematik.
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 8.1.2010, Freitag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:00 Uhr - Prozesstag Nr. 12 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - "Hetzer" ist eines dieser Worte, die alles und nichts sagen. Bei vielen Gruppierungen bilden solche denunziatorischen Worte einen Bestandteil der stets neu zu erschaffenden Gruppenidentität. Bei den Nationalsozialisten in den Niederlanden galt das Wort Hetzer wohl für alle Niederländer, die ihnen Widerstand oder auch nur Abneigung entgegenbrachten. - "Zähnen" lässt sich - im Vorlesen - auch als Zehnen verstehen. Niederländisch heißt zehn allerdings "tien", und Zahn heißt "tand", plural "tanden". © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 15.1.2010, Freitag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, im Gerichtssaal A 0.009, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen ??:?? Uhr, Prozesstag Nr. 13 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Heute wird ein Mittäter von Boere vernommen, Jacobus Peter Besteman(n), geboren am 22.5.1921, 1945 zu 13 Jahren Haft verurteilt, und 1958 freigekommen. Mittäter beim Mord am Apotheker Fritz Bicknese in Breda. Die Vernehmung findet via Videokonferenz statt. Um circa 15.12 Uhr wird die Verbindung dann nach Rotterdam wieder abgeschaltet werden. In Rotterdam sitzen ein "rechter-commissaris", eine Protokollantin, ein Tolk = Dolmetscher, eine Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft und der Zeuge Bestemann. Wir sehen alle Personen dort in Rotterdam auf einem in 6 Felder geteilten Bildschirm. Ein Feld ist schwarz, auf einem Feld ist ein leerer grauer Bürosessel, und Bestemann ist unten links auf dem Feld.


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DEUTSCH-NIEDERLÄNDISCHES
VERSTÄNDIGUNGSGEDICHT
TALK TALK TOLK TOLK VERSCHONINGSRECHT
(Verweigerungungsrecht)
WER? WIE?
WIE? WER?


Herrlich wie wir alles
Hören und sehen und
Auch noch verstehen
Wie das Gerichtswesen
Sich aus der Kunst
Der Verkabelung über
Die Grenzen siegreich
Hinauszutreten weiß
Sind Sie verwandt
Mit Herrn Boere
Oder sind Sie
Mitangeschuldigter
Oder sind Sie mal
Verurteilt worden?

© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 15.1.2010, Freitag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.009, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 13:02 Uhr, Prozesstag Nr. 13 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Es ist die Stunde des Dolmetschers, der auf niederländisch "Tolk" heißt. Dieser Mann wird die deutsche Frage "WER?" niederländisch immer in "WIE?" übersetzen müssen, was wiederum im Deutschen die Idee von "WIE?" hat, welches aber ein anderes "Wie?" als das niederländische "Wie?" ist, was ja auf Deutsch "Wer?" meint. So nahe die Sprachen sind, so komplex kann das Missverhältnis bisweilen werden. Und auch zu Missverständnissen führen. © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 8.1.2010, Freitag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.0009, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 13:05 Uhr - Prozesstag Nr. 13 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Großartig ist der Empfang aus Rotterdam. So klar und schön hören wir den niederländischen Dolmetscher ("Tolk" heißt das auf Niederländisch.). Es ist ein ästhetischer Genuss, dieses Niederländisch in dieser Tonqualität zu vernehmen. Alles klappt. Der Saal ist gut vorbereitet. zwei Leinwände an Kopf- und Stirnseite, vom Beamer bespielt. Dazu ein Vierer-Kreuz mit Monitoren mitten im Gericht, worauf noch eine drehbare Kamera thront. Zusätzlich noch ein NEC-Monitor, der in die Zuschauerreihen ausgerichtet ist. © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 15.1.2010, Freitag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, im Gerichtssaal A 0.009, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 13:07 Uhr, Prozesstag Nr. 13 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Heute wird ein Mittäter von Boere vernommen, Jacobus Peter Besteman(n), geboren am 22.5.1921, 1945 zu 13 Jahren Haft verurteilt, und 1958 freigekommen. Mittäter beim Mord am Apotheker Fritz Bicknese in Breda. Die Vernehmung findet via Videokonferenz statt. - Im Moment geht es um die Berücksichtigung der niederländischen Rechtslage bei dieser Problematik des Zeugnisverweigerungsrechtes.

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DIENST
EID OR BELOOFDE
NOCH EIN ALTER MANN
Ein Urteil über
Den Begriff Dienst
Sollte einschließen
Dass auch Mord
Eine Tatsache
Sein kann doch
Immer alles
Möglich sein auch
Sprachlich schon

Sollen wir stehen
Mit den zwei Fingern
Der rechten Hand
So wahr mir
Gott helfe
Almachtig
Ist alles Geschehen
Allemal
Ruhig gelassen
Aber dennoch
Ausdrucksarm
Sitzt er links
Unter im Fern
Seher als einer
Der alles uns
Mögliche noch
Verkörpern kann
Man allein aus
Der Ansicht
Wenig besagen
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 15.1.2010, Freitag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.009, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 13:13 Uhr, Prozesstag Nr. 13 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Videoverhör mit Jacobus Peter Besteman(n). - Bestemann wird befragt. Aber es geht noch um sein mögliches Zeugnisverweigerungsrecht. Er hat noch nicht seinen Eid geschworen. © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 8.1.2010, Freitag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.0009, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 13:15 Uhr - Prozesstag Nr. 13 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Videoverhör mit Jacobus Peter Besteman(n). - Bestemann wählt nach einigem Hin und Her, er selber ist sich auch nicht ganz klar, dann doch die Veriedigung mit der Gottesformel, wobei man aufstehen muss, und man muss zwei Finger der rechten Hand zum Schwur erheben - Wir befinden uns dabei im niederländischen Rechtswesen, was Voraussetzungen einer Zeugenvernehmung betrifft. - "Almachtig" heißt allmächtig. Es kann sein, dass in der Eidformel von "Almachtige" gesprochen wird: der Allmächtige also. © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 15.1.2010, Freitag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, im Gerichtssaal A 0.009, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 13:20 Uhr, Prozesstag Nr. 13 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Heute wird ein Mittäter von Boere vernommen, Jacobus Peter Bestemann, (Bzw. Besteman mit einem "n") geboren am 22.5.1921, 1945 zu 13 Jahren Haft verurteilt, und 1958 freigekommen. Mittäter beim Mord am Apotheker Fritz Bicknese in Breda. Die Vernehmung findet via Videokonferenz statt. - Nun findet die Zeugen-Belehrung nach deutschem Recht statt. Diese wird auf Wunsch von Bestemann zweimal vorgetragen und jeweils übersetzt, weil es natürlich nicht leicht ist, die Implikationen so schnell zu begreifen.

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BEWEGGRÜNDE?
NICHT GUT NACHGEDACHT
IST DAS MÖGLICH?
WIE AUF EIERN?
DOLMETSCHEREI
Ich trat bei
Anstatt mal
Richtig da
Vorzutreten

Alle Fragen rollen
So vorsichtig heran
Wie kann das
Sein Sie haben
Mal gesagt es
Könnte im
Juli 41 gewesen
Sein oder war
Es Westland wovon
Man nichts sehr
Genaues weiß
Die deutsche
Dolmetscherin
Steht über dem
Aus den Niederlanden

Zumindest in diesem
Verfahren ist sie die
Entscheidende sagt
Die Justiz

Weshalb der Niederländer
Nun seine Arme
Kreuzt wenn nicht
Gar verschränkt

Vielleicht hat es was
Mit der flachen
Landschaftsausformung

Zu tun
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 15.1.2010, Freitag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.009, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 13:27 Uhr, Prozesstag Nr. 13 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Videoverhör mit Jacobus Peter Bestemann. (Bzw. Besteman mit einem "n") - Bestemann sagt gerade etwas wie "Da habe ich nicht gut nachgedacht!" zu seinen damaligen Handlungen und Aktivitäten und der Mitgliedschaft in der Waffen-SS. © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 15.1.2010, Freitag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.0009, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 13:30 Uhr - Prozesstag Nr. 13 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Videoverhör mit Jacobus Peter Bestemann. (Bzw. Besteman mit einem "n") - Richter Nohl versucht, vorsichtig Bestemann fragend, Details und Angaben zu verifizieren. Aber Bestemann weiß zu vieles zu ungenau, heute, da in Rotterdam, bei dieser Videovernehmung. Er wird z.B. später gefragt werden. "Waren Sie Mitglied in der Germaanschen SS?" und wird auf Niederländisch - wie so oft - antworten: "Das weiß ich nicht!" © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 15.1.2010, Freitag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, im Gerichtssaal A 0.009, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 13:42 Uhr, Prozesstag Nr. 13 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Heute wird ein Mittäter von Boere vernommen, Jacobus Peter Bestemann, (Bzw. Besteman mit einem "n") geboren am 22.5.1921, 1945 zu 13 Jahren Haft verurteilt, und 1958 freigekommen. Mittäter beim Mord am Apotheker Fritz Bicknese in Breda. Die Vernehmung findet via Videokonferenz statt. - Die Dolmetscherin in Aachen übernimmt. Sie ist eine vereidigte Dolmtescherin in Deutschland, was wohl nach deutschem Recht sehr wichtig ist. Man möchte keinerlei Form- und Verfahrensfehler begehen, die nachher zu einem Revisionsgrund werden könnten. Das führt sogar dazu, dass alle Fragen an Bestemann, die bislang gestellt wurden, nochmals gestellt werden, aber nun übersetzt von der Kollegin, die jetzt in Aachen im Gerichtssaal sitzt.

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PROZESS DER ERKENNTNIS
GESPRÄCHSERTRÄGE PRECIES
Weiß ich nicht
Weiß ich nicht
Weiß ich nicht
Weiß ich nicht
Weiß ich nicht
Weiß ich nicht
MEHR

IK MOESTE WELL MEE
IK DENK HET WELL
SO VER IK WEET
KEEN OPDRACHT
VOLGENS MIJ
IK HEB HET NIET GEDAAN
NOOIT GEZIEN
WAS DA NIET BIJ
IS MOGELIJK
DAT WETT IK NIET
Er hat niemals
Eine Pistole
Gehabt aber
Mit der dann
Doch geschossen

© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 15.1.2010, Freitag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.009, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 13:48 Uhr, Prozesstag Nr. 13 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Videoverhör mit Jacobus Peter Bestemann. (Bzw. Besteman mit einem "n") - Bestemann beantwortet nun nochmals die Fragen, die er schon beantwortet hat. Er hatte das soeben an den Dolmetscher in Rotterdam. Aber nun fungiert die Dolmetscherin Aachen, weil diese nach deutschem Recht beeidigte Dolmetscherin ist, und so werden alle Fragen nochmals abgearbeitet. Und wie Bestemann in seiner Erinnerung heute funktioniert und funktionieren wird, das wissen wir schon lange. © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 15.1.2010, Freitag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.0009, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 13:57 bis 15.00 Uhr - Prozesstag Nr. 13 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Videoverhör mit Jacobus Peter Bestemann. (Bzw. Besteman mit einem "n") - Das Gedicht von KLAUSENS versammelt ein paar der wiederkehrenden Bestemann-Antworten. © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 15.1.2010, Freitag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, im Gerichtssaal A 0.009, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 14:05 Uhr, Prozesstag Nr. 13 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Heute wird ein Mittäter von Boere vernommen, Jacobus Peter Bestemann, (Bzw. Besteman mit einem "n") geboren am 22.5.1921, 1945 zu 13 Jahren Haft verurteilt, und 1958 freigekommen. Mittäter beim Mord am Apotheker Fritz Bicknese in Breda. Die Vernehmung findet via Videokonferenz statt. - Bestemann hat bei alten Vernehmungen nach dem Krieg noch gesagt, er habe wohl auch selber auf den Apotheker geschossen. Heute aber will er niemals auch nur eine Waffe bei sich gehabt haben. - "precies" ist niederländisch für "genau, exakt, prezise"

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DESTIJDS

DIE TÜCKEN DES AKKUSTISCHEN
Wir sind korrekt
Behandelt worden
Auch unter den mir
Bekannten Hirnplatten
Hing kein Schimmel
Der Erinnerung

OVERGEPLAATST
WELL

VERSETZBEFEHL

© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 15.1.2010, Freitag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.009, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 14:45 Uhr, Prozesstag Nr. 13 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Videoverhör mit Jacobus Peter Bestemann. (Bzw. Besteman mit einem "n") - Oberstaatsanwalt Maaß aus Dortmund fragt Bestemann, ob die damaligen Verhöre und Vernehmungen in den Niederlanden korrekt durchgeführt wurden bzw. ob er korrekt behandelt worden sei. Bestemann bejaht das, schränkt allerdings ein, er musste auch eine Zeit in einem Hoekje (= Ecke/ Eckchen) stehen. - DESTIJDS heißt auf deutsch "damals".
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 15.1.2010, Freitag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, im Gerichtssaal A 0.009, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 14:51 Uhr, Prozesstag Nr. 13 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Heute wird ein Mittäter von Boere vernommen, Jacobus Peter Bestemann, (Bzw. Besteman mit einem "n") geboren am 22.5.1921, 1945 zu 13 Jahren Haft verurteilt, und 1958 freigekommen. Mittäter beim Mord am Apotheker Fritz Bicknese in Breda. Die Vernehmung findet via Videokonferenz statt. - Hier ist nicht sicher, ob wirklich übersetzt wurde, was Bestemann sagte. KLAUSENS verstand: "Overgeplaatst well!" Die Übersetzung aber lautete "Versetzbefehl" oder "Versetzungsbefehl". - Die Frage war, ob Bestemann freiwillig oder zwangsweise zum Kommando Feldmeijer gekommen war. "Versetzbefehl" ist eine deutlich schärfere und härtere Aussage als jenes "overgeplaatst well", was etwas heißt wie: "Ja, ja, dahin versetzt worden, das schon!" ("overplaatsen" heißt auf deutsch "versetzen".)


Klausens Banner zum Heinrich-Boere-Prozess vom 14.12.2009
IK KAN WELL WAT VERSTAAN
FALSCHER NAME LETZTE WORTE
Das Kommando Feldmeijer sprach
Nederlands auch
Wenn Bestemann
Deutsch versteht
Sich nicht von selbst
Seine Klugheit der
Tarnung bestand darin
Fragen nach seinem
Namen kühn mit
Hase zu beantworten
Und sich das Ich
Weiß von nichts
Für den Prozess
65 / 66 Jahre später
Aufzuheben
TOT UW DIENST
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 15.1.2010, Freitag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.009, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 15:00 Uhr, Prozesstag Nr. 13 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Videoverhör mit Jacobus Peter Bestemann. (Bzw. Besteman mit einem "n") - Es fragt nun der eine der zwei Verteidiger Herrn Bestemann. Wir erfahren, dass Niederländisch die Sprache war, die zur Verständigung innerhalb des Kommandos Feldmeijer diente. Wir merken, dass Bestemann Deutsch auch gut versteht. Aber wir wissen dennoch nicht ganz genau, wie viel. © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 15.1.2010, Freitag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.0009, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 15.10 Uhr - Prozesstag Nr. 13 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Videoverhör mit Jacobus Peter Bestemann. (Bzw. Besteman mit einem "n") - Die Vernehmung endet gegen 15.10 Uhr. Nach § 60, Absatz 2 der StPO bleibt Bestemann - bezogen auf deutsches Recht - unvereidigt. Für den niederländischen "rechter-commissaris" hatte er ja den Eid abgleget, am Prozesstagsbeginn gegen 13.00 Uhr. Das war dann nach niederländischem Strafprozessrecht. - Deutsche StPO:

§ 60 StPO

Von der Vereidigung ist abzusehen
1.
bei Personen, die zur Zeit der Vernehmung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die wegen mangelnder Verstandesreife oder wegen einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung vom Wesen und der Bedeutung des Eides keine genügende Vorstellung haben;
2.
bei Personen, die der Tat, welche den Gegenstand der Untersuchung bildet, oder der Beteiligung an ihr oder der Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig oder deswegen bereits verurteilt sind.
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 15.1.2010, Freitag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, im Gerichtssaal A 0.009, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 15:12 Uhr, Prozesstag Nr. 13 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Heute wurde ein Mittäter von Boere vernommen, Jacobus Peter Bestemann, (Bzw. Besteman mit einem "n") geboren am 22.5.1921, 1945 zu 13 Jahren Haft verurteilt, und 1958 freigekommen. Mittäter beim Mord am Apotheker Fritz Bicknese in Breda. Die Vernehmung fand via Videokonferenz statt. - Der niederländische Richter verabschiedet sich, nachdem die deutsche und niederländische Seite sich höflich über das Ende dieser Vernehmung geeinigt hatten und Abschied voneinander nehmen. Die Videoverbindung wird abgeschaltet. - TOT UW DIENST heißt etwas wie "Ihnen zu Diensten". - Das Mini-Gedicht greift die Idee auf, dass Bestemann so etwas auch zu Dijkstra= Polak hätte sagen können, der offenbar für ihn der Befehlsgeber im Kommando Feldmeijer war. Die Worte des Richters haben heute einen anderen Klang in einer anderen Zeit. Sie stehen nun im Dienst der Demokratie und der Völkerverständigung. (Oder sollten sie ironisch gemeint gewesen sein?)


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KAUM URKNALL
MUSS MAN KENNEN: CASSIER ALTTÄTERS NUNIDENTITÄT
Ela Smiths
Sei heute zu
Durchschreiten

Das detektierte
Piepsen mag
Manchen nach

Dem Horizont
Verbreiten weil
Aller Waffen Fund

Erst heute
Tut sich prozessual
Erst (mal?) kund
127
615
125
393

Ruhrerkrankung
Und Lazarett
Ostfront sind
Frei erfunden wie
Man so vieles
In seinem Leben
Neu nachdefiniert

© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 28.1.2010, Donnerstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, noch vor dem Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 9:55 Uhr, Prozesstag Nr. 14 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Die Sicherheitsvorkehrungen scheinen verstärkt worden zu sein. Der durchzulaufende Detektionsrahmen kann aber auch mit einem anderen Prozess im selben Saal zusammenhängen. © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 28.1.2010, Donnerstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 9:55 Uhr, Prozesstag Nr. 14 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Die Anwälte der Nebenkläger (also der Angehörigen von 2 Mordopfern), Heiermann und Hartmann, präsentieren einen neuen Beweisantrag. Und der bezieht sich auf Dokumente u.a. im Regionalarchiv in Maastricht. http://www.rhcl.nl/default.asp - Diese Dokumente sollen in deutscher Übersetzung in den Prozess eingeführt werden. So erfahren wir aus der deutschen Zusammenfassung, die der Verteidiger vorträgt, dass Boere am 14.1.1944 in den Dienst der Landwacht getreten ist. Und am 8.2.1943 wurde er Sympathisant des NSB. Und am 4.5.1944 wurde er offenbar Mitglied im NSB. Allein diese 3 Informationen widersprechen den bisherigen sich überaus bescheiden ausgebenden Bekundungen des Angeklagten Boere in diesem Prozess. - Ist CASSIER nun doch eher CAHIER, Plural CAHIERS, was niederländisch für Hefte steht? Hat sich der Dichter verhört? Sorry! Aber die Nummern dürften stimmen.
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 28.1.2010, Donnerstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 9:55 Uhr, Prozesstag Nr. 14 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Die Anwälte der Nebenkläger (also Anwälte der Angehörigen von 2 Mordopfern) präsentieren einen neuen Beweisantrag. Und der bezieht sich auf Dokumente u.a. im Regionalarchiv in Maastricht. http://www.rhcl.nl/default.asp Diese Dokumente sollen in deutscher Übersetzung in den Prozess eingeführt werden. So erfahren wir aus der deutschen Zusammenfassung, die der Verteidiger vorträgt, dass Boere am 14.1.1944 in den Dienst der Landwacht getreten ist. Und am 8.2.1943 wurde er Sympathisant des NSB. Und am 4.5.1944 wurde er offenbar Mitglied im NSB. Allein diese 3 Informationen widersprechen den bisherigen Bekundungen des Angeklagten Boere in diesem Prozess.


Klausens Banner zum Heinrich-Boere-Prozess vom 14.12.2009
UNTERGETAUCHT
DIE EWIGE LÜGE 75 GULDEN
Im Wasser lässt
Sich schlecht
Atmen und Kiemen
Sind keine Riemen

Doch eine Flucht
Lässt nichts unversucht
Doch auch Under Cover
Sucht sich Flossen

Vertrauen unvergessen

Verdecken der aktiven
Beteiligung ist der
Stetige Sinn des sich
Verbergenden Verbrechens
Dass früher tat was es
Heute so nicht wissen
Willst du das wirklich
Behaupten?

Komm wir verkaufen
Ein paar Leben denn
Fürs KZ soll's Nachschub
Geben wir das Geld
Doch aus (Löscht
Ein Leben sich dann

Aus)

© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 28.1.2010, Donnerstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:20 Uhr, Prozesstag Nr. 14 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Anwalt der Nebenklage, Wolfgang Heiermann, liest nun aus den neu beigebrachten Dokumenten vor, die man (mit Hilfe anderer Menschen) z.B. im Archiv http://www.rhcl.nl/default.asp aufgespürt hat. - Boere hat sich im Mai 1944 mit zwei anderen, darunter Rosenboom, als "Untergetauchter" ausgegeben, um so in Helden-Panningen die Leute auszukundschaften, die Widerständlern Unterschlupf anbieten. - Der "Fisch im Wasser" agierte heimtückisch als Spion für die Seite des Bösen. © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 28.1.2010, Donnerstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:32 Uhr, Prozesstag Nr. 14 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Die Anwälte der Nebenkläger (also der Angehörigen von 2 Mordopfern) präsentieren einen neuen Beweisantrag. Jetzt spricht Anwalt Detlef Hartmann, der eine Bewertung der neuen Fakten z.B. aus dem Archiv http://www.rhcl.nl/default.asp vornimmt.
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 28.1.2010, Donnerstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:37 Uhr, Prozesstag Nr. 14 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Boere hat offenbar 75 Gulden dafür bekommen, dass er z.B. einen Oberwachtmeister van der Mullen denunzierte, der am 31.5.1945 in Bergen-Belsen verstarb, an den Folgen der KZ-Haft, wenngleich nach der Befreiung des KZ. Und verhaftet wurde dieser van der Mullen dann bei der Razzia am 17.5.1944 in Helden-Panningen, an der Boere ebenfalls teilnahm. - ACHTUNG: Helden-Panningen geht ab 1.1.2010 auf in "Peel en Maas": De gemeenten Helden, Kessel, Maasbree en Meijel vormen vanaf 1 januari 2010 de nieuwe gemeente Peel en Maas. Klik vanaf 1-1-2010 voor de meest actuele informatie op www.peelenmaas.nl.

EINIGE OPFER DER RAZZIA VOM 17.5.1944 in Helden-Panningen, die Boere als Unercover-Mann vorbereitete und an der er auch teilnahm, als Bewaffneter des NS-Besatzerregimes in den Niederlanden (und was nach der Razzia u.a. mit den Menschen passierte, sofern man es recherchieren konnte.) - Alles mitgeschrieben, deshalb einige Fehler möglich. Originaldokumente im Regionalarchiv.

---52 wurden verhaftet, vielleicht 18 kamen dann danach dauerhaft in NS-Gefangenschaft, und auch ums Leben. Zum Beispiel diese 7 Menschen, von denen man Todesdaten weiß:

Theodorus oder auch Theo Kranen, * 28.8.1924, KZ Amersfoort, Zwangsarbeiter, + 29.11.1946
A. Hille, * 27.8.1907, kam im September 1944 ins KZ nach Sachenhausen, + 24.11.1944
Gerardus oder auch Gerard van Diepen, * 21.4.1901, kam ins KZ Amersfoort, kam nach Meppen ins KZ, nach Neuengamme ins KZ, nach Hamburg, nach Lübeck. Dort + 21.6.1946
Alfredus van der Mullen, * 1.11.1886, KZ Vught, KZ Sachsenhausen, 15.4.1945 bei der Befreiung von Bergen-Belsen ebenfalls befreit, aber: + 31.5.1945 (an den Folgen der KZ-Haft)
Der Bürgermeister von Helden, Van Cann * 22.12.1886, kam am 6.9.44 ins KZ, + 31.3.1945 KZ Bergen-Belsen
Lambertus van Lee, * 20.7.1906, KZ Amersfoort, KZ Neuengamme, Meppen, + 3.5.1945
Wilhelm van Leunis, * 14.12.1923, KZ Amersfoort, Zwangsarbeiter Hannover, + 15.9.1945 Schwanstedt

Beim jährlichen Gedenken am 4. Mai,
Dodenherdenking Totengedenken Gedenktag an die Toten der Kriege (kein Feiertag)
(hier: 60 Jahre Jubiläum des Jahres 2005) gedachte die Gemeinde Helden folgender Personen:
Liste von der Webseite geladen. Achtung Webseite wird 2011 in der hier zitierten Form eingestellt.
www.helden.nl/upload/download/Oorlogslachtoffers%20Helden.doc
Ich habe gelb markiert, wenn es einen Bezug zu den obigen Namen zu geben scheint (Klausens)

Oorlogsslachtoffers in de gemeente Helden
KRIEGSSCHLACHTOPFER DER GEMEINDE HELDEN

Gesneuveld in 1940:
Jan v.d. Beuken
Hein Beurskens
Hendrikus Engels
Mathieu Hendrix
Sjeng Hoebers
Bertus Verstappen
Jean Tummers

Doodgeschoten:
Piet Hoebers
Piet Korsten
Louis Bos
Oud Notaris Joosten
Wullum v. Ophoven
Mathijs Teeuwen
Martinus Wilms

Overleden door deportatie:
Jan Brummans
Sjang van Berlo
Theo Broekmans
Gerard v. Diepen
Cornelis Daniels
Gerardus Daniels
Mathieu Dorssers
Ber Engels
Jan Fransman
Mathijs Geuijen
Leo Gommans
Andreas Gommans
Gerard Gommans
Hendrikus Hendrix
Sef van Heugten
Mathieu Janssen
Sjeng Knippenbergh
Theo Kranen
Thomas Kuijpers
Piet Lenders
Martinus Linders
Jan v. Moorsel
Jacobus Nooijen
Piet Sillekens
Hein Snijders
Hendrikus Verhaegh
Sjeng Verhaegh
Geel Verhaegh
Giel Verhaegh
Giel Vestjens
Sjraar Wilms
Leo Wilms
Gerardus Zegers
Michael Zegers
Hendrik Haenraets
Sjeng Karis
Thei Peeters

Overleden door granaatinslag :
Willem Brummans
Theo Cox
Jan Gielens
Anna van Lier-Gommans
Gertruda Smeets-Heijnen
Anna Grijmans-Janssen
Sjeng Janssen
Maria Cuijpers-Joosten
Mathijs Joosten
Lodewijk Keltjens
Michiel Korsten
Heinz Kranen
Tonnie Martens
Gielke Niessen
Anna v. Ninhuijs
Piet v. Ninhuijs
Huub v. Ratingen
Henricus Rongen
Chrisje Segers
Fransje Segers
Thei Theunissen
Hubertina Tielen
Hubertina van de Velden
Anna Hanrats-Verstappen
Jacobus Vervuurt
Jan Willemsen
Bernard Zwiers
Arnold Kurvers
Leon Arend

Gestorven na gevangenneming:
Pierre Jacobs
Kees Krans
Jac Naus, kapelaan
Albert Schers
Antoon Schilte

Gestorven door een verkeersongeval
Sjeng van Rijt

Niet teruggekeerd:
Burgemeester Van Cann
Opperwachtmeester van der Mullen
J. Driessen
Lambertus van Lee
Toon v. Ophoven
Sef Verbugt

Niet uit de gemeente Helden, hier gevallen:
Gerrit Neef

Tijdelijk in Helden woonachtig, gedeporteerd maar niet teruggekeerd
Albertus Lascaris
Willy Lenis
Anton Roestenberg

Verongelukt bij het mijnenruimen:
Jacky Kasper


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40.000 TOTE ZWANGSARBEITER
STERNSTUNDEN SCHWERES MAL LEICHT
Du da kommst
Jetzt mit weil wir
Es wollen dass
Niederländer deutsche
Rüstung sicherstellen
Sollen und auch
Gevatter Tod
Will sein Brot

1.
Gestern Shimon Peres
Im deutschen
Parlament wonach
Man die Täter die
Noch leben nicht
Frei umherlaufen
Lassen darf

2.
Ein Film über
Siemon Wiesenthal und
Serge und Beate
Klarsfeld die
Damit begannen
Den Tätern
Überall nachzustellen

3.
Heute ein Beweis
Antrag der Nebenklage
Der neues Material
Aus den Archiven
Herbeizubringen
Wusste

4.
Die ewige Sehnsucht
Nach Gerechtigkeit
Die Schwere der
Schuld ist eine
Fiktive Annahme
Von der subjektiven
Einstellung des
Angeklagten nicht
Des Verfahrens

© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 28.1.2010, Donnerstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:42 Uhr, Prozesstag Nr. 14 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - 40.000 niederländische Zwangsarbeiter sind für den Wahn der Deutschen umgekommen. Boere war offenbar aktiv daran beteiligt, Niederländer in Zwangsarbeit und/oder KZ und meist auch den sicheren Tod zu treiben. - Die Verteidigung stellt nun gegen Boere Anzeige wegen Mordes in 7 weiteren Fällen, eben der Menschen, deren Daten man zuvor verlesen hat. (Siehe auch auf dieser Homepage etwas weiter oben). Alle waren bei der Razzia in Helden-Panningen verhaftet worden. © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 28.1.2010, Donnerstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:45 Uhr, Prozesstag Nr. 14 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Die Anwälte der Nebenkläger (also der Angehörigen von 2 Mordopfern) präsentieren noch den neuen Beweisantrag. Jetzt spricht Anwalt Detlef Hartmann. - PAUSE
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 28.1.2010, Donnerstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:30 Uhr, Prozesstag Nr. 14 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Staatsanwalt Andreas Brendel bewertet den Antrag der Verteidigung vorläufig mit einem Fragezeichen. Genauer äußern will man sich in der nächsten Sitzung. So befragt Brendel sich und uns, ob dieser Antrag Auswirkungen auf den Faktor "Schwere der Schuld" hat (§ 57 a StGB) habe. Und die Schuldkriterien nach § 46 StGB. Die Schwere der Schuld bemisst sich nach der Tat und der Täterpersönlichkeit. Bringt uns das neue Wissen um Boeres Taten dazu Neues?
-

StGB § 57a Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe

(1) Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn
1.
fünfzehn Jahre der Strafe verbüßt sind,
2.
nicht die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten die weitere Vollstreckung gebietet und
3.
die Voraussetzungen des § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 vorliegen.
§ 57 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 6 gilt entsprechend.
(2) Als verbüßte Strafe im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 gilt jede Freiheitsentziehung, die der Verurteilte aus Anlaß der Tat erlitten hat.
(3) Die Dauer der Bewährungszeit beträgt fünf Jahre. § 56a Abs. 2 Satz 1 und die §§ 56b bis 56g, 57 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 5 Satz 2 gelten entsprechend.
(4) Das Gericht kann Fristen von höchstens zwei Jahren festsetzen, vor deren Ablauf ein Antrag des Verurteilten, den Strafrest zur Bewährung auszusetzen, unzulässig ist.

StGB § 46 Grundsätze der Strafzumessung

(1) Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. Die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen.
(2) Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht:

die Beweggründe und die Ziele des Täters,
die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille,
das Maß der Pflichtwidrigkeit,
die Art der Ausführung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat,
das Vorleben des Täters, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie
sein Verhalten nach der Tat, besonders sein Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen, sowie das Bemühen des Täters, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen.
(3) Umstände, die schon Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes sind, dürfen nicht berücksichtigt werden.


Klausens Banner zum Heinrich-Boere-Prozess vom 14.12.2009
3:41
RECHTSHILFEERSUCHEN VERNOMMEN
Die Uhr steht
Nun schon einige
Tage in jenem
Saal 0.020
Um auf die gestundete
Zeit aller Verbrechen
Der Menschheit
Aufmerksam zu
[Machen wir!]

Maastricht brachte
Unterlagen schneller
Als es die Polizei
Erlaubt sofern ein
Wortspiel Erkenntnis
Bedeuten würde
Also etwas Anstand
Wo Polizisten damals
Auch die Mörder waren
Jeder weiß was
Niemand wissen
Will ist ein Teil
Vom großen Spiel
Was wir die Justiz
Zu nennen pflegen
Wie einen jeden Fall
Den wir im Rollstuhl
Durch das Heim
Bewegen

© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 4.2.2010, Donnerstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:12 Uhr, Prozesstag Nr. 15 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Man macht sich schon seine Gedanken, warum eine Uhr so lange kaputt ist. Was hat das zu bedeuten? Eine komplexe Anlage? Zentral gesteuert? Die Software ausgefallen? Oder nur eine Batterie, die man wechseln müsste, wofür sich aber niemand verantwortlich fühlt? Man merkt an diesen kleinen Dingen, wie die Welt funktioniert, und wie sie nicht funktioniert. Das "Perfekte" ist ein Wahn; Schlamperei und Versagen sind Teil des Menschlichen und müssen bei der "Konstruktion" der Gesellschaft mitgedacht werden. Das gilt auch für das Justizwesen. © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 4.2.2010, Donnerstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:15 / 10:16 Uhr, Prozesstag Nr. 15 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Die Unterlagen aus dem Archiv, die eine Woche zuvor durch die Nebenklage in den Prozess eingebracht wurden, sind nun schon in Aachen, seit Dienstag wohl. Die Archivalien/Dossiers/Cahiers müssen aber noch vom Niederländischen ins Deutsche übersetzt werden. U.a. ging es ja um die Razzien in Helden-Panningen 1944 und Zeugenaussagen dazu. Boere war bei der Vorbereitung und Erkundung im Vorfeld der Razzien - und bei mindestens einer Razzia - beteiligt.
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 4.2.2010, Donnerstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:19 bis 10:22 Uhr, Prozesstag Nr. 15 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Einer der Anwältre von Boere, Christiansen, möchte sich zu dem Antrag der Nebenklage von letzter Woche heute nicht äußern, sondern erst wenn die Übersetzung der Dokumente vorliegt. Offenbar, so hört man, war u.a. das Verhörprotokoll einer Boere-Vernehmung vom September 1946 seiner Verteidigung bislang nicht bekannt. - Der Prozess ist gerade unterbrochen, weil das Gericht nun überlegen muss, wie man mit dem heutigen Verhandlungstag weiter verfährt. Man hatte wohl fest mit einer Stellungnahme der Verteidigung gerechnet, die aber ausbleibt. - Das Gedicht spielt mit dem Doppel von dem Wort "Fall", denn es gibt den Fall vor Gericht, aber auch den Pflegefall im Heim. Schließlich gibt es auch noch den Fall, der den Sturz meint.



