FETTE EXISTENZ
Ihm ist damals die
Familie entglitten
Sagt er vermittels
Seines Rechtsanwaltes
Als sei alles im Leben
Viel zu schlüpfrig
Copyright
Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als
Klau%s%ens oder
Klau?s?ens oder Klau=s=ens, 28.2.2008, Donnerstag, Bonner Landgericht,
Saal 0.11,
LIVE + Korrektur am 28.2.2008 in Königswinter - Der Prozesstag
beginnt mit einer
"Einlassung" des Angeklagten, die allerdings vom Anwalt verlesen wird,
wonach Waffa tot ist, erwürgt/ermordet wurde, aber der
Angeklagte die Tat
ganz allein aus dem Affekt heraus begangen habe, und die beiden Neffen
von ihm erst NACH der Tat zum Geschehen hinzugekommen sind. Einseits
wird das Verbrechen nun "amtlich", und andererseits gibt es aus nun -
gemäßß dieser Sichtweise - nur noch einen
des Mordes (oder
nun Totschlages?) Anzuklagenden ... und zudem keinerlei "Ehrenmord" als
Hintergrund der Tat.
© Klau|s|ens
ĦķΩ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens
ZURÜCK
ZUR LEITSEITE
WELCHE
ERREGUNG?!
Der schnöde Satz
Ich ficke mit
Wem ich will
Löste den Reiz
Aus zu würgen
Der im Mord
Endete da die
Sexualität so viele
Spielarten kennt
Copyright
Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als
Klau%s%ens oder
Klau?s?ens oder Klau=s=ens, 28.2.2008, Donnerstag, Bonner Landgericht,
Saal 0.11,
LIVE. - + kl. Korrektur hernach in
Königswinter. Der Prozesstag beginnt mit einer
"Einlassung" des Angeklagten, die allerdings vom Anwalt verlesen wird,
wonach Waffa tot ist, erwürgt/ermordet wurde, aber der
Angeklagte die Tat
ganz allein aus dem Affekt heraus begangen habe. Die Tochter soll sich
gegenüber den Vorhaltungen des Vaters so direktsprachlich,
wie im Gedicht 2 Zeilen besagen, geäußert haben, was
dann den Vater wiederum in Rage
und Wut versetzt habe.
© Klau|s|ens
ĦķΩ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens
ZURÜCK
ZUR LEITSEITE
FEDERFÜHRUNG
Das was ich sage
Und zu sagen habe
Sagen die Anwälte
Und was ich schreibe
Schreiben sie
Auch
Wenn es am Ende
Vielleicht diesem
Schriftsteller da
Zugeschrieben wird
Copyright
Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als
Klau%s%ens oder
Klau?s?ens oder Klau=s=ens, 28.2.2008, Donnerstag, Bonner Landgericht,
Saal 0.11,
LIVE. - Nach der "Einlassung" die Pause. Nun wieder
im Gerichtssaal, aber die Richter haben den Saal noch nicht wieder
betreten.
© Klau|s|ens
ĦķΩ7Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens
ZURÜCK
ZUR LEITSEITE
ÜBERFORDERUNGSSYNDROM
Was immer ich --------tat
Schwoll an
Zu einer --------------Tatenlosigkeit
Wodurch ein Mehr an
Buchstaben ein Weniger
An Handlung bedeuten
Könne wenn da nicht
Etwas bliebe:
Die Tat!
Copyright
Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als
Klau%s%ens oder
Klau?s?ens oder Klau=s=ens, 28.2.2008, Donnerstag, Bonner Landgericht,
Saal 0.11,
LIVE. - Der psychiatrische Gutachter beschreibt aus
seiner
ärztlichen Erfahrung heraus die Persönlichkeit des
angeklagten Vaters, der ja soeben - auch für den Gutachter
überraschend - ein Tat-Geständnis vorlegte . Das Wort
"Überforderungssyndrom" wurde von dem Gutachter zur
Beschreibung
der Persönlichkeit des Vaters gebraucht.
© Klau|s|ens
ĦķΩ7Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens
ZURÜCK
ZUR LEITSEITE
SCHLICHTES
WESEN
Wer einen Würgevorgang
Nur in zwei kurzen
Sätzen beschreibt und
Nicht mehr zu sagen
Weiß ist von seiner
Ganzen Art ein mehr
Als schlichter Denker
Aber der Dichter macht
Aus dem Mord ein paar
Zeilen mehr weiß er
Auch nicht vom Tod
Copyright
Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als
Klau"s"ens oder
Klau!s!ens oder Klau(s)ens, 28.2.2008, Donnerstag, Bonner Landgericht,
Saal 0.11,
LIVE. - Der psychologische Gutachter beschreibt das
einfache
Denken des angeklagten Mannes (Vaters von Waffa), der einst aus Syrien
(Region Aleppo) nach Deutschland kam, geboren und aufgewachsen als
siebtes und jüngstes Kind eines armen kurdischen Mannes, der
wiederum dort einst einfache Arbeiten ausübte, einem "Knecht"
vergleichbar. Der Angeklagte kennt auch sein Geburtsdatum nicht und
weiß sich nicht in "diffferenzierten" Sätzen zu der
Tat zu
äußern - und dieses wohl auch nicht in seiner
Muttersprache,
wenn man den Ausführungen des Gutachters folgt.
© Klau|s|ens
ĦķΩ7Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens
ZURÜCK
ZUR LEITSEITE

FALK(EN)PLAN
Manchmal müssen
Routenplaner beweisen
Was früher die Landkarte
Vollbracht hat
Entfernungen
Was aber bestimmt
Den Routenplaner
Welcher Firma
Man einzusetzen
Gedenke des Weges!
Copyright
Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als
Klau"s"ens oder
Klau!s!ens oder Klau(s)ens, 3.3.2008, Montag, Bonner Landgericht,
Saal 0.11,
LIVE + kl. Korrektur in Könisgwinter - An diesem
Prozesstag, der kürzer als 30 Minuten sein wird,
hören wir von der Länge der Fahr-Strecke Bad
Godesberg nach St. Katharinen (anhand Berechnungen des
FALK-Routenplaners) und über Erkenntnisse der
Ausländerpolizei und über mögliche
technische Aufbereitungen von bilang eher unverständlichen
Abhör-Tondokumenten und von einem Beweiseintrag der
Verteidigung für den neuen Zeugen, der "gegen freies Geleit"
aus Syrien kommen soll.
© Klau|s|ens
ĦķΩ
7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens
ZURÜCK
ZUR LEITSEITE
KLEINE
JUSTIZIRRTÜMER
DER WAHRNEHMUNG
Wir
hören wieder
Diese aufgezeichneten
Gespräche heute aus
Einem VW Golf
Warum kann man
Aufzeichnungen
Nur hören schrieben
Die meinigen
Worte die wir
Jetzt als Kondensat
Davon nur seh'n
Copyright
Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als
Klau"s"ens oder
Klau!s!ens oder Klau(s)ens, 18.3.2008, Dienstag, Bonner Landgericht,
Saal 0.11,
LIVE. - Wir hören Tondokumente aus der Abhöraktion
der Polizei, hier aus dem Golf des angeklagten Neffen
© Klau|s|ens
ĦķΩ
7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens
ZURÜCK
ZUR LEITSEITE
LOKALES WELTHÖREN
Minutenlang vielleicht
Eine Mixtur kurdisch
Arabischer Gespräche
Dazu auch noch Kinder
Von alledem ich nichts
Entschlüsseln kann
Außer den Geräuschen
Des Hintergrundes die ab-
Und anschwellend uns
Das Gericht zu einer
Exkursion des globalen
Ohres machen
Wir selbst
den Globetrottern
Erfahrungen streitig
Copyright
Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als
Klau"s"ens oder
Klau!s!ens oder Klau(s)ens, 18.3.2008, Dienstag, Bonner Landgericht,
Saal 0.11,
LIVE. - Wir hören eine Familie in einem VW Golf,
welcher fährt und manchmal hält. Immer noch Tondokumente der
Abhöraktion der Polizei.
© Klau|s|ens
ĦķΩ7Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens
ZURÜCK
ZUR LEITSEITE
DAS AUGE DES GESETZES
[Anmerkung 1]
Man sehe die
Stets gleichen
Gesichter und
Die ewig langen
Texte aus den
Akten und sei
Dann erfreut
Über neue
Gesetzestexte
Der Ermüdung
Vorbeugend durch
Umstellung
Einiger der
Buchstaben
In der Fassung
Vom 18.3.2008
Fehlt Anmerkung 1
Copyright
Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als
Klau"s"ens oder
Klau!s!ens oder Klau(s)ens, 18.3.2008, Dienstag, Bonner Landgericht,
Saal 0.11,
LIVE. - Wir hören weiterhin eine kurdisch-arabische
Familie,
abgelauscht in einem Auto. Das geht viele Minuten so.
© Klau|s|ens
ĦķΩ
7Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens
ZURÜCK
ZUR LEITSEITE
DIE LANGEWEILE
DER
NEUGIER VOR GERICHT
Ich schreibe um
Mich beschäftigt
Zu wissen Sie
Etwas darüber?
Copyright
Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als
Klau"s"ens oder
Klau!s!ens oder Klau(s)ens, 18.3.2008, Dienstag, Bonner Landgericht,
Saal 0.11,
LIVE. - Weiterhin Abhören der für diesen Prozess
letzten Tondokumente.
© Klau|s|ens
ĦķΩ
7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens
ZURÜCK
ZUR LEITSEITE
GUCKENDE
BESTANDSAUFNAHME
Nach unten
Nach vorn
Nach halb unten (Bildschirm)
Nach unten
Nach unten
Nach unten
Nach vorn
Nach unten
Nach seitlich vorn
Nach seitlich vorn
Nach halb unten (Bildschirm)
Nach unten
Nach unten
nach unten
Nach vorn
Nach seitlich vorn
Nach unten
Copyright
Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als
Klau"s"ens oder
Klau!s!ens oder Klau(s)ens, 18.3.2008, Dienstag, Bonner Landgericht,
Saal 0.11,
LIVE. - Das gedicht erfasst zu einem beliebigen
Zeitpunkt gegen circa 11.00 Uhr,
wie die Personen im abgetrennen Areal des Gerichts (also ohne das
Publikum) gukcen oder schauen oder blicken. Immer noch hören wir die
Tondokumenten im arabisch-kurdischen Mix als Original.
© Klau|s|ens
ĦķΩ
7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens
ZURÜCK
ZUR LEITSEITE
TODESSTRAFENPROBLEMATIK
Wo Köpfe rollen
Ist die Produktion
Von Reifen wohl
Weniger notwendig
Copyright
Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als
Klau"s"ens oder
Klau!s!ens oder Klau(s)ens, 18.3.2008, Dienstag, Bonner Landgericht,
Saal 0.11,
LIVE. - Der Begriff "Todesstrafenproblematik"
bezieht sich auf die Lage in Syrien.
Der Richter verliest Rechtsauskünfte/Dokumente (z.B. Justizministerium,
BKA) zu der Frage, ob der flüchtige zweite Neffe Ali (gesucht mit
internationalem Haftbefehl) evtl. als Zeuge vorgeladen werden könnte,
sofrn man eine ladefähige Adresse herausfinden kann, in Syrien, im
Großraum Aleppo, wo er sich aufhält. Die Verteidigung will ihn laden.
Allerdings seit heute nurmehr
als Hilfsbeweisantrag, für den Fall, dass der Angeklagte Vater NICHT
wegen Totschlags bestraft werden würde,
sondern wegen Mordes. Das Gericht zieht offenbar eine Verurteilung
wegen
Todschlags in Erwägung. In diesem Falle würde die Verteidigung auf eine
Ladung des gesuchten Ali in Syrien verzichten. Eine Ladung
hätte aber sowieso wenig Aussicht auf Erfolg und würde sich auf circa 1
Jahr
hinziehen, falls sie Erfolg haben würde.
© Klau|s|ens
ĦķΩ
7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens
ZURÜCK
ZUR LEITSEITE
ÄUSSERST
KOMPLIZIERT
In Verkennung des
Bekannten liegt
Das Anerkannte
Als zu Erkennendes
Copyright
Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als
Klau"s"ens oder
Klau!s!ens oder Klau(s)ens, 18.3.2008, Dienstag, Bonner Landgericht,
Saal 0.11,
LIVE. - Die Staatsanwältin hat mit ihrem Plädoyer
begonnen. Sie betont zu Anfang, dass der Fall äußerst kompliziert sei.
© Klau|s|ens
ĦķΩ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens
PROZESSION
Wir wandern
Mit den Kameras
Ins Reich der
Verkündeten
Wahrheit
Copyright
Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als
Klau§s$ens oder
Klau?s?ens oder Klau_s_ens, 31.3.2008, Montag, Bonner Landgericht,
Saal 0.11,
LIVE. - Der Gerichtssaal wird um kurz vor 14.00 Uhr
von den Medienvertretern samt Kameras und Fotoapparaten betreten. Das
Publikum geht wie im Schlepptau hinterher, weil es bislang auch noch
nicht den Saal betreten durfte.
© Klau|s|ens
ĦķΩ
7Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens
ZURÜCK
ZUR LEITSEITE
AKTENKOFFERDRAMATURGIE
Ein langsames
Öffnen des Deckels
Entspricht dem
Wollenden Filmen
Der Bildergesellschaft
Copyright
Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als
Klau§s$ens oder
Klau?s?ens oder Klau_s_ens, 31.3.2008, Montag, Bonner Landgericht,
Saal 0.11,
LIVE. - Der Gerichtssaal wird um kurz vor 14.00 Uhr
von den Medienvertretern samt Kameras und Fotoapparaten betreten. Der
Angeklagte, der nicht in Untersuchungshaft ist, Ramadan, ist da, der
andere (der Vater der getöteten Waffa, der in Untersuchungshaft ist)
noch nicht. Der Verteidiger des
angeklagten Vaters öffnet aber demonstrativ langsam für die Kameras
seinen
Koffer. Es ist ein Spiel mit den Medien. Und die Anwälte wissen, was
die Medien wollen. Und sie selber wollen in die Medien, weil es u.a.
Werbung ist. Kostenlose Werbung.
© Klau|s|ens
ĦķΩ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens
ZURÜCK
ZUR LEITSEITE