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BEWEISANTRAG
AUSBILDUNG
(BITTE STRENG GEHEIMHALTEN)
REPRESSALMASSNAHMEN
Unser Programm
Ist erschöpft

Unsere Geduld
Am Ende auch

Weil nichts kommt
Dessen es sich

Lohne zu erscheinen
Wirkt der Tag

Sinnlos und
Sinnfrei wie

Ein solcher Text
Von Lückenfüllern

Ich habe diesen
Auftrag für einen
Militärischen
Befehl gehalten
Nicht für einen
Antrag jener
Kraftmeier
Die alles immer
Besser zu wissen
Meinen Herr
Unterkommandanteur
Strammsteher
Zu Verfehl
Tot bleibt Tod
Da hört's doch auf
Deinen Kiefer
Zerspritzen lassen
Wir das über
Eine Waffe
Ausführen wie
Es das herrliche
Führerprinzip
Erwünschen lässt


© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 4.2.2010, Donnerstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:30 Uhr, Prozesstag Nr. 15 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Der heutige Prozesstag scheint nun zu Ende, bevor er begonnen hat, weil nichts zum Verhandeln vorliegt. © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 4.2.2010, Donnerstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:37 bis 10:40 Uhr, Prozesstag Nr. 15 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Unterbrechung ab circa 10.37 Uhr. Eine neue Unterbrechung am heutigen Tage. Nach dieser Unterbrechung werden dann zwei Verhörprotokolle mit Bart Slop (* 24.6.1914) vorgelesen, das eine auf Wunsch / Antrag der Verteidigung von Boere. Bart Slop gehörte auch zu diesem "Kommando Feldmeijer" und war auch an Morden beteiligt, aber an anderen als Boere. Insgesamt waren es circa 54 Mordanschläge, die auf das Konto dieses Unternehmens namens "Aktion Silbertanne" gingen.
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 4.2.2010, Donnerstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:05 Uhr, Prozesstag Nr. 15 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Einer der Anwältre von Boere, Christiansen, möchte sich zu dem Antrag der Nebenklage von letzter Woche heute nicht äußern, sondern erst wenn die Übersetzung der Dokumente vorliegt. Offenbar, so hört man, war u.a. das Verhörprotokoll einer Boere-Vernehmung vom September 1946 seiner Verteidigung bislang nicht bekannt. - Verhörprotokolle vom 15.2.1946 und vom 2.4.1946 werden verlesen. Bart Slop war beteiligt u.a. an dem Attentat auf Dr. Josua Bromet am 6.7.1944 in Arnhem und auf A.R.P. Mees in Apeldoorn am 19.7.1944



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ACH WIE KÜHNE NAMEN
BEREITWILLIGKEIT
PERSÖNLICHE MEINUNG
Johnny heißt
Der Fahrer
Wie er filmisch
Uns begleitet

Und den Aufschlag
Des Körpers
Auf den Asphalt
Der Leblosigkeit

Wir töten jeden
Den wir wollen
Und alles was
Wir müssen
Weil uns so
Die Musen küssen
Welche schön
Faschistisch
Sind wir froh
Und gutgelaunt
Ich verzichte auf
Eine Stellungnahme
Die der Meinung
Ist was ich nun
von Ihnen vornehme
Also den Grundsatz
Der Anträge betreffend


© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 4.2.2010, Donnerstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:06 Uhr, Prozesstag Nr. 15 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Richter Nohl liest die Aussagen von Bart Slop vor. Es geht um eines der Mordattentate. Das Opfer wird getroffen, von den Schüssen, und fällt dann zu Boden. © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 4.2.2010, Donnerstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:16 Uhr, Prozesstag Nr. 15 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Die Verlesung der beiden Verhörprotokolle ging gerade zuende. Wir hörten z.B. vom Attentat auf A.R.P. Mees, der erst Stunden später an den Folgen der Schüsse verstarb. - Die Nebenklage betont, welche Heimtücke aus allen diesen Bekenntnissen von Bart Slop spricht.
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 19.2.2010, Freitag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:14 Uhr, Prozesstag Nr. 16 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Prozessbeginn. NACHFRAGE des Richters bezogen auf Stellungnahmen bezogen auf die letzten Beweisanträge. Oberstaatsanwalt Maaß verzichtet auf eine offizielle Stellungnahme, hat aber dennoch eine private Meinung, die er aber nicht kundtut. Und die Verteidigung von Boere, hier Rahmlow, kündigt eine (weitere) Stellungnahme von Boere an, aber nicht für heute. (Die letzten 5 Seiten des zu Übersetzenden vom Maastrichter Material liegen wohl erst seit heute morgen ins Deutsche übersetzt vor.) - Kurze Prozesspause. Danach werden Protokolle bzw. Dokumente verlesen.

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DER ABLESER
ONDERDUIKERS
VERTRAUENSSELIG
Er war mir bekannt
Er war mir vertraut

Auch etwas versaut

Hat er denn Mist gebaut?

Sie ergreifen auch
Unter Wasser noch
Jeden Strohhalm
- aus gutem Grund
Man erzählt zu
Gerne was man weiß
Obwohl man nicht
Immer weiß was
Der nun Wissende
Daraus zu machen
Weiß


© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 19.2.2010, Freitag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:35 Uhr, Prozesstag Nr. 16 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Es wird - nach Protokollen des POD (Politieke Opsporings Dienst = Politischer Fahndungsdienst = FBI-ähnlich) die Zeugenvernehmung des "Kassenwartes" (Kämmerer?) der Gemeinde Maastricht vorgelesen, von einst, Februar 1946, wonach Boere tatsächlich von Januar 1943 bis März 1944 als Zähler-Ableser für die Gemeinde Maastricht gearbeitet hat, bis er dann plötzlich ohne nähere Angaben von Gründen vom Dienst weggeblieben sein soll. (In dieser Zeit wechselte Boere vielleicht schon in das Kommando Feldmeijer der SS bzw. wurde in dieses berufen. Auf jeden Fall arbeitete er für die Landwacht dann, den militärischen Bereich der/des NSB.) - Der POD hat nach dem Krieg eine Untersuchung zu Boere angestellt (z.B. Protokoll vom 8.7.1946), der damals in der NS-Zeit in der "Burgermeester van Akenstraat 3" in Maastricht gewohnt hat. © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 19.2.2010, Freitag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:39 Uhr, Prozesstag Nr. 16 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - "Onderduiker" sind Untertauchende. Das gilt für Menschen, die sich dem NS-Sytem entzogen, z.B. der Landwacht oder dem Arbeitsdienst. - Wir hören etwas aus der Vernehmung des Zeugen (und Täters) Richard Nitsch, geb 1.11.1908, der Oberassistent bei der SiPo wurde, und dessen Vorgesetzter und Leiter Ströbel war, der die Aufträge zur Spitzelei in Helden-Panningen an Boere und Lebbink und Roseboom gab. (Ermittlungsakten des POD Heerlen? Vom 13.11.1946?) -

Zu Nitsch (geb am 1.11.1908):
Verfahren Lfd.Nr.
NL038
Tatkomplex: Kriegsverbrechen
Angeklagte:
Nitsch , Richard Heinrich Georg lebenslänglich
Gerichtsentscheidungen:
BG/BS 's-Hertogenbosch 481129
BRvC 500403
Tatland: Niederlande
Tatort: Maastricht (?)
Tatzeit: unbekannt
Opfer: unbekannt, Häftlinge
Nationalität: Niederländische
Dienststelle: Polizei Sipo Maastricht
Verfahrensgegenstand: Beteiligung an 5 Exekutionen, bei denen insgesamt 10 Menschen erschossen wurden. Misshandlung von Häftlingen
Nach Deutschland abgeschoben: 600405
Urteil veröffentlicht: nein
Sonstige Hinweise: Die lebenslängliche Freiheitsstrafe wurde 590418 in eine zeitige von 22 Jahren und 9 Monaten umgewandelt. Quelle: http://www1.jur.uva.nl/junsv/NED/NL-Verfahren01.htm
Universität von Amsterdam
"Niederländische Strafverfahren gegen Deutsche und Österreicher
wegen im 2.Weltkrieg begangener NS-Verbrechen"

siehe die Übersicht zu diesen Strafverfahren:
http://www1.jur.uva.nl/junsv/NED/NL-Uebersicht.htm
Text auch weiter unten auf dieser Gedichte-Homepage.
Das Projekt der Strafrechtler der Universität Amsterdam listet Täternamen, Prozesse, Urteile etc. auf. (BOERE ist gar nicht erfasst. Er galt [offenbar/vielleicht] als Niederländer. Das gilt für andere Täter des Kommandos Feldmeijer ebenfalls. Auch sie tauchen in den Auflistungen der UvA nicht auf.) http://www1.jur.uva.nl/junsv/NED/Angeklagtenfr.htm
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 19.2.2010, Freitag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:45 Uhr, Prozesstag Nr. 16 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Wir hören eine Zeugenaussage zu den Ereignissen in Helden-Panningen im Jahr 1944. Victor Reijnen war offenbar zu vertrauensselig. Er hat zuviel erzählt, u.a. eben diesen 3 Spionen, die sich als "Untergetauchte" ausgaben (Onderduijkers), wovon einer Boere war. Die 3 waren eben Spione im Auftrag der SiPo, die nur wissen wollte, bei welchen Bauern alle diese Menschen versteckt wurden, damit man dann bei der Razzia einige Tage später diese würde ausheben, verhaften und deportieren können. (Was auch geschah!)

Klausens Banner zum Heinrich-Boere-Prozess vom 14.12.2009
IMMER WIEDER LISTEN
WAS WIE SCHMECKT DAS ZIEL
Widerständler
Widerständler
Widerständler
Widerständler
Widerständler
Widerständler
WiderSTÄNDLER
Lebbink war ein
Alter Bekannter
Der Familie die
Er nicht nur als
Metzger sehr gut
Zu zerlegen wusste
Der Auftrag wird
Uns die Menschen
Erbringen die sich
In Helden als
Helden aufspielen
Bis wir mit ihnen
Die Gefängnisse
Oder KZ bespielen

© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 19.2.2010, Freitag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:55 Uhr, Prozesstag Nr. 16 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Wir hören die Zeugenaussage von Rosenboom, (* 18.3.1922 in Sterkrade, Deutschland), der mit Boere und Lebbink im Mai 1944 die Spionagetour nach Helden-Panningen machte, Befehlsgeber war Ströbel. (Die 3 Fahren mit dem Zug und Fahhrädern von Maastricht nach Venlo, und von Venlo wohl mit den Rädern nach Helden-Panningen) Sie hatten wieder mal Namenslisten von verdächtigen Leuten, die wohl "onderduikers" wiederholt Unterschlupf boten. Diese sollten sie u.a. aufsuchen. Listen sind wichtiger Bestandteil der "Arbeit" des NS-Besatzungsregimes, so etwas lernt man auch aus so einem Prozess. Aber Listen klassifizieren viele Verwaltungssysteme. Das NS-System arbeitete erschreckend "effizient", mit seinen Listen. © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 19.2.2010, Freitag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:58 Uhr, Prozesstag Nr. 16 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Immer noch die Zeugenaussage des Mittäters Rosenboom. Mitspion Lebbink kannte also eine Familie. Herman-Josef Lebbink wurde am 7.4.1912 geboren. Er arbeitet als Verwaltungsangestellter in/für die Landwacht, die der militärische Arm des/der NSB war. Lebbink, Boere und Rosenboom wurden jeweils einer Abteilung als Führer zugeteilt, als jene Razzia am 17.5.1944 war. Sie sollten die Häuser anziegen, wo man "Onderduiker" versteckte oder versteckt hatte. Hansen, Reijnen und Rooiakkers (oder: Rooijakkers, oder: Rooyakkers), alles Helfer des Widerstandes, gehörten auch zu den Verhafteten des Tages. Man brachte diese Verhafteten allesamt ins "Heidebloem" oder nach "Heibloem" in Roggel (das erste offenbar ein Schützenhaus oder Schützenverein, zumindest heute. "Heibloem" wiederum ist ein Dorf zu Roggel. Roggel en Neer war eine niederländische Gemeinde in der Provinz Limburg. Am 1. Januar 2007 ist die vormals selbständige Gemeinde mit drei anderen zur Gemeinde Leudal fusioniert. Leudal besteht aus 16 Dörfern, eines heißt Heibloem. Roggel liegt an der N 279.) - 35 der über 50 Verhafteten kamen bei der Razzia des 17.5.1944 von da dann noch weiter ins Untersuchungsgefängnis nach Roermond. - Lebbink war von Beruf Metzger bzw. Metzgergehilfe.


© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 19.2.2010, Freitag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:05 Uhr, Prozesstag Nr. 16 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Wir hören eine Zeugenaussage zu den Ereignissen in Helden-Panningen im Jahr 1944. Der Mitspion Lebbbink berichtet in seiner protokollierten Aussage zu der Razzia in Helden-Panningen und der Kundschaftsfahrt zuvor. Die Aussage wird gerade weiterhin verlesen.

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MANTEL
DAS SCHICKSAL VON HELDEN
MAN MUSS TREFFEN
Im leichten
Gabardin geht
Die Fahrt eher
Frohlockend über
Die Felder bis
Die Lerchen oder
Auch diese ewigen
Widerständler
Endlich singen
In jedem Haus
Lauert die Gefahr
Oder einer dieser
Untertauchenden
Auf die Ereignisse
Der Geschichte die
Sich oft zufällig
Verhalten und
Nur wenige einer
Gerechten Strafe
Zuführen wobei
Genau das ja
Wieder von der
Sichtweise dann
Abzuhängen scheint
Auf dem Bahnhof
Von Sittard wurden
Namen genannt oder
Fakten denen man
Sich zugewandt
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 19.2.2010, Freitag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:06 Uhr, Prozesstag Nr. 16 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Wir hören die Zeugenaussage von Lebbink nach einem Verhörprotokoll. Lebbink erzählt, wie man sich in der Wohnung von Boere (in der Burgermeester van Akenstraat 3) traf und sich "auf privat" umkleidete, um dann nach Venlo und weiter nach Helden-Panningen zu fahren und selber dann "untergetaucht" zu spielen. © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 19.2.2010, Freitag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:10 Uhr, Prozesstag Nr. 16 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Immer noch die Zeugenaussage des Mittäters Lebbink. Herman-Josef Lebbink wurde am 7.4.1912 geboren. Er arbeitet als Verwaltungsangestellter in/für die Landwacht, die der militärische Arm des/der NSB war. Lebbink, Boere und Rosenboom wurden jeweils einer Abteilung als Führer zugeteilt, als jene Razzia am 17.5.1944 war. Sie sollten die Häuser anzeigen, wo man "Onderduiker" versteckte oder versteckt hatte.

© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 19.2.2010, Freitag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:12 Uhr, Prozesstag Nr. 16 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Wir hören weiterhin Zeugenaussage zu den Ereignissen in Helden-Panningen im Jahr 1944. Der Mitspion Lebbbink berichtet in seiner protokollierten Aussage, wie er den Befehlsgeber Ströbel trifft, auf dem Bahnhof von Sittard, um ihm über den Stand der Spionageaktion unmittelbar zu berichten.

Klausens Banner zum Heinrich-Boere-Prozess vom 14.12.2009
SIEG HEIL MUSS WASSER LASSEN
ES TRIFFT ZU
EINLASSUNG
Tropfenweise sollen
Die Anträge nicht
Kommen weil der
Strahl der unsrigen
Vergeltung nie
Versiegen wird
Das Abzeichen
Gefriert in der
Geronnenheit
Meiner Taten
Unter dem Drang
Des Erkaltens
Alles was ich
Sagen kann
So wahr sein

Oder auch nicht

Ein Leben
Kennt ja seine
Fakten nicht

Nur die Akten
Sich darob
Beschweren

So kann ich
Mir dies nicht
So richtig

Erklären
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 19.2.2010, Freitag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:25 Uhr, Prozesstag Nr. 16 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Ende des Prozesstages. Die Anträge der Verteidigung und die Komplett-Übersetzung von Boeres Vernehmungsprotokollen zu den Vorfällen um und in Helden-Panningen sind am nächsten Prozesstag, 23.2.2010, zu erwarten. Auch schon das Ende der Beweisaufnahme? © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 23.2.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:29 Uhr, Prozesstag Nr. 17 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Beginn des Prozesstages mit 25 Minuten Verspätung. Gründe sind wohl immer die Verspätungen von Prozessbeteiligten - Boere lässt von seinem Verteidiger eine Erklärung verlesen, und zwar "ergänzend zu persönlichen Verhältnissen und zur Sache" - Christiansen liest vor. - U.a. wird das "Winterabzeichen" bzw. die "Wintermedaille" zugegeben, die Boere nach Auskunft von Dokumenten ja erhalten haben soll. Christiansen aber erläutert nun überaus genau, worum es sich bei dieser Medaille handelt: "Medaille Winterschlacht im Osten 1941/1942" .... und wer sie alles bekommt. Solche exorbitante Ausführlichkeit würde man sich zu anderen, noch essentielleren Vorgängen und Fakten, auch wünschen. - Das Sturmabzeichen wird auch noch genauer erläutert werden.
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 23.2.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:31 bis 10:48 Uhr geschrieben, Prozesstag Nr. 17 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Boere lässt von seinem Verteidiger eine Erklärung verlesen, und zwar "ergänzend zu persönlichen Verhältnissen und zur Sache" - Christiansen liest vor. - Es wird viele Ausdrücke geben wie "das kann sein", "das muss wohl so gewesen sein", "ich kann mich nicht erinnern, dass es so gewesen ist", "dann wird es wohl stimmen", also dieses vage nachträgliche Eingestehen von Fakten, die nun sehr sicher sind. Und zugleich das Berufen auf das eigene Vergessen qua Alter. - Es liegt ja eine Aussage von Boere von einem Polizeiverhör vom 20.9.1946 aus Valkenburg vor (wo Boere in Haft saß), die zu Prozessbeginn in diesem Prozess noch nicht bekannt war - ACHTUNG: Dieses Gedicht ist ein Zitatgedicht.

Siehe dazu: http://www.klausens.com/zitatgedichte.htm

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ZÄHLERABLESER
PRÄZISIONSKLÄRUNG
DAS ALLMÄHLICHE DES ANGEKLAGTEN
Mir sind
Einige Umstände
Eingefallen
Wie es dazu
Gekommen ist
Dass es Millionen
Tote gegeben hat
Und alles Leben
Doch sinnlos ist
Ist mir ebenfalls
Nicht in Erinnerung

Möglich ist das
Aber wird das
Wohl so
Gewesen
Sein
Nach und nach
Gestehe ich ein
Es muss wohl
So gewesen sein
Weil's irgendwo Geschrieben
Steht dieweil's
Gedächtnis stets
So gern vergeht
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 23.2.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:33 Uhr geschrieben, Prozesstag Nr. 17 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Boere lässt von seinem Verteidiger eine Erklärung verlesen, und zwar "ergänzend zu persönlichen Verhältnissen und zur Sache" - Christiansen liest vor. - Auch die Tätigkeit als Zählerableser wird nun eingestanden. Das war Boeres (Spitzel?)Job in Maastricht, offenbar circa 15 Monate lang, in Maastricht. Der Bürgermeister war offenbar im / in der NSB. Auch ein Stadtrat (Wethouder) namens van Beek taucht nun auf. Aber Boere gibt allein die Tätigkeit des Zählerablesens zu, keine möglichen weiteren Implikationen. - Es liegt ja eine Aussage von Boere von einem Polizeiverhör vom 20.9.1946 aus Valkenburg vor (wo Boere in Haft saß), die zu Prozessbeginn in diesem Prozess noch nicht bekannt war - ACHTUNG: Dieses Gedicht ist ein Zitatgedicht.
Siehe dazu: http://www.klausens.com/zitatgedichte.htm
- Das Gedicht überträgt den Begriff des "Zählens" auf die Zahl der Opfer NS-Regimes.
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 23.2.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:29 Uhr, Prozesstag Nr. 17 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Boere lässt von seinem Verteidiger eine Erklärung verlesen, und zwar "ergänzend zu persönlichen Verhältnissen und zur Sache" - Christiansen liest vor. - Das Gedicht erfasst das sprachliche Winden des "ja", "nein" "aber" "vielleicht", welches sich die ganze Zeit durch Boeres Erklärung zieht. In keinem Detail wird mehr gesagt oder eingestanden, als nun bekannt ist. Ein "Auspacken" wird es nicht geben. Oder wird sich Boere doch noch einmal zu Wort melden? Das Ende der Beweisaufnahme wird aber nun für den nächsten Prozesstag, 2.3.2010, angepeilt.
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 23.2.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:44 Uhr geschrieben, Prozesstag Nr. 17 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Boere lässt von seinem Verteidiger eine Erklärung verlesen, und zwar "ergänzend zu persönlichen Verhältnissen und zur Sache" - Christiansen liest vor. - Es wird viele Ausdrücke geben wie "das kann sein", "das muss wohl so gewesen sein", "ich kann mich nicht erinnern, dass es so gewesen ist", "dann wird es wohl stimmen", also dieses vage nachträgliche Eingestehen von Fakten, die nun sehr sicher sind. Und zugleich das Berufen auf das eigene Vergessen qua Alter. - Es liegt ja eine Aussage von Boere von einem Polizeiverhör vom 20.9.1946 aus Valkenburg vor (wo Boere in Haft saß), die zu Prozessbeginn in diesem Prozess noch nicht bekannt war. Die Boere-Erklärung ist gegen 10:37 Uhr zuende verlesen. (Die Gerichtssaaluhr ist immer noch kaputt, Wochen jetzt schon). - Boere wird keine weiteren Fragen beantworten, sagt der Verteidiger, als der Oberstaatsanwalt Maaß ansetzen will. - Es folgt nun ein Beweisantrag der Boere-Verteidigung, vorgetragen von Matthias Rahmlow. Ein Verhörprotokoll mit dem Täter Gerardus Joahnnes Theodorus Kniest soll verlesen werden, und zwar vom 16.10.1945, aus Arnheim.

- PAUSE, Verlassen des Saals durch die Zuschauer nötig.

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DIE SINNHAFTIGKEIT
SO MANCHER ANORDNUNG
REDEWENDUNGSDENK-
SCHREIBSCHWÄCHE
DER NEUE FORMULIERUNGS-CODEX
ich bestimme
was war
heit
und was
sein kann
zler ge
schafft
Der Umgank mit den
Falschen Loiten ersetzt
Nicht die Achsel
Vom Zimmer, Mann!
So sagen's die Polliere
Wider
Stand
Recht
Lich
Ersch
Ossen
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 23.2.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, im Gerichtssaal A 0.020, und draußen, in der Halle, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:05 Uhr geschrieben, Prozesstag Nr. 17 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Boere ließ die persönliche Erklärung durch seine Anwälte bzw. einen der Anwälte verlesen. Dann folgte der Antrag der Anwälte von Boere auf Verlesung eines Verhörprotokolls. Nach der ersten Pause haben die Anwälte von Boere den Antrag auf Verlesung eines zweiten Verhörprotokolls nachgeschoben. Auch dieses von dem Täter Gerardus Johannes Theodorus Kniest, und zwar vom 5.6.1947. Auch wieder nach § 251 Satz 1 Nr. 2 StPO. - Erneute Sitzungsunterbrechung, aber das Publikum darf im Saal bleiben. - Das Gedicht greift hier Bruchstücke auf. Z.B. die Idee, das alles angeordnet wird, und dass die Täter diesen Anordnung genau und willensschwach folgen bzw. in einem Verhör angeben, dieses zu tun. Und froh sind, dann damit auch fertig zu sein, es geschafft zu haben.
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 23.2.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:10 Uhr, Prozesstag Nr. 17 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Das Gedicht erfasst die Idee von Tätern, die weder richtig schreiben können, noch richtig sprechen können, noch eine Redewendung richtig wiedergeben können. - Immer noch kurze Unterbrechung. Die zweite. Aber das Publikum sitzt im Saal.
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 23.2.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:15 Uhr geschrieben, (+ kleine Änderung am 23.2.2010 in Königswinter gegen 17:35 Uhr ), Prozesstag Nr. 17 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. -

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LOGISTISCHES PROBLEM
NOCH
ZWARFASCHISTISCH
Mit einem
Bein im
Grabe lässt
Sich schlecht
Marschieren

Ist noch
Zu verlesen
Noch noch
Noch noch
Noch noch
Und nöcher
In der Beschränkung
Der Eingrenzungen
Von Verzerrung der
Wahrnehmung als zu
Differenzierende sei
Der NSB nunmehr als
Faschistisch aber nicht
Mehr als nationalsozialistisch
Zu bezeichnen wir ihn
Als zwarfaschistisch
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 23.2.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, im Gerichtssaal A 0.020, und draußen, in der Halle, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:30 Uhr geschrieben, Prozesstag Nr. 17 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Verhörprotokollvon dem Täter Gerardus Johannes Theodorus Kniest, und zwar vom 5.6.1947. - Das Gedicht nimmt das Bild "mit einem Bein im Grabe" total wörtlich.
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 2.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:29 Uhr, Prozesstag Nr. 18 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Der Staatsanwalt erinnert an die noch ausstehende Verlesung des Auszuges aus dem Bundeszentralregister zu Heinrich Boere. Matthias Rahmlow liest für die Verteidigung Boeres einen erneuten Beweisantrag vor. Ein Sachverständiger soll klären, dass der/die NSB nicht die Rassenideologie der NSDAP verfolgte. Zwar wurde ein großniederländisches Reich angestrebt, aber nicht auf derselben rassistischen Ideologie basiereden, wie bei der NSDAP. Im Kern soll also der/die NSB als "lediglich" faschistische Organsitation (Anführungszeichen von Kl.) harmloser gelten. - Die Verteidigung weist auch darauf hin, dass die (angebliche) Boere-Stamm-Nummer 027078 doch schon 1933/34 an einen anderen Menschen vergeben wurde. Das würde auch zu den von Historikern ermittelnden Angaben zur Mitgliederzahl passen, die schon damals (1935?) 30.000/35.000 gehabt haben solle. Deshalb könne Boere diese Nummer nicht bekommen haben, der ja erst 1943 Mitglied im NSB wurde. - Klau|s|ens ist der Meinung, dass diese Logik nicht zwingend ist, weil es auch sein könnte, dass Nummern verstorbener Personen neu vergeben wurden. (Müsste man klären.) - Außerdem hat es um den Mitgliedsausweis von Boere ja sowieso Schriftwechsel gegeben, weil er einen anderen Ausweis bekam, mit einer anderen Nummer, der ja wohl zurückgeschickt wurde, weil man sagte, der hat ja bereits eine andere Mitgliedsnummer. Also war da sowieso ein Problem, welches sich auftat, was aber nichts an der Mitgliedschaft von Boere ändert, die ja als solche dokumentiert scheint! - Außerdem muss man erst einmal prinzipiell die Archivlage beim NSB bewerten. Also: Lassen die Akten insgesamt Rückschluss darauf zu, wie sauber und perfekt und anständig man beim NSB solche Dinge ablegte, aufschrieb etc. . Vielleicht wurden Nummern auch durch Schlamperei oder Tippfehler oder Lesefehler doppelt vergeben.
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 2.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:35 Uhr geschrieben, Prozesstag Nr. 18 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Oberstaatsanwalt Maaß beschwert sich nach den neuerlichen Beweisanträgen über die Salamitaktik der Anwälte Boeres. Man war nämlich allseits davon ausgegangen, dass keine Beweisanträge mehr folgen, und nun hat die Verteidigung Boeres wieder etwas nachgeschoben, was sie schon viel früher hätte machen können. - Die Anwälte der Nebenklage sagen u.a., dass dieser beweisantrag hinischtlich des NSB für den hier in der Verhandlung wesentlichen zeitraum 1943 - 1945 keine Relevanz hat. - Aus Klausens Sicht ist eine differenzierte betrachtung faschistischer Ideologien immer sinnvoll, allerdings nicht, wenn es nur der Verharmlosung dient oder dienen soll. Und hier soll der/die NSB offensichtlich als "harmloser" als die NSDAP dargestellt werden - Zugleich sei angemerkt, dass sich gerade in Italien Mussolini und seine Nähe zu einem neuen italienischen "Faschismus" tatsächlich wieder in einer Phase der Popularität befinden, weshalb man "faschistisch" erst recht nicht verharmlosen darf. Die Gespenster fliegen ja leider noch immer herum, teils bis in das Publikum des Gerichtssales.

Klausens Banner zum Heinrich-Boere-Prozess vom 14.12.2009
GESCHICHTSUNTERRICHT
VERSCHLEPPUNGSABSICHT BESCHLUSS DES BEWEISANTRAGES ALS TRUGSCHLUSS
Wir wissen kaum
Was damals sich
Ereignete aber doch
Was sich für diese
Zielsetzungen heute
Aber doch dann
Prozessual eignete

Wir weisen das
Gebot der Sachlichkeit
Als Boden des längst
Entzogenen in aller
Schärfe des Gerichtes
Entschlossen zurück
Ich verwahre mich
Gegen Begriffe der
Unsachlichkeit weil
Der Begriff dem
Entstammt was als
Rechtsprechung des
BGH zur deutigen
Versachlichung aller
Willfähigen Kontexte
Eine Bemenschlichung
Anzudeuten versteht
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens
2.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht,
im Gerichtssaal A 0.020, und draußen, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:30 Uhr geschrieben, Prozesstag Nr. 18 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Anwalt Hartmann (für die Nebenklage) spricht über NSB und NSDAP, über die Konkurrenzen beider Organisationen, und sagt u.a.: "Ich würde sagen, lesen Sie erst einmal was über den NS." (Oder sagte er NSB? Beides würde Sinn ergeben.)
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 2.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:42 Uhr, Prozesstag Nr. 18 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Der Begriff "Verschleppungsabsicht" kommt von OStA Maaß, aber der Text des Gedichtes bezieht sich dann zeitlich parallel auf die Äußerungen des Boere-Anwaltes Gorodn Christiansen, der sich wiederum über OStA Maaß' kleine Attacke ärgert, dieweil Maaß ja wiederum darauf reagierte, dass die Verteidigung heute wieder mit neuen Beweisanträgen ankommt, obwohl man doch vorher untereinander abgeklärt hatte, dass nun keine Beweisanträge mehr kommen.
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 2.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:35 Uhr geschrieben, Prozesstag Nr. 18 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Erste Pause desTages. Gedicht wurde drinnen und draußen geschrieben - Erregte Atmosphäre. Es soll nach dem ersten Beweisantrag noch ein weiterer folgen, seitens der Verteidigung. Das ist schon angekündigt. Aber erst soll das Gericht zum ersten entscheiden. - OStA Maaß verwahrte sich, als Christiansen sich verwahrte, zu dem, was Maaß zuvor gesagt hat. - OStA Maaß sagt, seine Wortwahl greife ausdrücklich BGH-Urteile auf, sprachlich exakt die Begriffe. Christiansen hingegen fühlt sich unsachlich angegriffen. Wegen "Verschleppungsabsicht."

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DIESE RECHEN
BEWEISANTRAG FÜR WEITERE ANTRÄGE BEFASSUNG
Vor Gericht wurd'
Sich beharkt

Aber dann sprachen
Sie noch lachend

Über die vielen
Blätter ihrer

Nachbarlichen
Gartenobsessionen
Beantragt die Verteidigung
Den Antrag
Dass Anträge
Der Verteidigung
Als Anträge
Nicht beantragt
Werden müssen
Das Verbrechen
Rinnt uns
Durch die Hände
Die ich zum
Verbuddeln
Mancher Leiche
Noch verwende
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2.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht,
draußen vorm Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:53 Uhr geschrieben, Prozesstag Nr. 18 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Pause. Die Staasanwälte Brendel und Maaß sprechen mit dem Boere-Anwalt Christiansen. Eben im gericht ging es erregt her, jetzt stehen alle lachend und freundlich beisammen.
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 2.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:03 bis 11:05 Uhr, Prozesstag Nr. 18 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Nach der Pause wurde ab 11:00 Uhr der Beweisantrag von Rahmlow und Christiansen zurückgewiesen, vom Gericht. Der Beweisantrag sei für die Entscheidung ohne Bedeutung. Jetzt aber kommt ein weiterer Beweisantrag der Anwälte von Boere. Es geht um das Thema Befehl/Befehlsverweigerung bezüglich des "Kommando Feldmeijer". Kein Mitglied sei freiwillig beigetreten. Bei Befehslverweigerung drohte Kriegsgericht, Erschießung, KZ. Das soll wohl durch einen Sachverständigen belegt werden. Es kommt zu einer neuen Sitzungsunterbrechung. Dann hatten sich Staatsanwaltschaft und Nebenklage sich dazu noch geäußert. Tenor: Es ist genügend Sachkunde vorhanden, genügend Publikationen zum Komplex liegen vor. Auch dieser Beweisantrag wird vom Gericht dann nach weiterer Unterbrechung abgewiesen werden. Bezug: StPO, § 244, Absatz 4.

StPO § 244

(1) Nach der Vernehmung des Angeklagten folgt die Beweisaufnahme.
(2) Das Gericht hat zur Erforschung der Wahrheit die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken, die für die Entscheidung von Bedeutung sind.
(3) Ein Beweisantrag ist abzulehnen, wenn die Erhebung des Beweises unzulässig ist. Im übrigen darf ein Beweisantrag nur abgelehnt werden, wenn eine Beweiserhebung wegen Offenkundigkeit überflüssig ist, wenn die Tatsache, die bewiesen werden soll, für die Entscheidung ohne Bedeutung oder schon erwiesen ist, wenn das Beweismittel völlig ungeeignet oder wenn es unerreichbar ist, wenn der Antrag zum Zweck der Prozeßverschleppung gestellt ist oder wenn eine erhebliche Behauptung, die zur Entlastung des Angeklagten bewiesen werden soll, so behandelt werden kann, als wäre die behauptete Tatsache wahr.
(4) Ein Beweisantrag auf Vernehmung eines Sachverständigen kann, soweit nichts anderes bestimmt ist, auch abgelehnt werden, wenn das Gericht selbst die erforderliche Sachkunde besitzt. Die Anhörung eines weiteren Sachverständigen kann auch dann abgelehnt werden, wenn durch das frühere Gutachten das Gegenteil der behaupteten Tatsache bereits erwiesen ist; dies gilt nicht, wenn die Sachkunde des früheren Gutachters zweifelhaft ist, wenn sein Gutachten von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, wenn das Gutachten Widersprüche enthält oder wenn der neue Sachverständige über Forschungsmittel verfügt, die denen eines früheren Gutachters überlegen erscheinen.
(5) Ein Beweisantrag auf Einnahme eines Augenscheins kann abgelehnt werden, wenn der Augenschein nach dem pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts zur Erforschung der Wahrheit nicht erforderlich ist. Unter derselben Voraussetzung kann auch ein Beweisantrag auf Vernehmung eines Zeugen abgelehnt werden, dessen Ladung im Ausland zu bewirken wäre.
(6) Die Ablehnung eines Beweisantrages bedarf eines Gerichtsbeschlusses.

- Gegen 11:37 wird die Bewesiaufnahme dann geschlossen. Wir hören noch den Auszug aus dem Bundeszentralregister zu Boere (30.11.2009). Keine Vorstrafen dort erfasst. - Gegen 11.38 Uhr beginnt OStA Maaß mit seinem Plädoyer.
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 2.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:40 Uhr geschrieben, Prozesstag Nr. 18 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - OStA Maaß beantwortet die Frage, warum man solche Verfahren überhaupt noch durchführt. Klausens textet. Er zitiert u.a. Professor Goll, der anlässlich des 50-jährigen Jubiläums der Zentralstelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg (unweit von Stuttgart). Dezember 1958 nahm die ihre Tätigkeit auf. Sie ist nun ins Bundesarchiv eingegliedert.
http://www.zentralestelle.de/

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KEIN KLEINES LICHT
SICH DURCHSCHLAGEN
AUS ALLEM HINTERHALT
Solange es noch
Theoretisch denkbar ist

Dass Ihr noch einen
Verbrecher unter uns wisst

Ist kein Prozess dann der
Skandal

So eigentlich bei jedem Nazitäter brennet dann was

Wie Erinnerungspflicht
Das geht so oder so
Mit Gewalt oder
Auch ohne

Das Wort lässt
Glück zu aber
Auch Brutalität

Das Leben schlägt
Bisweilen zurück
Wieder mal
Waren Opfer
Arglos und
Wehrlos wie
Auch die Wunden
Die ihren Tod
Kennzeichneten
Bevor das Ende
Aller Tage für
Unschuldige
Eine Wahrheit
Wurde die uns
Übrigbleibenden
Die Erinnerung
Nur überlässt
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2.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht,
Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:43 Uhr geschrieben, Prozesstag Nr. 18 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Plädoyer von OStA Maaß.
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 2.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:49 Uhr, Prozesstag Nr. 18 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - OStA Maaß ist weiter bei seinem Plädoyer. Er schildert gerade den Mord an Fritz Hubert Ernst Bicknese. © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 2.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 12:02 Uhr geschrieben, Prozesstag Nr. 18 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - OStA Maaß bei seinem Plädoyer. Alle 3 Taten waren seiner Ansicht nach Morde, im Sinne des StGB. Sie wurden heimtückisch begangen, im Sinne von § 211, StGB.

§ 211 Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

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LETZTER ZWEIFEL
NIEDRIGER BEWEGGRUND
GEHORCHEN HEISST NICHT RICHTIG ZU HANDELN
Arglosigkeit des
Opfers wird ausgenutzt
Auch wenn das
Opfer die Absicht
Der Tötung im
Ablauf der Tat
Erkennt ihr mich?
Sich robbend durch
Das Gras bewegen
Um vorwärtszukommen
Er hat gehorcht
Wo Gehorsam
Nur Unehre
Bringen
Mussten
Wir denn
Dieses dunkle
Kapitel durchleiden?
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens
2.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht,
Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 12:06 Uhr geschrieben, Prozesstag Nr. 18 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Plädoyer von OStA Maaß. Er bewertet die Taten im Hinblick auf die Formulierungen des StGB. Und demnach ist es selbst dann, wenn das Opfer irgendwann im Laufe des Tatgeschehens erkennt, dass man ihn/sie offenbar vorsätzlich umbringen will, immer noch ein "Ausnutzen der Arglosigkeit", weil man das Opfer zuvor ja schon in diese Falle gelockt hatte, z.B. wenn man jemand unter Vortäuschung falscher Tatsachen ins Auto bittet, um ihn/sie irgendwohin zu bringen, wo er/sie aber nie ankommen wird, weil ja der Mord für einen Zeitpunkt auf der Fahrt geplant ist. - Im Amsterdamer Urteil von 1949 fehlten wohl Angaben zu den Beweggründen des Angeklagten Boere. Unser StGB sieht vor, das zu klären, um auch die Bewertung "Mord" oder "Totschlag" durchführen zu können.
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2.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht,
Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 12:07 Uhr geschrieben, Prozesstag Nr. 18 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Plädoyer von OStA Maaß. Er bewertet die Taten im Hinblick auf die Formulierungen des StGB. - Klausens findet andere Definitionen zu Fachbegriffen des Strafrechts.
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 2.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 12:12 Uhr, Prozesstag Nr. 18 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - OStA Maaß ist weiter bei seinem Plädoyer. Er bezieht sich auf das Problem Befehlsnotstand und ruft alte BGH-Entscheidungen ins Bewusstsein hervor. Eine von 1951. Eine bezüglich des Gegenterrors in Norwegen. - Unter bestimmteb Vorausetzungen trifft nämlich den Untergebenen durchaus der Vorwurf der Teilhabe. - Auch die Genfer Konvention vom 12.8.1949 wird zitiert. § 33, Absätze 1 und 3. -

Die Genfer Konventionen sind eine Reihe von Abkommen die sich mit humanitären Fragen im Kriegsrecht beschäftigen.

22.8.1864 1. Genfer Konvention Behandlung von Verwundeten
6.7.1906 2. Genfer Konvention, zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken bei den im Felde stehenden Heeren"
27.6.1929 Genfer Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen
27.7.1929 Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken im Feld
12.8.1949 Genfer Abkommen "Zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Streitkräfte im Felde".
12.8.1949 Genfer Abkommen "Zur Verbesserung des Loses der Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der Streitkräfte zur See".
12.8.1949 Genfer Abkommen "über die Behandlung der Kriegsgefangenen".
12.8.1949 Genfer Abkommen "zum Schutze von Zivilpersonen in Kriegszeiten".

1977 wurden Zusatzprotokolle zum Schutz der Zivilbevölkerung abgeschlossen. Sie verbieten u.a. Flächenbombardements, Aushungerung, Zerstörung von Lebensmittellagern und Wasserreserven, Angriffe auf Staudämme, Atomkraftwerke, Misshandlungen, Geiselnahmen und Kollektivstrafen.

Für Maaß handelte der Angeklagte schuldhaft. Es gibt keine mildernden Umstände.

-
ACHTUNG: Dieses Gedicht ist ein Zitatgedicht.
Siehe dazu: http://www.klausens.com/zitatgedichte.htm

Klausens Banner zum Heinrich-Boere-Prozess vom 14.12.2009
RECHTSWIDRIGER BEFEHL WAS IST ERGEBENHEIT?
DER ALTE MANN UND DIE STRAFE
Gehe dahin wo
Wir alle herkommen

Oder eines Tages
Mal enden

Zum Friedhof
Der Gebärmutter
Die Morde hätten
Sich ergeben weil
Sie sich unseren
Planungen als
Unbedingt noch
Auszuführende
Ergeben mussten

Man muss die
Dinge auch mal
Beim Namen
Nennen sagte
Daraufhin der
Pure Gehorsamswille

Alleine mit sich
Und der Welt
Starrt er nach
Unten in den

Schoß der Vergeltung

Des Rechtsstaates
Der ihn nicht
Ein Leben lang
Begleitet hatte
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens
2.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht,
Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 12:16 Uhr geschrieben, Prozesstag Nr. 18 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Plädoyer von OStA Maaß. Er erinnert auch an Äußerungen von US-Ankläger Robert M. W. Kempner im sogenannten "Wilhelmstraßenprozess". (1947 - 1949).- Heinrich Boere hat sich nämlich nicht bemüht, von diesen Befehlen freigestellt zu werden. Oder versetzt zu werden.
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 2.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 12:23 Uhr, Prozesstag Nr. 18 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - OStA Maaß ist weiter bei seinem Plädoyer. Erkommt zur Strafzumessung: 3 x lebenslang. Bezug: & 54 Absatz 1 StGB -
Es kommt gegen 11:27 Uhr zu einer kurzen Prozessunterbrechung
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 2.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 12:30 Uhr geschrieben, Prozesstag Nr. 18 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - OStA Maaß hat sein Plädoyer beendet. Kurze Prozessunterbrechung, aber alle bleiben im Saal. - Boere scheint einsam auf der Welt.

PAUSE ~ Der Begriff verschleiert mehr / Als er besagt / Sofern man den Prozess befragt / Ergibt ein Nichts durchaus ein Weiss-nicht-mehr
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens

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HANDVERLESEN HUMANITÄTSSCHRANKEN
WILLENSESSER
Wer zum Kommando
Gehört bestimme ich
Also auch du mein
Freund als bald
Mordender

Mein Bein
Dein Arm
Unser Leib
Aller Herz
Bei keinerlei
Menschtum

Der Angeklagte
War kein Unwilliger

Er wusste vom
Geschmack des

Tötens Amphetamine
Sich zu verkosten
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2.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht,
Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 12:42 Uhr geschrieben, Prozesstag Nr. 18 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Plädoyer von Rechtsanwalt Wolfgang Heiermann für die Nebenklage, konkret: für die Angehörigen des Opfers Bicknese. Heiermann betont, dass man zum "Kommando Feldmeijer" ausgewählt wurde. Es fand also eine bewusste (positive) Auslese statt, um die Angehörigen des Kommandos zusammenzustellen. Das war keine reine Zwangsabordnung durch einen Stellungsbefehl von Hanns Albin Rauter.
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 2.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 12:50 Uhr, Prozesstag Nr. 18 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Es spricht sein Plädoyer für die Nebenklage Rechtsanwalt Wolfgang Heiermann. - Stammt das Wort "Humanitätsschranken" aus der Einstellungsverfügung von 1984, OStA Weissing, Dortmund? Siehe zu Weissing den Blogg-Eintrag von Klausens: http://klausens.blogg.de/eintrag.php?id=1371 © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 2.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 12:59 Uhr geschrieben, Prozesstag Nr. 18 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Plädoyer von Rechtsanwalt Heiermann für die Nebenklage, hier: für die Angehörigen des Mordopfers Bicknese. - Boere hat seiner Meinung nach willentlich diese Morde begangen. - Er wird gleich auch noch direkte Worte von Dolf Bicknese verlesen, Sohn des Mordopfers Bicknese. - U.a. wird Dolf Bicknese seinen Anwalt Heiermann sagen lassen: "Von Boere wünsche ich keine Erklärung des Bedauerns."

Klausens Banner zum Heinrich-Boere-Prozess vom 14.12.2009
IN JEDEN WINKEL
WÖRTERBUCH FÜR
SPEZIELLE GENERALPRÄVENTION
WANDLUNG
Zustand der totalen verunsicherung

Für ganze Gesellschaften

Die Furcht vernichtet zu werden

Gesellschaftlichkeit dem terroristischen Zugriff überantwortet

Als Herren über Tod und Leben

Letzteres muss sich wehren

Solange es das noch kann
Man möge alle
Täter entmutigen
Die solche Taten
Noch vorhaben
Weil wir ihnen
Immer noch etwas
Anhaben werden
Auch in der Zeit
Des Jahrzehnts
Danach kommen
Die Strafen


Wir sind anders
Aus dem Verfahren
Herausgekommen
Als wir in dieses
Hineingegangen
Sind also durch
Die Steine aller
Vergangenheit die
Sich zu einem
Steinbruch entwickelte
Dessen Sprengung
Weitergeführt werden
Muss mit Dynamit
Wenn es denn
So sein soll
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens
2.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht,
Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 13:07 Uhr geschrieben, Prozesstag Nr. 18 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Plädoyer von Rechtsanwalt Detlef Hartmann für die Nebenklage, er vertritt Teun de Groot, gleichnamiger Sohn des Attentatsopfers Teun (oder Teunis) de Groot vom 3.9.1944. - Hartmann befasst sich mit dem verbrecherischen NS-System. Die Wahrheit muss ans Licht. Es war kein "bloßer Krieg", was damals passiert ist, so Hartmann. Das war "die Überführung eines ganzen Kontinents in den Zustand des Terrors", sagt Hartmann weiter. Hartmann spricht vom "Zustand der totalen Verunsicherung" für ganze Gesellschaften, von der "Furcht, vernichtet zu werden", von der "Gesellschaftlichkeit", die dem "terroristischen Zugriff überantwortet wurde", von 60.000 toten NL-Zwangsarbeitern unter den Nazis (eine konservative Schätzung), und von anderem mehr.
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 2.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 13:20 Uhr, Prozesstag Nr. 18 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Es spricht der Anwalt der Nebenklage, hier Angehörige von Opfer de Groot, Detlef Hartmann, sein Plädoyer. - ACHTUNG: Dieses Gedicht ist ein Zitatgedicht.
Siehe dazu: http://www.klausens.com/zitatgedichte.htm

- Hartmann spricht dann davon, dass ein jüdischer Holländer eigentlich keinerlei Chance hatte, unter der NS-Herrschaft. Das Wort "Kriegszustand" sei deshalb auch irreführend, es trifft nicht die damalige Lage in den Niederlanden. Es gäbe juristische Kategorien. Aber das, was wir (also das Gericht und alle Prozessbeteiligten) beurteilen sollen, sprengt diese Kategorien. Es gehe um "niedrige Beweggründe ganzer Verbände". Hartmann beschreibt die erfinderischen Fähigkeiten des Angeklagten Boere. Hartmann spricht von der besonderen Schwere der Schuld, u.a. wegen hochgradiger Identifikation des Angeklagten mit den Taten. Dafür solle er büßen, so gibt Hartmann einen Satz von de Groot wieder, dem Sohn des Opfers. Auch Hartmann klärt, wozu das Verfahren dient. De Groot möchte, so Hartmann, dass ein deutsches Gericht die Wahrheit feststellt. Und die Schuld. Es geht um mehr, als um die eigene persönliche Genugtuung, bei de Groot. De Groot hat die Kugel noch, die seinen Vater getötet hat. De Groot will die Feststellung einer rechtswidrigen Tat. - Außerdem stehe der Mandant de Groot für die gesamte holländische Bevölkerung. Es ginge also auch um Genugtuung für ein ganzes Volk, wenn es zu einer Verurteilung käme.
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 2.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 13:25 Uhr geschrieben, Prozesstag Nr. 18 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Plädoyer von Rechtsanwalt Hartmann für die Nebenklage. Hartmann verweist auf das Netzwerk und das Geflecht, welches Hilfe leistete, z.B. mit Informationen für die Führung dieses Prozesses. Aber auch auf das Netzwerk der Barmherzigkeit der Niederländer im Widerstand, z.B. wenn Bauern Onderduiker aufnehmen. - Hartmann berichtet von einem Treffen in der Provinz Limburg, dem er beiwohnen durfte. Dort hat man auch erst in den letzten 10 Jahren begonnen, diese Vergangenheit aufzuarbeiten und zu enthüllen. Er sei tief beeidnruckt von diesen Menschen dort gewesen, sagt Hartmann. Auch das beschreibt die Wandlung, die durch das Verfahren auch bei ihm selbst offenbar erfolgt ist.

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APPELL ANS VERFAHREN DOCH-NOCH-BEWEISANTRAG
ZIPPERLEIN
Die Wahrheit
Kann nicht
Eingestellt
Werden! Höre!

Was zu erwarten
War geschah

Ein neuer Coup
Die Insuffizienz

Ein Herz gibt
Niemals Ruh'

Auch ist kein
Tod so cool

Wie die allgemeine
Lebenserwartung

Die zum General
Argument verkommt
Der Erdmann hat den
Angeklagten zuletzt
Vor 1 Jahr und 3 Monaten

Gesehen

Als schon alle Wunden
Nationalsozialistischer
Verbrechen sargreich bluteten
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2.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht,
Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 13:28 Uhr geschrieben, Prozesstag Nr. 18 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Plädoyer von Rechtsanwalt Detlef Hartmann ist zuende. Er forderte auch, dass Boere in Haft genommen wird. (Boere ist derzeit als Angeklagter von der Haft verschont.) - Und damit endet dieser Verfahrenstag. Am 16.3. sollen die Anwälte Boeres ihr Plädoyer halten.
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 16.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:22 Uhr, Prozesstag Nr. 19 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Es spricht der eine Anwalt von Heinrich Boere. Neuer Beweisantrag, obwohl die Beweisaufnahme schon geschlossen war. Also Wiedereintritt in die Beweisaufnahme (kurzzeitig). Es soll Prof. Dr. Erdmann (Uni Köln) befragt werden, der einst das Gutachten zu Boeres (schlechtem) Zustand erstellt hatte, 6.12.2008 war das wohl. Bzw. es soll evtl. sogar ein neues Gutachten erstellt werden. (Hintergrund: Das OLG Köln hatte dann jedoch auf verhandlungsfähig entschieden. Am 7. Juli 2009.) Der Antrag heute ist wohl taktisch bedingt. Man geht von der Ablehnung aus, will aber so nochmals auf den schlechten Gesundheitszustand des Angeklagten hinweisen, mit Bezug auf die weiteren Ausführungen des Plädoyers. Und mit Bezug auf die Forderung nach lediglich 7 Jahren Haft, die später noch kommen wird. © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 16.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:25 Uhr, Prozesstag Nr. 19 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Es spricht Oberstaatsanwalt Maaß zu dem Antrag der Verteidigung von Boere. Er lehnt diesen ab. Maaß erläutert kurz die zeitlichen und historischen Hintergründe zur Gesundheit von Boere. Allenfalls sollte eine Zusammenfassung jenes Erdmann-Gutachtens nun noch verlesen werden. (+ kl. Korrektur am 16.3.2010 in Königswinter.)


GEBUNG ~ Bücher ohne Seiten / Inszenierte Heiterkeiten / Lasse dich noch mehr von Nichtigkeiten leiten / Soll Uns-Glückseligkeit bereiten
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens

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Klausens Banner zum Heinrich-Boere-Prozess vom 14.12.2009
HART ABER FAIR ES GIBT JEDOCH
HÜRDENLÄUFER
Boere hat einen
Schlechten
Gesundheitszustand
Vorgetäuscht der
Sich dann durch
Vernehmung des
Heimpersonals nicht
Bestätigte hechelte
Das Sauerstoffgerät
Keine Veranlassung
Eine Ausnahme
Von Strafandrohung
Zuzulassen

Über die mögliche
Haftfähigkeit
Wird erst nach
Dem Urteil
Zu entscheiden sein
Ein nicht unerhebliches Verfahrenshindernis
Ist die Ankündigung
Eines Hilfsantrages
Falls das Gericht
Nicht dem folgt was
Die Verteidigung
Als verfolgungswürdig
Einzustufen willens
Bedenklich ist alles
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens
16.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht,
Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:25 Uhr geschrieben, Prozesstag Nr. 19 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Rechtsanwalt Detlef Hartmann redet für die Nebenklage zum Beweisantrag der Verteidigung Boeres. Hartmann verweist darauf, dass der Gesundheitszustand von Boere offensichtlich teils nur vorgespielt war, wie sich aus der Befragung des Heimpersonal einst ergeben hatte. Das Gedicht geht sich beraten. Gegen 10.29 Uhr kommt das Gericht zurück und teilt mit, dass der Antrag der Verteidigung auf Gutachtervernehmung abgelehnt wird. Nach § 244, StPO: ... "oder wenn eine erhebliche Behauptung, die zur Entlastung des Angeklagten bewiesen werden soll, so behandelt werden kann, als wäre die behauptete Tatsache wahr."
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 16.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:31 Uhr, Prozesstag Nr. 19 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Es spricht nochmals OStA zu dem Gesundheitsproblem Boeres. Gerade mit Hinblick auf eine Verurteilung und die Frage, ob Boere nach der Verurteilung haftfähig sei. Das würde im Falle eines Urteils danach dann von der dann zuständigen Staatsanwalt zu entscheiden sein. Möglicherweise gäbe es dann auch ganz neues Gutachten. Es sei auch nicht sicher, dass dieses Gutachten dann wieder von Prof. Erdmann stammen müsse. (Die Frage für uns Prozessbeobachter ist ja auch: Wird Boere überhaupt jemals die Haft antreten müssen? Für den - wahrscheinlichen - Fall, dass er zu einer Strafe verurteilt wird.) © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 16.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:35 Uhr, Prozesstag Nr. 19 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Es beginnt nun das Plädoyer der beiden Verteidiger von Boere, Matthias Rahmlow und Gordon Christiansen. Es beginnt Rahmlow. Er wird bis circa 11:29 Uhr sprechen.
- Rahmlow kündigt gewissermaßen an, was noch kommt oder kommen kann. Das Problem der Doppelverurteilung ist eines, welches die Rechtsanwälte weiterhin beschäftigt, auch wenn das Gericht die Argumentation im Prozess zurückgewiesen hat. Alles deutet auf eine spätere Revision beim BGH, muss man schon jetzt aus Rahmlows Worten folgen.

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SCHLUSSTRICHDEBATTE DEBATTENABBLICK
BEWEISERMITTLUNG
Nehmen wir dein
Lineal oder meins?
________________________
Mord verjährt
Bekanntlich nicht
Auch wenn dann
Der Holzgriff des
Todestoßmessers
Verfault schon
Sei oder die Kugel
Ganzsam verrostet
Wollen wir Sühnung
Mordmerkmale
versus
Gerechtigkeit
versus
Straffungscorpora
versus
Breitmachungstendenzvorwurf
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens
16.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht,
Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:35 Uhr geschrieben, Prozesstag Nr. 19 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Rechtsanwalt Matthias Rahmlow verweist auf den langen Zeitablauf seit den in Frage kommenden Geschehnissen , was aber nicht so verstanden sein soll, dass die Verteidigung nun eine Schlusstrichdebatte um NS-Verbrechen beginnen wolle. Es gehe nur um den zu berücksichtigenden Zeitablauf in diesem konkreten Verfahren.
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 16.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:41 Uhr, Prozesstag Nr. 19 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - RA Rahmlow spricht als Verteiger Boeres über die Problematik und den Begriff der Verjährung. In diesem Verfahren geht es um die Frage, Mord oder nicht. Sobald es Totschlag sei, wäre die Tat schon verjährt. Insofern muss man in diesem Verfahren zwischen den Polen Freispruch und Verurteilung wegen Mord sich hin- und herbewegen. Es gibt kein Dazwischen. © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 16.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:40 und 10:42 Uhr, Prozesstag Nr. 19 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Es spricht Rahmlow.

Klausens Banner zum Heinrich-Boere-Prozess vom 14.12.2009
ALLES ODER NICHTS GEISTERURKUNDLICH
PROZESSUALE LAGE
Freispruch oder
Verurteilung des
Oder zum Nur
Also ein einziges
Aber (nicht doch)
Mir lagen viele
Fragen auf der
Zunge die ich
Den Dokumenten
Nicht überantworten
Wollte ich doch
Nachfragen
Wo die Ausnahme
Sich als Fall
Versteckt hielt
Vor den Leichen
Lag das Urteil
In der Blutlache
Seiner erwartbaren
Baldverkündung
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens
16.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht,
Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:43 Uhr geschrieben, Prozesstag Nr. 19 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Rechtsanwalt Matthias Rahmlow verweist darauf, das es entweder ein Urteil wegen Mordes oder einen Freispruch geben muss. Totschlag sei schon verjährt, nur Mord verjähre nie. Deshalb gehe es in diesem Verfahren nur um die Frage Mord oder nicht. Es habe aber nur einen einzigen lebenden Zeugen gegeben: Besteman. Dieser sei per Video aus Rotterdam zugeschaltet worden. "Besteman war im Großen und Ganzen ziemlich unergiebig", wird Rahmlow sagen.
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 16.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:45 Uhr, Prozesstag Nr. 19 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - RA Rahmlow beklagt in seinem Plädoyer, dass es nicht der Normalfall in einer "Kapitalsache" sei, dass man keine Zeugen mehr befragen kann, sondern sich alles auf vorgelesene Urkunden stützt und stützen muss. © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 16.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:49 Uhr, Prozesstag Nr. 19 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Es spricht RA Rahmlow. Jetzt geht es um das Problem der verbotenen Doppelverurteilung, welches die Boere-Anwälte Rahmlow und Christiansen in dem Prozess aufgegriffen hatten. Aber ihre Sichtweise war vom Gericht zurückgewiesen worden. Rahmlow spricht jetzt über Artikel 103 des Grundgesetzes:

Artikel 103

(1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.

(2) Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.

(3) Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.



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Artikel 54 SDÜ HAUSHALTSFÜHRUNG
ZU KORRIGIEREN
Erweiterung des
Bereichs des
Strafklageverbrauchs

(Wir müssen neue
Vorräte anlegen,
Willi!)
Strafklageverbrauch
Ist eingetreten obwohl
Wir mit den Vorräten
Der Schreckenstaten
Sorgsam umgegangen
Sind noch welche da?
Das Urteil
Ist nicht
Gorreckt

© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens
16.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht,
Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:51 Uhr geschrieben, Prozesstag Nr. 19 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Rechtsanwalt Matthias Rahmlow verweist auf Artikel 103 GG und auf Artikel 54, SDÜ (= Schengener Durchführungsabkommen) und auf Artikel 50 der Grundrechtecharta. Es geht um das Thema Doppelbestrafung: ja oder nein. Das Wort "Strafklageverbrauch" ist wieder eine herrliche Erfindung der Justizfachsprache.

"Strafklageverbrauch" bedeutet, dass niemand wegen einer Tat mehrmals abgeurteilt werden darf. Nach dem lat. Rechtsgrundsatz „ne bis in idem“ gilt auch im deutschen Strafrecht ein Verbot der Doppelbestrafung wegen der gleichen prozessualen Tat, was sich aus Art. 103 III GG ergibt.

© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 16.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:55 Uhr, Prozesstag Nr. 19 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - RA Rahmlow weiter bei seinem Plädoyer. Er spricht vom Artikel 54 SDÜ und seinem Vollstreckungselement. - Oder er spricht: "Hatten die Erschaffer der Grundrechtecharta den Fall Boere vor Augen?" Wohl nicht. (Grundrechtecharta zu den Lissabon(n)er Verträgen, die erst am 1.12.2009 in Kraft trat, obwohl es sie schon jahre gab, allerdings noch nicht rechtlich wirksam.) © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 16.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:58 Uhr, Prozesstag Nr. 19 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Es spricht RA Rahmlow: "Das Urteil ist nicht korrekt". Er bezieht sich auf das Todesurteil von 1949 gegen Boere in den Niederlanden, welches in Abwesenheit des Angeklagten entstand, der ja bereits geflohen war. Dieses Urteil ist nach heutigen Rechtsmaßstäben aus mehreren Gründen nicht mehr als "rechtmäßig" zu bezeichnen. Bestimmte heute erforderliche Verfahrensminimalia wurden nicht eingehalten. - Rahmlow kommt auch zu der Forderung der Boere-Anwälte, die er erneuert: Das Verfahren gegen Boere muss wegen Verbots der Doppelbestrafung eingestellt werden. So Rahmlow. - Dann wendet sich Rahmlow den 3 Taten zu. Er akzeptiert den Sachverhalt (mit kleinen Änderungen) im Wesentlichen so, wie der Oberstaatsanwalt Maaß ihn vorgetragen hat. Er will also nicht alle Tatvorgänge im Einzelnen nochmals aufführen. - Es geht nach Rahmlows Ansicht um 3 Fälle der vorsätzlichen Tötung, die allerdings verjährt wären, heute, wenn / sofern keine Mordmerkmale vorliegen.

Klausens Banner zum Heinrich-Boere-Prozess vom 14.12.2009
HEIMTÜCKEDREHMOMENT
MILITÄRISCH
VERSTEHBARE
SITUATIVE
UNBEDARFTHEIT
DER ARGLOSIGKEIT
SCHRECKENSVISION
Gedicht Klausens Heinrich-Boere-Prozess Aachen NS-Prozess Mord - hier: konkrete Poesie
Ich stand vor der
Laterne

Ich stand vor der Kaserne

Ich stand vor der
Kernfrage

Meines
Menschlichen Lebens

Als ich endlich
Wasser ließ
Wie hat es sich
Angefühlt 1944
In den Niederlanden
Zu leben und
Zu sterben wir denn
Nur einmal?
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16.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht,
Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:02 Uhr geschrieben, Prozesstag Nr. 19 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Rechtsanwalt Matthias Rahmlow geht nun auf die Mordmerkmale ein ... und beleuchtet diese für die 3 vorliegenden Fälle. Im Fall Kusters wird er den Mord relativieren zum Nichtmord. -

Info: Mordmerkmal "heimtückisch":


"Heimtückisch" tötet, wer bewußt die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ausnutzt.
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 16.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:06 Uhr, Prozesstag Nr. 19 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - RA Rahmlow weiter bei seinem Plädoyer. Rahmlow beschäftigt sich mit der Arglosigkeit und Wehrlosigkeit des Opfers Kusters. © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 16.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:10 Uhr, Prozesstag Nr. 19 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Es spricht RA Rahmlow. Er spricht von der Angst und dem Schrecken der NS-Besatzungszeit der Niederlande. Aber er sagt dann auch: "Es kann bei Herrn Kusters nicht angenommen werden, dass er arglos war." Rahmlow relativiert das Verbrechen aus der definitorischen Logik der Juristen heraus. So sollen aus 3 Morden Boeres lediglich 2 werden, der 3. als herbeidefinierter Totschlag wäre hingegen verjährt.

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(K)ARGLOS
DIE NEUE WELCHLOGIK!
SPRACHÜBERFORDERUNG
Ich nehme deine
Hand zum Gruß
Entgegen der
Annahmen dass
Sie aus dem
Eisen der Waffe
Gegossen ist
Doch mildernd
Dein Umstand
Später hat sich gezeigt
Dass Boere sicher kein
Unverbesserlicher Nazi
Gewesen ist denn er ist
Ja nicht mehr straffällig
Geworden obwohl er
Den Hass auf die freie Welt auf dem Tablett
Der Dauertyrannei in
Jede Nachbarschaft
Hätte tragen können
Ich bin in den Krieg
Gegangen wie
Andere Leute in die
Diskothek

Manche sind an
Der Front gefallen
Wie andere ins
Bett
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16.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht,
Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:15 Uhr geschrieben, Prozesstag Nr. 19 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Rechtsanwalt Matthias Rahmlow spricht in seinem Plädoyer weiter über Heimtücke und Arglosigkeit bezogen auf die 3 vorliegenden Törungsfälle. - Nun geht er über zum "niedrigen Beweggrund". Rahmlow sagt z.B. dass der BGH uns da in seiner Rechtsprechung ziemlich wenig hilft, denn es ginge um eine "Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Faktoren". Um Handlungsantriebe, um das Subjektive, um die Frage des "besonders verachtenswert". Das alles sei nach 66 Jahren schwer zu beurteilen.
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 16.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:22 Uhr, Prozesstag Nr. 19 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - RA Rahmlow weiter bei seinem Plädoyer. Rahmlow erntet doch leichtes Gelächter bzw. Raunen, als er vom Lebenswandel Boeres spricht, der sich nichts weiter habe zuschulden kommen lassen. Das als Argument zu benutzen, ist seltsam, weil ja vieles Nazis nur so weiter leben konnten, unerkannt, unbestraft, indem sie sich dauerhaft verbargen und peinlich darauf achteten, sich nichts noch zu schulden kommen zu lassen, um nicht so dann in die Fänge der Justiz zu geraten, die diese Täter doch oft jahrzehntelang, wenn nicht bis zu ihrem Tod, vollkommen in Ruhe ließ. © Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 16.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:25 Uhr, Prozesstag Nr. 19 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Es spricht RA Rahmlow. Er spricht von der Struktur der Gedanken des Herrn Boere, die von der Struktur der militärischen Befehle bestimmt war, laut Rahmlow.

Klausens Banner zum Heinrich-Boere-Prozess vom 14.12.2009
WIRRUNG ALS RECHTSFIGUR GERECHTIGKEITSGEDANKEN MILDERNDES MORDMERKMAL
ALS RECHTSFOLGENLÖSUNG
Er war in die
Militärischen
Strukturen
Eingebunden
Die sich als Strick
In der rechtmäßigen Erschießung von
Geiseln als
Ungeheuerlichkeit
Befanden wir
Uns von
Einem Bild ins
"Der Nächste!"


Ich schiebe die
Schuld des Mordes
In die Scheune
Deiner Vereitelung

Die Sackkarre
Aber lasse ich vor
Dem Bundesverfassungsgericht
Meuchlings stehen


Messer
Blut
Fleisch
Gier
Grill
Übergewicht
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Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:28 Uhr geschrieben, Prozesstag Nr. 19 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Rechtsanwalt Matthias Rahmlow bezieht sich in seinem Plädoyer auf die Rechtsprechung deutscher Gerichte, wonach in bestimmten Fällen Geiselerschießungen rechtmäßig sind. Es geht auch um das Thema "Befehlsnotstand", was in diesem Prozess ja wiederholt anklang. Gegen 11:29 Uhr endet Rahmlow seinen Part in dem Plädoyer der Boere-Anwälte Christiansen und Rahmlow.
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 16.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:35 Uhr, Prozesstag Nr. 19 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - RA Gordon Christiansen begann seinen Teil des Plädoyers gegen 11:30 Uhr. Er spricht gerade über ein Urteil des BVerfG zum Urteil des LG Verden. a) Vorlagebeschluss des Land-Gerichts Verden vom 5.3.1976.
b) Das Urteil des Bundes-Verfassungs-Gerichts vom 21.06.1977 - 1 BvL 14/76.

Oder er spricht über ein BGH-Urteil zur Heimtücke, 30. Band, Großer Senat, z.B. Seite 112.


Siehe zum BVerfG-Urteil z.B.: http://www.zeit.de/1995/23/Lebenslaenglich_ist_zu_lang

Auszug aus dem ZEIT-Artikel zum BVerfG-Urteil:

>>Wichtiger noch ist die Formulierung der einzelnen Mordmerkmale. Zum Beispiel die Heimtücke, die in der Praxis der Gerichte die größte Rolle spielt. Was ist das? Die juristische Formel dafür lautet, sie sei die "bewußte Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers". In jedem einzelnen Fall bedeutet das Millimeterarbeit. Millimeterarbeit, die darüber entscheidet, ob wegen Mord oder Totschlag verurteilt wird, ob die Freiheitsstrafe lebenslang ist oder zeitlich begrenzt. Eine gute Illustration ist der "Brei-Fall". 1955 ist er vom Bundesgerichtshof entschieden worden. Eine junge Mutter hatte ihr drei Wochen altes Baby getötet. Sie fürchtete um ihre Ehe, weil ihr Mann den Verdacht hatte, das Kind stamme aus einem Ehebruch. Er wollte sich scheiden lassen. Sie dachte an Selbstmord und tötete schließlich das Kind, indem sie Schlaftabletten in seinen Brei mischte. Mord oder Totschlag? Der Bundesgerichtshof sagte, es kommt darauf an. Wenn die Tabletten bitter schmecken und von ihr mit dem Brei vermischt wurden, um diesen Geschmack zu überdecken, dann war von ihr "der natürliche Abwehrinstinkt des Kindes ausgeschaltet". Also Heimtücke, Mord, lebenslang. Wenn nicht, dann hätte das Kind die Tabletten auch so genommen. Keine Heimtücke, Totschlag und eine zeitliche Freiheitsstrafe, bei der das Gericht die sehr schwierige psychische Situation der Mutter berücksichtigen kann. Beim Mordparagraphen 211 ist das nicht möglich.