GESICHTSMUSKELZITTERN
Welches Gesicht
Habe man zu tragen
Wenn man nicht
Sicher weiß ob
Man von der
Anklagebank
Hinweg vielleicht
Wieder verhaftet
Werden könne
Und was wird
Das Fernsehen
Daraus machen?
Copyright
Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als
Klau§s$ens oder
Klau?s?ens oder Klau_s_ens, 31.3.2008, Montag, Bonner Landgericht,
Saal 0.11,
LIVE. - Der Gerichtssaal wird um kurz vor 14.00 Uhr
von den Medienvertretern samt Kameras und Fotoapparaten betreten. Der
Angeklagte, der nicht in Untersuchungshaft ist, Ramadan, ist da, der
andere (Ali, der Vater der getöteten Waffa) noch nicht. Auch das ist
ein
Spiel mit den Medien, allerdings kaum für den Angeklagten, der ja noch
nicht
sicher weiß, ob er freigesprochen wird. (Auch wenn der Prozessverlauf
dafür spricht. Die Beweise reichen für eine Verurteilung nicht.) - Die
Angst des Angeklagten
angesichts der drohenden Kameras (Foto + Fernsehen) bleibt. Denn
zwischen Freispruch und 9 Jahren Haft (wie von der Staatsanwaltschaft
und Nebenklage für Ramadan gefordert) liegen 9 Jahre.
© Klau|s|ens
ĦķΩ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens
ZURÜCK
ZUR LEITSEITE

GERICHTSSYMPHONIE
Da Fotoapparate
Jeweils anders
Klingen birgt
Jedes Surren einen
Anderen Ton der
Auf nichts weiteres
Verweist als
Auf eine Tat
Die nicht wirklich
Aufgeklärt wurde
Copyright
Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als
Klau%s%ens oder
Klau?s?ens oder Klau=s=ens, 31.3.2008, Montag, Bonner Landgericht,
Saal 0.11,
LIVE. - Tag der Urteilsverkündung, schon im
Gerichtssaal. Aber
der zweite Angeklagte ist noch nicht da. Die Kameras knipsen dafür den
einen.
© Klau|s|ens
ĦķΩ7Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens
ZURÜCK
ZUR LEITSEITE

ZÄHLUNG
2 Fernsehkameras
5 Fotoapparate
Je mehr desto
Blutrünstiger
Giert diese stets
Instrumentalisierte
Öffentlichkeit nach
Der Lust des
Skandalon
Copyright
Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als
Klau%s%ens oder
Klau?s?ens oder Klau=s=ens, 31.3.2008, Montag, Bonner Landgericht,
Saal 0.11,
LIVE. - Tag der Urteilsverkündung, schon im
Gerichtssaal. Nun ist auch
der zweite Angeklagte da, welcher in Untersuchungshaft ist. Die Kameras
von
Fernsehen und Foto legen sich richtig ins Zeug.
© Klau|s|ens
ĦķΩ7Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens

WAHRHEITSFINDUNG
Nichts ist leicht
in dieser Welt
des schwer Seienden
ist jede Tat
ein Angriff
auf das Reelle
unseres Lebens
egal wie sie
auch urteilen
Copyright
Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als
Klau%s%ens oder
Klau?s?ens oder Klau=s=ens, 31.3.2008, Montag, Bonner Landgericht,
Saal 0.11,
LIVE. - Tag der Urteilsverkündung, schon im
Gerichtssaal. Nun ist auch
der zweite Angeklagte da, welcher in Untersuchungshaft ist. Aber der
Prozess hat noch nicht begonnen, denn das Gericht ist noch nicht da.
© Klau|s|ens
ĦķΩ7Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens

GEWINNERBLICKE
Die Verteidigung
Freut sich des ihr
Eigenen Triumphes
Da das Strafmaß
Des Gerichtes
Dem Gewollten
Entspricht
Es ist eine rein
Berufliche Freude
Des Gewinnens die
Man mit einem
Sportlichen Wettkampf
Vergleichen können
Könnte jemand denn
Die Wahrheit
Erklären?
Copyright
Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als
Klau%s%ens oder
Klau?s?ens oder Klau=s=ens, 31.3.2008, Montag, Bonner Landgericht,
Saal 0.11,
LIVE. - Tag der Urteilsverkündung. das urteil wird
verlesen. Zu beginn. 8 Jahre Haft wegen Totschlags für den angeklagten
Vater - und Freispruch für den angeklagten Cousin von Waffa.
© Klau|s|ens
ĦķΩ7Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens
TOTGESCHWIEGEN
Die Tat
von 1993
Wurde
totgeschwiegen
Von der Familie
Ganz anders als
Das
Opfer
Es war tot und hat
Deshalb
geschwiegen
Copyright
Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau/s/ens oder
Klau_s_ens oder Klau*s*ens, 31.3.2008, Montag, Bonner Landgericht, Saal
0.11,
LIVE. Bei Urteilsverkündung © Klau|s|ens
ĦķΩ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens
ZURÜCK
ZUR LEITSEITE
LOGIK
VON STRENGGLÄUBIGKEIT
Was immer zu
Glauben sei
Liegt verborgen
In den Schlägen
Mit denen der
Glaube zeigt
Was denn zu
Glauben sei
Weil es am
Ende dann
Auch stimmt
Copyright
Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau/s/ens oder
Klau_s_ens oder Klau*s*ens, 31.3.2008, Montag, Bonner Landgericht, Saal
0.11,
LIVE. Bei Urteilsverkündung.
©
Klau|s|ens
ĦķΩ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens
ZURÜCK
ZUR LEITSEITE
DIE
CRUX VOM HÖRENSAGEN
Man sagte mir
Sie wüßten das
Man tat was so
Geschrieben steht
Wie ich es immer
Wieder lese bis
Der Glaube da
Ist dass meine
Erinnerung nichts
Als die Wahrheit
[ist?]
Copyright
Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau/s/ens oder
Klau_s_ens oder Klau*s*ens, 31.3.2008, Montag, Bonner Landgericht, Saal
0.11,
LIVE. Bei Urteilsverkündung.
©
Klau|s|ens
ĦķΩ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens
ZURÜCK
ZUR LEITSEITE

http://www.klausens.com/justizgedichte.htm
siehe auch andere LIVE-Justizgedichte von Klausens =
Klau§s§ens
ZURÜCK
ZUR LEITSEITE


http://www.klausens.com/siegburger_foltermordprozess.htm
http://www.klausens.com/klausens-beim-boere-ns-kriegsverbrecherprozess-in-aachen.htm
http://www.klausens.com/der_bonner_ehrenmord_prozess.htm
http://www.klausens.com/michaela-g.htm
Staatlicher
Schutz mangelhaft
von
Christian Esser
Sendung vom 20.11.2007 [Archiv]
Seitdem sie ihren
Vater sowie einen Cousin des Mords bezichtigte, ist
Tamina auf der Flucht vor ihrer Familie. Erst drängte sie die
Polizei zur Aussage - dann wurde sie entgegen erster Versprechen nicht
ins staatliche Zeugenschutz-programm aufgenommen.
Tamina (Name
geändert) wohnt versteckt irgendwo im
Süddeutschen. Sie lebt aus dem Koffer, zieht von einer
heimlichen Bleibe zur nächsten. Sie hat keinen Beruf und kann
ihr Studium nicht beenden. "Ich existiere nicht mehr", sagt die
35-Jährige. Früher studierte Tamina Medizin,
verdiente nebenbei als Event-Managerin gutes Geld. Dann beschuldigt sie
ihren Vater und zwei Cousins des Mordes an ihrer Schwester - im
Gegenzug versprechen die Ermittler, sie in ein staatliches
Zeugenschutzprogramm aufzunehmen. Doch daraus wird langfristig nichts.
Dabei sind zwei Cousins, die sie belastet, auf freiem Fuß.
Tamina fürchtet nun, dass ihre Familie sich an ihr
rächt.
Rückblick: Bonn,
1993. Tamina steht kurz vor dem Abitur. Eines
frühen Morgens weckt ihr Vater sie. Im Wohnzimmer liegt ihre
Schwester leblos auf dem Sofa, um den Hals ein Seil gebunden. Die zwei
Cousins zwingen Tamina, die Schlinge zuzuziehen - so erinnert sich
Tamina an den Tod der Schwester: "Es wurde mir gesagt, wenn du nicht
nach den islamischen Spielregeln oder auch nach unseren Spielregeln
spielst, dann geschieht dir das gleiche."
Mord für die Ehre
Taminas Schwester
hatte sich mit ihrer Familie überworfen. Sie
war im Alter von 15 Jahren in die Türkei geschickt worden, um
sie von westlichen Einflüssen fernzuhalten. Dort wurde sie
schwanger und gegen ihren Willen verheiratet. 1992 kehrte sie nach
Deutschland zurück. Der Streit in der Familie eskaliert, als
die Schwester weiterhin nicht nach den Regeln des Islams leben will.
Die Cousins und der Vater beschließen, die Schwester zu
töten, um die Ehre wieder herzustellen - das gesteht der Vater
später den Ermittlern.
Knapp zwölf Jahre
lang trägt Tamina das
düstere Familiengeheimnis mit sich herum und schweigt - aus
Angst vor ihren Cousins hat sie eine Zeugenaussage in Briefform bei
Freunden deponiert. Eines Tages geht sie dann doch zur Polizei. Dort
will sie aussagen, jedoch nur, wenn sie Zeugenschutz bekommt - sonst
droht ihr die Rache der Familie. Doch die Polizei will ihr den Schutz
nicht garantieren. Daraufhin macht sie keine gerichtsfeste Aussage.
Zeugenschutz gegen
Aussage
Die Polizei
ermittelt trotzdem - und bringt sie damit in Gefahr. Am 2.
März 2007 stoppen SEK-Beamte ihren Wagen: "Polizei
Köln - Sie sind in Gefahr", hätten diese gerufen,
erinnert sich Tamina. Die Beamten reden auf sie ein. Wenn sie aussage,
käme sie in den Zeugenschutz. Tamina weigert sich. Doch in den
nächsten Tagen fühlt sie sich zunehmend
bedrängt. Bei einem kurzfristig anberaumten Richtertermin um
acht Uhr morgens - Tamina kann ihre Anwältin vorher nicht
erreichen - macht sie schließlich eine Aussage, die ihren
Vater und beide Cousins schwer belastet. Sie sagt nur aus, weil man ihr
ein neues Leben versprochen hat: neuen Namen, Studienplatz, neuen
Lebenslauf, eine sichere Wohnung.
Wenig später werden
ihr Vater und einer der Cousins verhaftet.
Taminas Familie droht ihr mit dem Tod. Sie wird kurzfristig nach
Augsburg umgesiedelt. Sie hat Angst - an der Tür steht ihr
richtiger Name. Sie drängt auf eine neue Identität,
will finanzielle Entschädigung - schließlich hat sie
ihren Job und ihr Studium aufgegeben. Doch Tamina wird kurzerhand aus
dem Zeugenschutzprogramm entlassen. Sie sei nicht mehr
gefährdet, lässt man sie wissen - und das, obwohl es
Todesdrohungen von der Familie gibt und ein Täter
flüchtig ist.
Experten fordern
Schutz
Experten von
Organisationen wie Terre des Femmes und Hatun &
Can e.V. - ein Verein, der nach dem so genannten Ehrenmord an Hatun
Sürücü zum Schutz weiterer Opfer
gegründet wurde - sind einhellig der Auffassung, dass Tamina
sofort ins Zeugenschutzprogramm aufgenommen werden muss. Andreas Becker
von Hatun & Can e.V: "Für mich ist es nicht
nachvollziehbar, dass eine Frau in so einer Gefährdungslage
aus dem Zeugenschutzprogramm entlassen wird."
Das Polizeipräsidium
Bonn möchte sich zu dem Fall
nicht äußern. Der zuständige
Oberstaatsanwalt Friedrich Apostel von der Staatsanwaltschaft Bonn
zeigt sich im Interview mit Frontal21 überrascht - auf die
Frage, warum Tamina nicht mehr im Zeugenschutzprogramm sei, antwortet
er: "Wer sagt Ihnen, dass sie da nicht mehr drin ist?" Weiter
möchte er sich zu dem Fall nicht äußern.
Zeugin wider Willen
Vor dem Bonner
Landgericht wird zur Zeit der Prozess gegen Taminas
Vater verhandelt. Der heute 65-jährige schweigt zu den
Vorwürfen. Allein Taminas Aussagen machten den Prozess
überhaupt möglich. Doch die Zeugin wider Willen
bereut mittlerweile, sich überhaupt auf das
Zeugenschutzprogramm eingelassen zu haben. Sie verlangt von der Polizei
Schadensersatz für ihre Verdienstausfälle und Schutz.
Tamina: "Ich habe noch viel größere Angst als
vorher" - ganz besonders, seitdem am 19. November dieses Jahres das
Gericht den einen Cousin wegen Mangel an Beweisen vorläufig
auf freien Fuß setzte.
Ein
neuer Name, neue Papiere, neuer Job und neue Wohnung, gelegentlich auch
kosmetische Eingriffe - die Aufnahme ins Zeugenschutzprogramm ist mit
weit reichenden Einschnitten verbunden. Kontakte zu Familie und alten
Freunden sind den meisten fortan verboten - nur Ehepartner und Kinder
können mit in den Zeugenschutz. Der Staat schützt
Zeugen, wenn der
Verdacht besteht, dass sie auf Grund ihrer Aussagen vor Gericht in
Gefahr geraten.
Das
Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz
harmonisierte die Schutzmaßnahmen 2001. Aktuelle Zahlen
werden nicht
veröffentlicht. 2004 nahmen 339 Zeugen an solchen Programmen
teil - die
überwiegende Mehrheit, nämlich 252 Zeugen, belasteten
Beschuldigte aus
der Organisierten Kriminalität. Strittig ist in vielen
Einzelfällen,
wie lange der Staat den Zeugen finanzielle Unterstützung
zahlen soll.
Knapp
zwölf Jahre lang trägt Tamina das düstere
Familiengeheimnis mit sich
herum und schweigt - aus Angst vor ihren Cousins hat sie eine
Zeugenaussage in Briefform bei Freunden deponiert. Eines Tages geht sie
dann doch zur Polizei. Dort will sie aussagen, jedoch nur, wenn sie
Zeugenschutz bekommt - sonst droht ihr die Rache der Familie. Doch die
Polizei will ihr den Schutz nicht garantieren. Daraufhin macht sie
keine gerichtsfeste Aussage.
Die
Polizei ermittelt trotzdem - und bringt sie damit in Gefahr. Am 2.
März 2007 stoppen SEK-Beamte ihren Wagen: "Polizei
Köln - Sie sind in
Gefahr", hätten diese gerufen, erinnert sich Tamina. Die
Beamten reden
auf sie ein. Wenn sie aussage, käme sie in den Zeugenschutz.
Tamina
weigert sich. Doch in den nächsten Tagen fühlt sie
sich zunehmend
bedrängt. Bei einem kurzfristig anberaumten Richtertermin um
acht Uhr
morgens - Tamina kann ihre Anwältin vorher nicht erreichen -
macht sie
schließlich eine Aussage, die ihren Vater und beide Cousins
schwer
belastet. Sie sagt nur aus, weil man ihr ein neues Leben versprochen
hat: neuen Namen, Studienplatz, neuen Lebenslauf, eine sichere Wohnung.
Wenig
später werden ihr Vater und einer der Cousins verhaftet.
Taminas
Familie droht ihr mit dem Tod. Sie wird kurzfristig nach Augsburg
umgesiedelt. Sie hat Angst - an der Tür steht ihr richtiger
Name. Sie
drängt auf eine neue Identität, will finanzielle
Entschädigung -
schließlich hat sie ihren Job und ihr Studium aufgegeben.
Doch Tamina
wird kurzerhand aus dem Zeugenschutzprogramm entlassen. Sie sei nicht
mehr gefährdet, lässt man sie wissen - und das,
obwohl es
Todesdrohungen von der Familie gibt und ein Täter
flüchtig ist.
Video Ausgelieferte Zeugin
-
Download
vom Manuskript
des Beitrags
WDR FERNSEHBEITRAG ZUM
"EHRENMORD"-PROZESS
vom
19.11.2007, 2:25 min.
http://www.wdr.de/mediathek/html/regional/2007/11/19/lokbn_01.xml




2. ZEITUNG
„Nie wieder zur
Polizei“
VON DETLEF
SCHMALENBERG,
08.06.08, 21:34h, AKTUALISIERT 08.06.08, 21:45h
Nourig A. hat
als Kronzeugin vor
Gericht
gegen eigene Verwandte ausgesagt, die ihre Schwester der Familienehre
wegen getötet haben sollen. Doch nun muss sie um den ihr versprochenen
Schutz bangen. Die Behörden bestreiten jegliche Schuld.
"Ich
will mein Recht, sonst nichts“,
sagt die junge Frau und atmet tief durch. Nourig A. sitzt in einem Büro
in der Kölner Innenstadt und erzählt die Geschichte ihres zerstörten
Lebens. Unten vor dem Haus stehen zwei Polizisten in Uniform. Die
hatten „die Lage sondiert“, bevor die 35-Jährige gekommen war. Zum
Treffen wurde die kleine dunkelhaarige Frau von vier Zivilbeamten
gebracht. Von Leibwächtern der polizeilichen Zeugenschutzstelle, die
jetzt am Straßenrand in zwei gepanzerten Limousinen warten.
„Mir
wurde angekündigt, die sollen demnächst abgezogen werden. Dann bin ich
Freiwild für meine Angehörigen“, sagt Nourig. Sie spricht atemlos,
getrieben. „Nie wieder“, sagt sie, würde sie bei der deutschen Polizei
aussagen. Sie verfluche den Tag, an dem sie einem Ermittler davon
erzählte, wie ihre Schwester wegen der Familienehre getötet wurde. „Ich
stehe vor dem Nichts, weil die Behörden ihre Versprechungen nicht
einhalten.“
Totschlag für die
Familienehre
Die
abenteuerliche Geschichte begann vor 15 Jahren. Es war der 16. August
1993, als Nourig frühmorgens vom Vater geweckt wurde. Er führte sie ins
Wohnzimmer. Auf dem Sofa lag Waffa, ihre Schwester: leblos, die Arme
weit von sich gestreckt. Am Hals der 17-Jährigen baumelte ein
geflochtenes Hanfseil. Neben dem Sofa hätten ihre zwei Cousins
gestanden, berichtet Nourig später. Die Männer hätten an den Seilenden
gezerrt und gezeigt, wie Waffa stranguliert wurde. Auch Nourig sei
gezwungen worden, am Seil zu ziehen. „Wir haben sie umgebracht, weil
sie die Familienehre beschmutzt hat“, habe der Vater gesagt. „Wenn du
dich nicht an die Regeln hältst, passiert dir das Gleiche.“
Vor
Schreck und Entsetzen hat Nourig damals nicht einmal geweint. Die
21-Jährige, die in wenigen Wochen Abitur machen sollte, ging am selben
Tag sogar zur Schule. Sie bewegte sich wie in Trance, funktionierte wie
ferngesteuert. „Mein Vater hat etwas getan, wobei er nicht Herr seiner
Sinne war, dachte ich. Und ich glaubte, ich müsste ihm helfen, damit er
wieder zu sich selbst findet“, erzählt Nourig.
Schon als kleines
Kind hatte sie eine Menge Verantwortung übernehmen müssen. Als die
kurdische Familie 1978 als politische Flüchtlinge von Syrien nach
Deutschland kam, sprachen die Eltern kaum deutsch. Nourig, die in
Kindergarten und Grundschule gut vorankam, übernahm den Papierkram und
vermittelte bei Behörden. Der Vater sei streng gewesen, aber kein
Tyrann. Nourig brauchte kein Kopftuch zu tragen, sie durfte ins
Freizeitcenter und hatte auch deutsche Freundinnen. „Papa hat uns
Mädchen geliebt, auf seine Art“, sagt sie. Doch wenn der Vater nicht
aus seiner Haut konnte, misslang der Spagat zwischen den Kulturen. Dann
wurde geprügelt, wenn die Jungfräulichkeit wegen eines knappen T-Shirts
angeblich auf dem Spiel stand.
Vor allem Waffa war es, die die
Eltern zur Weißglut brachte. Das Mädchen wollte ein Leben führen wie
ihre deutschen Freundinnen. Unter dem Vorwand, Urlaub machen zu wollen,
nahm der Vater die 14-Jährige mit in die Türkei. Dort angekommen, wurde
Waffa der Pass abgenommen. Sie sollte bei Verwandten aufwachsen und auf
eine islamische Schule gehen. Der Versuch der Umerziehung misslang.
Schändlicher
Lebenswandel
Im
Juni 1992 stand Waffa vor der Tür ihrer Eltern. Sie war schwanger.
Ihren Sohn, den sie im August zur Welt brachte, gab sie zur Adoption
frei. Sie zog von zu Hause aus, kam nur noch selten zu Besuch. Eines
Tages vertraute sie dem Vater an, dass sie unter Drogen gesetzt und
drei Tage zur Prostitution gezwungen worden sei. Dies war wohl der
Moment, in dem sie ihr eigenes Todesurteil sprach, glaubt Nourig.
Schon
seit Monaten hatte der Cousin auf den Vater eingeredet. Er dürfe den
Töchtern nicht so viel erlauben, müsse die Ehre der Familie bewahren.
Als die Mutter der Mädchen an einem Hirntumor starb, habe der
überforderte Vater Waffas angeblich „schändlichen Lebenswandel“ wohl
nicht mehr ertragen. „Sie musste einfach verschwinden“, sagt Nourig.
Die Grube im Wald, in der die Leiche später verscharrt wurde, sei schon
Tage vor dem Verbrechen mit Hilfe der Cousins ausgehoben worden, habe
der Vater am Tattag gestanden.
Nourig versprach zu schweigen. Sie
heiratete, zog von zu Hause aus. Doch die abscheulichen Geschehnisse
zermürbten sie innerlich. Sie wurde depressiv, litt unter
Schlafstörungen. Erst zehn Jahre nach dem Verbrechen vertraute sie sich
einem Psychologen an, der Polizei erzählte sie am 2. Juli 2004 von
Waffas Tod.
„Das war der Fehler meines Lebens“,
sagt sie heute.
Die Staatsanwaltschaft drängte zum erneuten Verhör. Sie komme ins
Zeugenschutzprogramm, erhalte eine neue Identität und werde
umgesiedelt, hätten die Ermittler der verängstigten Kronzeugin
versprochen. „Wir kümmern uns um alles.“
Nachdem Nourig in allen
Einzelheiten vom Tod ihrer Schwester erzählt hatte, sei eine
„Umsiedlung“ in ein Land ihrer Wahl vereinbart worden. Doch schon bald
kamen die ersten Zweifel. „Eine neue Identität mit erfundener Legende
sollte ich plötzlich nicht mehr erhalten“, sagt Nourig. Lediglich ein
Tarnname sei ihr angeboten worden, ohne dass dieser beispielsweise auf
Zeugnisse oder ihre Geburtsurkunde übertragen werden sollte. Auch über
das Land oder die Stadt, wohin sie umgesiedelt werden sollte, habe man
sich nicht einigen können. „Entgegen den Zusagen sollte ich mich zudem
dann auch noch selbst um eine neue Wohnung, einen Studienplatz und
alles andere kümmern“, sagt Nourig.
Aus Angst, dass die Täter
aufgrund eines milden Urteils schon bald wieder in Freiheit sein
könnten, und weil sie das Vertrauen in den Zeugenschutz verloren hatte,
verweigerte Nourig eine richterliche Vernehmung. „Ich wusste, dann gibt
es kein Zurück mehr“, sagt sie. Denn die Aussage vor einem Richter
hätte in einem späteren Gerichtsverfahren verwendet werden dürfen.
Hollywood-reife Aktion
Als
weitere Versuche scheiterten, die Zeugin umzustimmen, meldeten sich die
Ermittler monatelang nicht mehr. Am 2. März 2007 kam es dann zu einem
Hollywood-reifen Einsatz. Auf dem Weg zur Arbeit hätten zwei
Zivilbeamte das Auto gestoppt, in dem sie gesessen habe, erzählt
Nourig. „Sie sind in Gefahr, wir müssen sie mitnehmen“, hätten die
Beamten gerufen, die aus einem Busch sprangen, und die junge Frau aus
dem Wagen gezerrt. Anschließend habe es stundenlange Gespräche gegeben,
zeitweise mit zu sechs Beamten gleichzeitig.
Ein Unbekannter, der
Wind von Waffas Tötung bekommen habe, erpresse den Vater, hieß es.
Jetzt werde es brenzlig für Nourig. Die könne zurück ins
Zeugenschutzprogramm, wenn sie aussage. „Sie haben doch gar keine
andere Wahl“, habe es geheißen. Dass sie die Gefahr durch ihre Arbeit
mitverursacht hatten, hätten die Ermittler nicht gesagt. Gleich zwei
V-Leute hatten sie auf Nourigs Vater angesetzt. Einen Mann, der zum
arabisch geschriebenen Erpresserbrief gleich noch einen blutigen Strick
legte, und einen Beamten, der sich als Verlobter von Nourig ausgab. Der
behauptete, die Polizei habe sich „wegen der Sache mit Waffa“ bei
seiner zukünftigen Frau gemeldet und er wolle jetzt beratschlagen, was
zu tun sei.
Der Vater fiel auf den Trick herein und
gab zu, dass
er seine Tochter getötet hatte. Um vor Gericht gut dazustehen,
brauchten die Fahnder jetzt noch Nourigs richterliche Vernehmung. „Ich
war mit den Nerven am Ende“, sagt sie. Auf der einen Seite der Vater,
den sie immer noch liebte und den sie jetzt endgültig „ans Messer
liefern sollte“. Auf der anderen Seite die Polizei, der sie schon lange
nichts mehr glaubte. Zudem die Gewissheit, dass sie Freundeskreis, Job,
ihr vertrautes Leben nun endgültig aufgeben musste.
„Ich dachte
an Selbstmord“, sagt sie. Zermürbt vom ständigen Drängen der Polizei
habe sie der erneuten Vernehmung schließlich zugestimmt. Als sie
anschließend eine schriftliche Bestätigung für die versprochenen Hilfen
verlangte, sei ihr diese verweigert worden. Da habe sie damit gedroht,
ihre Aussage im demnächst anstehenden Gerichtsverfahren nicht zu
wiederholen. Dies jedoch sei Bedingung für den Zeugenschutz,
entgegneten die Beamten. „Zudem wäre ich erst in einer Prüfphase, noch
lange nicht im Schutzprogramm aufgenommen“, sei ihr dann eröffnet
worden. „Da bin ich aus allen Wolken gefallen, habe das Vertrauen
endgültig verloren“, sagt sie.
Im Prozess vor dem Landgericht
Bonn hat Nourig im Januar 2008 schließlich doch ausgesagt. Ihr Vater
wurde wegen Totschlages zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. Die
Staatsanwältin, die lebenslange Haft wegen Mordes gefordert hatte, hat
Revision eingelegt. Sein Geständnis hatte der Vater zu Prozessbeginn
zurückgezogen. In einer Erklärung behauptete er später, Waffa alleine
und im Affekt nach einem Streit getötet zu haben. Der mitangeklagte
Cousin, der jede Beteiligung bestreitet, wurde freigesprochen. „Besser
einer verbrennt, als alle zehn“, hat der Vater einem verdeckten
Ermittler anvertraut. „Dass Papa alle Schuld auf sich nimmt, war doch
klar“, meint Nourig.
Vor dem Verwaltungsgericht Köln
streitet sie
jetzt über die Höhe der Entschädigung für die Zeit, in der sie wegen
der Ermittlungen nicht studieren und arbeiten konnte. Und solange der
Zustand sich nicht ändert, verlangt sie einen monatlichen Unterhalt von
1500 Euro. „Es ist außerordentlich unfair, meine Mandantin zunächst als
Zeugin zu benutzen, um sie anschließend fallen zu lassen wie eine heiße
Kartoffel“, sagt ihr Anwalt Reinhard Birkenstock.
Cholerische Kronzeugin?
Das
Polizeipräsidium Bonn wollte sich auf Anfrage des „Kölner
Stadt-Anzeiger“ zu „Art und Umfang der Schutzmaßnahmen“ nicht äußern.
Es hat jedoch beantragt, die Klage vor dem Verwaltungsgericht
abzuweisen. Die bisweilen „cholerische“ Kronzeugin, die im Jahr 2005
zwischenzeitlich im Schutzprogramm war, sei bei der neuerlichen Prüfung
im April 2007 als nicht „geeignet“ eingestuft worden, heißt es in dem
Schriftsatz. Sie habe, etwa bei der Gestaltung ihres zukünftigen
Lebens, „von Anfang an ein unkooperatives Verhalten“ gezeigt und auch
mit ihrer Weigerung, vor Gericht auszusagen, gegen die Regeln des
Zeugenschutzes verstoßen.
„Ich habe nur um meine Existenz
gekämpft“, meint Nourig, die alle paar Wochen ihre Unterkunft wechselt.
Ohne eine neue Identität werde sie „nie wieder in Würde leben können“:
„Ich habe ein Recht auf eine Zukunft ohne Angst“, sagt die enttäuschte
Zeugin. In einer neuen „Sicherheitsanalyse“ will die Polizei jetzt
„prüfen“, ob überhaupt noch eine Gefährdung vorliege.
QUELLE: 31.3.2008
Acht Jahre Haft für Tötung im
Affekt
VON BENJAMIN JESCHOR,
31.03.08, 20:46h, AKTUALISIERT 31.03.08, 21:29h
Bonn - Wegen Totschlags
ist der 66 Jahre alte Ali H.
gestern vom
Bonner Landgericht zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Die
Schwurgerichtskammer ging nach 21 Verhandlungstagen davon aus, dass der
Angeklagte seine 17-jährige Tochter Waffa im August 1993 nach einem
Streit im Affekt erdrosselte. Dem psychiatrischen Gutachter folgend,
ging das Gericht von einer eingeschränkten Steuerungsfähigkeit aus. Die
Staatsanwaltschaft hatte eine Bestrafung des aus Syrien stammenden
Mannes wegen eines Mordes aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen
gefordert. Der mitangeklagte 39 Jahre alte Neffe von Ali H., der
zuletzt geschwiegen hatte, wurde vom Vorwurf der Beihilfe zum Mord
freigesprochen.
Nach Auffassung des Gerichts gab es in den frühen Morgenstunden des 30.
August 1993 einen Streit, weil die Tochter alkoholisiert bei ihrem
Vater in Bad Godesberg auftauchte. Zuvor hatte es wegen der Lebensweise
der 17-Jährigen schon mehrfach Auseinandersetzungen gegeben. Der Vater
sah, so der Vorsitzende Richter, die Familienehre verletzt, weil die
Tochter als Prostituierte arbeitete. Als Waffa ihm in jener Nacht
sagte, dass sie freiwillig in dem Club tätig sei und nicht vorhabe, das
zu ändern, geriet Ali H. in „Wut und Zorn“ und erdrosselte Waffa mit
einem Seil.
Nach der Tat kamen auch zwei Neffen des 66-Jährigen in die Wohnung.
Gemeinsam zeigten die drei Männer der älteren Schwester der Getöteten,
Nourig A., die auf dem Sofa sitzende Leiche. Die heute 35-Jährige
musste an dem Seil um Waffas Hals ziehen. Ihr wurde gedroht, dass es
ihr ähnlich ergehe, wenn sie sich nicht an die Spielregeln halte.
Danach, so der Kammervorsitzende, haben die drei Männer die Leiche in
einem Erdloch in der Nähe von Asbach vergraben.
Dass der Tod der jungen Frau, der bundesweit auch als „Ehrenmord“
bezeichnet wurde, überhaupt vor Gericht kam, ist der Tatsache zu
verdanken, dass die Schwester Nourig A. im Jahr 2004 mit viel
Verzögerung Anzeige erstattete. Die Polizei versuchte daraufhin, durch
verdeckte Ermittlungen und Telefonüberwachungen Beweise für ihre
Aussage zu erhalten. Im Gespräch mit einem verdeckten Ermittler, in
einer polizeilichen Vernehmung und in einer vom Verteidiger verlesenen
Erklärung in der Hauptverhandlung gab Ali H. zu, seine Tochter
umgebracht zu haben. Die Schuld nahm er alleine auf sich. Zudem machte
er Angaben, wo Waffas Leiche vergraben sei. Trotz intensiver Suche
wurde die Leiche aber bis heute nicht gefunden.
Nach langem Zögern hatte Nourig A. im Prozess eine Zeugen-Aussage per
Video abgelegt. An dem von ihr geschilderten „Kerngeschehen“ hatte die
Kammer keine Zweifel. Mit einigen Behauptungen zu Äußerungen der
Angeklagten nach der Tat habe sie sich jedoch „zu weit aus dem Fenster
gelehnt“. Dass Ali H. und seine beiden Neffen den Mord gemeinsam
planten und bereits Wochen vor der Tat ein Erdloch aushoben, konnte
nach Meinung des Gerichts nicht bewiesen werden.
Staatsanwaltschaft wie auch der
Nebenkläger wollen prüfen, ob
sie Revision gegen das Urteil einlegen.
Tötung
der Tochter nicht
als Mord gewertet
Im
so genannten
Ehrenmord-Prozess verurteilt Schwurgericht den
Vater
wegen Totschlags zu acht Jahren Haft - Freispruch für Neffen -
Schwester des Opfers zeigte Tat nach 12 Jahren an und versteckt sich
seitdem in Todesangst
Von Rita Klein
Bonn. Es ist fast 15 Jahre her, dass die
17-jährige Waffa H. aus
Bad Godesberg spurlos verschwand. Einige Monate später übertrug ihr
Vater das Sorgerecht für seine Tochter auf das Jugendamt, da er
angeblich keinen Einfluss mehr auf sie habe.
Doch zwölf Jahre später meldete Waffas ältere Schwester Nourig der
Polizei: Der Vater habe Waffa zusammen mit zwei Neffen im August 1993
getötet, weil sie die Familienehre verletzt habe. Ihr hätten die drei
mit dem Tode gedroht, falls sie nicht schweige.
Wegen Mordes wurden der Vater und einer der Neffen angeklagt, und am
Montag verkündete das Schwurgericht sein Urteil: Der 66-jährige
gebürtige Syrer Ali H. wird wegen Totschlags zu acht Jahren Haft
verurteilt. Sein Neffe wird freigesprochen und erhält
Haftentschädigung. Vor ihm hat Nourig A., wie sie sagte, die größte
Angst.
Was Staatsanwältin Karen Essig von dem Urteil hält, ist ihr deutlich
anzusehen. Sie hatte für den Vater lebenslänglich wegen heimtückischen
Mordes aus niedrigen Beweggründen gefordert und für den Neffen neun
Jahre Haft wegen Beihilfe. Sie hat keinen Zweifel daran, dass die
Tötung des Mädchens geplant und die Grube bei Asbach zuvor gegraben
worden war, so wie Waffas Schwester Nourig geschildert hatte.
Die heute 35-Jährige lebt seit ihrer Anzeige aus Angst um ihr Leben -
in Anonymität und an geheimem Ort. Ihrer Aussage zufolge wurde sie in
der Tatnacht vom Vater geweckt und ins Wohnzimmer geführt, wo die
Cousins waren - und ihre Schwester Waffa tot mit einem Seil um den Hals
auf dem Sofa lag.
Sie musste an einem Seilende ziehen und wurde mit den Worten bedroht:
Dir geht es genauso, wenn du nicht schweigst und nach unseren Regeln
lebst. Später habe der Vater ihr Einzelheiten des Mordes geschildert
und gesagt, ohne die Neffen hätte er das nie geschafft. Wegen der
Gefährdungslage setzte die Polizei einen verdeckten Ermittler ein, und
dem gestand der Vater die Tat schließlich im Rahmen einer fingierten
Erpressung, nahm jedoch alle Schuld auf sich.
Im Prozess schwieg der 66-Jährige zunächst und gestand am Ende jedoch
nur einen Totschlag im Affekt: Als Waffa in jener Nacht heim gekommen
und auf seine Vorhaltungen gesagt habe, sie schlafe, mit wem sie wolle,
habe er sie völlig außer sich mit seinen bloßen Händen erwürgt.
Dann habe er seine Neffen angerufen, damit sie ihm bei der Beseitigung
der Leiche helfen.
Diese Geschichte bezeichnet Schwurgerichtsvorsitzender Udo Buhren nun
als unwiderlegbar, da man Nourig A. nur glaube, was sie in der Nacht
selbst erlebt habe, auch die Tötung mit dem Seil, die der Vater ja
wiederum bestreitet, da er im Affekt gehandelt haben will.
Nicht glaubhaft sind für das Gericht hingegen die Einzelheiten, die
Nourig nach der Tat erfahren haben will. Ihr Anwalt Reinhold
Birkenstock erklärt nach dem Urteil, seine Mandantin denke heute vor
allem an ihre Schwester. Sie sei froh, dass der Vater die Tötung
gestanden und die Justiz den Fall aufgearbeitet habe. Sie bedauere
jedoch, dass ihr Vater sich die ganze Zeit hinter den Verteidigern
versteckt habe. Über eine Revision denke man erst einmal nach. Das tut
nun auch Staatsanwältin Essig.
Lesen Sie dazu auch den Kommentar "
Ein
Urteil, viele Fragen"
(01.04.2008)
http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=news&itemid=10490&detailid=430870&katid=1
Ein
Urteil, viele Fragen
Kommentar
Von Rita Klein
Ein junges Mädchen wird vom eigenen Vater ermordet, die
ältere
Schwester wird bedroht, lebt seit Jahren in Todesangst - und die
Männer, vor denen sie sich dem Gericht zufolge in Angst um ihr Leben
versteckt, kommen nun nach 21 Tagen Prozess auf eine solche Weise
davon. Dieses Urteil kann niemanden außer die Angeklagten zufrieden
stellen.
Zwar hat Richter Udo Buhren Recht, wenn er sagt: Dieser Prozess hat
gezeigt, wie schwer es ist, eine Tat nach so vielen Jahren aufzuklären.
Vor allem, da die Leiche trotz intensiver Suche nicht gefunden wurde.
Und auch die Schwester des Opfers, die nach Jahren ihr Schweigen brach,
ist nicht unbedingt eine Zeugin, von der ein Gericht träumt. Dafür ist
ihr Leben durch diese Familie und ihre Angst zu kompliziert, sie selbst
zu traumatisiert - und in ihren Reaktionen für den deutschen
Durchschnittsbürger auch zu unverständlich.
Aber ist sie deshalb auch tatsächlich in so vielen Punkten so
unglaubwürdig, wie das Gericht nun im Urteil festgestellt hat? Und
warum glaubt es ihr dann, dass der Vater trotz seines angeblichen
Affekts ein Seil benutzte?
Es ist ein Urteil, das mehr Fragen aufwirft, als es beantwortet.
QUELLE:
31.3.2008
http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1206941989678.shtml
Gericht:
Mordplan ist
nicht nachweisbar
ERSTELLT
31.03.08, 15:18h, AKTUALISIERT 31.03.08, 22:05h
Bonn - Immer wieder sorgte der so genannte Bonner „Ehrenmord"-Prozess
in den vergangenen fünf Monaten für Schlagzeilen, auch am Tag des
Urteils war der spektakuläre Justizfall nicht frei von Überraschungen:
Nach 21 Verhandlungstagen hat das Schwurgericht gestern den 66-jährigen
Familienvater, Oberhaupt einer syrischstämmigen Familie, nicht - wie
angeklagt - wegen Mordes an seiner 17-jährigen Tochter, sondern wegen
Totschlags zu acht Jahren Haft verurteilt. Der mitangeklagte Neffe (39)
wurde freigesprochen.
Die Begründung der Kammer: „Es gibt letztlich keine objektiven Beweise,
dass die Tötung der jungen Frau geplant war.“ Davon aber war zumindest
die Staatsanwältin bis zum Schluss ausgegangen und hatte für den Vater
eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert; der Neffe, den die
Anklägerin „als geistigen Brandstifter" bezeichnet hatte, sollte wegen
Beihilfe zum Mord neun Jahre in Haft.
Die Richter formulierten die Schwierigkeiten gleich zu Urteilsbeginn:
Es sei problematisch, eine Tat, die fast 15 Jahre zurückliegt, in allen
Einzelheiten aufzuklären.
Nach 14 Jahren brach Tochter ihr Schweigen
Der 66-Jährige hatte im Prozess erklärt, dass er seine
Tochter im Zorn
getötet habe. Ausgelöst durch ihre Bemerkung, dass sie „keiner
anständigen Arbeit“ nachgehen, sondern mit Prostitution „viel Geld
verdienen" wolle.
Die älteste Tochter des Angeklagten hatte das Verfahren ins Rollen
gebracht, als sie 14 Jahre nach der Tat das Schweigen über das
Familiengeheimnis brach. Sie habe ihre Schwester in der Nacht zum 30.
August 1993 tot auf dem Sofa gesehen, sagte sie vor Gericht. Ihr Vater
habe ihr gedroht: „Wenn du dich nicht an unsere Regeln hältst, passiert
dir dasselbe": Ein halbes Jahr später tauchte die damals 20-Jährige aus
Angst vor der eigenen Familie unter, seitdem lebt sie in der Anonymität.
Bis heute wurde die Leiche der 17-Jährigen nicht gefunden. Und das,
obwohl der Vater die Ermittler zu dem vermeintlichen Leichenversteck in
einem Waldstück im Westerwald geführt hatte.
Verwertet wurden von der Aussage der Schwester der Toten nur die
Ausführungen zum eigentlichen Tatgeschehen. Dass der Vater aber, wie
sie aussagte, die Tat geplant habe, konnte vom Gericht nicht objektiv
nachgewiesen werden. Die Staatsanwaltschaft prüft jetzt, in Revision zu
gehen. Das will auch der Nebenklage-Vertreter, der die Schwester
vertrat.