Das ist der Grund, warum das Landgericht Verden 1976 meinte, fast gleichgelagerte Fälle würden zu völlig verschiedenen Verurteilungen führen. Der Gleichheitsgrundsatz der Verfassung sei verletzt. Millimeter entscheiden die Differenz von lebenslang bis zu zwei oder drei Jahren - ein sinnloses Sezieren mit Begriffen. Man hat es oft genug kritisiert.<<


© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 16.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:37 Uhr, Prozesstag Nr. 19 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Es spricht RA Christiansen. Er bezieht sich auf § 49 des StGB. Milderungsgründe bei der Strafzunmessung.

§ 49
Besondere gesetzliche Milderungsgründe

(1) Ist eine Milderung nach dieser Vorschrift vorgeschrieben oder zugelassen, so gilt für die Milderung folgendes:


1. An die Stelle von lebenslanger Freiheitsstrafe tritt Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

2. Bei zeitiger Freiheitsstrafe darf höchstens auf drei Viertel des angedrohten Höchstmaßes erkannt werden. Bei Geldstrafe gilt dasselbe für die Höchstzahl der Tagessätze.

3. Das erhöhte Mindestmaß einer Freiheitsstrafe ermäßigt sich

im Falle eines Mindestmaßes von zehn oder fünf Jahren auf zwei Jahre,

im Falle eines Mindestmaßes von drei oder zwei Jahren auf sechs Monate,

im Falle eines Mindestmaßes von einem Jahr auf drei Monate,

im übrigen auf das gesetzliche Mindestmaß.

(2) Darf das Gericht nach einem Gesetz, das auf diese Vorschrift verweist, die Strafe nach seinem Ermessen mildern, so kann es bis zum gesetzlichen Mindestmaß der angedrohten Strafe herabgehen oder statt auf Freiheitsstrafe auf Geldstrafe erkennen.

Christiansen nennt auch einen Kommentar von OStA Schneider zu § 211, und zwar im sogenannten "Münchener Kommentar".


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ERFOLGREICHE
INGENIEURE

STRAFZUMESSUNGSSCHULD STRAFERWARTUNGSHORIZONT
Der Sachverhalt
Ist im Grunde
Seit 1946 geklärt


15 Jahre weniger
Sieben

Mensch wo ist
Die Zeit geblieben

Und das Leben aller
Mandanten

Die das
Wort lebenslang

Nur aus dem
Fernsehen kannten
Ich sehe über das
Meer vermisse aber
Die Kante vor dem
Sonnenuntergang wegen---------------------------------
Der vielen Leichen
Nicht mehr so gut
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16.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht,
Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:52 Uhr geschrieben, Prozesstag Nr. 19 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Rechtsanwalt Gordon Christiansen spricht jetzt von dem Boere-Verfahrens-
Einstellungsbeschluss der Staasanwaltschaft Dortmund aus den 80er Jahren, der für ihn wenig nachvollziehbar ist und bleibt. Nach den Mauerschützenprozessen hätte man das Verfahren gegen Boere erneut aufnehmen müssen. "Es ist reichlich misslich, dass letztlich 20 Jahre nichts passiert ist." - Zuvor hat Christiansen noch andere Fälle und Urteile aufgerollt, z.B. gegen STASI-Chef Erich Mielke (
Minister für Staatssicherheit der DDR) wegen Mordes von 2 Polizisten im Jahr 1931, wofür er aber nur 6 Jahre Haft bekam, kein "lebenslang", trotz Mord. (Urteil vom 26.10.1993 - Az. l Kap Js 165 / 665/90 Ks -), samt Prüfung durch BGH. Oder das Verfahren gegen Dr. E., ehemaliger Sicherheitschef der Polizei in Genua, der wegen grausamen Mordes in 57 Fällen veruteilt war, aber nur 7 Jahre Freiheitsstrafe bekam, trotz Mord.

Info: Am 17. Juni 2004 hob der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs die Verurteilung des mittlerweile 95 Jahre alten vormaligen SS-Obersturmbandführers und Sicherheitschefs in Genua, Friedrich Engel, wegen Mordes in 59 Fällen zu sieben Jahren Gefängnis auf und stellte aber zugleich die Sache ein, weil das hohe Alter von Engel und der lange Zeitablauf seit dem Tatgeschehen einen erneuten Prozess nicht zulassen würden. Das vorausgehende Urteil des LG Hamburg wurde schon wegen Malloths hohen Alters, und weil seine Frau seiner Pflege bedurfte, nicht vollstreckt. BGH 020221 1StR538/01 - Siehe auch: http://www1.jur.uva.nl/junsv/brd/Gericht01fr.htm
JUSTIZ UND NS-VERBRECHEN
Die westdeutschen Verfahren wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen
gerichtsentscheidungen (Projekt der Universität von Amsterdam)


Christiansen sagt: Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerungsgründe scheinen demnach auch ein möglicher Milderungsgrund bei der Strafzumessung zu sein. - Oder ein Urteil des LG München gegen einen Aufseher in Theresienstadt (KZ), 90 Jahre alt, der zu lebenslang verurteilt wurde, was auch vom BGH aufrechterhalten wurde, in der Revision. Das Verfahren war zwischen 1979 und 1995 wohl 5 x eingestellt worden und wieder aufgenommen worden. - INFO: Es handelt sich wohl um Anton Malloth. Am 30. Mai 2001 wurde Malloth schließlich vom Landgericht München I wegen Mordes und versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Zehn Tage vor seinem Tod war er als haftunfähig noch aus der Haft entlassen worden.
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 16.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:35 Uhr, Prozesstag Nr. 19 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - RA Gordon Christiansen spricht weiter das Plädoyer. Er fordert für Boere 7 Jahre Haft für 2 (!) Morde. Also: Mord ja, aber lebenslang nein. Außerdem nicht 3 Morde, sondern "nur" 2 Morde. (Siehe dazu weiter oben die Erläuterungen von Rahmlow zur "Arglosigkeit"). - Zuvor spricht Christiansen von
a) dem gesamten Zeitablauf im Fall Boere
b) der Gesundheit von Boere
c) dem Alter von Boere
d) der Straffreiheit Boeres in seinem weiteren Leben nach den Erschießungsaktionen
e) vom Alter Boeres zur Tatzeit
f) von der Schulzeit, also Kaum-Schulzeit Boeres, also der geringen Bildung

Aus diesen Faktoren ergibt sich deshalb laut Christiansen, dass es "unverhältnismäßg" sei, Boere zu lebenslang zu verurteilen.

---

DAS GEDICHT LEBT VON DER DOPPELDEUTIGKEIT DER SPRACHE: Kannten die Mandanten entweder das Wort "lebenslang" ... oder das Wort "Mandanten" ... nur aus dem Fernsehen? Sprache ist bisweilen (oder auch oft!) doppelt verstehbar.
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 16.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:59 Uhr, Prozesstag Nr. 19 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - RA Gordon Christiansen beendet nun das Plädoyer der beiden Anwälte Rahmlow und Christiansen für ihren Mandanten Heinrich Boere. Zugleich weist er den Antrag der Nebenklage (am Prozesstag 18) auf Verhaftung von Boere zurück. - Boere selber wird von Richter Nohl befragt, ob er etwas sagen möchte. Aber von Boere hören wir nur ein "Ich schließe mich dem Verteidiger an." Er wird sich also nicht mehr zu seinen Taten äußen, er wird keine Entschuldigung aussprechen, kein Bereuen. - Gegen 12:00 Uhr ist Prozesstag 19 beendet. - Jetzt bleibt nur noch das Urteil am 23.3.2010. Danach dann die Revision beim BGH, die Boeres Anwälte wohl beschreiten werden.

ENDE ALLER PLÄDOYERS


Urteil ~ Wo Kameras schon schuldig sprechen / Und Fotos alle Siegel brechen / Wird Leben zur Bilanz der Zechen / Die keiner blechen / Will-e
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23.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, noch vor Beginn des Prozesstages, welcher ja aus der Verlesung des Urteils bestand. Via Handy-SMS zu TWITTER. Gegen 8:25 Uhr.

Klausens Banner zum Heinrich-Boere-Prozess vom 14.12.2009
DRÄNGERUNG
SICHTWEISUNG UMGANG
Die weiße Leinwand
Schwarzgerahmt fast
Drohend in der Halle
Prangt bevor das
Urteil schon bekannt
Gewordenes Verdrinnern


Wer zählt die Kameras
Und wer das Einäugige
In unserem Leben wo
Wir warten im Schisma
Von Bestrafung und
Vergeben sind wir dennoch
Teun de Groot
Mit schwarzer
Flacher Tasche

Leicht gebückt

Und freundlich
Lächelnd

Strahlt er

Ruhe aus
Der Meute

Hechelnd

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23.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht,
noch in der Halle, vor Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 8:42 Uhr geschrieben, Prozesstag Nr. 20 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Tag des Urteils in Aachen - "Drängerung" und "Verdrinnern" sind neue Kombinationen von Erinnern und Erinnerung und Verdrängung. - Die weiße Leinwand könnte für Beamer-Zwecke benutzt worden sein. Welcher Anlass? Heute wird sie nicht zum Einsatz kommen, zumindest nicht zum und für den Boere-Prozess.
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 23.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, noch in der Halle, vor Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 9:07 Uhr, Prozesstag Nr. 20 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Tag des Urteils in Aachen - Der übliche Großauflauf bei einem Urteil in einem medienheischenden Prozess. Plötzlich sind alle Medienvertreter da, die sich während des Prozesses nicht oder kaum oder nie zeigten. Insbesondere auch die Kamerateams. - Dauerhaft war eigentlich nur der WDR bzw der WDR Aachen (Lokalzeit) mit Kamera vor Ort, während des Gesamtprozesses. Und der Journalistin Silvia Andler.
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 23.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Wartezone vor Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 9:55 Uhr, Prozesstag Nr. 20 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Tag des Urteils in Aachen - Teun de Groot (Sohn eines der Mordopfer) wird in der Lichthalle des Justizzentrums von einem Kamerateam interviewt, alle anderen mindestens 9 Kamerateams sind samt der Fotografen schon im Gerichtssaal, um heute Heinrich Boere im dunkelroten Pullover mit weißen Diagonalstreifen zu erhaschen. Und die Verteidiger von Boere und die Nebenkläger und die Staatsanwälte. Und die heute anwesenden Angehörigen der Opfer. Nur Teun de Groot ist noch draußen in der Halle.


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RAMMELVOLL
ALLE KAMERAS BITTE DEN SAAL VERLASSEN 3 MORDE
Der ganze Raum
Verdichtet mit den
Menschen die sich
Nur erheischen nach
Dem Vorgang des
Medialen niemals
Nach dem Gehalt
Des Mordens welches
Geschichte sei geworden
Das Gericht selbst
Lässt sich heute filmen
Kurz nur kurz doch
Einen Zacken von
Der Krone der Geschichte
Fang ich nur
Im Bildberichte
LEBENSLANG
ALS GESAMT
STRAFE
MUSS SEIN

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23.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht,
Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:02 Uhr geschrieben, Prozesstag Nr. 20 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Tag des Urteils in Aachen - Nun dürfen auch die Zuschauer in den Saal. Die Gerichtszone ist aber schon rammelvoll und belagert von den Filmteams, mindestens 10, und von den Fotografen, und den Journalisten. Auch die 60 Journalistenplätze sind auf einmal fast alle belegt. Und auch schon einige Zuschauerplätze waren schon belegt (als die Zuschauer hineindrufetn), von Personen, die zuvor "eingeschleust" wurden. Bekannte des Gerichts, Angehörige, Vitamin-B-Fresser: wer auch immer. Auf jeden Fall gibt es scheinbar keine leere Fläche mehr in A 0.020
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 23.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:05 Uhr, Prozesstag Nr. 20 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Tag des Urteils in Aachen - Der übliche Großauflauf. Heute aber darf auch ganz kurz das Gericht gefilmt werden. - Die Kameras (und die Pressemenschen) dürfen immer schon rein, bevor der Prozesstag beginnt. Heute aber dürfen sie sogar auch das Gericht filmen, kurz, nur kurz, aber immerhin. In der Mediengesellschaft können sich auch die Gerichte dem nicht verschließen. - Es werden allerdings auch immer ungefragt die Zuschauer der Prozesse gefilmt, so als sei der Prozess eine "öffentliche Veranstaltung" und als müsse jeder damit rechnen, ins Fernsehen zu kommen. Ein Prozess ist zwar meistens öffentlich, aber ist er deshalb gleichrangig wie eine Demonstration oder ein Popkonzert oder ein Bürgerfest zu veranschlagen? Ist es rechtens, wenn sich einfache Zuschauer des Prozesses dann evtl. im Fernsehen wiederfinden oder -sehen?
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 23.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:05 Uhr, Prozesstag Nr. 20 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Tag des Urteils in Aachen - Das Gericht bleibt stehen, die Zuschauer auch, die Kameras verlassen den Saal, und als das geschehen ist, wird das Urteil stehend noch verkündet, also die Essenz: lebenslang, für 3 Morde, offenbar nicht "lebenslang bei besonderer Schwere der Schuld", es verkündet der Vorsitzende der Kammer, Richter Gerd Nohl. - Anwesend sind heute auch die Nebenkläger, also Teun de Groot, 76 oder 77 Jahre alt, Sohn des Opfers de Groot, und auch ein Sohn von Bicknese (der 12 Kinder hatte), wohl auch mindestens 1 Enkel von Bicknese sind anwesend. Sie sitzen alle bei ihren Anwälten Hartmann und Heiermann. Samt Dometschern/-innen.


Klausens Banner zum Heinrich-Boere-Prozess vom 14.12.2009
DER GLAUBE AN DIE NIEDERTRACHT
GEFAHR DASS MAN DAS
UNMENSCHLICHE VERGISST

ROLLEN UND NICHTIGKEITEN
Personen die
Nichts getan
Hatten fielen
Den Mördern
Zum Opfer
Welcher Religion?
Außerhalb der
Anständigkeit
Wurden
Ganz normale Morde
Begangen
Schweigend im Rollstuhl
Hätte man das Verfahren
Auch ohne vielleicht
Auch ohne den Angeklagten
Durchführen können
Wir das so sagen?
Wo wir doch die eine
Oder andere Nachfrage
Hätten stellen wollen
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23.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht,
Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:08 Uhr geschrieben, Prozesstag Nr. 20 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Tag des Urteils in Aachen - Das Urteil wird von Richter Gerd Nohl begründet.
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 23.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:10 Uhr, Prozesstag Nr. 20 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Tag des Urteils in Aachen - Der Richter Gerd Nohl verweist auf das Problem eines sterilen Gerichtssaals und des Nichtvorhandenseins von lebendigen Zeugen, woraus jeweils die Gefahr entsteht, dass die Schreckenstaten in ihrem wahrem Schrecken verblassen könnten.
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 23.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:12 Uhr, Prozesstag Nr. 20 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Tag des Urteils in Aachen - Der Vorsitzende der Kammer, Gerd Nohl, bedauert, dass der Angeklagte nichts gesagt hat, in diesem Prozess. Es wurde die Chance vertan, von dem Angeklagten etwas zu erfahren. Aber der Angeklagte war leider nicht dazu bereit. Nohl bedauert das Verhalten des Angeklagten. Der Richter sagte, das Gericht hatte sogar einen Fragenkatalog vorliegen gehabt, beim Prozess, mit einigen Fragen, die man an Boere stellen wollte, sofern dieser auch bereit gewesen wäre, sich befragen zu lassen. Z.B. die Frage, ob Boere sein Leben aus heutiger Sicht als erfülltes Leben ansieht. Oder die Frage, ob und wann er noch mal seine Eltern gesehen hat. Oder ob er überhaupt die Gräber seiner Eltern besucht hat. Und viele andere Fragen mehr.

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VERTAN
HÖRST DU DAS HÖRGERÄT?
LEIDENSWEG
Die Reue sucht
In der Sühnung
Die Vergebung
Nichts zu Essen
Zu haben oder
Dann doch
Pünktlichkeit
Sich zu erhoffen
Vieles wird falsch
Berichtet oder
Verstanden

Auch nicht
Die Kosten für
Die Behandlung
Die Truppen
Fielen im
Lande ein

Mehr fiel
Ihnen nicht
Mehr ein

Was fällt
Euch Nazis
Ein?
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23.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht,
Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:17 Uhr geschrieben, Prozesstag Nr. 20 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Tag des Urteils in Aachen: LEBENSLANG - Das Urteil wird von Richter Gerd Nohl begründet. Er verweist auf die Unterschiede zwischen niederländischem Recht und deutschem Recht, offenbar vor allem an die niederländischen Journalisten/-innen gerichtet. So müssten in Deutschland alle Dokumente, die in den Prozess eingebracht werden, verlesen werden. Außerdem sei es während des Prozesses selbst nicht erlaubt, Bild- und Tonaufnahmen zu machen. - Nohl sagt (beklagt?), es sei ungewöhnlich, dass Richter nach Anschriften befragt werden, Oder dass man sogar jeweils einen Lebenslauf der Richter haben wolle. Auch das könnte an bestimmte niederländische Journalisten gerichtet gewesen sein. Es drücken sich hier Kulturunterschiede aus, die in diesem Prozess eigentlich nie zur Sprache kamen: Niederländer und Deutsche haben teils divergierende gesellschaftliche Konzepte. Etwas, was sich gerade in der Person Boeres konkretisieren könnte, der sich als Sohn eines Niederländer als Niederländer hätte fühlen können, sich aber (auch Sohn einer deutschen Mutter) dennoch freiwillig der deutschen Waffen-SS andiente. (Wie viele andere Niederländer ja auch.) - Nohl lobt nun den sachlichen Verlauf des Prozesses, auch das sachliche Auftreten der Verteidigung von Boere.
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 23.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:19 Uhr, Prozesstag Nr. 20 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Tag des Urteils in Aachen: LEBENSLANG - Der Richter Gerd Nohl stellt klar, dass man vieles Falsche lesen muss, über diesen prozess bzw. über Fakten. So sei es nicht richtig, dass das Hörgerät von Nohl vom deutschen Steuerzahler bezahlt worden sei. - Nohl lobt dann das "Meisterstück" der Verteidigung, als diese am 1.12. mit der nun gültigen Menschenrechtscharta in den Prozess kam, da ja auch der Lissabon(n)er Vertrag erst ab 1.12.2009 gültig war. - Nohl verweist nochmals darauf, dass man extra nur 3 Stunden pro Tag verhandelt habe, angesichts des Gesundheitszustandes von Boere.
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 23.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:22 Uhr, Prozesstag Nr. 20 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Tag des Urteils in Aachen: LEBENSLANG - Der Vorsitzende der Kammer, Gerd Nohl, weist darauf hin, dass man Boere als "Bure" mit "u" wohl niederländisch aussprechen müsse, da der Vater Niederländer sei und demnach Boere ein niederländischer Name, mit niederländischer Aussprache. - Er rekapituliert dann kurz den Lebenslauf. Z.B. die Schusterlehre, die Boere als 14-jähriger beginnt und später abbricht. Oder dass die Familie mit dem Kind Boere von Eschweiler, Deutschland, erst nach Meerssen (dort auch die "Basilika zum Heiligen Sakrament") zieht ... und später dann nach Maastricht, beides Niederlande.

Klausens Banner zum Heinrich-Boere-Prozess vom 14.12.2009
JETZTWÄHLUNG
ANGST ESSEN WIR AUF
GEHEIME REICHSSACHE
WIRD ALLES
BESSER

SCHAU DIE
DEUTSCHEN

WETZEN
MESSER

UND AUCH
WIR SIND

MIT DABEI
DEM SCHRECKEN

BLEI...BE TREU

Boere wurde nicht
Gezwungen auch wenn
Verteidiger das
Liede singen dessen
Wir nicht richtig
Glauben können
Seele rauben
Mord als
Stillschweigen
Des Grabes
Aus dem
Das Bein
Noch rage

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23.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht,
Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:25 Uhr geschrieben (+ kl. Änderung am 25.3.2010 in Königswinter-Oberdollendorf), Prozesstag Nr. 20 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Tag des Urteils in Aachen: LEBENSLANG - Das Urteil wird von Richter Gerd Nohl begründet. Er verweist auf den Antrag auf Kriegsgefangenen-Entschädigung vom 5.11.1955, den Boere in Deutschland stellte (seine SS-Tätigkeit für's Kommando Feldmeijer im Antrag nicht verschweigend!). Oder auf den offiziellen Termin von 1.11.1954, seit dem Boere angeblich in Deutschland wohnt. - Der Angeklagte sei damals von Rollema bezüglich eines Eintritts ins Kommando Feldmeijer angesprochen worden. Und er habe dann den Stellungsbefehl von Hanns-Albin Rauter empfangen.
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© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 23.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:29 Uhr, Prozesstag Nr. 20 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Tag des Urteils in Aachen: LEBENSLANG - Der Vorsitzende der Kammer, Gerd Nohl, spricht zum "Kommando Feldmeijer".

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MENSCHENVERACHTUNG ERLEGEN
DER LAUF
Man hat sie
Liquidiert
Aber dennoch
Floss das Blut
Ganz eigen
Auf dem Boden
Des Verbrechens

8 leere Patronenhülsen

Lagen auf dem Verkaufstisch
Und auf dem Boden

Aber dem Opfer lag
An seinem Leben

Wie erlag die Humanität?
Kusters war
Ohne reelle
Chance sich dem
Ansinnen zu
Entziehen welches
Zu seinem Tod
Dann führen
Sollte
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23.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht,
Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:31 Uhr geschrieben, Prozesstag Nr. 20 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Tag des Urteils in Aachen: LEBENSLANG - Das Urteil wird von Richter Gerd Nohl begründet. Nohl berichtet voon dem Mord an Bicknese: Die erste Person war nicht zuhause. Die zweite auch nicht, dann erst fuhr man zu Bicknese. Man hatte ja diese Namenslisten bekommen, wo man die Opfer abhaken konnte. Man musste diese allerdings auch antreffen.
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 23.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:35 Uhr, Prozesstag Nr. 20 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Tag des Urteils in Aachen: LEBENSLANG - Der Richter Gerd Nohl begründet und führt aus. Er berichtet von dem Kommando-Feldmeijer-Täter Polak (der sich später Dijkstra nannte -- Kl.) und im Auto saß, wo er auf die Rückkehr der heutigen Mord-Täter von den Schüssen wartete. (2 Autos waren übrigens klassisch für solche Attentate.) - Nohl fasst die 3 Morde, für die Boere verurteilt wird, in ihrem Mordgeschehen zusammen. Kusters war zuhause, aber wegen der frühen Zeit am Morgen noch nicht fertig angezogen.
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 23.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:38 Uhr, Prozesstag Nr. 20 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Tag des Urteils in Aachen: LEBENSLANG - Der Vorsitzende der Kammer, Gerd Nohl, spricht über die Mordtaten. Man hatte im Prozess vorne am Richtertisch zusammen mit Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung Bilder des tot daliegenden Opfers Kusters gesehen. Erschossen liegend vor dem Zaun der Villa Constanze (oder Constanzia? Oder Constantia?). - Es geht um die Frage, ob die Erschießung von Kusters auch als heimtückischer Mord zu bewerten sei. Die Verteidigung hatte das in ihrem Plädoyer verneint.

Klausens Banner zum Heinrich-Boere-Prozess vom 14.12.2009

UNBEHELLIGT HEITERKEITENMACHER
EINHOLUNG
Schwarz ist die Farbe
Der SS die kein
Licht reflektiert außer
Den Tod als Farbe
Des Schreckenschreckens
Boere sei eiun
Mensch von
Der heiteren
Seite des Todes
Als Vergessen
Des Mordes
Des schwarzen
Humors der
Irrealität
Allen Seins
Auf Erden
Das Gutachten
Der Übertragung
Der Richtigkeit
Der Ansicht
Der Kammer
Hat kein Bedürfnis
Auf die Begutachtung
Durch die Einholung
Eines Gutachtens
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens
23.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht,
Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:40 Uhr geschrieben, Prozesstag Nr. 20 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Tag des Urteils in Aachen: LEBENSLANG - Das Urteil wird von Richter Gerd Nohl begründet. Nohl berichtet vom Todesurteil vom 18.10.1949, als Boere schon lang geflüchtet war, aus der Gefangenschaft im Lager Valkenburg, nämlich am 9.6.1947. - Nohl rekapituliert die Fehler der deutschen Justiz in der Verfolgung dieses Falles. Bis hin zum Ausliefrungsantrag 1980 und der Auslieferungshaft vom 28.2.1983 bis 5.5.1983. Bis hin zum Beschluss des OLG vom 25.5.1983, wonach die Auslieferung nicht rechtmäßig ist, weil man nicht ausschließen könne, dass Boere die deutsche Staatsbürgerschaft habe. - Die Einstellungsverfügung vom 15.2.1984 durch die Staatsanwaltschaft in Dortmund - Der Antrag des NL-Justizministeriums auf Vollstreckung des niederländischen Urteils (nun lebenslang) vom 23.6.2003, der Bejahung des Antrages durch das Gericht in Aachen, dann der Verneinung durch das OLG in Köln: Das Urteil könne nicht vollstreckt werden, da es nicht rechtmäßig zustande gekommen sei. - Bis hin zur Verhandlungsfähigkeit oder Nicht-Verhandlungsfähigkeit von Boere, der im Januar 2009 untersucht wurde.
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 23.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:47 Uhr, Prozesstag Nr. 20 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Tag des Urteils in Aachen: LEBENSLANG - Der Richter Gerd Nohl begründet und führt aus. Er berichtet, dass das OLG Köln zwei Mitglieder des Pflegepersonals des Altenheimes befragt hatte, um mehr über den Gesundheitszustand von Boere zu erfahren. Aus diesen Berichten ging die Heiterkeit und Munterkeit des Angeklagten hervor, was dann zur Einschätzung einer Verhandlungsfähigkeit mit beitrug. - Nohl geht dann azf diesen Artikel 50 der Grundrechtecharta ein, der seit 1.12.2009 gilt. Das Gericht sei weiterhin der Auffassung, dass & 54 SDÜ als Konkretisierung von Artikel 50 zu werten sei. Es gebe zu dieser Problematik (noch) keine Literatur. In Maastricht und Tübingen werde dazu geforscht, aber noch ohne schriftliche Ergebnisse. - Das Gericht erläutert: Artikel 54 SDÜ sagt: "...wenn die Strafe des Ersturteils noch nicht vollstreckt wurde." Wenn man Artikel 50 wortlautgetreu nähme, dann sei durch das Urteil vom Oktober 1949 die Strafklage verbraucht. Es gibt also Widersprüche in den Texten von Artikel 54 SDÜ und dem Artikel 50 der Charta. Das Gericht wertet Artikel 54 SDÜ als zulässige Einschränkung von Artikel 50 der nun gültigen Grundrechtecharta. - Denn nach Artikel 52 der Grundrechtecharta seien Einschränkungen möglich. -
Artikel 52
Tragweite der garantierten Rechte
(1) Jede Einschränkung der Ausübung der in dieser Charta anerkannten Rechte und Freiheiten muss
gesetzlich vorgesehen sein und den Wesensgehalt dieser Rechte und Freiheiten achten. Unter Wahrung
des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit dürfen Einschränkungen nur vorgenommen werden, wenn sie
notwendig sind und den von der Union anerkannten dem Gemeinwohl dienenden Zielsetzungen oder
den Erfordernissen des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer tatsächlich entsprechen.
(2) Die Ausübung der durch diese Charta anerkannten Rechte, die in den Gemeinschaftsverträgen
oder im Vertrag über die Europäische Union begründet sind, erfolgt im Rahmen der darin festgelegten
Bedingungen und Grenzen.
(3) So weit diese Charta Rechte enthält, die den durch die Europäische Konvention zum Schutze der
Menschenrechte und Grundfreiheiten garantierten Rechten entsprechen, haben sie die gleiche Bedeutung
und Tragweite, wie sie ihnen in der genannten Konvention verliehen wird. Diese Bestimmung steht dem
nicht entgegen, dass das Recht der Union einen weiter gehenden Schutz gewährt.
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 23.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 10:55 Uhr, Prozesstag Nr. 20 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Tag des Urteils in Aachen: LEBENSLANG - Der Vorsitzende der Kammer, Gerd Nohl, spricht realistisch über den Lauf der juristischen Dinge durch Revision beim BGH und Weiterleitung an den EGH: Das Verfahren werde wahrscheinlich über Jahre nicht rechtskräftig. - Nohl führt weiter aus, man dürfe den Schrecken der Taten nicht vergessen. Heimtücke habe es auch bei der Ermordung von Frans Willem Kusters gegeben. Schwieirg sei es allerdings 66 Jahre nach den taten mit dem Merkmal der "niedrigen Beweggründe". Die Taen sollten ja "Vergeltungsmaßnahmen" sein. Objektiv und subjektiv handele es sich in allen 3 Fällen um den Tatbestand des gemeinschaftlichen Mordes. - Die Taten geschahen nicht durch eine Militärmacht, und die pfer waren keine Widerstandskämpfer, so Nohl. Die Tötungen könnten nicht als "rechtmäßige Repressalie" bewertet werden. - Auch § 47, Absatz 1, des Militärstrafbuches, ALTE FASSUNG, gelte in diesen Fällen hier nicht.

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ABSOLUTES SCHWEIGEN LANZE DES BÖSEN
NIE WIEDER MAL GESCHEITERT
Dem Angeklagten
Musste der
Verbrecherische
Umstand der
Taten bekannt
Sein Mund
Spricht Bände
Der Angeklagte
War immer vorne
Dabei wusste
Niemand was
All das sollte
Außer dem
Schrecken in aller
Verachtensweise
Eigentlich möchte
Jeder vor seinem
Ableben reinen
Tisch machen
Wir uns den
Dreck doch
Mal bewusst
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens
23.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht,
Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:00 Uhr geschrieben, Prozesstag Nr. 20 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Tag des Urteils in Aachen: LEBENSLANG - Das Urteil wird von Richter Gerd Nohl begründet. Nohl sagt, dass die Taten Morde waren. Keine Repressalmaßnahmen, keine Kriegsverbrechen, sondern Morde.
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 23.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:01 Uhr, Prozesstag Nr. 20 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Tag des Urteils in Aachen: LEBENSLANG - Der Richter Gerd Nohl spricht nun über die Frage der "besonderen Schwere der Schuld" und über eventuell mildernde Umstände. Der Angeklagte sei damals 22 Jahre alt gewesen. Er sei in einem schlechten Gesundheitszustand. Seit den Morden sind circa 66 Jahre vergangen. Der ANgeklagte sei 1949 zeitnah verurteilt worden. Die Flucht hatte damals ein schnelleres urteil verhindert. (Die Boere-Flucht war 1947, Kl.) - Das Gericht entscheidet sich gegen eine "besondere Schwere der Schuld". - Ob diese Strafe "lebenslang" jemals vollstreckt werden könne? Nohl sagt: "Wir gehen, wenn wir ehrlich sind, nicht davon aus." - Nohl sagt weiter: Wir bedauern, dass eine Chance nicht genutzt wurde. Wir hätten uns gewünscht, dass der Angeklagte Fragen beantwortete.
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 23.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Gerichtssaal A 0.020, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:05 Uhr, Prozesstag Nr. 20 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Tag des Urteils in Aachen: LEBENSLANG - Der Vorsitzende der Kammer, Gerd Nohl, spricht realistisch über den Lauf der juristischen Dinge durch Revision beim BGH und Weiterleitung an den EGH: Das Verfahren werde wahrscheinlich über Jahre nicht rechtskräftig. - Er weist nun auf die Revsions-Einleg-Frist hin: eine Woche. - Gegen 11:07 Uhr ist die Sitzung beednet und damit die Verkündung des Urteils. Der Saal leert sich langsam.

Klausens Banner zum Heinrich-Boere-Prozess vom 14.12.2009
AB UND ZU VERDAMMT PULLOVER
GALGEN
Saalkameras
Und Hallen
Kameras
Müssen sich
Einigen welche
Bilder die
Besten sind
Es bleibt ein
Roter Pullover
Von einem ewig
Sich selbst vor
Dem Selbst
Versteckenden
Angeklagten
Und die Unzufriedenheit
Über das verfahrene
Verfahren aller
NS-Verfahren
Alles was noch
Bleibt ist ein
Wort der Sprache
Der Medien für
4 lange Stangen
Der Mikrofone
Die niemanden
Richtig zu
Durchbohren
Werden wussten
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens
23.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht,
Halle, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:10 Uhr geschrieben, Prozesstag Nr. 20 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Tag des Urteils in Aachen: LEBENSLANG - In der Halle sind 2 Kameras, während die anderen noch vor dem Gerichtssaal etwas erhaschen wollen, welcher sich leert.
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 23.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Halle, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:12 Uhr, Prozesstag Nr. 20 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Tag des Urteils in Aachen: LEBENSLANG -
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 23.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Halle, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:15 Uhr, Prozesstag Nr. 20 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Tag des Urteils in Aachen: LEBENSLANG - Die Kameras warten nun im aufgebauten Halbkreis in der Halle des Justizzentrums auf die Akteure. Vier Teams haben diese langen Stangen, die samt Mikrofon wie Mikrofongalgen wirken.

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ANERKANNT ANVERWANDT AAN ZEKER GEVOELEN
WHY NOW?
Bicknese junior
Kommt als erster
Vor in diesen
Vielen Medienbildern
Die diese Taten
Fast verwildern

in principe
levenslang
tevreden
rustig
naar Nederland
deksel op
de pott
Ein englischer
Reporter fragt
Was lange nicht
Besagt dass eine
Antwort Ruhe
Gibt es nicht
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens
23.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht,
Halle, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:17 Uhr geschrieben, Prozesstag Nr. 20 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Tag des Urteils in Aachen: LEBENSLANG - In der Halle wird der Sohn des Mordopfers (Fritz Hubert Ernst Bicknese), Dolf Bicknese, niederländisch interviewt. Dolf Bicknese taucht zum Urteil wohl erstmalig in Aachen und auch in Deutschland wieder auf. Nach Jahren oder Jahrzehnten. Offenbar ist auch noch ein Enkel des Mordopfers mitgekommen.
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 23.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Halle, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:20 Uhr, Prozesstag Nr. 20 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Tag des Urteils in Aachen: LEBENSLANG - In der Halle fragt die WDR-Reporterin Silvia Andler, die regelmäßig den Prozess besuchte und begleitete, Teun de Grrot, Sohn des Mordopfers de Groot, auf niederländisch. Und dieser Antwortet, dass er mit dem Urteil "lebenslang" sehr zufrieden sei, und dass er ruhig in die Niederlande zurückfährt, und dass das Urteil wie ein Deckel auf dem Topf sei. - Fraglich bleibt, ob de Groot den kleinen Unterschied zwischen "lebenslang" und "lebenslang bei besonderer Schwere der Schuld" im deutschen Rechtssystem schon kennt, als er das sagt.
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 23.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Halle, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:22 Uhr, Prozesstag Nr. 20 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Tag des Urteils in Aachen: LEBENSLANG - Eigentlich müsste es genauer "ein englischsprachiger Reporter" heißen.
Siehe hier den Video-Bericht von Reuters, englischsprachig:
http://uk.reuters.com/news/video?videoChannel=2603&videoId=61322181

Klausens Banner zum Heinrich-Boere-Prozess vom 14.12.2009
HUMORZYNISMUS NICHT WIRD ABSITZEN
GERIERUNG
Ich wünsche ihm
Noch ein langes
Leben nach dem
Urteil deines
Wesens dessen
UN sei nicht
erlesen

Ich bin etwas
Nachdenklich
Geworden ob diese
Strafe ja zur
Geltung verkommt
Der Angeklagte
Hat alles zur
Kenntnis
Genommen
Wie seine
Medizin
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23.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht,
Halle, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:23 Uhr geschrieben, Prozesstag Nr. 20 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Tag des Urteils in Aachen: LEBENSLANG - In der Halle wird der Sohn des Mordopfers de Groot interviewt. Er wünscht Boere ein langes Leben, von der Hoffnung wohl ausgehend, dass Boere dann eventuell doch nach allen Revisionsschritten die Haft antreten muss. Die Hoffnung ist mehr als vage. Aber Teun de Groot wirkt sehr froh, dass überhaupt ein Urteil wie lebenslang zustande kam.
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 23.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Halle, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:24 Uhr, Prozesstag Nr. 20 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Tag des Urteils in Aachen: LEBENSLANG - In der Halle spricht der Anwalt der Nebenklage, Detlef Hartmann, zu den Medien.
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 23.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Halle, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:25 Uhr, Prozesstag Nr. 20 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Tag des Urteils in Aachen: LEBENSLANG - In der Halle des Justizzentrums antwortet der Anwalt der Nebenklage, Detlef Hartmann, gerade ARD und WDR. - Klausens dichtet.