QUELLE:
25.3.2008
http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1205081002474.shtml
„Tod der
Tochter war eine Affekt-Tat“
VON ULRIKE
SCHÖDEL, 25.03.08, 20:30h
BONN. Das
entschiedene „Lebenslänglich" im Plädoyer der Staatsanwältin
in der vergangenen Woche hing noch in der Luft, als die Verteidigung
gestern im so genannten Bonner „Ehrenmord-Prozess“ das Wort ergriff:
Der 66-jährige, syrischstämmige Angeklagte habe den Tod seiner
17-jährigen Tochter vor 15 Jahren keinesfalls geplant. Das furchtbare
Geschehen in der Tatnacht Ende August 1993 sei vielmehr eine
„Familientragödie, wie es auch in einer deutschen Familie vorfallen
könne.“
Eine Stunde
lang plädierte Rechtsanwalt Benedikt Pauka vor dem
Schwurgericht, und versuchte nachzuweisen, dass der Vater von sechs
Kindern kein Mörder ist, sondern seine Tochter „in einer affektiven
Aufgeladenheit" erwürgt habe. Am Ende forderte er für seinen Mandanten
wegen Totschlags fünfeinhalb Jahre Haft. Zuvor hatte er versucht, den
Vorwurf der Heimtücke wie auch den eines niedrigen Beweggrundes zu
widerlegen - laut Anklage die beiden entscheidenden Mordmerkmale.
Denn mit
„Verletzung der Familienehre" habe die Tötung der 17-Jährigen
nichts zu tun, argumentierte Pauka. Die Mitglieder der kurdischen
Familie, die in den 80er Jahren nach Deutschland ins Exil gegangen war
und in 90ern eingebürgert wurde, seien keine religiösen
Fundamentalisten. Die Kinder seien wie deutsche Kinder aufgewachsen,
mussten kein Kopftuch tragen und hätten auch keine Moschee besucht.
In der
Tatnacht, so das Geständnis des Vaters im Prozess, sei seine
Tochter betrunken oder unter Drogen nachts nach Hause gekommen und habe
sich auf das Sofa gelegt. In einem Streit soll sie dem ahnungslosen
Vater eröffnet haben, dass sie freiwillig der Prostitution nachgehe und
dass sie damit viel Geld verdienen wolle. Im übrigen -- so die vom
Vater mitgeteilte angebliche Provokation der Tochter - schlafe sie mit
wem sie wolle. Über diese „Ungeheuerlichkeit" sei der Vater ausgerastet
und habe seine Tochter mit den bloßen Händen erwürgt. Mit einem Seil
habe er noch versuchen wollen, einen Selbstmord des Mädchens
vorzutäuschen, es dann aber gelassen. Dann habe er seine zwei Neffen
gerufen, die ihm helfen sollten, die Leiche aus dem Haus zu
transportieren und im Westerwald zu vergraben.
Die
Geständnisse, die der 66-Jährige sowohl bei einem verdeckten
Ermittler der Kripo wie später auch bei der Polizei gemacht hat,
dürften vom Gericht nicht verwertet werden, so der Verteidiger in
seinem Plädoyer. Denn diese Einlassungen seien nur unter großem
psychischen Druck entstanden. Unter anderem soll der Angeklagte
wiederholt inszenierte Erpresseranrufe bekommen haben. Eine
Erpressernachricht lag mit einem Seil im Briefkasten, mit den Worten:
„Gott hat gegeben, Gott hat genommen."
Einem
verdeckten Ermittler, der sich als Ehemann seiner untergetauchten
Tochter Lailah H. (Name geändert) ausgegeben hatte und unter Ausschluss
der Öffentlichkeit gehört worden war, erzählte der 66-Jährige, was sich
in der Tatnacht zugetragen hatte. Auch dass der Tod geplant war und
dass er gemeinsam mit den beiden Neffen in der Nähe von Asbach ein Grab
ausgehoben hatte. Lailah H., die das Bild der getöteten Schwester nicht
vergessen konnte, war nach knapp 14 Jahren mit dem Geheimnis zur
Polizei gegangen: Die 35-Jährige lebt bis heute in Todesangst vor der
eigenen Familie und hat im Prozess nur mit einer Maske und vor einer
Videokamera gegen ihren Vater und den mitangeklagten 30-jährigen Cousin
ausgesagt.
„Die
Inszenierung einer Erpressung spricht gegen die Menschenwürde", so
der Vorwurf der Verteidigung. Am „Seelenzustand meines Mandanten ist
manipuliert" worden, er sei regelrecht zum „Spielball der
Ermittlungsbehörden" geworden: Das Ergebnis könne nicht die
Ermittlungsmethoden rechtfertigen.
Am Freitag
gibt ein zweites Plädoyer der Verteidigung des Neffen; das
Urteil wird in der kommenden Woche erwartet.
QUELLE: 18.3. + 20.3.2008
http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1205816757265.shtml
Lebenslang
für
„Ehrenmord“ in Bonn gefordert
VON
URLIKE SCHÖDEL,
18.03.08, 21:51h, AKTUALISIERT 20.03.08, 09:37h
BONN.
Mehr als fünf Monate hat es gedauert, bis die Beweisaufnahme in
diesem so genannten „Ehrenmord"-Prozess gestern geschlossen werden
konnte: Eine „Kronzeugin", die - aus Todesangst vor der eigenen Familie
- nur per Video im Gerichtssaal vernommen werden konnte, zahlreiche
arabischsprachige Dokumente aus der polizeilichen Telefonüberwachung,
die mühsam übersetzt werden mussten - all das waren Hindernisse in
diesem Verfahren, bei dem es um ein Verbrechen geht, das mittlerweile
fast 15 Jahre zurückliegt.
Die Wahrheit in diesem Fall zu finden, hielt auch die Staatsanwältin
für „äußerst kompliziert". Nicht zuletzt, weil das Verbrechen „in einem
fremden Kulturkreis" spielt, deren soziale oder religiöse Regeln nur
schwer zu bewerten seien. Nach einstündigem Plädoyer aber war die
Anklägerin gestern sehr sicher: Der 65-jährige, syrischstämmige
Angeklagte hat die Tötung seiner 17-jährigen Tochter gemeinsam mit zwei
Neffen geplant und das Mädchen im August 1993 mit einem Seil
erdrosselt. Wegen heimtückischen Mordes forderte die Staatsanwältin
eine lebenslange Haftstrafe für das Familienoberhaupt; für den
mitangeklagten Neffen - der zweite lebt wieder in Syrien - plädierte
sie wegen Beihilfe zum Mord auf neun Jahre Haft.
Der Hintergrund für die Tat, laut Anklägerin: Die 17-Jährige habe sich
nicht den Wertevorstellungen der Familie beugen wollen; sie habe wie
deutsche Mädchen leben wollen. Nach einer gescheiterten Zwangs-Ehe in
der Türkei und einer ungewollten Schwangerschaft rutschte sie ab in
eine Halbwelt mit Drogen und Prostitution: „Meine Tochter hat Schande
über die Familie gebracht", hatte der Vater in den Ermittlungen
erklärt, deswegen habe sie sterben müssen. Im Prozess hatte er jedoch
die Version zu seinen Gunsten abgeändert: Er habe die 17-Jährige im
Affekt getötet, nachdem sie ihn im Streit beleidigt und provoziert habe.
Im völligen Widerspruch dazu steht die Aussage der älteren Schwester
der Getöteten, der das Geschehen über 14 Jahre keine Ruhe gelassen hat
und die sich 2004 mit dem Familiengeheimnis an die Polizei gewandt
hatte. Nach Aussage der heute 35-Jährigen war der Tod der Schwester
geplant gewesen: Ihr Vater wie auch zwei Neffen hätten nach ihrer
Arbeit im Westerwald gemeinsam eine Grube ausgehoben und mit Ästen
bedeckt, um später die Leiche verschwinden lassen zu können. So
zumindest habe es ihr der Vater damals erzählt. Die 35-Jährige war in
der Tatnacht aus dem Schlaf geweckt worden und musste nach eigener
Aussage an dem Seil ziehen, das noch um den Hals ihrer toten Schwester
lag. Dabei sei ihr gedroht worden: „Wenn du dich nicht nach unseren
Regeln verhältst, passiert dir dasselbe." Dann sollen der Vater und die
beiden Neffen ihre tote Schwester in einer Kiste aus dem Haus getragen
und in den Westerwald gefahren haben. Später hieß es, die Tochter sei
weggelaufen. Keiner hatte sie vermisst.
Die Staatsanwältin hat bei der Zeugin „keinerlei Zweifel am
Wahrheitsgehalt" ihrer Aussage: Allein schon die jahrelange Todesangst
vor der eigenen Familie mache ihre Aussage glaubwürdig. Der Angeklagte
habe nicht nur eine Tochter getötet, sondern auch das Leben der zweiten
Tochter zerstört. Weil er sie in das Horrorszenario hineinzog, habe er
ihr Leben zur Hölle gemacht.
Die Verteidigung soll nach Ostern plädieren.