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WIE ALLES VERFLIEGT FÜR-WEN-BEDEUTUNG
MIT SICHERHEIT
KEIN EINZELFALL
Sporadische
Reue ergibt
Das Braun
Der Untat
Als Nonazi
Und Dings
In ewiger
Vollstreckbarkeit

Herr Maaß
Das Urteil

Was gefiel
Ihnen besonders

Was ist an
Der Befürchtung

So wichtig ist
Nun nichts mehr

Für nachfolgende
Generationen

Warum sollte
Mich das
stören?

Wir leben
Mit diesen
Dingen

Dass Täter
Sich nie
Erinnern

Wir noch
Unser erstes
Eis am Stiel
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23.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht,
Halle, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:30 Uhr geschrieben, Prozesstag Nr. 20 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Tag des Urteils in Aachen: LEBENSLANG -
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 23.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Halle, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:31 Uhr, Prozesstag Nr. 20 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Tag des Urteils in Aachen: LEBENSLANG - In der Halle wird nun Oberstaatsanwalt Maaß aus Dortmund im Kranz der Journalisten und Kameras befragt.
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 23.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, Halle, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:35 Uhr, Prozesstag Nr. 20 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Tag des Urteils in Aachen: LEBENSLANG - In der Halle des Justizzentrums antwortet OStA Maaß, z.B. auf die Frage, dass sich Boere nicht erinnern wollte, und nichts zu seinen Taten und seinen Motiven ausgesagt hat. - Klausens dichtet.

Klausens Banner zum Heinrich-Boere-Prozess vom 14.12.2009
SPIJT PARKHAUS-KOMMENTAR

Wenn er die
Taten wirklich
Bedauert dann
Hätte er in
Den Grund seiner
Unfähigkeit
Eintauchen
Müssen wie
Eine Kaulquappe
In das Wollens
Des Frosches
Mit der Maske

Waldeule
Jungwild
Sprossen
Sandfloh
Marzipan
Schlucht
Schnecke
Schnabel
Feldhuhn



© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens
23.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht,
Halle, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:40 Uhr geschrieben, Prozesstag Nr. 20 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. -
Tag des Urteils in Aachen: LEBENSLANG - Teun de Groot, Sohn eines Mordopfers gleichen Namens, wird von der schreibenden Presse befragt. - SPIJT ist eiin niederländisches Wort und meint BEDAUERN. Genau davon aber hatte Boere im Prozess nichts gezeigt.
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 23.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:43 Uhr, Prozesstag Nr. 20 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Tag des Urteils in Aachen: LEBENSLANG - Draußen beim Verlassen des Gerichtes, Innenhof vor dem Eingang, Blick auf das Parkhaus, seitlich, Zitat der Wörter, die man sehen kann, aus diesem Innenhof. Der Schweizer Künstler Remy Zaugg will die Passanten mit seiner Wortkunst an der Fassade des Parkhauses zum Nachdenken anregen. An der Vorderfront sind viel, viel mehr Wörter.
siehe:

http://www.beton.org/sixcms////////detail.php?id=44587&template=bet_artikel_popup&skip=0
oder
http://www.beton.org/sixcms///////////detail.php?id=44587&template=bet_artikel_popup&skip=3
-

"Daneben liegt das vorher erwähnte neungeschossige Parkhaus mit 378 Stellplätzen. Als Besonderheit sollte mit der Außenfassade eine humorvolle Note in den Justizalltag gebracht werden. Die Gestaltung oblag dem Schweizer Künstler Remy Zaugg (+) der ohne Sinnzusammenhang 97 Worte in die Außenfront verbrachte, an deren Findung alle Mitarbeiter des neuen Justizzentrums aufgerufen waren."

http://www.mixed-media-aachen.de/data/anzeigen2.php?ID=21

"Das Parkhaus des neuen Justizzentrums, das 400 Parkplätze auf acht Ebenen aufnimmt, setzt mit seiner Umhüllung aus roten Betonfertigteilen in Flechtstruktur und Kunst am Bau optische Maßstäbe. Die komplette Fassade besteht aus 2500 viereinhalb Meter langen Fertigteilen, die ineinander greifen, aber unterschiedlich geschichtet sind und somit Öffnungen für die natürliche Belüftung bilden. Herstellungstechnisch anspruchsvoll gestaltete sich die exakte Ausbildung der mit großbuchstabiger Wortkunst künstlerisch gestalteten Fertigteile: Das Betonkonzept sah hierfür einen gut verarbeitbaren, rot eingefärbten Beton C 35/45 auf Basis eines speziellen Hochofenzements sowie Polystyrol- Buchstabenschablonen vor, die zweieinhalb Zentimeter tief in die Schalung eingelegt wurden."
Siehe Fachzeitschrift: Opus C 4(2007) Nr.6, S.40-44, Abb.
ISSN: 1860-0298 -


In Erweiterung der Gebäudesubstanz des Land- und Amtsgerichts Aachen ist nach den Plänen des Architekturbüros Weinmiller-Architekten das neue Justizzentrum entstanden, in dem die Aachener Gerichte und die Staatsanwaltschaft auf einer Fläche von 40.000 qm ihren Platz finden.

DIESES GEDICHT IST EIN REALGEDICHT. Siehe:
http://www.klausens.com/realgedichte.htm


Parkhaus Aachener Justizzentrum, Adalbertsteinweg - allerdings: NUR VORDERFRONT!!!

Architektin: Gesine Weinmiller, Künstler: Rémy Zaugg († 2005)

siehe als Quelle Peter Schoenen: http://peterschoenen.jimdo.com/schrei-b-k-r-am-pf/


ROTNASIG


INDOLENT


GENERELL


NECKISCH


KLAPPRIG


MUFFELIG


ADJEKTIV


DIVERSIBEL


EINSILBIG


ZUEIGNEN


TAKTVOLL


HOMOGEN


VERLEBEN


JAMMERN


BRAVHEIT


EPIGONAL


EILFERTIG


ERRINGEN


VIELMALS


HUCKELIG


OBGLEICH


GEWALTIG


ERSINNEN


BEJUBELN


ENTLEGEN


POSIEREN


UNSICHER


ERTASTEN


ABBIEGEN


WINKELIG


TRICKSEN


KNAUPLIG


EKLATANT


TADELLOS


SCHIEBEN


BORNIERT


KRIECHEN


ZUNICKEN


VERIRREN


SCHEIDEN


EHESTENS


KNISTERN


NOTFALLS


SCHNEIEN


UNBEIRRT


LAUNISCH


DERARTIG


EINSEITIG


ANGIFTEN


SICHTBAR


WIRKLICH


INVISIBEL


GREULICH


LAUWARM


LAUFFAUL


HEIMISCH


SEHNLICH


DAHINTER


ERINNERN


DEDUKTIV


GEDULDIG


MACHBAR


EFFIZIENT


NUNMEHR


MARKANT


MEISTENS


OHNEDIES


INSOFERN




(Parkhaus Ausfahrt)

ENTFERNT


HAPTISCH


FRUCHTIG


GREIFBAR


MURMELN




Siehe auch Peter Schoenen, der aus den Wörtern der Vorderfront (!!!) einen Text gestaltete:
Wortstoffhofwörtergeschichte
Siehe:

http://peterschoenen.jimdo.com/schrei-b-k-r-am-pf/



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TRANSPARENTES
BEGEHREN
ERKENNBARKEIT DES
MEDIAL(GE)WISSENS

Entschädigung
Aller
NS-Opfer

Es ist noch
Nicht vorbei ...

Keine Immunität
Für deutsche
Kriegsverbrechen
L1NWS
WDR Radio
Tagesschau
WDR Fernsehen
ZDF
LIMBURG L1VE
THE ENG COMPANY
OMROEP BRABANT

© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 23.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, draußen Stolberger Straße, vor dem Gericht, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:45 Uhr, Prozesstag Nr. 20 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Tag des Urteils in Aachen: LEBENSLANG - Draußen stehen Demonstranten vor dem Gericht und halten Transparente hoch. Den Text hat Klausens abgeschrieben. Aber rechts könnte(n) noch ein oder noch zwei weitere Transparente gestanden haben. -
DIESES GEDICHT IST EIN REALGEDICHT. Siehe:
http://www.klausens.com/realgedichte.htm

© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens 23.3.2010, Dienstag, Justizzentrum Aachen, Landgericht, draußen Stolberger Straße, vor dem Gericht, LIVE gedichtet von Klau|s|ens in allen Schraib- und Schreibweisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau-s-ens oder Klau(s)ens gegen 11:46 Uhr, Prozesstag Nr. 20 gegen Heinrich oder Hendrik Boere, der des Mordes beschuldigt ist. Rund 65 / 66 Jahre nach den Taten steht er vor einem deutschen Gericht. Ein Sondergericht in Amsterdam hatte ihn am 18.10.1949 bereits - in Abwesenheit - zum Tode verurteilt. - Tag des Urteils in Aachen: LEBENSLANG - Draußen stehen auf der Straßenseite gegenüber vom Gericht, aber nach Stolberg hin räumlich versetzt, die oben aufgeführten Autos. OMROEP BRABANT fand nur mit einer deutlichen Lücke zu den anderen Autos noch seinen Stellplatz.
DIESES GEDICHT IST EIN DOKU-GEDICHT. Siehe:
http://www.klausens.com/dokugedichte.htm
Klausens Kunst-Werk Heinrich Boere 24.11.2009

- Realgedicht -

2 MAL 2 ODER GAR 3 BEDEUTUNGEN

Anweisungsstelle
Bitte einzeln eintreten


© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ensCopyright Klau|s|ens, in allen Schraibwaisen und Schreibweisen, u.a. als Klausens oder Klau§s§ens oder Klau/s/ens am 2.3.2010, Dienstag, Landgericht Aachen, Justizzentrum Aachen, Beschriftung im Gebäude A, Ebene 0, Raum 0.014. Siehe auch: http://www.klausens.com/realgedichte.htm und Justizgedichte

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BLOG-EINTRÄGE VON KLAUSENS -- Kurzfassungen
 LANGFASSUNG: ALLE BLOG-EINTRÄGE KOMPLETT
  AUF EIGENER HOMEPAGE:
http://www.klausens.com/klausens-und-die-blog-eintraege-zum-heinrich-boere-prozess.htm

klau|s|ens hört: der verurteilte NS-verbrecher heinrich bzw. hendrik boere muss haft nun antreten - www.klausens.com

klau|s|ens, heinrich boere muss nun in den knast. er ist ein alter mann. man wusste es nicht, ob er als gesund genug angesehen wird, um noch als recht alter mann ins gefängnis zu gehen. - doch in seinem fall gilt: er soll die haft wohl antreten.wie lange die dinge dauern.da waren die hinterhältigen morde im jahr 1944. voller gemeinheit, voller heimtücke.wegen drei morden hat man ihn zulet...
9.09.2011 Zum Eintrag

klau|s|ens liest von den aktuellen gegen-hausfriedensbruch-aktivitäten des heinrich boere bzw. seiner anwälte - www.klausens.com

einerseits hat der BGH das urteil "lebenslang" gegen heinrich boere nun bestätigt ...... andererseits klagt er selber nun.beides nahezu gleichzeitig.er klagt wegen hausfriedensbruch gegen zwei journalisten.es ist diese idee von "undercover", die man benutzte.man kam in das altersheim rein und filmte unter anderen voraussetzungen.jelle visser und jan ponsen.also: jounal...
23.12.2010 Zum Eintrag

klau|s|ens zum endgültigen BGH-lebenslang-urteil für den NS-verbrecher heinrich boere - www.klausens.com

...t auch der BGH entschieden.ja, der bundesgerichtshof hat das "lebenslänglich" für heinrich boere bestätigt.die revision seiner anwälte wurde zurückgewiesen.gewiss: es ging um ein feinjuristisches, aber brisantes problem. das problem einer möglichen "doppelverurteilung" ... und das unter der ägide der europäischen gemeinschaft.willst du das nun alles ausführen?nein, wi...
22.12.2010 Zum Eintrag

klau|s|ens mit reformvorschlag an die justiz nach dem urteil lebenslang für den NS-mordtäter heinrich boere in aachen - www.klausens.com

klau|s|ens, was willst du da reformieren?ich denke, heinrich boere wurde gestern verurteilt? lebenslang?ja, wir waren doch LIVE dabei.aber er wird die haft nicht absitzen, nicht antreten, gar nichts.das urteil ist ja noch nicht rechtskräftig.ich weiß: nun hat die verteidigung 1 woche zeit um revision einzulegen. dann hat sie nochmals 4 wochen zeit, um eine schriftliche begründung dafür da...
24.03.2010 Zum Eintrag

klau|s|ens erlebt das urteil "lebenslang" gegen den NS-mörder heinrich boere im prozess in aachen im justizzentrum - www.klausens.com

... den den europäischen gerichtshof. beides scheint ziemlich klar.wieso denn?weil doch die anwälte von boere revision einlegen werden. und sie sagen, dass es keine doppelbestrafung nach artikel 50 der grundrechtecharta (und den lissabon(n)er verträgen) geben darf. das wird der kern sein. sie, die charta, wurde vom ersten europäischen konvent erarbeitet und vom europäischen parlament und vo...
23.03.2010 Zum Eintrag

klau|s|ens zum bevorstehenden urteil im heinrich-boere-NS-prozess zu aachen wegen mord - www.klausens.com

...ie plädoyers sind gehalten: staatsanwaltschaft, nebenklage und auch die verteidigung des angeklagten boere. alle haben gesprochen.ich weiß, ich weiß.was meinst du?ich denke, dass die idee von "befehlsnotstand" im plädoyer der verteidigung kaum eine rolle noch spielte. was denkst du noch?ich denke, die veteidigung weiß, dass sie in revision gehen wird, aber eben hauptsächlich we...
19.03.2010 Zum Eintrag

klau|s|ens zum ns-mord-prozess um heinrich boere und das 7-jahre-plädoyer der verteidigung - www.klausens.com

...d? 3 x mord? mord an den opfern kusters, de groot und bicknese? 3 untaten? und für die wird heinrich boere nun verurteilt? boere, der niederländer als "repressalmaßnahme" abschoss, weil sie dem widerstand als nah galten und die deutsche besatzung nicht wollten? boere, der für die SS aktiv war? und zuvor für die waffen-SS? und für den/die NSB? die verteidigung sieht es anders: s...
17.03.2010 Zum Eintrag

klau|s|ens nochmals zum plädoyer der nebenklage im heinrich-boere-NS-mord-prozess in aachen - www.klausens.com

...eweggründe ganzer Verbände". Hartmann beschreibt die erfinderischen Fähigkeiten des Angeklagten Boere. Hartmann spricht von der besonderen Schwere der Schuld, u.a. wegen hochgradiger Identifikation des Angeklagten mit den Taten. Dafür solle er büßen, so gibt Hartmann einen Satz von de Groot wieder, dem Sohn des Opfers. Auch Hartmann klärt, wozu das Verfahren dient. De Groot möchte, ...
16.03.2010 Zum Eintrag

klau|s|ens spricht weiter über die plädoyers im heinrich-boere-prozess in aachen - www.klausens.com

...nslänglich" geht, vielleicht auch um lebenslänglich bei besonderer schwere der schuld. heinrich boere soll nach den plädoyers jedenfalls lebenslänglich in haft.ja, das wissen wir. aber was war denn nun 1984?diesem jahr hat sich besonders der anwalt wolfgang heiermann gewidmet, er vertritt die angehörigen des ermordeten bicknese, er sprach auch direkt im auftrag von dolf bicknese.was...
4.03.2010 Zum Eintrag

klau|s|ens hört plädoyers für lebenslang im heinrich-boere-NS-mord-prozess in aachen

klau|s|ens, gestern wurde die beweisaufnahme geschlossen.das verfahren gegen heinrich boere wegen mord in 3 fällen (so die anklage) geht zuende.haben sie gestern schon die plädoyers gehalten?ja, staatsanwaltschaft und nebenklage, also die anwälte im auftrag der hinterbliebenen der opfer.die haben ihre forderungen gestellt?es kam so, wie es zu erwarten war.was war zu erwarten?alle sagen, b...
3.03.2010 Zum Eintrag

klau|s|ens vor den plädoyers im heinrich-boere-NS-prozess in aachen - www.klausens.com

klau|s|ens, der prozess gegen heinrich boere nähert sich dem ende.ich weiß, ich weiß - aber wir wissen nichts.wir haben doch einiges erfahren.sicher, viele bruchstücke, aber immer nur aus den dokumenten. es ist aber ein täter anwesend, der uns vieles erzählen könnte, wenn ihm die 88 jahre lebenszeit nicht dabei hinderlich sind.ist dir nichts aufgefallen?was?der prozess vergisst die schrec...
1.03.2010 Zum Eintrag

klau|s|ens hört eine weitere einlassung von boere im heinrich-boere-prozess wegen NS-morden zu aachen

klau|s|ens, der herr boere sprach selber?nein, die anwälte verlasen.heute?ja, heute morgen im prozess in aachen.hat er nun gesagt, was war und warum und wie ... und dass er alles bereut?nein, die anwälte verlasen eine erklärung, wonach boere eine schreibschwäche hat. deshalb also wurde "verlesen", und zudem von den anwälten, sodass man immer fürchten muss, die anwälte sprechen i...
23.02.2010 Zum Eintrag

klau|s|ens hört beim heinrich-boere-prozess kurze übersetzungs-vorlesungen - www.klausens.com

...reitag, 19.2.2010, hätten hören können. die nebenklage hat ja mit helfern dokumente aufgetan, wonach boere aktiv als spitzel tätig war und widerständler in helden-panningen im mai 1944 bewusst verraten hat, sodass diese verhaftet wurden, was dann zu deportationen nach deutschland führte, und in einigen fällen (7 sind wohl klar nachgewiesen) zum sicheren tod dieser opfer dann in KZ und/od...
20.02.2010 Zum Eintrag

klau|s|ens erzählt weiter vom NS-prozess gegen heinrich boere in aachen - www.klausens.com

klau|s|ens, gestern ging es um den boere-prozess in aachen - und heute auch? gab es denn noch einen verhandlungstag? zwei hintereinander? tag auf tag?nein, aber ich wollte doch gestern noch von diesem bart slop weitererzählen. das mache ich jetzt.das war auch einer von diesen mördern?ja, und dessen verhörprotokolle zweier verhöre von 1946 wurden gestern im gericht verlesen.und?die idee be...
5.02.2010 Zum Eintrag

klau|s|ens besucht brav den ns-mordprozess gegen heinrich boere in aachen - www.klausens.com

...nklage eingebrachten von letzter woche!) müssen noch übersetzt werden.hat nicht die verteidigung von boere etwas zu dem gesagt, was die nebenklage will? vor eine woche? diese neuen dokumente aus dem archiv in maastricht. die verhörprotokolle? hat sie nichts dazu gesagt?die verteidigung von heinrich boere (oder hendrik boere, denn niederländisch HENDRIK meint deutsch HEINRICH) wollte sich...
4.02.2010 Zum Eintrag

klau|s|ens zu den neu-mord-vorwürfen gegen heinrich boere im NS-kriegsverbrecherprozess zu aachen - www.klausens.com

klau|s|ens, mit jedem deiner beiträge über heinrich boere und den prozess gegen ihn im landgericht aachen (justizzentrum aachen), wächst auch die zahl deiner kunstwerke.es sind immer neue überlagerungen und veränderungen, ein stetiger prozess.dann entstehen also nicht nur die LIVE-gedichte, sondern auch eine art künstlerischer zyklus.das ist ja das fatale: man arbeitet sich an allem ab, j...
30.01.2010 Zum Eintrag

klau|s|ens über neue fakten im NS-prozess, also im heinrich-boere-prozess, am landgericht aachen - www.klausens.com

klau|s|ens, beim boere-prozess gab es einen kleinen "paukenschlag"?ja, es kam neue bewegung in den sachstand des wissens um die fakten der NS-verbrechen in den niederlanden am beispiel des täters heinrich boere.was genau?die anwälte der nebenklage, also die vertreter der nachkommen der opfer dieser NS-morde von 1944 ... die haben nun mit hilfe von anderen aktiven menschen neue a...
29.01.2010 Zum Eintrag

klau|s|ens schreibt noch etwas zur zeugenvernehmung im prozess gegen heinrich boere - www.klausens.com

...was nachschieben, zu dieser vernehmung von freitag?ja, denn es geht ja in dem prozess gegen heinrich boere in aachen wegen NS-kriegsverbrechen (oder auch NS-verbrechen) nun auch um die frage, "befehlsnotstand" oder nicht.seitdem boere die morde zugegeben hat (3 an der zahl), geht es in dem prozess nur noch um die bewertung der taten. "nur noch" sei in anführungszeiche...
17.01.2010 Zum Eintrag

klau|s|ens erlebt heinrich-boere-prozess in aachen mit video-verhör - www.klausens.com

klau|s|ens, gestern gab es doch das videoverhör bei dem prozess in aachen gegen heinrich boere.bei diesem NS-kriegsverbrecherprozess wurde gestern ein mittäter befragt. einer, der noch lebt. jacobus peter bestemann. wohnhaft in rotterdam.also auch ein alter mann?zwei alte männer, aber beide sind mordtäter der SS bzw der waffen-SS bzw. des sonderkommandos feldmeijer.und der eine ist verurt...
16.01.2010 Zum Eintrag

klau|s|ens vom heinrich-boere-prozess in aachen als weitergang - www.klausens.com

...andere kostet viel wichtige zeit für die inhaltliche bearbeitung und aufarbeitung der verbrechen von boere und der SS und der waffen-SS und den sonderkommandos der SS. all das.und das alles erbrachte 3 pausen?sicher, insgesamt 3, wobei wir bei einer (es wurden kopien gemacht) im saal sitzen bleiben durften. bei zweien mussten wir aber raus.und den brief von rauter und die kurzantwort von...
9.01.2010 Zum Eintrag

klau|s|ens lauscht den lesungen beim prozess gegen den NS-kriegsverbrecher heinrich boere - www.klausens.com

...strafen angeboten? 1945 und 1946? z.b. hat henk kromhout da morde zugegeben. und der hat ja auch mit boere zusammen menschen umgebracht. und dieser kromhout ist ja auch verurteilt worden, für die taten.wielange war der denn in haft?der bruder sagte mal etwas von "16 jahren" - der muss dann auch später nach spanien gegangen sein ... und sich niemals mehr in den niederlanden poli...
12.12.2009 Zum Eintrag

klau|s|ens erlebt das geständnis im heinrich-boere-prozess zu ns-kriegsverbrechen in aachen - www.klausens.com

...eine reue, keine scham, kein nichts?war das so?er selber hat sich ja gar nicht geäußert.der heinrich boere?nein, die anwälte haben für ihn etwas verlesen, bzw der eine von den beiden anwälten. boere saß in seinem rollstuhl, sagte aber nichts. er wollte sich auch nicht weiter zu fragen stellen hernach, wie dann seine anwälte nach der pause noch erklärten.und was war das? was man verlas?da...
9.12.2009 Zum Eintrag

klau|s|ens berichtet weiter vom boere-NS-kriegsverbrecher-prozess in aachen - www.klausens.com

...wieder am anfang!wieso denn?... weil es jetzt wieder um das problem der doppelverurteilung geht. ist boere denn verurteilt?ja, 1949, amsterdam, in abwesenheit.und? darum geht es doch: dieses urteil wurde von der deutschen justiz nicht anerkannt, weil es den standards und minimalia nicht entsprach: so war der angeklagte damals abwesend - (geflohen!) - und außerdem gab es z.b. keinen pflic...
4.12.2009 Zum Eintrag

klau|s|ens berichtet vom prozesstag Nr. 6 im heinrich-boere-prozess aachen - www.klausens.com

...sgesamt. und da das NS-thema ein besonders heikles ist, haben wir alles interesse, (z.b. über diesen boere-prozess) die geschichtlichen vorgänge genauer aufzuklären.also willst du einen inhaltichen prozess?gewiss - er soll fair und rechtsstaatlich sein - und inhaltlich: ich möchte also alles mögliche über die deutsche geschichte des schreckens lernen, um so für die zukunft das wiederkehr...
2.12.2009 Zum Eintrag

klau|s|ens besucht erneut den heinrich-boere-prozess in aachen - www.klausens.com

klau|s|ens, der boere-prozess geht weiter?zum glück, zum glück: man befürchtet ja alles.was denn?krankheit ... oder neue verfahrenstricks der verteidigung.und?ich bete: möge dieser prozess bis zu einem urteil und bis zum ende durchgeführt werden können!wieso denn?weil es darum geht, die dinge aufzuklären oder zumindest etwas aufzuklären ... und die taten sollen gesühnt werden. jedes verbr...
28.11.2009 Zum Eintrag

klau|s|ens zur aussprache von boere im boere-NS-kriegsverbrecher-prozess in aachen - www.klausens.com

...lau|s|ens, da gibt es derzeit den prozess am landgericht aachen gegen den heute 88-jährigen heinrich boere ... und man wirft ihm vor, 1944 in den niederlanden an 3 morden beteiligt gewesen zu sein. gegen zivilisten. als mitglied der waffen-ss. "kommando feldmeijer". und dazu die losung "silbertanne".darüber hatten wir gestern schon gesprochen, zweitklausens. gestern w...
25.11.2009 Zum Eintrag

klau|s|ens besucht den NS-kriegsverbrecherprozess gegen heinrich boere in aachen - www.klausens.com

klau|s|ens, du warst bei diesem prozess in aachen, gegen heinrich boere. bei diesem NS-kriegsverbrecherprozess?ja, es ist einer der letzten prozesse gegen NS-täter, weil täter (und opfer) bald nicht mehr auf der welt sind.und dieser mann?dieser mann ist 88 jahre alt und wohnt bei eschweiler in aachen.ein deutscher?ja und nein.was heißt das?er wurde in eschweiler geboren, aber als kind ein...
24.11.2009 Zum Eintrag

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Siehe auch:

http://www.klausens.com/siegburger_foltermordprozess.htm

http://www.klausens.com/klausens-beim-boere-ns-kriegsverbrecherprozess-in-aachen.htm

http://www.klausens.com/der_bonner_ehrenmord_prozess.htm

http://www.klausens.com/michaela-g.htm

DIENSTGRADE 1942 zum Vergleich
WAFFEN-SS POLIZEI HEER

----- ----- -----
SA-Anwärter ----- -----
SA-Sturmmann Anwärter Schütze
----- Anwärter (mit sechs Dienstmonaten) Oberschütze
SA-Obersturmmann Unterwachtmeister Gefreiter
SA-Rottenführer Rottwachtmeister Obergefreiter
SA-Scharführer Wachtmeister Unteroffizier
SA-Oberscharführer Oberwachtmeister / Junker (Offizieranwärter) Unterfeldwebel / Fähnrich (Offizieranwärter)
SA-Truppführer Revieroberwachtmeister (Schutzpolizei) /
Bezirksoberwachtmeister (Gendarmerie) /
Zugwachtmeister (kasernierte Bereitschaften, Fronteinheiten)
Feldwebel
SA-Obertruppführer Hauptwachtmeister / Oberjunker (Offizieranwärter) Oberfeldwebel / Oberfähnrich (Offizieranwärter)
----- Geschäftsführender Hauptwachtmeister / Hauptwachtmeisterdiensttuer Hauptfeldwebel / Hauptfeldwebeldiensttuer
SA-Haupttruppführer Meister /
Obermeister (seit 1940: Revier-Leutnant) /
Inspektor (Revier-Oberleutnant)
Stabsfeldwebel
SA-Sturmführer Revier-Leutnant, Leutnant Leutnant
SA-Obersturmführer Revier-Oberleutnant, Oberleutnant Oberleutnant
SA-Hauptsturmführer Revier-Hauptmann (seit 1940), Hauptmann Hauptmann
SA-Sturmbannführer Major Major
SA-Obersturmbannführer Oberstleutnant Oberstleutnant
SA-Standartenführer Oberst Oberst
SA-Oberführer ------ ------
SA-Brigadeführer Generalmajor der Polizei Generalmajor
SA-Gruppenführer Generalleutnant der Polizei Generalleutnant
SA-Obergruppenführer General der Polizei General der Inf. usw.
----- Generaloberst der Polizei Generaloberst
SA-Stabschef ----- Generalfeldmarschall
-----

Die zehn meistgesuchten Nazi-Kriegsverbrecher

STAND: November 2009. QUELLE: Simon-Wiesenthal-Zentrum in Jerusalem

1) Ivan (John) Demjanjuk - Der gebürtige Ukrainer soll als Aufseher im NS-Vernichtungslager Sobibor im besetzten Polen an der Ermordung von mindestens 29 000 Juden beteiligt gewesen sein. Nach der Auslieferung aus den USA wird der 89-Jährige in München vor Gericht gestellt.

2) Sandor Kepiro (Ungarn) - Der ungarische Polizeioffizier wird verdächtigt, an der Ermordung von mehr als 1200 Zivilisten im serbischen Novi Sad teilgenommen zu haben.

3) Milivoj Asner (Österreich) - Der ehemalige Polizeichef in Kroatien soll aktiv an der Verfolgung und Deportation hunderter Serben, Juden sowie Sinti und Roma beteiligt gewesen sein.

4) Soeren Kam (Deutschland) - Ehemaliges SS-Mitglied, wird beschuldigt, für den Tod eines dänischen Journalisten verantwortlich zu sein. Kam soll das Einwohnerverzeichnis der jüdischen Gemeinde in Dänemark gestohlen und damit ihre Deportation in deutsche Konzentrationslager ermöglicht haben.

5) Klaas Carl Faber (Deutschland) - In den Niederlanden für den Tod von Gefangenen im Transitlager Westerbork und dem Gefängnis von Groningen 1944 zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde 1948 in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt. 1952 Flucht aus dem Gefängnis.

6) Heinrich Boere (Deutschland) - Mitglied des SS-Kommandos "Silbertanne". Weges des Mordes an drei niederländischen Zivilisten 1949 in Abwesenheit zum Tode verurteilt. Im April 2008 in Dortmund angeklagt.

7) Karoly (Charles) Zentai (Australien) - Nahm 1944 an der Verfolgung und dem Mord an Juden in Budapest teil. Ungarn hat die Auslieferung beantragt.

8) Michail Gorschkow (Estland) - Laut Wiesenthal-Zentrum am Mord an Juden in Weißrussland beteiligt.

9) Algimantas Dailide (Deutschland) - Nahm Juden fest, die später von den Nationalsozialisten und litauischen Kollaboratoren getötet wurden. Von den USA ausgeliefert und in Litauen verurteilt. Musste aber seine Haftstrafe nicht antreten.

10) Harry Mannil (Venezuela) - Nahm Juden fest, die danach von Nationalsozialisten und estnischen Kollaborateuren ermordet wurden. Die Staatsanwaltschaft in Estland stellte Ermittlungen gegen ihn wegen Mangels an Beweisen ein.

In einer Sonderkategorie sucht das Wiesenthal-Zentrum weiterhin nach zwei Nazi-Kriegsverbrechern:

Aribert Heim - Nach Presseberichten soll der als "Dr. Tod" berüchtigte frühere KZ-Arzt bereits 1992 im Alter von 78 Jahren in Kairo gestorben sein.

Alois Brunner - Der wichtigste, bislang strafrechtlich nicht verfolgte Nazi-Kriegsverbrecher, der allerdings möglicherweise nicht mehr am Leben ist. Der ehemalige SS-Hauptsturmführer soll als "Ingenieur der Endlösung" für den Tod von etwa 130 000 Juden aus mehreren Ländern verantwortlich sein. Brunner wurde nach Angaben von Efraim Zuroff vom Wiesenthal-Zentrum das letzte Mal im Jahr 2001 in Damaskus gesehen. Das Zentrum hat Zuroff zufolge Hinweise erhalten, dass Brunner tot ist. Dies habe bislang aber nicht bestätigt werden können. Deshalb ist Brunner nicht mehr der meistgesuchte Nazi- Kriegsverbrecher, sondern wird in einer Sonderkategorie aufgeführt. "Wir haben Zweifel, dass er noch am Leben ist, aber wir können nicht beweisen, dass er tot ist", sagte Zuroff.

Älterer BERICHT aus dem APRIL 2008 ist hier im Original
http://www.wiesenthal.com/site/apps/s/content.asp?c=lsKWLbPJLnF&b=4442915&ct=5849043

Und eine Presseerklärung vom Oktober 2009:

October 28, 2009

WIESENTHAL CENTER WELCOMES OPENING IN AACHEN, GERMANY OF TRIAL OF FORMER SS HITMAN HEINRICH BOERE-NUMBER 6 ON SWC WANTED LIST

Jerusalem-The Simon Wiesenthal Center welcomed the opening today in Aachen, Germany of the trial of former Dutch Nazi SS executioner Heinrich Boere who is accused of the murder of three Dutch civilians during World War II as a member of the “Silbertanne” SS execution squad which operated in the Netherlands. In a statement issued today in Jerusalem by it chief Nazi-hunter, Israel director Dr. Efraim Zuroff, the Center noted that Boere, who escaped to Germany soon after the war, had been sentenced to death by a Dutch court in 1949 but had been spared extradition due to the fact that he had been granted German citizenship on the basis of his collaboration with the Nazis during World War II.

According to Zuroff:

“The prosecution of Heinrich Boere sends a very powerful message that the passage of time in no way diminishes the guilt of the murderers and that elderly age should not protect the killers of innocent civilians. Boere’s victims and their families are just as worthy of obtaining justice today as they were right after he committed his crimes.

“We commend the German prosecutors, and particularly Ulrich Maass of Dortmund, for their determination to bring Boere to justice, and hope that the recent intensification by the German judicial authorities of the efforts to hold Nazi war criminals accountable will be continued and produce results in similar cases such as those of Dane Soeren Kam (#4) and Dutchman Klaas Carl Faber (#5).”

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Siehe auch die gesammelten LINKS eines umfassenden Pressespiegels http://akantifaac.blogsport.de/kein-vergessen/pressespiegel/
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QUELLE: Aachener Zeitung

http://www.az-web.de/news/topnews-detail-az/1152770/Nebenklage-Boere-hat-sich-bewusst-SS-Terror-angeschlossen

Nebenklage: Boere hat sich «bewusst» SS-Terror angeschlossen


Von Wolfgang Schumacher | 18.12.2009, 17:00

Aachen. Im Prozess um den wegen Mordes angeklagten SS-Mann Heinrich Boere (88) stellte am Freitag die Nebenklage Verlesungs-Anträge, die zur Aufarbeitung der historischen Hintergründe der Taten im Juli und September 1944 beitragen und belegen sollen, dass sich der vor dem Aachener Schwurgericht angeklagte mutmaßliche Feme-Mörder Boere keineswegs auf einen so genannten Befehlsnotstand berufen könne.



Der Kölner Anwalt Detlev Hartmann - er vertritt den Sohn des ersten Opfers Teunis de Groot - belegte durch Recherchen in historischen Dokumenten, dass die Silbertanne-Morde als Gegenterror geplant waren und als Antwort auf die seit 1943 steigende Anzahl von Anschlägen auf niederländische Naziführer verübt wurden. Sie wurden zunächst von der niederländischen SiPo ausgeführt, dann aber unter größter Geheimhaltung in das besagte Kommando «Feldmeijer» verlagert.

Das sei auch deshalb geschehen, führte Hartmann aus, um bewusst die humanitären Abkommen der «Haager-Landkriegsordnung» zu umgehen. Von oberster Stelle in der Reichshierarchie, das belegen Briefe zwischen dem niederländischen SS-Führer Hanns Albin Rauter und SS-Reichsführer Himmler, seien die Erschießungen angeordnet worden. Dabei sollten für einen von den Widerständlern Getöteten drei «antideutsch» eingestellte Niederländer liquidiert werden.

Hartmann berichtete aus der Korrespondenz zwischen Rauter, der 1949 in den Niederlanden hingerichtet wurde, und Himmler über den Streit mit Wehrmachtsbefehlshaber Generalleutnant von Wühlisch. Der SS-Führer und bekennende Rassenfanatiker habe von Wühlisch aufgefordert, den Vergeltungsterror mitzutragen, was dieser ablehnte. Damals ging es darum, von 50 wegen Attentaten verhafteter Niederländer zehn erschießen zu lassen. Als Wehrmachtsoffizier lehnte von Wühlisch solch wahllose Liquidationen ab.

Hartmann will nun die Briefe, die das aufschlussreiche Kompetenzgerangel zwischen SS und Wehrmacht darlegen, im Prozess verlesen lassen: «Aus den zu verlesenden Briefen geht hervor, dass die Kommandos der Germanischen SS ihre Terrormaßnahmen ausdrücklich als paramilitärische Todesschwadronen organisiert haben und sich bewusst außerhalb des Kriegsrechtes stellten.» Damit habe sich der Angeklagte «bewusst einer Terrororganisation» angeschlossen, ergänzte der zweite Nebenklageanwalt Wolfgang Heiermann. Der Prozess wird am 8. Januar fortgesetzt.

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QUELLE für den gleich folgenden Text: http://www1.jur.uva.nl/junsv/NED/NL-Uebersicht.htm
(STAND 19.2.2010)
"Niederländische Strafverfahren gegen Deutsche und Österreicher
wegen im 2.Weltkrieg begangener NS-Verbrechen"

Siehe zu den Tätern und Verfahren auch:

Gesamtverzeichnis

Angeklagte

Dienststelle des Angeklagten

Projekt-Redaktion http://www1.jur.uva.nl/junsv/
justiz und ns-verbrechen / nazi crimes on trial
Institut für Strafrecht

Prof. Dr. C.F. Rüter und Dr. D.W. de Mildt
Universität Amsterdam
Postfach 1030
NL 1000 BA Amsterdam
Niederlande
Telefax: +31 20 5253943
E-mail:
d.w.demildt [ AT ] uva.nl



"Niederländische Strafverfahren gegen Deutsche und Österreicher
wegen im 2.Weltkrieg begangener NS-Verbrechen

EINFÜHRUNG
Inhalt und Aufbau der Verfahrensübersicht

Die Übersicht enthält die Verfahren, die nach dem 8.Mai 1945 vor niederländischen Gerichten gegen insgesamt 239 Deutsche und Oesterreicher wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie wegen anderer besatzungs- und kriegsbedingten Straftaten stattgefunden haben.

Anders als bei den west- und ostdeutschen Verfahren beschränkt diese Übersicht sich somit nicht auf Tötungsverbrechen.

Die Verfahren wurden ähnlich wie die in dieser Website aufgenommenen deutschen Strafverfahren beschrieben und erschlossen. Bei den niederländischen Verfahren wurden allerdings zwei zusätzliche Kategorien gebildet:
eine Kategorie "Nach Deutschland abgeschoben":
hier kann festgestellt werden, wann die betr. Person aus den Niederlanden abgeschoben und damit wie lange der betr. Verurteilte seine Strafe verbüsst hat
eine Kategorie "Sonstige Hinweise":
diese enthält Erläuterungen mancher Urteile, Mitteilung über die gnadenweise Umsetzung von höheren in niedrigere Strafen, Hinweise auf mit dem betr. Verfahren zusammenhängende andere (deutsche und niederländische) Verfahren sowie auf Veröffentlichungen (meistens in englischer Sprache) über das betr. Verfahren.

Die Verfahren sind chronologisch nach dem Datum der das Verfahren abschliessenden rechtskräftigen Entscheidung der Tatsacheninstanz geordnet und mit der laufenden Nummer NL001 - NL241 versehen worden.

An Hand der uns vorliegenden Materialien konnten in Bezug auf die Tatumstände in einer Reihe von Fällen keine sicheren Feststellungen getroffen werden. In solchen Fällen haben wir uns dafür entschieden in der betr. Kategorie 'unbekannt' zu vermerken. Davon sind insbesondere die Kategorien Tatzeit, Tatort und, wenn auch in geringerem Masse, die Kategorie der Opfer betroffen. Wir bemühen uns um Abhilfe in der kommenden Zeit.

Der Ausgang der Verfahren

Von den 3 weiblichen und 236 männlichen Angeklagten

wurden freigesprochen 10,7 %
wurde das Verfahren eingestellt bei 4,2 %
wurden verurteilt 85,1 %

Die Strafen

Verurteilt wurden

zur Todesstrafe: 7,5%
zu lebenslänglich: 2,5%
zu einer zeitigen Freiheitsstrafe
bis zu einem Jahr: 2,5%
von 1 bis 5 Jahren: 23,6%
von 5 bis 10 Jahren: 22,4%
von 10 bis 15 Jahren: 12,4%
von 15 bis einschl. 20 Jahren: 14,5%

Die Vollstreckung der Strafen


Todesstrafen

Vollstreckt wurden 5 Todesstrafen (Verfahren NL004, NL010, NL043, NL067, NL134). Bei 4 Todesstrafen handelte es sich um ein Abwesenheitsurteil; diese Verurteilten konnten auch später nicht verhaftet werden, sodass diese Strafen nicht vollstreckt wurden. Einer dieser Verurteilten war - wie erst nach 1990 bekannt wurde - in der DDR wegen derselben Tat bereits ein Jahr vor dem niederländischen Urteil zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt worden - siehe Verfahren NL113.

Die übrigen 9 Todesstrafen wurden in lebenslängliche Freiheitsstrafen und - bis auf einen Fall, wo der Verurteilte vorher in der Haft verstarb - später in eine zeitige Freiheitsstrafe umgewandelt.

Lebenslängliche Freiheitsstrafen

Alle lebenslängliche Freiheitsstrafen sind in zeitige umgewandelt worden. Der letzte zu einer solchen Strafe Verurteilte wurde Mai 1960 aus der Haft entlassen.

Zeitige Freiheitsstrafen

Diese sind im allgemeinen (und insbesondere bei zeitigen Freiheitsstrafen von mehr als 1 Jahr) nur zu 2/3 verbüsst worden.
Bei 4 zu zeitigen Freiheitsstrafen Verurteilten konnte die Dauer der Strafvollstreckung nicht festgestellt werden. Zwei zu 12 bzw. 7 Jahre Verurteilte flohen 1949 bzw. 1950 aus der Haft.

Weitere Zahlen

Fünf Jahre nach Kriegsende, am 8.Mai 1950, waren noch 146 Personen in Haft, 2 Jahre später noch 81. Zehn Jahre nach Kriegsende betrug diese Zahl 49.

Ende 1960 waren alle Verurteilten entlassen worden bis auf 4 ursprünglich zum Tode Verurteilte, deren Strafe inzwischen in eine lebenslängliche Freiheitsstrafe umgewandelt worden war. Einer wurde Juni 1966 krankheitshalber vorzeitig entlassen (Fall NL171). Gegen die Entlassung der drei übrigen formierte sich Anfang der siebziger Jahre in Opfer- und Widerstandskreisen eine starke Opposition, die einen beträchtlichen Widerhall in der niederländischen Bevölkerung und im Parlament fand. Nach einigen fehlgeschlagenen Anläufen, konnte die Regierung schliesslich 1989 die letzten zwei im Gefängnis Breda einsitzenden Verurteilten entlassen (Fälle NL095 und NL199). Der Dritte (Fall NL046) war vorher in der Haft verstorben. Die überlange Haft dieser drei, deren Vorgesetzte und Kollegen spätestens seit 1966 auf freiem Fuss waren, ist kein Ruhmesblatt der niederländischen Nachkriegsjustiz.

Die Verfolgung und Aburteilung

Der Zeitrahmen

Das erste Urteil gegen einen Deutschen erging September 1945 und betraf eine recht unbedeutende Denunziation, die mit 6 Monaten Gefängnis geahndet wurde. Im Jahre 1946 kamen 3, in den ersten Monaten des Jahres 1947 2 Verfahren zum Abschluss. Mit Ausnahme des Verfahrens NL004 handelte es sich durchweg um Fälle untergeordneter Bedeutung, wobei die Straftaten fast immer von (ausländischen) Privatpersonen, nicht aber von Organen der Besatzungsmacht in amtlicher oder dienstlicher Eigenschaft begangen worden waren.

Dann kommt - infolge einer gesetzlichen Unterlassung, auf die unten näher eingegangen werden wird - die Strafverfolgung deutscher und österreichischer Täter nahezu völlig zum Stillstand. Erst ab Ende April 1948, nach einjähriger Unterbrechung, fanden wieder Gerichtsverhandlungen statt. Als erstes erging, Mai 1948, das auf Todesstrafe lautende Urteil gegen den Höheren SS- und Polizeiführer in den Niederlanden, den Oesterreicher Hans Albin Rauter (NL010). Dem folgten 1948 44, 1949 147, 1950 33 und 1951 4 Verfahren. Damit war - abgesehen von einem Wiederaufnahmeverfahren aus dem Jahre 1957 und von einem Verfahren im Jahre 1980, das sich mit der recht späten Berufung gegen ein Abwesenheitsurteil aus dem Jahre 1949 befasste - in den Niederlanden die Strafverfolgung ausländischer Täter wegen Straftaten begangen im zweiten Weltkrieg zu Ende.

Der rechtliche Rahmen

Die Grundlage für die Ahndung von mit Krieg und Besatzung zusammenhängenden Straftaten niederländischer und ausländischer Täter bildete grundsätzlich das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung in der bei Kriegsanfang bestehenden Fassung. Allerdings wurden 1943 von der Exilregierung in London einige Änderungen und Ergänzungen beschlossen, die auch nach dem Kriege weitgehend beibehalten wurden.

In materiellrechtlicher Hinsicht
ist vor allem die Einführung zweier Tatbestände von Bedeutung, durch welche sich strafbar machte
- wer jemanden der Verfolgung durch die Besatzungsmacht (z.B. durch Denunziation) auslieferte
und
- wer sich unter Ausnutzung der Besatzungsverhältnisse an fremdem Eigentum bereicherte.

Deswegen sind aber vor allem Niederländer und einige ausländische Privatpersonen abgeurteilt worden. Denn als die Gerichte erster Instanz auch Angehörige der deutschen Besatzungsmacht wegen dieser Strafbestimmungen (und wegen Mordes, Raubes u.ä.) verurteilten, stellte das Revisionsgericht sich quer: diese seien, soweit sie in amtlicher oder dienstlicher Tätigkeit handelten, dem Völkerrecht und allenfalls ihrem eigenen - deutschen - Recht, nicht aber dem nationalen niederländischen Recht unterworfen. Wegen Völkerrechtsverletzungen, begangen auf niederländischem Territorium oder an Niederländern im Ausland unterlägen sie nach dem Völkerrecht zwar durchaus der niederländischen Strafgewalt und könnten somit von niederländischen Gerichten bestraft werden. Nur habe, so das Revisionsgericht, die niederländische Regierung es versäumt, die Völkerrechtsverletzungen (Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit) als solche mit Strafe zu bedrohen und den niederländischen Richter zur Aburteilung dieser Straftaten, begangen durch Angehörige feindlicher Organe, zu ermächtigen [Verfahren NL172).

Durch diese Revisionsentscheidung kam, wie oben dargelegt, die Ahndung von Verbrechen, begangen durch Deutsche und Oesterreicher, weitestgehend zum Stillstand. Erst nach Verabschiedung einer Gesetzesänderung im Juli 1947, durch welche den Auflagen des Revisionsgerichts entsprochen wurde, nahm die Strafverfolgung wieder ihren Lauf. Es sollte aber bis Mai 1948 dauern, bis das erste Urteil auf dieser Grundlage erging (Verfahren NL010).

Diese Verzögerung hatte zwar zur Folge, dass die Untersuchungshaft sich verlängerte, sie wirkte sich aber für die schwererer Verbrechen Überführten eher vorteilhaft aus: sie wurden abgeurteilt in einer Zeit als die erste Wut und die grösste Empörung über die NS-Verbrechen schon etwas abgeklungen war und das anfänglich doch recht hohe Strafniveau schon wieder nach unten tendierte.

In prozessualer Hinsicht
ist vor allem von Bedeutung, dass die Aburteilung ausserhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit durch 5 sog. 'Besondere Gerichtshöfe' in der ersten Instanz und ein 'Besonderes Revisionsgericht' in der obersten Instanz stattfand. Allerdings wurden diese Gerichte 1952 aufgehoben und die dann noch anstehenden bzw. später anfallenden Strafsachen dieser Art 'Besonderen Strafkammern' bei den Landgerichten bzw. dem Hohen Rat der Niederlande als ordentlichem Revisionsgericht übertragen.

Dass diese ebenfalls 1943 von der niederländischen Exilregierung in London geschaffene Regelung sowohl für Niederländer als für Ausländer galt und auch nach Kriegsende mit geringen Änderungen vom Parlament aufrecht erhalten wurde, kann natürlich nicht darüber hinwegtäuschen, dass hier Sondergerichte zur Aburteilung von Verbrechen von Kollaborateuren, Nutzniessern und Angehörigen feindlicher Organe geschaffen worden waren. Das begründet einen gewissen Anfangsverdacht, die Rechtsstaatlichkeit dieser sondergerichtlichen Rechtsprechung sei nicht gegeben.

Aufschlussreicher als das, was die Niederländer dazu meinen (sie hielten und halten die Rechtsstaatlichkeit sowohl formal als materiell durchweg für gegeben) ist wohl das Urteil von deutschen Gerichten, die mit dieser niederländischer Rechtsprechung konfrontiert wurden.

Das war 1980 der Fall, als der im Verfahren NL088 abgeurteilte Angeklagte vor einem deutschen Gericht stand wegen des Verdachts, in den letzten Kriegstagen in den Niederlanden zwei Juden erschossen zu haben (Verfahren JuNSV Lfd.Nr.859). Die von dessen Anwalt vorgetragenen Bedenken, bei den niederländischen Gerichten handele es sich um ein Ausnahme- oder Sondergerichte, die mit der niederländischen Verfassung nicht vereinbar und deshalb nicht wirksam errichtet worden seien, wies das deutsche Gericht als unzutreffend zurück.

"Die niederländischen Sondergerichtshöfe", so das deutsche Gericht, "sind zwar nur durch Beschluss der niederländischen Exilregierung in London vom 22. Dezember 1943 (Nr. D 62) zur Zeit verfassungsrechtlichen Notstandes eingerichtet, doch sowohl von den niederländischen Nachkriegsregierungen wie auch vom Parlament und der niederländischen Rechtsprechung - soweit ersichtlich ausnahmslos - aber als legal angesehen und bestätigt worden. Zudem waren die Sondergerichtshöfe keine unzulässigen Ausnahmegerichte. Sie waren vor Begehung der den Angeklagten zur Last gelegten Taten für bestimmte, abstrakt geregelte Sachgebiete errichtet und generell nicht nur zur Entscheidung eines oder mehrerer Einzelfälle oder nur bestimmter Personen eingesetzt. Die Vorschriften über ihre Errichtung und Besetzung und das nach der niederländischen Strafprozessordnung gehandhabte Verfahren erfüllten alle wesentlichen Anforderungen an rechtsstaatliche Gerichtsverfahren, wovon sich die Kammer anhand der mit den Verfahrensbeteiligten erörterten einschlägigen niederländischen Bestimmungen und dem erörterten formellen Inhalt der Sitzungsprotokolle des Sondergerichtshofes überzeugt hat und wie zudem es die Zeugen V. (heute Amtsrichter) und M. (heute Professor für Strafrecht), die damals als bereits examinierte Juristen als Protokollführer und Abfasser von Urteilsentswürfen an den Verhandlungen des Sondergerichtshofs in Groningen mitgewirkt haben, bestätigt haben. .... Die am niederländischen Vernehmungsort erforderlichen Förmlichkeiten sind bei den nach den dort gültigen Rechtssätzen stattgefundenen Vernehmungen berücksichtigt worden. Es handelte sich um richterliche Vernehmungen, weil die Mitglieder des Sondergerichtshofes im niederländischen Rechtsgefüge die Stellung von Richtern einnahmen; mindestens 2 der jeweils 3 Mitglieder des Sondergerichtshofes waren rechtsgelehrte Richter der niederländischen ordentlichen Gerichtsbarkeit."

Für ein negatives Pauschalurteil, basierend auf der Tatsache, dass es sich hier um Sondergerichtsurteile gehandelt hat, ist somit auch nach Ansicht der Justiz des ehemaligen Kriegsgegners kein Raum.

Das bedeutet natürlich nicht, dass alle niederländische Urteile gegen Deutsche und Oesterreicher wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit Sternstunden richterlichen Wirkens sind, wenn auch Gerichte in einer Reihe von Verfahren durchaus Verständnis für die Verhältnisse gezeigt hatten, unter denen Angehörige der Besatzungsbehörden arbeiten mussten (vgl. z.B. NL033, NL034, NL037, NL068, NL073, NL099, NL176, NL203, NL231).

Die Täter- und Opferausrichtung der Strafverfolgung

Die niederländische Strafverfolgung stand im Zeichen der wiedergewonnenen Freiheit und Unabhängigkeit und des dazu gegen die Besatzungsmacht und ihre Helfer geleisteten Widerstandes. Die Verfolgung von Straftaten begangen im Rahmen dieses Kampfes haben eine eindeutig höhere Priorität bekommen als solche, die sich gegen Bevölkerungsgruppen ihrer 'Rasse' oder Abstammung wegen richteten. Das spiegelt sich in dem recht geringen Prozentsatz der Verfahren mit jüdischen Opfern wieder (19%, eine Zahl die sich allerdings, weil bei 48 Verfahren die Opfer nicht eindeutig festgestellt werden konnten, noch etwa erhöhen könnte).

Diese Verfolgungsausrichtung einerseits und die Behandlung dieser aussergewöhnlichen Kriminalität nach einem traditionellen, auf die üblichen Straftaten zugeschnitten Erfahrungsmuster - und damit die Verkennung der besonderen Art dieser Staatsverbrechen - andererseits, haben dazu geführt, dass die niederländische Strafverfolgung sich vor allem auf zwei Kategorien von Tätern konzentriert hat
einmal
auf die 'tatnahen' oder 'eigenhändigen' Täter, die letzten Glieder in der Verbrechenskette und
zum anderen
auf diejenigen, die als höchste Vertreter der damaligen Machthaber in Erscheinung getreten und für ein breiteres Publikum zu Exponenten des Regimes geworden waren.

Diejenigen, die weniger nach Aussen in Erscheinung traten oder sich mit Tätigkeiten beschäftigten, mit denen sich normalerweise nicht die Assoziation eines Verbrechens verbindet - Verwaltung, Justiztätigkeit und dergl. - sind auch dann von der niederländischen Justiz kaum belangt worden, wenn sie auf policy making level tätig waren oder die Art und Weise der NS-Politik an hoher oder gehobener Stelle massgeblich mitbestimmt hatten.

So ist beim Stab des Befehlshabers der Sipo und des SD (BdS) die ganze obere und Mittelschicht unbehelligt geblieben. Von der Präsidialabteilung des höchsten Vertreters des Dritten Reiches in Holland, des Reichskommissars Seyss Inquart - immerhin 137 Männer und Frauen -, stand niemand vor Gericht, obwohl gerade von ihr alle grundsätzlichen Richtlinien in Judenangelegenheiten ausgegangen waren. Alle Angehörigen des Generalkommissariats für Verwaltung und Justiz - in etwa mit dem Reichsinnen- und Reichsjustizministerium vergleichbar - wurden genau so ohne Prozess nach Hause geschickt wie die deutschen Richter, die gegen etwa 750 Holländer Todesurteile verhängt hatten. Nur bei einem Richter, dem Präsidenten eines Standgerichts, wurde eine Ausnahme gemacht. Er wurde jedoch aus rechtlichen Gründen freigesprochen mit einer Begründung, die auch vom deutschen Bundesgerichtshof - bis er sich mit Rechtsbeugungsfällen von DDR-Richtern konfrontiert sah - gehegt und gepflegt wurde (siehe Verfahren NL236). Dass der betreffende deutsche Standrichter einer der 5 höchsten Beamten des mit der Judendeportation befassten Stabes des BdS gewesen war, führte nicht einmal zur Anklage.

Urteile lesen

In der Verfahrensbeschreibung ist in einer besonderer Kategorie vermerkt, ob das Urteil veröffentlicht worden ist. Das ist nur bei 35 Verfahren der Fall. Ausser bei den Verfahren NL010 (HSSPF Niederlande) und NL017 (Wehrmachtsbefehlshaber Niederlande) sind von diesen Urteilen nicht der volle Wortlaut, sondern nur solche Teile abgedruckt, die juristisch bedeutsam sind.

Aber auch wer über den vollständigen Urteilstext verfügt, wird davon nur einen sehr begrenzten Nutzen haben, es sei denn, sein Interesse an den Verfahren ist ein strikt juristisches. Historiker, Soziologen, Psychologen und andere kommen jedoch nicht auf ihre Kosten. Das hängt mit der Technik der Beweiserhebung und der Gestaltung von niederländischen Strafurteilen sowie damit zusammen, dass die Rechtsprechung in den Niederlanden ausschliesslich Sache von Juristen ist - Laien, in welcher Form auch immer, werden nicht beteiligt.

Auf einen (etwas verkürzten) Nenner gebracht, kann man sagen, dass aus einem niederländischen Strafurteil zwar hervorgeht, wie der Richter, kaum aber warum er so und nicht anders entschieden hat. Eine einigermassen umfassende Sachverhaltsdarstellung fehlt ebenso wie Ausführungen über die Person des Angeklagten. Auch eine Erörterung der Beweismittel, sowie eine Wertung oder eine Abwägung einander widersprechender Beweismittel wird man im Urteil vergebens suchen. Das beruht auf dem Umstand, dass der niederländische Richter in seinem Strafurteil in aller Regel die ihm vorgelegten Beweismittel nicht zu erörtern und seine Wahl aus einander widersprechenden Beweismitteln nicht zu begründen, ja nicht einmal anzugeben braucht, dass es solche Widersprüche gab. Für die Strafzumessung reicht der Satz, dass die verhängte Strafe 'der Persönlichkeit des Angeklagten, der Schwere der Tat und den gesamten Tatumständen' entspricht. Auch zur Begründung eines Freispruchs aus tatsächlichen Gründen reicht ein ähnlicher floskelhafter Satz.

Der Unterschied zu deutschen Strafurteilen lässt sich am Besten an Hand des niederländischen und des deutschen Strafurteils gegen den bis September 1943 in Holland amtierende Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD verdeutlichen. Dieser wurde 1949 in Holland zu 12 Jahren Freiheitsstrafe (NL097), 1967 in München zu 15 Jahre Zuchthaus verurteilt (JuNSV Lfd.Nr.645).

Das Münchner Urteil, das sich mit seinem Anteil an der Judendeportation beschäftigt, umfasst 625 Schreibmaschinenseiten. Nach der Lektüre dieses Urteils weiss man ziemlich genau, wie die Judendeportation in den Niederlanden nach Ansicht des Gerichts vor sich gegangen ist und welchen Tatbeitrag der Angeklagte dazu geleistet hat. Die Dokumente werden durchweg in Wortlaut wiedergegeben.

Das niederländische Urteil umfasst 10 Seiten. Etwa 5 davon beschäftigen sich mit dem Anklagepunkt Judendeportation. Hier verweist das Urteil auf 13 zum Beweis verwendete Dokumente, ohne dass deutlich wird, was sie sachlich beinhalten. Und weiter findet man im Urteil aus der Erklärung des Angeklagten in der Hauptverhandlung sowie aus Protokollen von Vernehmungen weiterer 10 Personen durch den Untersuchungsrichter oder durch die Polizei jeweils genau die 3 bis 4 Sätze, die zum Beweis der einzelnen Tatbestandsmerkmale erforderlich sind.

Strafakten einsehen

Wer an einem bestimmten Fall interessiert ist, kommt deshalb nicht umhin, die Strafakten beizuziehen. Hier kann er den Lauf der Ermittlungen verfolgen sowie die Schriftsätze der Anwälte und Staatsanwälte und die Protokolle der Vernehmungen des Angeklagten und von Zeugen durch Polizei und Untersuchungsrichter erforschen.

Die meisten Strafakten der niederländischen Verfahren sind erhalten geblieben und befinden sich beim Algemeen Rijksarchief, Prins Willem-Alexanderhof 20, Postfach 90520, 2509 LM Den Haag in den Niederlanden.

Die Strafakten haben allerdings einen Nachteil mit den Urteilen gemeinsam: wer der niederländischen Sprache nicht mächtig ist, dem werden auch die Strafakten ein Buch mit sieben Siegeln bleiben."

QUELLE für den obigen Text: http://www1.jur.uva.nl/junsv/NED/NL-Uebersicht.htm
(STAND 19.2.2010)
Niederländische Strafverfahren gegen Deutsche und Österreicher
wegen im 2.Weltkrieg begangener NS-Verbrechen"

Siehe zu den Tätern und Verfahren auch:

Gesamtverzeichnis

Angeklagte

Dienststelle des Angeklagten

Projekt-Redaktion http://www1.jur.uva.nl/junsv/
justiz und ns-verbrechen / nazi crimes on trial
Institut für Strafrecht
Prof. Dr. C.F. Rüter und Dr. D.W. de Mildt

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QUELLE:
(Siehe auch die Themen-Seite des SPIEGEL http://www.spiegel.de/thema/heinrich_boere/ )
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,657895,00.html

28.10.2009

NS-Verbrecher-Prozess

Killer im Auftrag Hitlers

Aus Aachen berichtet Jörg Diehl


Im Zweiten Weltkrieg erschoss der SS-Mann Heinrich Boere drei unschuldige Zivilisten - und kam bislang ungestraft davon. Jetzt steht der 88-Jährige in Aachen vor Gericht. Die Justiz tut sich noch immer schwer mit einem Prozess, den sie lange vermieden hat.

Aachen - Der Mann, um den es geht, ist alt und blass und grau. Heinrich Boere, 88, sitzt in einem Rollstuhl, er trägt ein blaues Hemd und eine schwarze Hose. Sein Haar ist militärisch kurz, der Kragen hingegen weit geöffnet. Neugierig blickt er sich um.

Der frühere SS-Mann, einst Killer im Auftrag des "Führers", sitzt hinter Panzerglas, ein Arzt und eine Pflegerin hinter ihm, zwei Verteidiger zur Seite, 60 Journalisten aus Deutschland, den Niederlanden und Großbritannien im Schwurgerichtssaal des Aachener Landgerichts, dazu noch einmal so viele Zuschauer, zwei Staatsanwälte, zwei Anwälte der Nebenklage, der Sohn eines der Erschossenen, ein Begleiter, eine Dolmetscherin, eine Protokollantin, die Große Strafkammer mit ihren fünf Richtern, mehrere Justizwachtmeister und Polizisten.

Alles seinetwegen.

Heinrich Boere, 1921 geboren in Eschweiler bei Aachen, dort immer noch wohnhaft, in einer Seniorenresidenz, ist angeklagt, als Angehöriger der "Germanischen SS in den Niederlanden" im Kriegsjahr 1944 drei unschuldige und wehrlose Zivilisten ermordet zu haben. Demnach schoss der damals 22-Jährige am 14. Juli den Apotheker Fritz Bicknese in Breda und am 3. September den Fahrradhändler Teunis de Groot in Voorschoten sowie Frans-Willem Kusters in Wassenaar nieder.

Boere, Sohn eines niederländischen Vaters und einer deutschen Mutter, war "ein Fanatiker", wie er SPIEGEL ONLINE im August 2007 sagte. Ende 1940 hatte er sich als 18-Jähriger zur Waffen-SS gemeldet und fast zwei Jahre lang an der Ostfront gekämpft. 1942 kehrte er in die besetzten Niederlande zurück, wo er dem etwa 15 Mann starken SS-Sonderkommando "Feldmeijer" zugeteilt wurde.

Diese Truppe hatte den unmittelbar auf Hitler zurückgehenden und als "Geheime Reichssache" eingestuften Auftrag, jeglichen aufkeimenden Widerstand in den Niederlanden durch willkürliche Erschießungen von angeblich antideutsch eingestellten Bürgern zu brechen.

Kam es zu Anschlägen auf die Besatzer oder ihre Kollaborateure, setzte der Höhere SS- und Polizeiführer Hanns Albin Rauter mit dem Codewort "Silbertanne" sein Mordkommando in Bewegung. Mindestens 54 Niederländer sollen diesen SS-Auftragskillern zum Opfer gefallen sein.

"Wir kannten die Männer nicht. Der Sicherheitsdienst der SS gab uns die Namen und wir machten uns auf den Weg", sagte Boere 2007 SPIEGEL ONLINE. "Man sagte uns, es handele sich um Partisanen, um Terroristen. Wir dachten, wir täten das Richtige." Also drückte er ab.

Gerechtigkeit? - "Dafür ist es viel zu spät"

Boere, und das unterscheidet diesen Fall von anderen Kriegsverbrecherprozessen, hat die drei Hinrichtungen nie bestritten. Schon 1946 räumte er die Taten gleich in mehreren Vernehmungen ein. Der frühere SS-Sturmmann ist für die Morde auch schon einmal verurteilt worden, im Oktober 1949, von einem Amsterdamer Sondergerichtshof. Doch da war Boere schon wieder in Eschweiler, wenige Kilometer hinter der Grenze, und wurde nicht ausgeliefert.

Die Frage, die sich nicht wenige Beobachter und Beteiligte des Verfahrens an diesem Mittwochmorgen in Aachen stellen, lautet daher: Worum geht es nun eigentlich?

Um Gerechtigkeit?

"Dafür ist es viel zu spät", sagt selbst der Rechtsanwalt Wolfgang Heiermann, der die Söhne des getöteten Apothekers Bicknese in der Nebenklage vertritt. Eine Haftstrafe werde der gesundheitlich angeschlagene Boere wohl ohnehin nie antreten müssen.

Also um Wahrheit?

"Wir wollen, dass ein deutsches Gericht endlich feststellt: Es war Mord", sagt der Rechtsanwalt Detlef Hartmann, der die Nebenklage für den inzwischen 77-jährigen Sohn des getöteten Fahrradhändlers Teunis de Groot übernommen hat. Sein Mandant habe den Vater "sehr geliebt und geachtet" und bewahre die Kugeln, mit denen dieser 1944 getötet worden sei, bis zum heutigen Tag auf. Er verlange Klarheit. Deshalb solle in dem Verfahren auch deutlich werden, "was Boere im Krieg alles gemacht hat", verkündet Hartmann. "Bis hinein in den Kaukasus."

Wenn sie sich da nicht zu viel erwarten.

Jahrzehntelang hat sich die deutsche Justiz gescheut, gegen den Auftragskiller Boere vorzugehen. Die zuständige Zentralstelle für NS-Verbrechen stellte noch Anfang der achtziger Jahre ein Ermittlungsverfahren gegen ihn mit der Begründung ein, die Taten seien als zulässige völkerrechtliche Repressalmaßnahmen der Besatzer gerechtfertigt gewesen. Erst im August 2007 holten die Dortmunder Nazi-Jäger die angestaubten Akten wieder aus dem Keller.

"Tricks der Verteidigung"

Und nun, an diesem Mittwoch, scheint es ebenfalls nicht so, als könnten sich die großen Erwartungen der Nebenklage erfüllen. Im Schneckentempo beginnt der Prozess, dreimal unterbricht die Kammer, bis der Vorsitzende Richter Gerd Nohl den ersten Verhandlungstag nach anderthalb Stunden für beendet erklärt und den nächsten Termin gleich ganz absagt. Da ist noch nicht einmal die Anklage verlesen.

Nur die Verteidigung kann sich freuen. Ihr Schachzug, die Sitzung mit einem Befangenheitsantrag gegen Oberstaatsanwalt Ulrich Maaß zu beginnen, scheint für den Moment erfolgreich gewesen zu sein.

Der Ankläger erwecke den Anschein, den Grundsatz eines fairen Verfahrens zu missachten, sagt Verteidiger Gordon Christiansen. "Er ist in der Sache nicht ergebnisoffen." In vielen Interviews habe der Ermittler deutlich gemacht, dass er eine Verurteilung um jeden Preis wolle. Die Staatsanwaltschaft kann nun bis Montag zu den Vorwürfen Stellung nehmen.

"Ich bin verärgert über die Tricks der Verteidigung", empört sich am Mittag der als Nebenkläger auftretende Sohn eines der Opfer, Teun de Groot. Er habe eigentlich ein Statement an Boere richten wollen, das nun sein Anwalt am nächsten Sitzungstag verlesen werde. Er selbst wolle nicht wieder erscheinen.

Und der, dessentwegen sie alle hier sind?