QUELLE:
18.3.2008
http://www.ksta.de/html/artikel/1203599440370.shtml
Tochter vom
eigenen Vater ermordet ?
VON BENJAMIN
JESCHOR, 18.03.08, 18:53h
Bonn - Weil
die Familienehre wieder hergestellt werden sollte, wurde
die 17 Jahre alte Waffa im August 1993 von ihrem Vater getötet. Diese
Auffassung vertritt Staatsanwältin Karen Essig und deshalb forderte sie
gestern in ihrem Plädoyer vor der Schwurgerichtskammer, den 65 Jahre
alten Syrer wegen Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe zu
verurteilen.
Der
Hauptangeklagte wurde 2004 von seiner Tochter Nourig A. bei der
Polizei angezeigt. Er soll im August 1993 die 17 Jahre alte Schwester
der einzigen Zeugin ermordet haben, da sie angeblich durch ihren
Lebenswandel die Familienehre beschmutzte. Bei der Planung der Tat und
beim Beseitigen der Leiche waren in den Augen der Anklägerin zwei
Neffen beteiligt, von denen sich einer auf der Flucht befindet. Der 39
Jahre alte Mitangeklagte soll nach dem Willen der Staatsanwältin wegen
Beihilfe zum Mord für neun Jahre ins Gefängnis.
Für Essig
bestehen „keinerlei Zweifel“ an der Aussage der 35 Jahre
alten Zeugin. Nourig A. habe in den vielen Vernehmungen stets konstant
und detailreich von dem Morgen berichtet, an dem sie nach eigenen
Angaben ihre tote Schwester auf dem Sofa im Wohnzimmer lagen sah. Ihre
Vater soll sie zuvor geweckt haben und dann sei sie dazu gezwungen
worden, an dem Seil um Waffas Hals zu ziehen. Anschließend habe man ihr
gedroht: „Dir passiert das Gleiche, wenn du dich so benimmst wie
Waffa.“
Dass die drei
Männer die Zeugin darüber in Kenntnis setzten, was
wirklich passiert ist, hält die Staatsanwältin für sehr wahrscheinlich:
„Es ist nicht ersichtlich, warum sie ihr Unrichtiges erzählen sollten.“
Demnach wurde Waffa im Schlaf von ihrem Vater mit einem Seil
erdrosselt. Bereits einige Zeit vor der Tat sollen die Männer gemeinsam
eine Grube bei Asbach ausgehoben haben, in der sie die Leiche
verschwinden lassen wollten. Von dem 65-Jährigen und seinen beiden
Neffen sei die bis heute nicht gefundene Ermordete dann auch in einem
großen Karton dorthin gebracht und vergraben worden.
Die im
Prozess abgegebene Einlassung des Vaters, er habe die Tat
alleine begangen, ist nach Meinung der Anklägerin eine
„Schutzbehauptung“, die „extreme Bestrebungen“ zeigt, den Neffen aus
der Sache herauszuhalten. Gegenüber einem verdeckten Ermittler soll der
Familienvater geäußert haben: „Es ist besser, wenn einer verbrennt als
zehn.“
Für den
Nebenkläger, der Nourig A. vertritt, kommt bei dem Neffen nicht
nur eine Beihilfe, sondern sogar eine Mittäterschaft in Frage. Sowohl
die Staatsanwältin als auch der Nebenkläger betonten, dass neben der
getöteten Waffa auch deren ältere Schwester ein Opfer dieser Tat wurde.
Sie lebe bis heute in Todesangst und es sei fraglich, ob sie je wieder
ein normales Leben führen könne. In der kommenden Woche soll der
Prozess mit den Plädoyers der Verteidiger fortgesetzt werden.
28.2.2008:
QUELLE:
http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1203606110616.shtml
Vater
gesteht Tötung seiner Tochter
VON
CHRISTOPH PIERSCHKE,
28.02.08, 20:08h
BONN.
Überraschende Wende im so genannten Bonner
Ehrenmord-Prozess: Der
Vater hat gestern gestanden, seine Tochter getötet zu haben.
„Ich
wurde wütend und zornig und begann die vor mir stehende Waffa
zu
würgen“, räumt der angeklagte
65-jährige Syrer in dem vor vier Monaten
eröffneten Prozess ein. Allerdings kommt dieses
Geständnis nicht aus
dem Mund des Angeklagten, sondern sein Anwalt verliest eine
schriftliche Erklärung seines Mandanten. „Nach
kurzer Zeit fiel sie
hin“, heißt es weiter darin, „ich beugte
mich über sie und würgte
einige Minuten weiter, bis kein Leben mehr in ihr war.“
Während
der Verteidiger die zehnseitige Erklärung verliest,
hält der Vater
immer wieder seine Hände vors Gesicht oder versucht mit einem
Taschentuch seine Tränen zu trocknen. Laut
seiner Darstellung
soll es in jener Augustnacht 1994 zu einem Streit zwischen ihm und
seiner damals 17-jährigen Tochter gekommen sein. Einige Tage
zuvor will
er sie in einem Bonner Bordell gefunden und sie gebeten haben, nach
Hause zu kommen, damit er ihr helfen könne, so der Angeklagte.
Einige
Tage später sei sie dann um vier Uhr morgens in der Wohnung
erschienen.
„Waffa war alkoholisiert oder stand unter Drogen.“
Bis zu dieser Nacht
habe er immer geglaubt, seine Tochter werde zur Prostitution gezwungen.
„Unfassbar“ sei es für ihn gewesen, als
Waffa ihm wörtlich eröffnet
habe: „Wenn mir einer Geld dafür zahlt, ist das doch
super.“ Daraufhin
sei er „wie von Sinnen“ gewesen.
Damit
widersprach der Vater der
Zeugenaussage von Waffas Schwester Lailah, die Tat sei von ihrem Vater
und zwei seiner Neffen vorher geplant worden. Die Schwester hatte sich
13 Jahre nach der Tat der Kripo offenbart. Seitdem ist sie im
Zeugenschutzprogramm. Glaubt das Gericht der Aussage des Vaters,
würde
es sich nicht wie angeklagt um Mord, sondern um Totschlag handeln, da
der Vater spontan und Affekt gehandelt hätte. „Ich
war völlig fertig
mit den Nerven“, heißt es dementsprechend in der
Erklärung, „vor mir
lag meine eigene Tochter, die ich umgebracht hatte.“
Erst in
diesem Moment will er seinen ebenfalls angeklagten Neffen angerufen
haben, der mit seinem Bruder vorbeigekommen sei. Vorher versuchte der
Vater nach eigenem Geständnis noch, die Tat als Selbstmord zu
tarnen.
Doch Waffa sei zu schwer gewesen, um sie im Bad aufzuhängen.
Also legte
er sie aufs Sofa und band ihr einen Schafstrick um den Hals. Doch weder
seine Neffen, noch seine Ehefrau, die plötzlich das Wohnzimmer
betrat,
wollten ihm glauben. Also will er ihnen erzählt haben, was
geschehen
sei.
Gemeinsam
mit einem bis heute flüchtigen Neffen will
der
65-Jährige die Leiche Waffas in Müllsäcke
und in einen Karton gepackt
haben. Mit dem Auto fuhren sie in den Westerwald, wo die Leiche
vergraben sei. Das hatte der Vater gegenüber den Ermittlern
bereits
erklärt, doch er konnte sie nicht zum Ort der Leiche
führen. Dem
anderen Neffen dagegen „wurde die Situation zu viel und er
verschwand
völlig aufgelöst“, entlastete der
65-Jährige seinen Mitangeklagten.
Trotzdem habe er später mit beiden Neffen besprochen,
„wie wir mein
großes Geheimnis verbergen könnten“. Zwar
empfinde er seit der Tat
„tiefe Reue“, erklärte der Vater zuletzt,
aber auf Vergebung hoffe er
nicht.
Der
Prozess wird fortgesetzt.

28.2.2008:
QUELLE:
http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/Ehrenmord;art1117,2485457
Ehrenmord-Prozess
Vater
gesteht Mord an Tochter
Im
Bonner
Ehrenmord-Prozess hat der angeklagte Vater überraschend
gestanden, vor 14 Jahren seine damals 17-jährige Tochter
getötet zu
haben. Die ältere Schwester des Opfers hatte den Vater
angezeigt.
BONN
- Er
habe den Mord an seiner
17-jährigen Tochter im Affekt
begangen, erklärte der Vater vor dem Gericht in Bonn.
Laut
Anklage war
der Tod als gemeinschaftlicher Mord geplant gewesen. Das
Geständnis des
aus Syrien stammenden 65-jährigen Angeklagten erfolgte nach
vier
Prozessmonaten und 19 Verhandlungstagen. Die ältere Schwester
der
Getöteten hatte 14 Jahre nach dem Verbrechen das Schweigen
gebrochen
und den Vater angezeigt.
Nach den
Schilderungen des Mannes ist seine Tochter, die immer schon
ein Problemkind gewesen sei, in der Tatnacht - Ende August 1993 - gegen
4 Uhr betrunken nach Hause gekommen. Als er ihr die "unehrenhafte
Lebensweise" vorgehalten habe, habe seine Tochter ihm provokant
erwidert, dass ihn das nichts anginge. Sie gehe auch freiwillig der
Prostitution nach und wenn jemand viel Geld zahle, sei "das doch
super". Durch diese Äußerung sei er wütend
geworden und habe
angefangen, seine Tochter zu würgen bis "kein Leben mehr in
ihr war".
Anschließend habe er gemeinsam mit zwei Neffen die Leiche in
den
Westerwald gefahren und sie dort vergraben.
Die heute
35-jährige Zeugin hatte ihre tote Schwester noch
gesehen. Der
Vater habe ihr damals gedroht, dass ihr dasselbe passiere, wenn sie
etwas nach außen verrate. Seit über zehn Jahren lebt
die Zeugin auf der
Flucht aus Todesangst vor der eigenen Familie. Ihre Zeugenaussage im
Bonner Prozess hatte sie über eine Videoschaltkonferenz
gemacht. Die
Anklage wirft dem Vater und einem der beiden Neffen gemeinschaftlichen
Mord vor. (küs/dpa)