Heinrich Boere nimmt den vorzeitigen Abbruch der Verhandlung regungslos zur Kenntnis. Eine Pflegerin wirft ihm eine schwarze Lederjacke über, dann wird der frühere SS-Mann aus dem Saal geschoben. Er hat an diesem Mittwoch kaum etwas gesagt. Auf die Frage des Gerichts nach seiner Nationalität antwortet er knapp: "Staatenlos." Und dann, nach kurzer Pause: "Deutsch."

Doch das schien schon niemand mehr gehört zu haben.

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QUELLE: http://www.ksta.de/html/artikel/1189361568239.shtml

NS-Mörder im Schutz des Völkerrechts

Von DETLEF SCHMALENBERG, 09.09.07, 22:03h, aktualisiert 17.04.08, 09:05h

Ein bizarres Stück deutscher Nachkriegsgeschichte und ein geständiger Täter: Der SS-Scherge Heinrich Boere lebt unbehelligt in Eschweiler bei Aachen. Obwohl er 1944 drei Menschen getötet hat, muss der rechtskräftig Verurteilte nicht ins Gefängnis.

Bericht aus dem Kölner Stadt-Anzeiger" vom 10.9.2007

Kaltblütiger kann ein Mörder kaum vorgehen. Als Heinrich Boere den Befehl bekommt, drei Menschen zu töten, zögert er keinen Moment. Im Frühsommer 1944 fährt der 22-Jährige zum Haus des Apothekers Bicknese im niederländischen Breda. Ob er der Gesuchte sei, fragt Boere den Apotheker, der gerade eine Kundin bedient. Als der Mann die Frage bejaht, zieht Boere seine in der rechten Manteltasche steckende Pistole und schießt.

Etwa sechs Wochen später, am 4. September 1944, wiederholt sich das Szenario gleich zweimal. Der Befehl, die Fahrt zum Wohnort der Opfer, Schüsse. Eines der Opfer lockt Boere vor der Ermordung noch in sein Auto, angeblich weil er den Personalausweis überprüfen musste. Auf der vermeintlichen Fahrt zur Polizeiwache, nach einer vorgetäuschten Autopanne, fallen die tödlichen Schüsse.

Die Geschichte von Heinrich Boere ist die Geschichte einer Niederlage. Sie erzählt von der Hilflosigkeit der Justiz, die ein Verbrechen wegen eines Formfehlers nicht sühnt. Ein Stück Nachkriegsgeschichte - bizarr, skandalös, traurig.

Henrich Boere, in den Niederlanden geboren, hat sich Ende 1940 freiwillig zur Waffen-SS gemeldet und fast zwei Jahre lang an der Ostfront gekämpft. Sein Eintritt in die selbst ernannte Eliteeinheit war möglich, weil er eine deutsche Mutter hatte. 1942 kehrte er als Mitglied der „Germanischen SS in den Niederlanden“ dorthin zurück. Zwei Jahre zuvor hatte die Wehrmacht das Land besetzt. Die Deutschen hatten zunächst eine Militärverwaltung errichtet, neben die jedoch schon bald eine Zivilverwaltung trat. An deren Spitze wurden SS-Funktionäre berufen. Zur Jahreswende 1942 / 43, als sich der Krieg im Osten zugunsten der Sowjetunion zu entwickeln schien, machten sich die ersten Widerstandsgruppen bemerkbar.

Neben den sich häufenden Angriffen auf militärische Anlagen gab es immer mehr Attentate auf hochgestellte Beamte oder Politiker, die als deutschfreundlich bekannt waren. Oder auf Holländer, die kraft ihrer Stellung im öffentlichen Leben notwendigerweise mit den Deutschen zusammenarbeiten mussten und sich dabei loyal verhielten.

Im Sommer 1943 wurden auf Befehl Hitlers vom Auswärtigen Amt, dem Wehrmachtführungsstab und dem Reichssicherheitshauptamt Pläne für die Bekämpfung der Widerstandsgruppen in den besetzten Westgebieten ausgearbeitet. Hierbei entschied man sich für Maßnahmen, die in den Niederlanden den Decknamen „Silbertanne“ erhielten. Geheimaktionen, bei denen nach einem Anschlag der niederländischen Untergrundbewegung möglichst umgehend drei bis fünf antideutsch eingestellte Holländer erschossen werden sollten. Männer, von denen meist angenommen wurde, dass sie den Widerstand unterstützen.

Bis April 1944 wurden die Exekutionen von Angehörigen der „Germanischen SS in den Niederlanden“ durchgeführt. Danach, bis zum September 1944, von einem 15 Mann starken Kommando, das nach dem Führer der Germanischen SS „Sonderkommando Feldmejer“ genannt wurde. Vor ihren Einsätzen wurden die Angehörigen des Sonderkommandos darauf hingewiesen, dass es sich um eine „Geheime Reichssache“ handele und deshalb Stillschweigen zu bewahren und die Befehle genauestens auszuführen seien. Andernfalls drohe ein Verfahren vor einem SS- und Polizeigericht, das zur Einweisung in ein Konzentrationslager oder zur Todesstrafe führen könne.

Bei der Tatausführung trugen die niederländischen SS-Angehörigen oder auch die Angehörigen der Sicherheitspolizei Zivilkleidung. Die Kennzeichen der benutzten Kraftfahrzeuge wurden oft gegen falsche ausgewechselt. Die Opfer wurden meistens in ihrer Wohnung aufgesucht und dort oder in der Nähe ohne Angabe von Gründen erschossen. Insgesamt fielen mindestens 54 Niederländer den Silbertanne-Aktionen zum Opfer.

Heinrich Boere war Mitglied des „Sonderkommando Feldmejer“. Nach Kriegsende wurde er im Mai 1945 verhaftet. Man habe ihm gesagt, bei den unschuldigen Opfern würde es sich um terroristische Widerstandskämpfer handeln, soll Boere gesagt haben, als er die Tötungen im Polizeiverhör gestand. Einige Wochen später jedoch konnte er fliehen, tauchte im Bereich Aachen unter und arbeitete als Bergmann. In Abwesenheit wurde Boere am 18. Oktober 1949 vom Sondergerichtshof Amsterdam unter anderem wegen mehrfachen Mordes zum Tode verurteilt. Da die Todesstrafe nicht innerhalb von fünf Jahren vollstreckt werden konnte, wurde sie automatisch in eine lebenslange Freiheitsstrafe umgewandelt.

Nachdem Boere in Deutschland enttarnt wurde, beantragte die Niederlande 1980 die Auslieferung. Diese sei jedoch nicht zulässig, weil der Beschuldigte womöglich als Deutscher und nicht mehr als Niederländer einzuordnen sei, urteilte im Mai 1983 das Oberlandesgericht Köln. Denn die Niederlande hatten Boere wegen der Zugehörigkeit zur Waffen-SS die Staatsbürgerschaft aberkannt. Da es in Deutschland kein Einbürgerungsverfahren gegeben hatte, gingen die hiesigen Behörden davon aus, dass der ehemalige SS-Scherge als staatenlos zu gelten habe. Anders jedoch das Kölner Oberlandesgericht. Es könne nicht „mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden“, ob Boere 1940 durch seine Einstellung in die Waffen-SS „die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben könnte“. Die Richter stützten sich bei ihrer Argumentation auf einen Erlass des Nazi-Regimes „über den Erwerb der deutschen Staatszugehörigkeit“ vom Mai 1943.

Nachdem der Auslieferungsbeschluss aufgehoben worden war, weil deutsche Staatsbürger prinzipiell nicht ins Ausland ausgeliefert werden, wurden auch die strafrechtlichen Ermittlungen bei der für nationalsozialistische Verbrechen zuständigen Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Dortmund eingestellt. Boere habe damals auf Befehl gehandelt, lautete die Begründung. Es gebe keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass er „von der Unrechtmäßigkeit der angeordneten Maßnahmen ausgegangen wäre“.

Im Juni 2003 beantragte das niederländische Justizministerium erneut, die lebenslange Haftstrafe gegen Boere zu vollstrecken. Im Februar 2007, nach jahrelangem juristischem Tauziehen, entschied das Amtsgericht Aachen, dass Boeres Verurteilung in Amsterdam rechtens war und er seine Haftstrafe deshalb jetzt in Deutschland antreten müsse. Bei den Tötungen handele es sich schon „deshalb um keine rechtmäßigen Kriegshandlungen, weil sie nicht durch die bewaffnete Militärmacht, sondern durch Angehörige der Germanischen SS . . . vorgenommen wurden und zudem die Opfer auch nicht als Widerstandskämpfer beim Kampf betroffen oder auf der Flucht ergriffen worden waren oder sich zumindest in Aktionsbereitschaft befunden hatten“, heißt es im Urteil. Zudem müsse davon ausgegangen werden, „dass dem Verurteilten die Rechtswidrigkeit der Erschießung unschuldiger Zivilisten klar war und dass er den verbrecherischen Zweck der Erschießungsbefehle klar erkannt hatte“.

Dieser Einschätzung folgte zwar auch das Oberlandesgericht Köln, wo Boere Beschwerde gegen den Haftantritt eingelegt hatte. Aber die Kölner Juristen hoben das Urteil des Landgerichts Aachen dennoch wieder auf. So grotesk es klingt: Der nach Ansicht der Richter „heimtückische“ Mörder kann sich auf internationales Völkerrecht berufen. Es geht um Fairness in Gerichtsverfahren und die Menschenwürde des Angeklagten.

Weil die Niederländer dem Beschuldigten damals keinen Pflichtverteidiger zugeordnet hätten, sei ihm die „nach völkerrechtlich verbindlichen Mindeststandard“ vorgeschriebene „angemessene Verteidigung“ nicht gewährt worden. Boere war damals zwar geflohen. Doch der Anwalt hätte, auch nach dem Verschwinden des Verdächtigen, an der Gerichtsverhandlung teilnehmen können, um dessen Interessen zu vertreten. Vor dem Amsterdamer Sondergerichtshof sei es 1949 schließlich um „schwierige Rechtsfragen aus dem Bereich des Kriegsstrafrechts, insbesondere um die Frage des Handelns in Befehlsnotstand“ gegangen.

„Bei dieser Sachlage bedurfte es zur Wahrung prozessualer Waffengleichheit im Interesse des fairen und gerechten Strafverfahrens der Bestellung eines Offizialverteidigers“, so die OLG-Richter. Dass das „prozessrechtliche Institut des Pflichtverteidigers“ in den Niederlanden niemals existiert hat, dürfe jetzt nicht dazu führen, „von den dargelegten Mindeststandards abzuweichen“.

Kein Pflichtverteidiger, kein gültiges Urteil - eine Einschätzung, die auch den Kölner Richtern Bauchschmerzen bereitete. Der Senat verkenne nicht, „dass es unbefriedigend erscheint“, Boere „nicht für die Taten zur Verantwortung zu ziehen, die er vom Tatgeschehen her vollständig eingeräumt hat und für die er in diesem wie auch in den früheren Verfahren kein Wort der Reue gefunden hat“, heißt es im Urteil.

Boere, vom „Kölner Stadt-Anzeiger“ telefonisch um eine Stellungnahme zum Urteil gebeten, ist das wohl egal. „Arschloch“, rief der 85-jährige frühere SS-Killer, bevor er den Telefonhörer auflegte. Fragen nach den Menschen, die er kaltblütig erschossen hat, sind ihm wohl nur noch lästig.

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1983 entging Boere der Auslieferung | 07.07.2003, 11:11

QUELLE:
http://neu.az-web.de/az/suche/archiv_alt.php?num_id=175079&archiv_id=1&str_todo=suchen&str_suchbegriff=boere&num_start=0&num_limit=5#detail

Eschweiler (an-o/fe) - Sein Status als ehemaliger Wehrmachtsangehöriger rettete Heinrich Boere im Jahr 1980 vor der Auslieferung in die Niederlande.

Heinrich Boere. Geboren 27. September 1921 in Eschweiler. Seine Mutter ist eine deutsche Kriegerwitwe, sein Vater Holländer. Und arbeitslos. Die Familie zieht nach Limburg, als Heinrich zwei Jahre alt ist. Er wächst in Maastricht auf. Der Familie geht es schlecht. "Wir waren neun Personen, wir haben nur Brot gehabt und das nicht immer." Als die Deutschen in Holland einmarschieren und Bomben auf die Festung Eben-Emael fallen, weckt die Mutter ihn auf, freudig erregt: "Die Deutschen kommen!" Heinrich Boere meldet sich freiwillig zur SS, wird in München ausgebildet, kommt an die Ostfront. Kurz vor Stalingrad wird er krank, sein nächster Einsatzort sind die Niederlande.

Sprung aus dem Bus

Bei Kriegsende kommt er in amerikanische Gefangenschaft, wird den Holländern überstellt. 1947 ist er im Lager Valkenburg und arbeitet als Bergmann in der Grube Eigelshoven, als er erfährt: "Morgen kommst du nach Den Haag." Da soll er im Prozess gegen Hans Albin Rauter aussagen. Rauter war Generalkommissar für das Sicherheitswesen in den Niederlanden und auch für "Silbertanne" verantwortlich, er wird zum Tode verurteilt und am 25. März 1949 hingerichtet. Für Boere ist klar: "Wenn ich gegen den zeuge, komme ich nie weg." Auf dem Transport zur Arbeit springt er aus dem Bus, als dieser in einer Heerlener Unterführung langsam fährt. Es ist ein Ersatzbus, bei dem die Türgriffe innen nicht abgeschraubt sind. Und Boere hat die Mitgefangenen gebeten, laut zu singen und leise die Tür wieder zuzuziehen.

Über die grüne Grenze kommt er nach Deutschland, verbirgt sich zunächst bei Verwandten in Nothberg. Ein Pfarrer verschafft ihm Arbeit im Bergbau in Alsdorf. 1978 wird er als 54-Jähriger verrentet. In den Niederlanden wird ihm der Prozess gemacht. Am 18. Oktober 1949 wird Boere in Abwesenheit zum Tode verurteilt. Doch in Deutschland gilt er durch seine Zugehörigkeit zur Wehrmacht als Deutscher, deshalb wird er nicht ausgeliefert. 1980 wird die Strafe in lebenslänglich umgewandelt und ein Auslieferungsverfahren in Gang gesetzt. Boere wehrt sich, der Prozess geht bis zum Oberlandesgericht. Er sitzt mehrere Monate in der Aachener Justizvollzugsanstalt, dann kommt 1983 das Urteil: Mit zwei zu zwei Richterstimmen wird die Auslieferung abgelehnt.

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http://www.rechtscentrum.de/search.php?db=strafrecht&mode=category&feld=Internationales%20Recht&gebiet=Sonstiges

OLG Köln - LG Aachen
3.7.2007
2 Ws 156/07

1. Zu den Voraussetzungen der Übernahme der Vollstreckung einer im Jahre 1949 durch ein niederländisches Sondergericht gegen einen früheren Angehörigen der germanischen SS verhängten Todesstrafe, die inzwischen in eine lebenslange Gefägnisstrafe umgewandelt worden ist.

2. Der in den Niederlanden aufgrund königlichen Erlasses vom 22.12.1943 über die Besonderen Gerichtshöfe (Besluit op de Bijzondere Gerechtshoven) errichtete Sondergerichtshof Amsterdam war ein unabhängiger Spruchkörper. Allein der Umstand, dass das zu vollstreckende Urteil von einem Sondergericht verhängt wurde, steht damit der Übernahme der Vollstreckung nicht entgegen. Ein Verstoß gegen die über Art. 25 GG zu beachtenden Grundsätze elementarer Verfahrensgerechtigkeit liegt demnach nicht vor.

3. Die vom Beschwerdeführer im Jahre 1944 als Angehöriger der germanischen SS ausgeführten Tötungen von drei Personen aus der niederländischen Widerstandsbewegung sind sowohl nach dem im Zeitpunkt der Verurteilung in den Niederlanden geltenden Recht als auch nach deutschem Recht als Mord zu werten. Es liegen keine Rechtfertigungsoder Schuldausschließungsgründe vor.

4. Die Voraussetzungen einer Vollstreckbarkeitserklärung (vgl. § 49 Abs. 1 Nr. 2 IRG) liegen indes nicht vor. Das zur Verurteilung im Jahre 1949 führende niederländische Verfahren genügte nicht dem völkerrechtlich verbindlichen Mindeststandard. Dem in Abwesenheit verurteilten Beschwerdeführer, der sich dem Verfahren durch Flucht entzogen hatte, wurde kein Verteidiger bestellt. Dadurch waren die rechtsstaatlichen Mindestanforderungen nicht mehr gewahrt.

5. Dem Beschwerdeführer stand zudem keine effektive Möglichkeit zur Verfügung, sich im Nachhinein rechtliches Gehör zu verschaffen und sich zu verteidigen. Eine solche Möglichkeit stellte insbesondere nicht der nach niederländischem Recht gegen Abwesenheitsurteile statthafte Einspruch („verzet“, vgl. Art. 339 Wetboek van Strafvordering in der im Jahre 1983 gültigen Fassung) dar.

6. Für eine effektive, nachträgliche Rechtsschutzmöglichkeit kommt es zum einen darauf an, dass der Verurteilte Kenntnis vom vollständigen Inhalt des in Abwesenheit verkündeten Urteils erhält. Zum anderen schließt der Anspruch auf ein faires Verfahren die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung in Bezug auf das Abwesenheitsurteil ein, wenn dies zur effektiven Wahrnehmung und Sicherung der Rechte im „Nachverfahren“ geboten ist.

IRG § 49

Aktenzeichen: 2Ws156/07 Paragraphen: IRG§49 Datum: 2007-07-03

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http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/eugh/07/c-297-07.php?referer=db

EuGH C-297/07 (Zweite Kammer) - Urteil vom 11. Dezember 2008 (Klaus Bourquain)

Schengener Durchführungsübereinkommen; Verbot der Doppelbestrafung (Verurteilung in Abwesenheit wegen derselben Tat; Begriff der rechtskräftigen Aburteilung; Begriff der "nicht mehr vollstreckbaren Sanktion"; zeitlicher Anwendungsbereich).

Art. 54 SDÜ

Leitsätze des Bearbeiters

1. Das in Art. 54 SDÜ niedergelegte Verbot der Doppelbestrafung findet auf ein Strafverfahren Anwendung, das in einem Vertragsstaat wegen einer Tat eingeleitet wird, für die der Angeklagte bereits in einem anderen Vertragsstaat rechtskräftig abgeurteilt worden ist, selbst wenn die Strafe, zu der er verurteilt wurde, nach dem Recht des Urteilsstaats wegen verfahrensrechtlicher Besonderheiten (vorliegend die Notwendigkeit eines zweiten Verfahrens bei "Wiederauftauchen" nach einem Abwesenheitsurteil gemäß französischem Code de justice militaire pour l'armée de terre), nie unmittelbar vollstreckt werden konnte.

2. Art 54 SDÜ gebietet nicht, dass die Sanktion nach dem Recht des Urteilsstaats unmittelbar vollstreckbar gewesen sein muss, sondern verlangt nur, dass die mit einer rechtskräftigen Entscheidung verhängte Strafe "nicht mehr vollstreckt werden kann". Die Wörter "nicht mehr" beziehen sich auf den Zeitpunkt der Einleitung einer neuen Strafverfolgung, in Bezug auf die das zuständige Gericht im zweiten Vertragsstaat zu prüfen hat, ob die Voraussetzungen nach Art. 54 SDÜ erfüllt sind.

3. Grundsätzlich ist auch eine Verurteilung in Abwesenheit vom Anwendungsbereich des Art. 54 SDÜ erfasst und somit ein Verfahrenshindernis für die Einleitung eines neuen Verfahrens.

Urteil

1 Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 54 des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen (ABl. 2000, L 239, S. 19, im Folgenden: SDÜ), das am 19. Juni 1990 in Schengen (Luxemburg) unterzeichnet worden ist.

2 Dieses Ersuchen ergeht im Rahmen eines Strafverfahrens wegen Mordes, das am 11. Dezember 2002 in Deutschland gegen Herrn Bourquain, einen deutschen Staatsangehörigen, eingeleitet wurde, während ein Strafverfahren, das ein Gericht eines anderen Vertragsstaats wegen derselben Tat gegen diese Person eingeleitet hatte, am 26. Januar 1961 bereits zu einer Verurteilung in Abwesenheit geführt hatte.

Rechtlicher Rahmen

Recht der Europäischen Union

3 Art. 1 des Protokolls zur Einbeziehung des Schengen-Besitzstands in den Rahmen der Europäischen Union, das durch den Vertrag von Amsterdam dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügt wurde (im Folgenden: Protokoll), ermächtigte 13 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, darunter die Bundesrepublik Deutschland und die Französische Republik, untereinander eine verstärkte Zusammenarbeit im Rahmen des Schengen-Besitzstands, wie dieser im Anhang zu diesem Protokoll festgelegt ist, zu begründen.

4 Der so festgelegte Schengen-Besitzstand umfasst u. a. das am 14. Juni 1985 in Schengen unterzeichnete Übereinkommen zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen (ABl. 2000, L 239, S. 13) sowie das SDÜ.

5 Der Rat der Europäischen Union erließ gemäß Art. 2 Abs. 1 Unterabs. 2 Satz 2 des Protokolls am 20. Mai 1999 den Beschluss 1999/436/EG zur Festlegung der Rechtsgrundlagen für die einzelnen Bestimmungen und Beschlüsse, die den Schengen-Besitzstand bilden, nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und des Vertrags über die Europäische Union (ABl. L 176, S. 17). Aus Art. 2 dieses Beschlusses in Verbindung mit dessen Anhang A ergibt sich, dass der Rat die Art. 34 EU und 31 EU als Rechtsgrundlagen für die Art. 54 bis 58 SDÜ festgelegt hat.

6 Art. 54 SDÜ, der zu Kapitel 3 ("Verbot der Doppelbestrafung") des Titels III ("Polizei und Sicherheit") gehört, sieht vor:

"Wer durch eine Vertragspartei rechtskräftig abgeurteilt worden ist, darf durch eine andere Vertragspartei wegen derselben Tat nicht verfolgt werden, vorausgesetzt, dass im Fall einer Verurteilung die Sanktion bereits vollstreckt worden ist, gerade vollstreckt wird oder nach dem Recht des Urteilsstaats nicht mehr vollstreckt werden kann."

7 Art. 57 Abs. 1 und 2 SDÜ bestimmt:

"(1) Ist eine Person im Hoheitsgebiet einer Vertragspartei wegen einer Straftat angeschuldigt und haben die zuständigen Behörden dieser Vertragspartei Grund zu der Annahme, dass die Anschuldigung dieselbe Tat betrifft, derentwegen der Betreffende im Hoheitsgebiet einer anderen Vertragspartei bereits rechtskräftig abgeurteilt wurde, so ersuchen sie, sofern sie es für erforderlich halten, die zuständigen Behörden der Vertragspartei, in deren Hoheitsgebiet die Entscheidung ergangen ist, um sachdienliche Auskünfte.

(2) Die erbetenen Auskünfte werden so bald wie möglich erteilt und sind bei der Entscheidung über eine Fortsetzung des Verfahrens zu berücksichtigen."

8 Art. 58 SDÜ lautet:

"Die vorstehenden Bestimmungen stehen der Anwendung weiter gehender Bestimmungen des nationalen Rechts über die Geltung des Verbots der Doppelbestrafung in Bezug auf ausländische Justizentscheidungen nicht entgegen."

9 In Bezug auf den territorialen Anwendungsbereich der Art. 54 bis 58 SDÜ ergibt sich aus Art. 6 des Beschlusses 1999/436, dass dieser Anwendungsbereich in Art. 138 SDÜ festgelegt wird. Diese Vorschrift bestimmt:

"Die Bestimmungen dieses Übereinkommens gelten für die Französische Republik nur für das europäische Hoheitsgebiet der Französischen Republik.

..."

10 Aus der im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vom 1. Mai 1999 veröffentlichten Information über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrags von Amsterdam (ABl. L 114, S. 56) ergibt sich, dass die Bundesrepublik Deutschland eine Erklärung nach Art. 35 Abs. 2 EU abgegeben hat, mit der sie die Zuständigkeit des Gerichtshofs für Entscheidungen gemäß Art. 35 Abs. 3 Buchst. b EU anerkannt hat.

Nationales Recht

11 Art. 120 Abs. 7 bis 9 des französischen Code de justice militaire pour l'armée de terre (Militärgerichtsgesetzbuch für die Landstreitkräfte, JORF vom 15. März 1928) bestimmte in der am 26. Januar 1961 geltenden Fassung:

"Das in Abwesenheit in ordentlicher Form ergangene Urteil wird ... dem nicht erschienenen Angeklagten oder an seinen Wohnsitz zugestellt.

Der nicht erschienene Angeklagte kann innerhalb von fünf Tagen ab dieser Zustellung Einspruch einlegen. Hat er innerhalb dieser Frist keinen Einspruch eingelegt, gilt das Urteil als in Anwesenheit ergangen.

Sofern jedoch nicht persönlich zugestellt wurde oder sich aus Maßnahmen zur Vollstreckung des Urteils ergibt, dass der Verurteilte davon Kenntnis erlangt hat, bleibt der Einspruch bis zum Ablauf der Frist für die Verjährung der Strafe zulässig."

12 Art. 121 des genannten Gesetzbuchs legte in der zur maßgebenden Zeit geltenden geänderten Fassung durch Verweisung auf Art. 639 des französischen Code de procédure pénale (Strafprozessordnung) fest, dass dann, wenn die in Abwesenheit verurteilte Person wieder auftaucht, bevor die Strafe verjährt ist, nicht diese Strafe vollstreckt wird, sondern ein neues Verfahren in Anwesenheit des Angeklagten eingeleitet wird.

13 Nach Art. 763 des Code de procédure pénale beträgt die Verjährungsfrist für die Vollstreckung einer Strafe, auf die Art. 120 Abs. 9 und Art. 121 des genannten Code de justice militaire verweisen, 20 Jahre.

14 Art. 1 des Amnestiegesetzes Nr. 68-697 vom 31. Juli 1968 (JORF vom 2. August 1968, S. 7521), der zu Titel I ("Generalamnestie für alle Straftaten im Zusammenhang mit den Ereignissen in Algerien") dieses Gesetzes gehört, bestimmt:

"Alle Straftaten, die im Zusammenhang mit den Ereignissen in Algerien begangen wurden, sind von Rechts wegen amnestiert.

Als im Zusammenhang mit den Ereignissen in Algerien begangen gelten alle Straftaten, die von in Algerien dienenden Soldaten während des von Abs. 1 abgedeckten Zeitraums begangen wurden."

15 Art. 4 Abs. 1 dieses Gesetzes bestimmt, dass die darin vorgesehene Amnestie die Wirkungen entfaltet, die in den Art. 9 bis 16 des Gesetzes Nr. 66-396 vom 17. Juni 1966 über die Amnestie für Straftaten gegen die Sicherheit des Staates oder im Zusammenhang mit den Ereignissen in Algerien (JORF vom 18. Juni 1966, S. 4915) festgelegt werden.

16 Art. 9 des Gesetzes Nr. 66-396 bestimmt:

"Die Amnestie bewirkt, ohne dass sie je zu einer Rückerstattung führen könnte, den Erlass sämtlicher Hauptstrafen, Nebenfolgen und Nebenstrafen, insbesondere der Verbannung aus dem Kernland, sowie die Aufhebung aller daraus folgenden Verbote und Rechtsverluste. Sie setzt den Täter wieder in die Vergünstigung der Strafaussetzung ein, die ihm eventuell anlässlich einer früheren Verurteilung gewährt wurde."

17 Art. 15 dieses Gesetzes lautet:

"Es ist jeder Person, die davon in Ausübung ihres Amtes Kenntnis erlangt hat, untersagt, in irgendeiner Form auf durch die Amnestie getilgte strafrechtliche Verurteilungen ... hinzuweisen oder ihren Vermerk in einem Dokument gleich welcher Art zu belassen. Dieses Verbot gilt jedoch nicht für die Urschriften von Urteilen und Entscheidungen."

Sachverhalt des Strafverfahrens und Vorlagefrage

18 Am 26. Januar 1961 wurde Herr Bourquain, der in der französischen Fremdenlegion diente, in Bône (Algerien) vom Ständigen Gericht der Streitkräfte der Zone Est Constantinoise wegen Desertion und vorsätzlicher Tötung in Abwesenheit zum Tode verurteilt.

19 Dieses Gericht, das den französischen Code de justice militaire pour l'armée de terre anwandte, sah es als erwiesen an, dass Herr Bourquain am 4. Mai 1960 bei seiner Desertion an der algerisch-tunesischen Grenze einen anderen Legionär ebenfalls deutscher Staatsangehörigkeit, der ihn am Desertieren hindern wollte, erschossen hat.

20 Herr Bourquain, der sich in die Deutsche Demokratische Republik abgesetzt hatte, soll von der Zustellung des in Abwesenheit ergangenen Urteils keine Kenntnis erlangt haben, und die mit dem Urteil, das als in Anwesenheit ergangen galt, verhängte Strafe konnte nicht vollstreckt werden.

21 In der Folgezeit kam es weder in Algerien noch in Frankreich zu einer weiteren Strafverfolgung von Herrn Bourquain. Im Übrigen wurden in Frankreich alle im Zusammenhang mit dem Algerienkrieg begangenen Straften mit den oben erwähnten Gesetzen amnestiert. Dafür wurden in der Bundesrepublik Deutschland wegen derselben Tat Ermittlungen gegen Herrn Bourquain eingeleitet, und im Jahr 1962 wurde den Behörden der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik ein Haftbefehl überstellt, der von diesen zurückgewiesen wurde.

22 Ende 2001 wurde bekannt, dass Herr Bourquain im Raum Regensburg (Deutschland) wohnt. Am 11. Dezember 2002 erhob die Staatsanwaltschaft Regensburg gegen ihn wegen derselben Tat bei dem vorlegenden Gericht Anklage wegen Mordes gemäß § 211 des deutschen Strafgesetzbuchs.

23 Unter diesen Umständen ersuchte das vorlegende Gericht mit Schreiben vom 17. Juli 2003 gemäß Art. 57 Abs. 1 SDÜ das französische Justizministerium um Informationen, um zu klären, ob das Urteil des Ständigen Gerichts der Streitkräfte der Zone Est Constantinoise vom 26. Januar 1961 aufgrund des Verbots der doppelten Strafverfolgung gemäß Art. 54 SDÜ der Eröffnung eines Strafverfahrens wegen derselben Tat in Deutschland entgegensteht.

24 Der Staatsanwalt des Tribunal aux armées de Paris (Militärgericht Paris) beantwortete dieses Auskunftsersuchen insbesondere mit folgenden Ausführungen:

"Das am 26. Januar 1961 gegen [Herrn] Bourquain in Abwesenheit verhängte Urteil ist rechtskräftig geworden. Die Verurteilung zur Todesstrafe ist 1981 unwiderruflich geworden. Da Verbrechensstrafen nach französischem Recht nach 20 Jahren verjähren, kann das Urteil in Frankreich nicht mehr vollstreckt werden."

25 Weiterhin ersuchte das vorlegende Gericht das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht um ein Gutachten zur Auslegung von Art. 54 SDÜ im Hinblick auf die Umstände des Ausgangsverfahrens. In seinem Gutachten vom 9. Mai 2006 gelangte dieses Institut zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für die Anwendung von Art. 54 SDÜ, auch wenn die unmittelbare Vollstreckung der in Abwesenheit ergangenen Verurteilung wegen verfahrensrechtlicher Besonderheiten des französischen Rechts nicht möglich gewesen sei, im Ausgangsverfahren erfüllt seien, so dass die Eröffnung eines neuen Strafprozesses gegen Herrn Bourquain ausgeschlossen sei. In Beantwortung eines Ersuchens um ergänzende Stellungnahme erhielt dieses Institut mit Schreiben vom 14. Februar 2007 seinen Standpunkt aufrecht.

26 Das Landgericht Regensburg, das der Ansicht ist, dass sich Art. 54 SDÜ so auslegen lasse, dass eine erste Verurteilung durch einen Vertragsstaat nur dann einer erneuten Strafverfolgung in einem anderen Vertragsstaat entgegenstehen könne, wenn sie zu irgendeinem früheren Zeitpunkt vollstreckbar gewesen sei, hat beschlossen, das Verfahren auszusetzen und dem Gerichtshof folgende Frage zur Vorabentscheidung vorzulegen:

Gilt das Verbot, einen durch eine Vertragspartei rechtskräftig Abgeurteilten durch eine andere Vertragspartei wegen derselben Tat zu verfolgen, wenn die gegen ihn verhängte Strafe nach dem Recht des Urteilsstaats nie vollstreckt werden konnte?

Zur Zuständigkeit des Gerichtshofs

27 Erstens ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof, wie sich aus Randnr. 10 des vorliegenden Urteils ergibt, nach Art. 35 EU im vorliegenden Fall für die Auslegung des SDÜ zuständig ist.

28 Zweitens ist klarzustellen, dass Art. 54 SDÜ in zeitlicher Hinsicht auf ein Strafverfahren wie das Ausgangsverfahren anwendbar ist. Denn das SDÜ war zwar in Frankreich noch nicht in Kraft, als die erste Verurteilung von Herrn Bourquain durch ein zuständiges Gericht dieses Staates ausgesprochen wurde, galt aber in den beiden betroffenen Vertragsstaaten zu dem Zeitpunkt, zu dem das Gericht, das mit dem zweiten, zum vorliegenden Vorabentscheidungsersuchen führenden Verfahren befasst ist, die Voraussetzungen für die Anwendung des Verbots der Doppelbestrafung geprüft hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Juli 2007, Kraaijenbrink, C-367/05, Slg. 2007, I-6619, Randnr. 22).

29 Drittens ist in Bezug auf den territorialen Anwendungsbereich der Art. 54 bis 58 SDÜ darauf hinzuweisen, dass Art. 54 SDÜ, wie sich aus Art. 6 des Beschlusses 1999/436 in Verbindung mit Art. 138 SDÜ ergibt, zwar nie in Algerien galt, wo Herr Bourquain erstmals verurteilt wurde, dass die Anwendung dieses Art. 54 aber unter besonderen Umständen, wie sie diese Verurteilung kennzeichnen, nicht vom Ort ihrer Verkündung abhängen kann, da es entscheidend darauf ankommt, dass sie von einem zuständigen Gericht eines Staates ausgesprochen wurde, der Vertragspartei des SDÜ geworden ist.

30 Da Art. 54 SDÜ, wie die Kommission der Europäischen Gemeinschaften zu Recht betont, nicht vorsieht, dass der Betroffene zwingend im Hoheitsgebiet der Vertragsparteien abgeurteilt werden muss, darf diese Vorschrift, die den Schutz einer endgültig abgeurteilten Person gegen neue Strafverfolgung wegen derselben Tat bezweckt, nicht so ausgelegt werden, dass die Art. 54 bis 58 SDÜ nie auf Personen Anwendung finden, die von einer Vertragspartei abgeurteilt wurden, die ihre Hoheitsgewalt außerhalb des von diesem Abkommen erfassten Gebiets ausgeübt hat.

31 Insoweit ist festzustellen, dass das Ständige Gericht der Streitkräfte der Zone Est Constantinoise ein französisches Gericht war, das die Vorschriften des einschlägigen französischen Rechts angewandt hat, als es Herrn Bourquain am 26. Januar 1961 verurteilte.

32 Im Übrigen ist zu ergänzen, dass Art. 58 SDÜ die Bundesrepublik Deutschland in jedem Fall ermächtigt, nationale Bestimmungen anzuwenden, die in Bezug auf das Verbot der Doppelbestrafung weiter reichen. So können die Vertragsstaaten dieses Verbot auf andere Justizentscheidungen anwenden als die, die in den Anwendungsbereich des genannten Art. 54 fallen (vgl. in Bezug auf zum Strafklageverbrauch führende Verfahren Urteil vom 11. Februar 2003, Gözütok und Brügge, C-187/01 und C-385/01, Slg. 2003, I-1345, Randnr. 45).

Zur Vorlagefrage

33 Mit der Frage möchte das vorlegende Gericht wissen, ob das in Art. 54 SDÜ niedergelegte Verbot der Doppelbestrafung auf ein Strafverfahren Anwendung finden kann, das in einem Vertragsstaat wegen einer Tat eingeleitet wurde, für die der Angeklagte in einem anderen Vertragsstaat bereits rechtskräftig abgeurteilt wurde, auch wenn die gegen ihn verhängte Strafe nach dem Recht des Urteilsstaats nie vollstreckt werden konnte.

34 Einleitend ist zum einen darauf hinzuweisen, dass grundsätzlich auch eine Verurteilung in Abwesenheit, wie die Kommission in ihren schriftlichen Erklärungen geltend macht, vom Anwendungsbereich des Art. 54 SDÜ erfasst werden und somit ein Verfahrenshindernis für die Einleitung eines neuen Verfahrens sein kann.

35 Erstens ergibt sich nämlich bereits aus dem Wortlaut des Art. 54 SDÜ, dass Verurteilungen in Abwesenheit nicht von seinem Anwendungsbereich ausgenommen sind, da die Anwendung dieser Vorschrift nur eine rechtskräftige Aburteilung durch eine Vertragspartei voraussetzt.

36 Zweitens ist darauf hinzuweisen, dass die Anwendung des Art. 54 SDÜ nicht von der Harmonisierung oder der Angleichung des Strafrechts der Vertragsstaaten auf dem Gebiet der in Abwesenheit ergangenen bzw. Kontumazialurteile abhängig ist (vgl. in diesem Sinne in Bezug auf zum Strafklageverbrauch führende Verfahren Urteil Gözütok und Brügge, Randnr. 32).

37 Daher impliziert Art. 54 SDÜ unabhängig davon, ob er auf ein im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften eines Vertragsstaats in Abwesenheit ergangenes Urteil oder auf ein gewöhnliches Urteil angewandt wird, zwingend, dass ein gegenseitiges Vertrauen der Vertragsstaaten in ihre jeweiligen Strafjustizsysteme besteht und dass jeder von ihnen die Anwendung des in den anderen Vertragsstaaten geltenden Strafrechts akzeptiert, auch wenn die Durchführung seines eigenen nationalen Rechts zu einem anderen Ergebnis führen würde (vgl. in diesem Sinne Urteil Gözütok und Brügge, Randnr. 33).

38 Zum anderen ist, wie mehrere Mitgliedstaaten und die Kommission in ihren schriftlichen Erklärungen geltend gemacht haben, zu prüfen, ob die vom Ständigen Gericht der Streitkräfte der Zone Est Constantinoise in Abwesenheit ausgesprochene Verurteilung "rechtskräftig" im Sinne des Art. 54 SDÜ ist angesichts der Unmöglichkeit, die verhängte Sanktion unmittelbar zu vollstrecken, da das französische Recht im Fall des Wiederauftauchens der in Abwesenheit verurteilten Person vorschreibt, einen neuen Prozess in ihrer Gegenwart durchzuführen.

39 Gerade wegen dieser Verpflichtung, im Fall der Festnahme des nicht erschienenen Angeklagten ein neues Verfahren einzuleiten, bezweifeln die tschechische und die ungarische Regierung, dass das Urteil des genannten Ständigen Gerichts ein rechtskräftiges Hindernis für die Fortsetzung der Strafverfolgung ist.

40 Indessen schließt allein der Umstand, dass das Verfahren in Abwesenheit nach französischem Recht die Wiedereröffnung des Prozesses impliziert hätte, wenn Herr Bourquain während des Laufs der Verjährungsfrist und vor seiner Amnestierung, also zwischen dem 26. Januar 1961 und dem 31. Juli 1968, ergriffen worden wäre, es als solcher nicht aus, dass die Verurteilung in Abwesenheit dennoch als rechtskräftige Entscheidung im Sinne von Art. 54 SDÜ qualifiziert wird.

41 Im Hinblick auf die Beachtung des Ziels des Art. 54 SDÜ, der verhindern soll, dass eine Person aufgrund der Tatsache, dass sie von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch macht, wegen derselben Tat in mehreren Vertragsstaaten verfolgt wird (Urteil Gözütok und Brügge, Randnr. 38), ist es demnach erforderlich, dass ein Urteil wie das am 26. Januar 1961 vom Ständigen Gericht der Streitkräfte der Zone Est Constantinoise erlassene, mit dem gemäß dem Recht des Vertragsstaats, der das erste Strafverfahren eingeleitet hat, rechtskräftig über die dem Betroffenen vorgeworfene Tat entschieden worden ist, innerhalb der Europäischen Union anerkannt wird.

42 Die Verwirklichung des genannten Ziels würde beeinträchtigt, wenn Besonderheiten der nationalen Verfahren wie die in den Art. 120 und 121 des französischen Code de justice militaire pour l'armée de terre niedergelegten es verwehrten, den Begriff der rechtskräftigen Aburteilung im Sinne von Art. 54 SDÜ so auszulegen, dass davon auch im Einklang mit dem nationalen Recht in Abwesenheit ergangene Urteile erfasst werden.

43 Jedenfalls ist festzustellen, dass der Staatsanwalt des Tribunal aux armées de Paris ohne jeden Hinweis auf die Amnestierung der Straftaten von Herrn Bourquain im Jahr 1968 ausführt, dass dessen Verurteilung 1981, also vor Einleitung des zweiten Strafverfahrens in Deutschland, unwiderruflich geworden sei.

44 Dazu ist zu ergänzen, dass das Amnestiegesetz Nr. 68-697 zwar dazu führt, dass die Straftaten von Herrn Bourquain seit seinem Inkrafttreten nicht mehr geahndet werden können, dass die Wirkungen dieses Gesetzes, so wie sie insbesondere in den Art. 9 und 15 des Gesetzes Nr. 66-396 beschrieben werden, aber nicht dahin verstanden werden können, dass kein erstes Urteil im Sinne von Art. 54 SDÜ mehr besteht.

45 Da das in Abwesenheit des Betroffenen verkündete Urteil unter den Umständen des vorliegenden Falles als rechtskräftig im Sinne von Art. 54 SDÜ anzusehen ist, ist zu klären, ob die Voraussetzung hinsichtlich der Vollstreckung, d. h. der Umstand, dass die Sanktion nicht mehr vollstreckt werden kann, auch dann erfüllt ist, wenn die mit dem ersten Urteil verhängte Sanktion zu keinem Zeitpunkt in der Vergangenheit, auch vor der Amnestie und dem Eintritt der Verjährung, unmittelbar vollstreckt werden konnte.

46 Die ungarische Regierung hat dazu ausgeführt, dass die Formulierung in Art. 54 SDÜ, dass die Sanktion nach dem Recht des Urteilsstaats "nicht mehr vollstreckt werden kann", dahin ausgelegt werden müsse, dass die ausgesprochene Strafe nach den Vorschriften des Urteilsstaats zumindest zur Zeit ihrer Verkündung vollstreckbar gewesen sein müsse.

47 Diese Voraussetzung hinsichtlich der Vollstreckung gebietet indessen nicht, dass die Sanktion nach dem Recht des Urteilsstaats unmittelbar vollstreckbar gewesen sein muss, sondern verlangt nur, dass die mit einer rechtskräftigen Entscheidung verhängte Strafe "nicht mehr vollstreckt werden kann". Die Wörter "nicht mehr" beziehen sich auf den Zeitpunkt der Einleitung einer neuen Strafverfolgung, in Bezug auf die das zuständige Gericht im zweiten Vertragsstaat zu prüfen hat, ob die Voraussetzungen nach Art. 54 SDÜ erfüllt sind.

48 Daraus folgt, dass die Voraussetzung hinsichtlich der Vollstreckung nach dieser Vorschrift erfüllt ist, wenn bei Einleitung des zweiten Strafverfahrens gegen dieselbe Person wegen der Tat, die zu einer Verurteilung im ersten Vertragsstaat geführt hat, festgestellt wird, dass die in diesem ersten Vertragsstaat verhängte Sanktion nach dem Recht dieses Staates nicht mehr vollstreckt werden kann.

49 Diese Auslegung wird durch das Ziel des Art. 54 SDÜ bestärkt, der verhindern soll, dass eine Person aufgrund der Tatsache, dass sie von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch macht, wegen derselben Tat in mehreren Vertragsstaaten verfolgt wird.

50 Dieses Recht auf Freizügigkeit kann in einer Situation wie der des Ausgangsverfahrens nur dann effektiv gewährleistet werden, wenn der Betroffene die Gewissheit hat, dass er sich, wenn er in einem Vertragsstaat verurteilt worden ist und die gegen ihn verhängte Strafe nach den Gesetzen des Urteilsstaats nicht mehr vollstreckt werden kann, im Schengen-Gebiet bewegen kann, ohne befürchten zu müssen, dass er in einem anderen Vertragsstaat deshalb verfolgt wird, weil die Sanktion aufgrund von verfahrensrechtlichen Besonderheiten des nationalen Rechts des erstens Vertragsstaats nicht unmittelbar vollstreckt werden konnte.

51 Im Ausgangsverfahren, in dem feststeht, dass die verhängte Strafe 2002, als das zweite Strafverfahren in Deutschland eingeleitet wurde, nicht mehr vollstreckt werden konnte, stünde es im Widerspruch zu einer effektiven Anwendung des Art. 54 SDÜ, seine Anwendung allein aufgrund von Besonderheiten des französischen Strafverfahrens auszuschließen, die die Vollstreckung der Sanktion von einer neuen Verurteilung in Gegenwart des Angeklagten abhängig machten.

52 Daher ist auf die vorgelegte Frage zu antworten, dass das in Art. 54 SDÜ niedergelegte Verbot der Doppelbestrafung auf ein Strafverfahren Anwendung findet, das in einem Vertragsstaat wegen einer Tat eingeleitet wird, für die der Angeklagte bereits in einem anderen Vertragsstaat rechtskräftig abgeurteilt worden ist, auch wenn die Strafe, zu der er verurteilt wurde, nach dem Recht des Urteilsstaats wegen verfahrensrechtlicher Besonderheiten, wie sie im Ausgangsverfahren in Rede stehen, nie unmittelbar vollstreckt werden konnte.

Kosten

53 Für die Beteiligten des Ausgangsverfahrens ist das Verfahren Teil des bei dem vorlegenden Gericht anhängigen Verfahrens; die Kostenentscheidung ist daher Sache dieses Gerichts. Die Auslagen anderer Beteiligter für die Abgabe von Erklärungen vor dem Gerichtshof sind nicht erstattungsfähig.

Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Zweite Kammer) für Recht erkannt:

Das in Art. 54 des am 19. Juni 1990 in Schengen (Luxemburg) unterzeichneten Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen niedergelegte Verbot der Doppelbestrafung findet auf ein Strafverfahren Anwendung, das in einem Vertragsstaat wegen einer Tat eingeleitet wird, für die der Angeklagte bereits in einem anderen Vertragsstaat rechtskräftig abgeurteilt worden ist, auch wenn die Strafe, zu der er verurteilt wurde, nach dem Recht des Urteilsstaats wegen verfahrensrechtlicher Besonderheiten, wie sie im Ausgangsverfahren in Rede stehen, nie unmittelbar vollstreckt werden konnte.

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SPIEGEL-ARTIKEL über den Prozess gegen Mielke:
Siehe kompletten Text hier:
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13681040.html

Prozesse

Auf den Stufen Babylons

Gerhard Mauz über die Verurteilung von Erich Mielke in Berlin

Von Mauz, Gerhard

Auch Strafurteile können Opium fürs Volk sein. Es fragt sich nur, ob das Volk nicht inzwischen gegen diese Form der Verabreichung von Opium immun ist.

Am Dienstag vergangener Woche soll denn doch nach 20 Monaten und 87 Sitzungstagen das Urteil über Erich Mielke verkündet werden. Fünfmal ist die Beweisaufnahme bereits geschlossen worden. Fünfmal haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung schon plädiert.

Doch es geht um Erich Mielke. Und so hat die 23. Große Strafkammer unter dem Vorsitzenden Richter Theodor Seidel, 62, erneut in die Beweisaufnahme einzutreten. Dies ist nämlich ein Prozeß der Rekorde. Und die sind auf eine ansehnliche Höhe zu bringen. Sonst werden sie gleich wieder eingestellt oder gar überboten.


Siehe kompletten Text hier:
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13681040.html


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Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2010&nr=54438&pos=6&anz=249

Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 243/2010

Lebenslange Haftstrafe wegen Ermordung niederländischer Zivilisten durch ein Mitglied der deutschen
Waffen-SS rechtskräftig

Das Landgericht Aachen hat einen heute 89-jährigen, ehemals niederländischen Staatsangehörigen wegen im Sommer 1944 begangener heimtückischer Tötungen dreier niederländischer Zivilisten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts war der Angeklagte im Zweiten Weltkrieg sowohl Mitglied der deutschen Waffen-SS, als auch während der Besetzung der Niederlande durch die deutsche Wehrmacht Mitglied der nationalsozialistischen Bewegung der Niederlande (NSB) und Angehöriger ihres bewaffneten Arms, der sog. "Landwacht". Diese führte in enger Zusammenarbeit mit dem deutschen Sicherheitsdienst (SD) Vergeltungsmaßnahmen für Anschläge durch, die Mitglieder einer niederländischen Widerstandsbewegung gegen die deutsche Besatzungsmacht unternommen hatten. Ziel der ab Oktober 1943 unter dem Decknamen "Geheime Reichssache Silbertanne" durchgeführten Vergeltungsaktionen war es, durch die meuchlerische Tötung unschuldiger, der Widerstandsbewegung nicht angehörender Zivilisten die Widerständler und ihre Sympathisanten einzuschüchtern und in der Zivilbevölkerung ein Klima der Verunsicherung zu erzeugen. Im Rahmen solcher Racheakte erschoss der Angeklagte auf entsprechende Anordnung seines Vorgesetzten drei niederländische Bürger, deren Personalien ihm durch Mitarbeiter der deutschen SS bzw. des SD zuvor mitgeteilt worden waren.

Das Landgericht hat die drei heimtückisch durchgeführten Erschießungen rechtlich jeweils als Mord gewertet. Durch den Umstand, dass der Angeklagte wegen der Taten bereits im Jahr 1949 durch den Sondergerichtshof Amsterdam in Abwesenheit zum Tode verurteilt worden war, hat es sich nicht an der Aburteilung dieser Taten gehindert gesehen; diese Strafe wurde später in eine Gefängnisstrafe umgewandelt, die der Angeklagte allerdings nicht antreten musste.

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten verworfen. Der Senat hat sich in seiner Entscheidung der Rechtsauffassung des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs angeschlossen (Beschluss vom 25. Oktober 2010 – 1 StR 57/10; vgl. die Pressemitteilung vom 11.11.2010, Nr. 216/2010), wonach das Verbot der Doppelbestrafung nach Art. 50 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union nur nach Maßgabe von Art. 54 der Schengener Durchführungsvereinbarung (SDÜ) gilt, sodass es auf darauf ankommt, ob die durch das frühere Urteil verhängte Sanktion bereits vollstreckt worden ist, gerade vollstreckt wird oder nicht mehr vollstreckt werden kann. Diese Voraussetzungen waren hier nicht erfüllt, weshalb ein Verstoß gegen das Doppelbestrafungsverbot nicht gegeben war.

Beschluss vom 1. Dezember 2010 – 2 StR 420/10

Landgericht Aachen – Urteil vom 23. März 2010 – 252 Ks 45 Js 18/83

Karlsruhe, den 21. Dezember 2010

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2010&nr=54477&linked=bes&Blank=1&file=dokument.pdf

BESCHLUSS

2 StR 420/10
vom
1. Dezember 2010

in der Strafsache
gegen
wegen Mordes

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundes-anwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 1. Dezember 2010 gemäß § 349 Abs. 2 StPO beschlossen:

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 23. März 2010 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die den Nebenklägern im Revisionsverfahren entstandenen notwendi-gen Auslagen zu tragen.

Ergänzend bemerkt der Senat: Die Rüge eines Verstoßes gegen das Verbot der Doppelbestrafung ge-mäß Art. 54 des Schengener Durchführungsabkommens (ABl. EG 2000 L 239/219) in Verbindung mit Art. 50 der durch den Vertrag von Lissabon am 1. Dezember 2009 in Kraft getretenen Charta der Grundrechte (BGBl. II S. 1223) ist nicht begründet. Der Senat schließt sich - auch zur Frage einer Vorlagepflicht an den EuGH - den diesbezüglichen Rechtsausführungen des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs in sei-nem Beschluss vom 25. Oktober 2010 - 1 StR 57/10 (vorgesehen für BGHSt) an.

Rissing-van Saan Fischer Schmitt

RiBGH Dr. Eschelbach ist Ott erkrankt und deshalb an der Unterschrift gehindert.
Rissing-van Saan


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ARTIKEL AACHENER NACHRICHTEN

Quelle: http://www.an-online.de/lokales/aachen-detail-an/1354883?_link=&skip=&_g=Freispruch-fuer-den-falschen-Mann-auf-der-Anklagebank.html

Freispruch für den falschen Mann auf der Anklagebank

Von Michael Klarmann 20.07.2010, 17:00


Aachen. Vom Vorwurf der gemeinschaftlich gegenüber einem Neonazi begangenen, gefährlichen Körperverletzung hat das Amtsgericht Aachen einen 22-jährigen Studenten freigesprochen.


Das Opfer, der Sohn eines bekannten Neonazis aus NRW, entlastete den vermeintlichen Täter. Möglicherweise war eine Verwechslung durch die Polizei Grund für den Verfahrensfehler.

Der Prozess beruhte auf einer Strafanzeige des Opfers, das Anfang September 2009 am Aachener Hauptbahnhof von mehreren, zum Teil vermummten Personen aus dem linken Spektrum angegriffen und verletzt worden war. Der junge Mann, der sich wie sein aus dem Raum Neuss stammender Vater in der rechtsextremen Szene bewegt, aber überwiegend in Aachen lebt, war mit anderen Neonazis auf der Rückreise von einem rechten Aufmarsch in Dortmund. Am Bahnhof in Aachen sei er dann attackiert worden, sagte der Neonazi vor Gericht aus.

Täter konnte er seinerzeit nicht identifizieren, jedoch gab er an, im Herbst 2009 bei einem Prozess gegen den früheren SS-Mann Heinrich Boere einen der Angreifer wiedererkannt zu haben. Sowohl Neonazis als auch Antifaschisten hatten den Prozess beobachtet. Bei der Aufnahme der Personalien durch Polizeibeamte war es dann aber wohl vor dem Justizzentrum nach kurzen Rangeleien zwischen Neonazis, Linken und Polizisten zu Verwechslungen gekommen.

Auf die Frage des Richters, ob auf der Anklagebank der mutmaßliche Haupttäter sitze, sagte der Neonazi: «Das ist nicht der, der mich als erster angegriffen hat. Ob er überhaupt dabei war, kann ich nicht sagen.» Der vermummte Haupttäter habe «helle Augen» gehabt, so der Neonazi. Der vermeintliche Täter auf der Anklagebank jedoch hatte dunkle Augen.

Der Student äußerte sich im Prozess nicht zu den Vorwürfen. Nach rund fünfzehn Minuten war die Beweisaufnahme denn auch schon beendet. Staatsanwaltschaft und Verteidigung forderten einen Freispruch - das Amtsgericht folgte dem.


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QUELLE: n-tv von AFP

http://www.n-tv.de/politik/Israel-fordert-zum-Handeln-auf-article1354926.html

Donnerstag, 26. August 2010

NS-Kriegsverbrecher lebt in Bayern

Israel fordert zum Handeln auf

Seit den 50er Jahren lebt der in den Niederlanden zu lebenslanger Haft verurteilte und später geflohene mutmaßliche NS-Kriegsverbrecher Klaas Carel Faber in Deutschland. Auslieferungsbemühungen der Niederlande blieben erfolglos. Nun fordert Israel die Bundesregierung zum Handeln auf.

Israel hat Deutschland aufgefordert, den Fall eines in Bayern lebenden mutmaßlichen NS-Kriegsverbrechers erneut zu prüfen, der in den 50er Jahren vor einer Haftstrafe aus den Niederlanden geflohen war. Der israelische Justizminister Jaakov Neeman habe seine deutsche Kollegin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in einem Schreiben darum gebeten, sagte ein Ministeriumssprecher in Jerusalem. Anfang des Monats hatten 150 israelische Anwälte die Regierung in einer Petition aufgefordert, Berlin zu juristischen Schritten gegen den heute 88-jährigen Klaas Carel Faber zu drängen.

Faber, der im Zweiten Weltkrieg dem SS-Sonderkommando "Silbertanne" angehörte, wird auf der Liste der meistgesuchten NS-Verbrecher des Simon-Wiesenthal-Zentrums geführt. Die niederländische Justiz verurteilte ihn wegen der Ermordung von 22 Juden zum Tode, das Urteil wurde aber in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt. Im Jahr 1952 brach er aus einem niederländischen Gefängnis aus und floh nach Deutschland. Seit Jahrzehnten lebt der gebürtige Niederländer unbehelligt von der Justiz im bayerischen Ingolstadt.

Die Niederlande bemühten sich mehrfach um eine Auslieferung. Da Faber als Mitglied der SS die deutsche Staatsbürgerschaft erhielt, lehnte Deutschland dies allerdings immer wieder ab. Leutheusser-Schnarrenberger hatte Bayern Anfang August gebeten, die "verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten" zu prüfen, wie der 88-Jährige zur Verantwortung gezogen werden könne. Dabei solle auch untersucht werden, "ob aus heutiger Sicht eine Übernahme der Strafvollstreckung" des niederländischen Urteils aus den 40er Jahren in Betracht komme.

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QUELLE:

http://www.welt.de/die-welt/politik/article9279870/Tauziehen-um-einen-NS-Taeter.html

DIE WELT: 07:19

Tauziehen um einen NS-Täter

Der Fall Klaas Faber beschäftigt zwei Bundesministerien, die bayerische Justiz und die Niederlande



Von Rob Savelberg

Ingolstadt - Bayerns Justiz gerät unter Druck. In Holland und Israel wächst Unverständnis, teilweise sogar Wut, weil der verurteilte NS-Kriegsverbrecher Klaas Carel Faber seit einem halben Jahrhundert unbehelligt in Ingolstadt lebt. Auch das Bundesjustizministerium verlangt, gegen den 88-jährigen Rentner vorzugehen.

Faber, geboren 1922 in Haarlem, hat während der deutschen Besetzung der Niederlande an der Exekution von 22 Widerstandskämpfern mitgewirkt. Wie sein Bruder Pieter Johan war er Mitglied des Sonderkommandos Feldmeijer, einer Spezialeinheit der SS, und erschoss im Rahmen der "Aktion Silbertanne" holländische Zivilisten als "Vergeltung" für Anschläge auf Besatzungssoldaten. Dafür wurden die beiden Fabers 1947 in Holland zum Tode verurteilt. Während sein Bruder hingerichtet wurde, wandelte das zuständige Gericht das Urteil gegen Klaas Faber 1948 in "lebenslänglich" um. Vier Jahre später gelang ihm die Flucht nach Deutschland. Die niederländische Regierung ersuchte die Bundesrepublik sofort um die Auslieferung.

Doch Bonn weigerte sich. In einem "Führererlass" hatte Adolf Hitler 1943 festgelegt, dass ausländische SS-Freiwillige automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Faber hatte wegen seiner Kollaboration mit den Nazis die niederländische Nationalität verloren. Da damals als Reaktion auf die NS-Ausbürgerungen deutsche Bürger nicht zur Bestrafung an andere Staaten ausgeliefert wurden, schützte nun der junge Rechtsstaat Faber davor, zum Strafvollzug in die Niederlande zurückgebracht zu werden.

1957 hatte die deutsche Justiz versucht, den langjährigen Audi-Arbeiter hinter deutsche Gitter zu bringen. Der Versuch misslang. Das Landgericht Düsseldorf ließ eine Anklage nicht zu, denn Holland verweigerte jegliche Kooperation mit dem Gericht und bestand stattdessen auf Fabers Auslieferung.

In Aachen wurde nun aber im vergangenen März Heinrich Boere verurteilt, wie Faber einer der "Silbertannen"-Mörder. Auch Boere war in den Niederlanden nach Kriegsende schon einmal der Prozess gemacht worden. Damit gibt es nun einen möglichen Präzedenzfall. Bereits als FDP-Oppositionsführerin in Bayern hatte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger den Fall Faber aufgegriffen. Jetzt nimmt sie einen neuen Anlauf, wozu sie auch von ihrer israelischen Kollegin sowie 150 israelischen Anwälten aufgefordert worden war. Sie regte an, das niederländische Urteil in Deutschland zu vollstrecken (wie Holland es 2004 vorgeschlagen hat.) Allerdings lehnte das Landgericht Ingolstadt dies damals ab. Bayerns Justizministerin Beate Merk antwortete nach Berlin, es sei nicht "weiterführend", die Staatsanwaltschaft Ingolstadt zu fragen, ob sie das holländische Urteil umsetzen wolle. Stattdessen bat die stellvertretende CSU-Vorsitzende um ein neues förmliches Ersuchen aus den Niederlanden in der Frage

Im niederländischen Justizministerium in Den Haag reagiert man erstaunt: ,,Die Situation hat sich nicht verändert. Wir haben nichts aus Deutschland gehört", sagte ein Sprecher der WELT. Offenbar arbeiten die verschiedenen Behörden im Fall Faber aneinander vorbei. Bei der Kabinettssitzung am kommenden Mittwoch wird Leutheusser-Schnarrenberger ihren Ministerkollegen und Parteichef Guido Westerwelle fragen, ob er die Holländer für ein erneutes Ersuchen an die bayerische Justiz gewinnen kann.

Jedoch ist die Rechtslage unklar: ,,Wir bezweifeln, ob das Verfahren aus 1957 Sperrwirkung hat und ob man neue Tatsachen liefern muss", teilt das Bundesjustizministerium auf Anfrage mit. In München sieht man das anders: ,,Die Hürden sind sehr hoch, die Chancen nicht positiv", sagt Merks Sprecher Stefan Heilmann. "Ein neues Verfahren findet nur bei einem Geständnis statt, oder wenn die Fälschung von Zeugenaussagen oder Dokumenten belegt sind." Es greife das rechtsstaatliche Prinzip, dass eine doppelte Bestrafung in derselben Sache verboten sei, der so genannte Strafklageverbrauch.

Der niederländische Kriegsreporter Arnold Karskens hat dennoch Hoffnung, dass auch der letzte holländische Nazigreis sein Lebensende hinter Gittern verbringen wird. Er hat zahlreiche Kriegsverbrecher aufgespürt, Heinrich Boere war einer davon. Das Urteil gegen Boere zeige, dass langer Atem und Durchhalten schließlich zu Gerechtigkeit führen könne. Zwar spät, aber besser als gar nicht.

Mitarbeit: Sven Felix Kellerhoff


http://www.klausens.com/siegburger_foltermordprozess.htm

http://www.klausens.com/klausens-beim-boere-ns-kriegsverbrecherprozess-in-aachen.htm

http://www.klausens.com/der_bonner_ehrenmord_prozess.htm

http://www.klausens.com/michaela-g.htm


Liste des Simon-Wiesenthal-Centers stand april 2011. http://www.wiesenthal.com/site/apps/s/content.asp?c=lsKWLbPJLnF&b=4442915&ct=9378529

MOST WANTED NAZI WAR CRIMINALS
As of April 1, 2011

*A. Alois Brunner – Syria
Key operative of Adolf Eichmann
Responsible for deportation of Jews from Austria (47,000), Greece (44,000), France (23,500), and Slovakia (14,000) to Nazi death camps.

Status – living in Syria for decades; Syrian refusal to cooperate stymies prosecution efforts; convicted in absentia by France

Alois Brunner is the most important unpunished Nazi war criminal who may still be alive, but the likelihood that he is already decreased increases with each passing year.Born in 1912 and last seen in 2001, the chances of his being alive are relatively slim,but until conclusive evidence of his demise is obtained, he should still be mentioned on any Most Wanted List of Holocaust perpetrators.

*B. Dr. Aribert Heim - ?
Doctor in Sachsenhausen (1940), Buchenwald (1941) and Mauthausen (1941) concentration camps
Murdered dozens of camp inmates by lethal injection in Mauthausen.

Status – disappeared in 1962 prior to planned prosecution; wanted in Germany and Austria. New evidence revealed in February 2009 suggests that he may have died in Cairo in 1992, but questions regarding these findings and the fact that there is no corpse to examine, raise doubts as to the veracity of this information. During the past year, Heim was not found, nor was his death confirmed.

1. Dr. Sandor Kepiro - Hungary
Hungarian gendarmerie officer; participated in organizing the mass murder of at least 1,250 civilians in Novi Sad, Serbia on January 23, 1942
Status: discovered in 2006 in framework of “Operation: Last Chance;” was originally convicted but never punished in Hungary in 1944 and apparently in absentia in 1946; Hungary refused to implement his original sentence but opened a new criminal investigation against him which yielded an indictment against him for war crimes on February 14, 2011. His trial is scheduled to open in Budapest on May 5, 2011.

2. Milivoj Ašner – Austria
Police chief of Slavonska Požega, Croatia
Active role in persecution and deportation to death of hundreds of Serbs, Jews, and Gypsies
Status: discovered in 2004 in framework of “Operation: Last Chance;” indicted by Croatia which in 2005 requested his extradition from Austria which initially refused the request because he ostensibly held Austrian citizenship; when it emerged that he had lost his Austrian citizenship, his extradition was refused on medical grounds. Media interviews with Ašner raised serious doubts about the decision of the Austrian doctors that he was medically unfit to stand trial and prompted a request by the Wiesenthal Center that he be examined by a foreign expert. In April 2009 a German expert confirmed the original assessment that he was suffering from dementia, but subsequent media interviews by Ašner again cast doubt on the veracity of the evaluation.

3. Klaas Carl Faber - Germany
Volunteered for Dutch SS and served in SD as member of Sonderkommando Feldmeijer execution squad which executed members of Dutch resistance, Nazi opponents and those hiding Jews; also alleged to have served in a firing squad at the Westerbork transit camp from which Dutch Jews were deported to death camps.
Status: Sentenced to death in 1947 by a Dutch court for the murder of at least 11 people, his sentence was later commuted to life imprisonment, but he escaped from jail in 1952 to Germany, where he was granted Germany citizenship which protected him from extradition back to the Netherlands.
All efforts to have him prosecuted in Germany, have hereto been unsuccessful, although the German authorities have indicated a willingness to reexamine the case.
On November 25, 2010, the Dutch government issued a European arrest warrant for the incarceration of Faber, and the Bavarian judicial authorities are scheduled to make a decision in this case within the next few weeks.

4. Gerhard Sommer-Germany
Former SS-Untersturmfuehrer in the 16th Panzergrenadier Division Reichsfuehrer-SS; participated in the massacre of 560 civilians in the Italian village of Sant' Anna di Stazzema
Status: On June 25, 2005, Sommer was convicted in absentia by a military court in La Spezia, Italy for committing "murder with special cruelty" in Sant' Anna di Stazzema. Since 2002, he has been under investigation in Germany, but no criminal charges have yet been brought against him.

5. Adam Nagorny-Germany
Served as an SS guard at the Trawniki (Poland) SS training camp; served as an armed SS guard at the Treblinka I concentration camp whose prisoners were used to build the nearby Treblinka death camp; alleged to have shot inmates of the camp
Status: An official investigation was initiated by prosecutors in Munich in early 2011, in the wake of the discovery of of witness statements that Nagorny had participated in executions of prisoners in Treblinka I.

6. Karoly (Charles) Zentai – Australia
Participated in manhunts, persecution, and murder of Jews in Budapest in 1944
Status: discovered in 2004 in the framework of “Operation: Last Chance;” Hungary issued an international arrest warrant against him and asked for his extradition from Australia in 2005; Zentai appealed against his extradition and on July 2, 2010 a court in Perth ruled in his favor. Australian Minister for Home Affairs, Brendan O’Conner, acting on behalf of the Hungarian government, appealed the decision and the case will be decided within the coming months.

7. Soeren Kam - Germany
Volunteered for SS-Viking Division, where he served as an officer; participated in the murder of Danish anti-Nazi newspaper editor Carl Henrik Clemmensen.
Status: In 1999 Denmark requested the extradition of Kam, which Germany refused due to his German citizenship. Subsequent extradition request was refused in early 2007 on the grounds that Clemmensen’s death was not murder but manslaughter, which was under a statue of limitation. Efforts continue to bring Kam to justice either in Germany or in Denmark.

8. Ivan (John) Kalymon– United States
Served in Nazi-controlled Ukrainian Auxiliary Police in Lvov (then German-occupied Poland, today Ukraine) during the years 1941-1944, during which time he participated in the murder, roundups and deportation of Jews living in the Lvov Ghetto.
Status: On January 31, 2011, Kalymon was ordered deported from the United States to Germany, Ukraine, Poland, or any country willing to admit him, for concealing his wartime service with forces in collaboration with Nazi Germany and his participation violent acts of persecution.

9. Algimantas Dailide – Germany
Served in the Vilnius District of the Saugumas (Lithuanian Security Police); arrested Jews and Poles executed by the Nazis and local Lithuanian collaborators.
Status: His American citizenship was revoked in 1997 and he was deported from the United States in 2004 for concealing his wartime activities with the Saugumas. In 2006, he was convicted by a Lithuanian court for arresting 12 Jews trying to escape from the Vilnius Ghetto (and 2 Poles), who were subsequently executed by the Nazis, and was sentenced to five years imprisonment. The judges, however, refused to implement his sentence because he was old and was caring for his ill wife and “did not pose a danger to society.” In July 2008, in response to an appeal against the refusal to implement his sentence, Dailde was ruled medically unfit to be punished without being personally examined by the doctors who provided the expertise.

10. Mikhail Gorshkow – Estonia
Served as interpreter for the Gestapo in Belarus and is alleged to have participated in the mass murder of Jews in Slutzk.
Status: Fled from the United States to Estonia before he was denaturalized for concealing his wartime service with the Nazis; has been under investigation in Estonia since his arrival several years ago, but no legal action has ever been taken against him.


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