7.1.2008:
QUELLE:
http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=news&itemid=10490&detailid=398672
Ehrenmord-Prozess:
Gefährdete Zeugin belastet Vater und Cousin
Aussage
per Videoschaltung
- "Es ist für mich ein sehr
schwerer Tag"
Von Rita Klein
Bonn. "Es ist für mich ein sehr schwerer
Tag, denn es ist mein
Vater, und ich habe ihn geliebt", sagt die Frau auf der Leinwand über
den 65-jährigen Mann auf der Anklagebank, den sie jedoch nicht sehen
kann.
Alle Blicke im Gerichtssaal sind an diesem Tag auf die 35-jährige
Zeugin gerichtet, die nicht persönlich im Zeugenstand erscheinen muss,
sondern aus Sicherheitsgründen von einem geheimen Ort aus per
Videoschaltung vom Bonner Schwurgericht vernommen wird.
Denn die Frau, die nun von einem Maskenbildner verändert und mit
Sonnenbrille unkenntlich gemacht über die Ermordung ihrer jüngeren
Schwester Waffa im Jahr 1993 durch ihren Vater und zwei Cousins
spricht, fürchtet um ihr Leben und ist untergetaucht. Und ganz
besondere Angst hat sie, wie deutlich wird, vor ihrem Cousin auf der
Anklagebank - für sie die treibende Kraft hinter allem.
Sie hat Angst seit dem Morgen, an dem der Vater sie, wie sie schildert,
weckte und ihr die tot mit einem Seil um den Hals auf dem Sofa liegende
17-jährige Schwester zeigte und ihr drohte, ihr gehe es genauso, wenn
sie sich nicht an die Regeln des Islam halte und nicht schweige. Ihr
Vetter, der nun mit ihrem Vater wegen Mordes vor Gericht sitzt, habe
diese Drohung bekräftigt.
Der 40-Jährige habe beide Enden des Seils in der Hand gehabt und sie
aufgefordert, an einem Ende zu ziehen. Dann sei sie ins Nebenzimmer zur
erst drei Wochen zuvor illegal aus Syrien geholten Stiefmutter
geschickt worden, um diese zu trösten.
Die erst 20-jährige Frau sei völlig fertig gewesen. Sie habe sie so gut
sie konnte beruhigt, dabei habe sie selbst unter Schock gestanden.
Später habe der Vater ihr gesagt, er und die beiden Cousins hätten
Waffas Leiche bei Asbach vergraben in einem Erdloch, das sie zu dritt
Wochen zuvor gegraben hätten.
Der Vater habe sehr gelitten unter allem und gesagt: "Ich hatte keine
Chance, ich musste es tun, du kennst doch unsere Familie." Und noch
einmal erklärt die 35-Jährige, wie der 40-jährige Cousin die Familie
mit seinen fundamentalistischen Werten und seiner Aggressivität immer
mehr bestimmt habe.
Die Zeugin verließ ihre Familie im Februar 1994, zog zu ihrem Freund,
machte Abitur - und glaubte, wie sie schildert, sie könne trotzdem ihr
Leben leben. Wie traumatisiert sie war, habe sie erst bemerkt, als sie
sich nicht mehr konzentrieren konnte, Schlaflosigkeit, Unruhe und Angst
sie beherrschten.
2002 sprach sie mit einem Therapeuten über den Mord, 2004 ging sie zur
Polizei - und hat seitdem Todesangst. Dass ihr Vater sein eigenes Kind
tötete, kann sie einfach nicht begreifen. Waffa sei der Liebling ihres
Vaters gewesen, sagt sie, sehr temperamentvoll, und habe rebelliert, wo
sie selbst sich mit Vernunft durchgesetzt habe.
Schließlich sei Waffa vom Vater nach Syrien zu Verwandten gebracht
worden, doch als die Männer in der Familie die in ihren Augen ehrlose
Waffa zu vergewaltigen versucht hätten, sei sie in die Türkei geflohen,
schwanger geworden und zurück gekommen. Das Kind habe Waffa ins Heim
gegeben, weil sie nicht gewollt habe, dass es in dieser Familie
aufwächst. Sie sie völlig aus dem Tritt geraten.
Eines Tages sei sie heimgekommen und habe den Vater um Hilfe gebeten,
weil sie unter Drogen gesetzt und tagelang zur Prostitution gezwungen
worden sei. Der Vater habe versichert, er kümmere sich um das Problem.
Was er damit meinte, hätten sie beide nicht begriffen.
7.1.2008: QUELLE:
http://www.ksta.de/html/artikel/1199686089982.shtml
Ehrenmord:
Schwester belastet Vater
ERSTELLT
07.01.08, 15:09h
Bonn
- Im Bonner Ehrenmord-Prozess hat am Montag die
Hauptbelastungszeugin in einer Video-Konferenzschaltung ausgesagt.
Ein Maskenbildner hatte das Gesicht der 35-jährigen Schwester
des
Opfers verfremdet. Sie trug eine Sonnenbrille und eine langhaarige
Perücke. Die Frau belastete in ihrer zweistündigen
Aussage ihren
65-jährigen Vater und einen ihrer beiden mitangeklagten
Cousins, ihre
Schwester getötet zu haben. Der Vater hatte die Tat in
Vernehmungen
gestanden. 14 Jahre nach dem gewaltsamen Tod ihrer damals
17-jährigen
Schwester in Bonn hatte die Frau im März 2007 vor einem
Ermittlungsrichter ausgesagt. Seitdem hat sie Angst vor Rache und
lebt auf der Flucht vor ihrer eigenen Familie.
Im
Prozess schilderte sie, wie sie damals früh
morgens von ihrem
Vater geweckt und ins Wohnzimmer geführt worden war. Dort habe
ihre
Schwester mit einem Seil um den Hals bereits tot gelegen. Ihr Cousin
habe sie damals aufgefordert, an dem Seilende zu ziehen, um die
Schwester symbolisch zu strangulieren. Sie habe dann gesehen, wie die
Tote zunächst in einen Müllsack und dann in eine
Kiste gesteckt und
anschließend mit dem Auto des Vaters abtransportiert worden
sei. Ihr
Vater habe gedroht, mit ihr werde das Gleiche geschehen, wenn sie
etwas verrate.
Ihr
Vater habe ihr gesagt, er und zwei ihrer Cousins
hätten im
Westerwald bei Asbach, wo sie auf dem Bau arbeiteten, in den
vorangegangenen Wochen eine große Grube gegraben, in die die
Tote
gebracht werden solle. Er habe ihr damals gesagt, er habe die Tochter
töten müssen, weil sie die Ehre der Familie verletzt
habe. Er habe
keine andere Wahl gehabt. Die Zeugin beschrieb den Vater als einen
eigentlich friedfertigen Menschen. Als aber ein Jahr vor dem
Geschehen ihre Mutter gestorben sei, sei er zunehmend unter den
Einfluss des fundamentalistischen Neffen geraten. "Mein Vater wurde
mehr und mehr entmündigt", sagte die 35-Jährige aus.
Der Neffe habe
dem Vater vorgeworfen, bei der Erziehung der Töchter
kläglich versagt
zu haben. Die verstorbene Mutter habe immer vor dem Neffen gewarnt.
2004
wandte sich die Zeugin erstmals an die Polizei. Aus Furcht um
ihr eigenes Leben und das ihres damaligen Mannes rang sie sich
erst im März 2007 zu einer Aussage vor einem
Ermittlungsrichter
durch. Der Vater hatte bei den Vernehmungen der Ermittler gestanden.
Er habe seine Tochter, die bereits in der Pubertät den
muslimischen
Glauben missachtet und sich von der Familie entfernt habe,
töten
müssen, sagte er. Durch ihren Lebenswandel habe sie seine Ehre
und
die Ehre der Familie verletzt. (dpa)

14.12.2007: QUELLE:
http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=news&itemid=10490&detailid=391233
Zeugin
wird in Mordprozess maskiert per Video vernommen
Schwester
des Opfers wird als gefährdet
eingestuft und geschützt
Von
Rita Klein
Bonn.
Wie gefährdet ist die Frau, die nach Jahren des Schweigens
ihren Vater
und ihre Cousins des Mordes an ihrer jüngeren Schwester Waffa
beschuldigt und seitdem vor der Familie untergetaucht ist?
Die 35-Jährige ist
die Hauptzeugin im Prozess gegen ihren
65-jährigen
Vater und einen der beiden Cousins vor dem Bonner Schwurgericht und hat
es bisher aus Angst nicht gewagt, in den Zeugenstand zu treten. Dass
ihre Angst berechtigt ist, haben ihr nun die Sicherheitsexperten von
Landeskriminalamt und Bonner Polizei bescheinigt, sie als
gefährdet
eingestuft und ihr Personen- und Objektschutz gewährt.
Und auch ein
Islamwissenschaftler teilte dem Gericht nun in einem
Schreiben mit, dass in der islamistisch geprägten und
frauenfeindlichen
Männerwelt, aus der die syrische Familie stammt, das Leben
einer
Tochter nichts zählt, wenn es die Freiheit des Vaters
gefährdet.
So beschloss das
Gericht am Donnerstag: Die 35-Jährige soll am
7.
Januar per Videoübertragung maskiert und von einem unbekannten
Ort aus
ihre Aussage im Prozess machen, da durch einen persönlichen
Auftritt im
Gerichtssaal ihr Leben gefährdet würde. Die
35-Jährige hat bei Polizei
und Haftrichter ausgesagt, ihre Schwester sei "Opfer eines Ehrenmordes"
geworden.
Ihr Vater habe mit
Hilfe der beiden Cousins in der Nacht des 16. August
1993 die damals 17-jährige Waffa im Schlaf erdrosselt, ihr
anschließend
die tot auf dem Sofa sitzende Schwester gezeigt und auch ihr mit dem
Tode gedroht.
Dem Beschluss des
Gerichts, dem Wunsch der Zeugin nach einer solchen
Vernehmung zu entsprechen, war ein heftiger Schlagabtausch zwischen der
Verteidigung und dem Anwalt der Zeugin vorausgegangen: Die Verteidiger
lehnten eine Video-Vernehmung ab, da die Zeugin sich bereits in einem
Fernsehauftritt gezeigt habe, in dem sie den mangelnden Zeugenschutz
angeprangert habe.
Doch ein
Maskenbildner versicherte nun dem Gericht, die
35-Jährige sei
vor der Kamera so verfremdet, dass sie nicht zu erkennen war. In dieser
Maske soll sie nun auch ihre Aussage machen.
(14.12.2007)
11.12.2007: QUELLE:
http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=news&itemid=10490&detailid=389923
Ehrenmordprozess:
Schwester will unerkannt bleiben
Schwurgericht
aber weist Antrag der Nebenklage
zurück
Von
Benjamin Jeschor
Bonn.
Kommt sie oder kommt sie nicht? Die Frage, ob Nourig A., die 35 Jahre
alte Hauptbelastungszeugin im derzeit vor dem Landgericht laufenden,
sogenannten Ehrenmordprozess, in den Zeugenstand treten wird oder eben
doch nicht, beschäftigte auch am Montag einmal mehr die
Verfahrensbeteiligten.
Auf der Anklagebank
sitzen der 65 Jahre alte Vater und ein Cousin der
Zeugin. Sie sollen im August 1993 die damals 17-jährige Waffa,
die
jüngere Schwester von Nourig A., umgebracht haben.
Während die Zeugin
zu Beginn der Verhandlung ausrichten
ließ, sie werde
nicht vor Gericht aussagen, kündigte der Anwalt der Nebenklage
Ende
November an, die 35-Jährige werde unter bestimmten Bedingungen
doch als
Zeugin zur Verfügung stehen.
Am Montag beantragte
der Nebenkläger, dass seine Mandantin am
kommenden
Verhandlungstag sicher ins Gericht und wieder hinaus gebracht werden
müsste. Zudem solle ihre Vernehmung unter Ausschluss der
Öffentlichkeit
und der beiden Angeklagten erfolgen.
Als weitere
Sicherheitsmaßnahme wolle die Frau maskiert
erscheinen. Am
liebsten wäre dem Nebenkläger, wenn seine Mandantin
von einem sicheren
Ort aus per Videoübertragung vernommen würde.
Diese Möglichkeit
einer eingeschränkten Vernehmung
scheint jedoch seit
einem Auftritt von Nourig A. in einer Fernsehsendung vom Tisch zu sein.
Gleich zu Beginn des Verhandlungstages wurde der vor drei Wochen
gesendete Beitrag auf einer Leinwand vorgespielt.
Darin beschwert sich
die von einem Maskenbildner unkenntlich gemachte
Zeugin darüber, dass sie nicht ins Zeugenschutzprogramm
aufgenommen
wurde, sondern lediglich in einem Prüfverfahren gewesen und
dann fallen
gelassen worden sei.
Für die Kammer
bedeutet dieser Fernsehauftritt, dass die 35-
Jährige
"selbst in die Öffentlichkeit getreten" ist, so der
Vorsitzende
Richter. Von einer "erheblichen Gefährdung" der Zeugin
könne nicht mehr
ausgegangen werden, denn: "Wer sich selbst gefährdet
fühlt, würde sich
nicht so in der Öffentlichkeit präsentieren."
Nourig A. habe sich
in der Sendung zwar "verändert, aber nicht
unerkennbar" präsentiert. Zwar könne das Gericht
dafür sorgen, dass die
Zeugin über nicht öffentliche Wege in den
Gerichtssaal gebracht werde,
ein Ausschluss der Öffentlichkeit lehnte die Kammer aber ab.
Jetzt wird mit
Spannung erwartet, ob die Frau am nächsten
Prozesstag, Donnerstag, erscheint.
(11.12.2007)

11.12.2007:
QUELLE:
http://www.express.de/servlet/Satellite?pagename=express/index&pageid=1006361736814&rubrikid=268&ressortid=100&articleid=1195300895235
Bonn- „Frontal
21“
Fernseh-Stunde
im Mordprozess
Von
DIETMAR BICKMANN
Fernseh-Stunde im
Ehrenmord-Prozess: Das
Gericht zeigte am Montag einen Mitschnitt des ZDF-Magazins
„Frontal 21“.
Dort
gab die Hauptzeugin Nourig (35) ein Interview, wovon sich
das
Schwurgericht nicht begeistert zeigte. Denn im Gericht ist Nourig trotz
Ladung bislang nicht erschienen.
Kommt
sie oder kommt sie nicht? Mit Nourigs Aussage steht und
fällt der
Prozess gegen ihren Vater Ali H. (65) und Cousin Ramdadan H. (39).
Nach
zehn Jahren hatte Nourig ihr Schweigen gebrochen und der
Polizei eine furchtbare Geschichte erzählt: Ihre Schwester
Waffa sei
1993 vom eigenen Vater und vom Cousin mit einem Seil erdrosselt worden.
Das Motiv: Der Lebenswandel der damals 17-jährigen jungen
Mutter, der
angeblich islamischen Regeln widersprach.
Nachdem
das Gericht vergeblich auf die wichtige Zeugin
gewartet
hatte, überraschte Nourig mit einem TV-Auftritt. Im
ZDF-Magazin
„Frontal 21“ beschwerte sie sich über die
Polizei. Versprechungen
hinsichtlich des Zeugenschutzprogramms seien nicht eingehalten worden.
Das
Entscheidende:: Bislang hatte Nourig ihr Fernbleiben stets
mit Todesangst begründet. Die Familie suche sie. Doch in der
TV-Reportage war sowohl ihr Gesicht als auch ihre Statur deutlich zu
erkennen. Das Schwurgericht hat sich beim ZDF einen Mitschnitt besorgt,
ihn am Montag auf einer Videoleinwand vorgeführt.
Vorsitzender
Richter Udo Buhren: „Nourig ist zwar
verändert,
aber nicht unerkennbar.“ Daraus zog das Gericht seine
Schlüsse. Buhren:
„Wir gehen nicht mehr von einer Gefährdung
für Leib und Leben aus. Wenn
sie sich gefährdet fühlen würde,
würde sie sich nicht so in der
Öffentlichkeit präsentieren.“
Donnerstag
soll Nourig im Gericht erscheinen. Das Gericht will
ihr sicheres Geleit gewähren. Doch der Ausschluss der
Öffentlichkeit
oder eine Videovernehmung kommen nicht mehr in Frage.
Verteidiger
Benedikt Pauka: „Eine Zeugin, die das
Gericht zum
Narren hält, kann nicht erwarten, dass ihre Wünsche
erfüllt werden.“
Verteidiger Carsten Rubarth: „Ob die Zeugin kommt oder nicht,
ist
inzwischen egal.“ Rubarths Mandanten Ramadan H. hat das
Gericht bereits
auf freien Fuß gesetzt.
(10.12.2007)
21.11.2007:
QUELLE:
http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1195404377163.shtml
Harter
Vorwurf: Zeugenschutz mangelhaft?
VON
CHRISTOPH
PIERSCHKE,
21.11.07, 19:42h, AKTUALISIERT 21.11.07, 19:45h
BONN. Große
Aufregung herrschte gestern am Bonner Landgericht
wegen des
so genannten „Ehrenmord“-Prozesses, obwohl gar
nicht verhandelt wurde.
Die Hauptbelastungszeugin und Schwester der vor 14 Jahren angeblich von
ihrem Vater Ali H. (65) und ihrem Cousin Ramadan H. (39) ermordeten
17-jährigen Lailah (Name geändert) hatte in einem
Fernsehbeitrag der
ZDF-Sendung „Frontal 21“ am Dienstagabend schwere
Vorwürfe gegen das
Zeugenschutzprogramm der Polizei erhoben. Dort habe man ihr anfangs ein
„maßgeschneidertes Programm“ angeboten,
sich aber später nicht mehr
richtig um sie gekümmert.
Die
32-Jährige hatte sich aus Angst vor Rache durch ihre Familie,
die sie
jahrelang nicht gesehen hat, seit Prozessbeginn geweigert, vor Gericht
auszusagen. Jahrelang schwieg die 32-Jährige, weil Vater und
Cousin
drohten, sie ebenfalls zu ermorden. Als sie sich doch an die Polizei
wandte, wollte man ihr angeblich keinen Zeugenschutz garantieren. Erst
im März soll ihr dieser zugesagt worden sein, und die
32-Jährige machte
ihre belastende Aussage gegen Vater und Cousin.
Seitdem
ist die
32-Jährige allerdings auf der Flucht. Zwar brachten die
Behörden sie
zunächst in einem Appartement in Augsburg unter, aber an der
Tür habe
ihr richtiger Name gestanden, berichtete sie in dem Fernsehbeitrag. Da
sich die Polizei geweigert haben soll, ihr einen neuen Namen und neue
Papiere zu verschaffen, wandte sich die Frau an einen Anwalt. Seitdem
sei sie aus dem Zeugenschutzprogramm entlassen.
Ihr
Anwalt
Reinhard Birkenstock erhob gestern schwere Vorwürfe
gegenüber den
Behörden. „Der Zeugenschutz hat katastrophal
versagt“, sagte er auf
Anfrage der Rundschau. Grund dafür sei aber auch das so
genannte
Zeugenschutzharmonisierungsgesetz. Das gebe den Zeugen nicht einmal das
Recht auf einen eigenen Anwalt, der die Vereinbarungen mit den
Behörden
treffen könnte. „Solange das Recht auf einen eigenen
Anwalt, der vom
Staat bezahlt wird, nicht eingeräumt wird, liefert dieses
Gesetz den
Zeugen schutzlos dem Ermessen und gegebenenfalls auch der
Willkür der
Behörden aus“, so Birkenstock.
Seine
Mandantin sei auch „nie
wirklich“ im Zeugenschutzprogramm gewesen, sondern nur in
einem
„Prüfverfahren“. „Zeitgleich mit
meiner Meldung als Anwalt wurde sie
fallen gelassen“, sagte Birkenstock. Eine Begründung
dafür habe er nie
erfahren. „Man hat mir nur gesagt, sie sei nicht
geeignet.“
Harry
Kolbe, Sprecher der Bonner Polizei, die für den Zeugenschutz
der
32-Jährigen zuständig ist, wollte die
Vorwürfe nicht kommentieren: „Da
der Schutz der Zeugin höchste Priorität hat, machen
wir keine Aussage
zu Sendebeiträgen und sich daraus ergebenden
Fragestellungen.“ Ob die
32-Jährige in einem Zeugenschutzprogramm war oder ist, wollte
Kolbe
genauso wenig beantworten wie die Frage, ob es möglicherweise
eklatante
Meinungsverschiedenheiten zwischen Zeugin und Behörde gab oder
gibt.
Laut
Birkenstock soll die 32-Jährige jetzt an einem der
nächsten
Verhandlungstermine zu einer Aussage vor Gericht bereit sein.
Allerdings unter den gleichen Sicherheitsbedingungen wie ein bereits
vernommener verdeckter Ermittler: per Videoübertragung, ohne
dass die
Person zu sehen ist, und unter Ausschluss der Öffentlichkeit
sowie der
Angeklagten.
Nach
Rundschau-Informationen sollte der
Fernsehbeitrag ursprünglich erst nach ihrer Aussage gesendet
werden.
Doch die 32-Jährige soll von der Freilassung ihres Cousins,
der am
Montag haftverschont wurde, so geschockt gewesen sein, dass sie der
früheren Ausstrahlung zustimmte. Zu erkennen war sie hinter
ihrer Maske
nicht. Die sei mit „kineastischer Perfektion“
hergestellt worden, so
Birkenstock.

21.11.2007:
QUELLE:
http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=news&itemid=10490&detailid=381538
Zeugin
will trotz Todesangst aussagen
Im
Prozess um Tochtermord lässt Gericht
Neffen frei
Von
Rita Klein
Bonn. "Meine
Schwester Waffa wurde Opfer eines Ehrenmordes. Ich habe dieses
Schreiben verfasst für den Fall, dass mir etwas
zustoßen sollte. Dies
ist meine Lebensversicherung", heißt es in dem Brief, den das
Bonner
Schwurgericht verliest.
Geschrieben hat ihn
die heute 35-jährige Nourig A., die in
Todesangst
untergetaucht ist, nachdem sie 2004 ihren Vater und zwei Vettern
anzeigte, im August 1993 ihre jüngere Schwester Waffa ermordet
zu
haben. Nun sitzen ihr Vater und einer der Vettern vor Gericht, und
Nourig A. hat es bisher aus Angst nicht gewagt, selbst in den
Zeugenstand zu treten.
Doch genau das wolle
sie nun wagen,
teilt ihr Anwalt an diesem Prozesstag plötzlich zur
allgemeinen
Überraschung mit. Ob die 35-Jährige den Mut
allerdings noch aufbringt
nach der Wende, die der Prozess wenig später nimmt?
Gegen den Widerstand
der Staatsanwaltschaft verschont das Schwurgericht
am Mittag den mitangeklagten Cousin von der U-Haft und setzt ihn auf
freien Fuß mit der Auflage: Er darf sich weder seiner Cousine
Nourig
nähern noch den Menschen, die bisher als Zeugen zu erkennen
gaben, dass
sie in Kontakt mit ihr stehen.
Der Grund für diese
Entscheidung: Die Beweislage gegen den
Cousin sei
mehr als dürftig, weil Nourig ihn nicht bei der Tat selbst sah
und ihr
Vater bei der Polizei die alleinige Schuld auf sich nahm. Etwas, was
die 35-Jährige hatte kommen sehen und als üblich in
diesem Kulturkreis
bezeichnet hatte.
Nach Verkündung der
Haftverschonung bitten
Staatsanwältin Karen Essig
und ihr Kollege Robin Faßbender um eine Unterbrechung und
eilen mit
besorgten Gesichtern aus dem Saal. Sie informieren die Polizei
über die
Freilassung, damit Maßnahmen zur Sicherung der
Hauptbelastungszeugin
getroffen werden können.
Die 35-Jährige hat,
will man ihr glauben, gute Gründe
für ihre Angst.
Und die hat sie in ihrem Schreiben, das sie ihrem Mann und ihrem
Therapeuten übergab, dargelegt: An jenem 18. August 1993 sei
sie nachts
geweckt und vom Vater ins Wohnzimmer geholt worden, wo die beiden
Vettern waren. Und die kleine Schwester Waffa.
Die 17-Jährige habe
erdrosselt auf dem Sofa gehangen, den
Strick aus
Sisal noch um den Hals. Sie selbst sei gezwungen worden, an dem Seil zu
ziehen, und man habe ihr gedroht: Ihr gehe es genauso, wenn sie wie
Waffa gegen die Regeln verstoße. "Ich konnte nichts mehr
für meine
Schwester tun", schreibt Nourig in dem Brief. Und: "Die Tat war von
langer Hand geplant."
Als Waffa, die
völlig aus dem Tritt geraten war, ihren Vater
um Hilfe
gegen zwei Zuhälter gebeten habe, sei ihr Schicksal besiegelt
gewesen:
"Da musste der Schandfleck der Familie entsorgt werden." Über
die
Existenz dieses Briefes als ihre Lebensversicherung habe sie ihren
Vater informiert, heißt es weiter in dem Schreiben.
Als das Gericht die
Verhandlung an diesem Tag beendet, fallen sich
Nourigs Cousin und dessen Frau weinend in die Arme. Dann darf er mit
ihr nach Hause gehen.
(20.11.2007)
14.11.2007: QUELLE:
http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=news&itemid=10490&detailid=379404
Zeugin
taucht aus Sorge um ihre Sicherheit unter
Ehrenmord-Prozess:
Psychotherapeut sagt aus
Von
Benjamin Jeschor
Bonn.
Für einen heimtückischen Mord aus niedrigen
Beweggründen müssen sich
derzeit ein 65 Jahre alter Syrer und sein 39 Jahre alter Neffe vor dem
Landgericht verantworten. Weil sie die Ehre der streng muslimischen
Familie verletzt habe, soll die 17-jährige Waffa im August
1993
umgebracht worden sein.
Aus Angst vor der
Rache der Familie will die ältere Tochter
des
65-Jährigen, welche sich 2004 mit Informationen über
die Tat an die
Polizei wandte, nicht vor Gericht erscheinen. Deshalb musste das
Schwurgericht nun auch ihren Psychotherapeuten im Zeugenstand befragen.
Seit März 2003 war
die 33-Jährige laut dem
Psychologen bei ihm in
Behandlung. "Erschüttert" sei die Patientin über den
damaligen Vorfall
gewesen: Ihr soll die tote Schwester im Wohnzimmer gezeigt worden sein.
Dann sei ihr mit den Tod gedroht worden, wenn sie nicht schweige. Nach
Ansicht des Therapeuten leidet die Frau unter einer posttraumatischen
Belastungsstörung. Auch von einer "Krise", in der sie aufgrund
der
Ermittlungen gegen die eigenen Familienangehörigen stecke,
habe die
33-Jährige berichtet.
Von seiner Patientin
erhielt der Psychologe einen Brief, den er dem
Gericht übergab. Dieses Schreiben fertigte die
33-Jährige offenbar für
den Fall an, dass ihr etwas zustoße. Es soll Details der Tat
enthalten
und an mehrere Personen verteilt worden sein. Am Montag traf sich der
Therapeut nach eigenen Angaben zuletzt mit der Zeugin.
Die Frage eines
Verteidigers nach der Adresse der 33-Jährigen
musste
der Psychologe auf Anweisung des Gerichts, das von einer "erheblichen
Gefährdung" für die persönliche Sicherheit
der Zeugin ausgeht, nicht
beantworten. Der Prozess wird fortgesetzt.
(14.11.2007)
30.10.2007:
QUELLE:
http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=news&itemid=10490&detailid=373781
Zeugin
lebt in Todesangst vor ihrer Familie
Vor
14 Jahren
soll ihr Vater mit zwei Cousins ihre Schwester zur Rettung der
Familienehre ermordet haben - Seit ihrer Anzeige ist
33-Jährige im
Zeugenschutzprogramm - Aus Angst nicht in Zeugenstand
Der
schmächtige, alte Mann, der in Handschellen in den Saal
gebracht wird,
zittert, weint und verkriecht sich unter dem Tisch. Doch der Syrer, der
nun so armselig wirkt, soll vor 14 Jahren in Bad Godesberg nicht nur
zusammen mit zwei Neffen seine 17-jährige Tochter Waffa zur
Rettung der
Familienehre im Schlaf erdrosselt haben, sondern auch deren
ältere
Schwester als Tatzeugin mit dem Tode bedroht haben.
Die Schwester floh
vor der Familie - und schwieg viele Jahre. Dann
brach sie ihr Schweigen, ist nun im Zeugenschutzprogramm, hat eine neue
Identität - und solche Angst, dass sie nicht in den
Zeugenstand treten
will.
Nach der Anzeige der
heute 33-Jährigen suchte die Polizei
intensiv nach Waffas Leiche - und fand sie bis heute nicht. Dennoch
sitzt Waffas Vater nun zusammen mit einem der beiden Neffen - der
andere ist unauffindbar - vor dem Schwurgericht, und das hat einen
mühsamen Weg der Wahrheitsfindung vor sich.
Denn die Anwälte des
65-Jährigen, der bei der Polizei
den Mord gestand
und die alleinige Schuld auf sich nahm, versuchen nun alles, um ihren
Mandanten vor einer Verurteilung zu retten: Der 65-Jährige sei
zu krank
für einen Prozess. Doch eine eilends herbeigerufene
Ärztin bescheinigt
dem 65-Jährigen Verhandlungsfähigkeit. Fortan sitzt
er aufrecht und
aufmerksam neben seinen Anwälten.
Die beantragen nun,
Staatsanwältin Karen Essig aus dem Prozess
zu
nehmen. Grund: Das Geständnis sei durch erpresserische
Methoden eines
verdeckten Ermittlers rechtswidrig zustande gekommen und dürfe
nicht
verwertet werden. Doch auch dieser Antrag kann nicht verhindern, dass
die Staatsanwältin die Anklage verliest und den
Männern Mord aus
Heimtücke und niedrigen Beweggründen vorwirft: Weil
die 17-jährige
Waffa nicht nach den Regeln des Islam lebte, hätten sie
beschlossen,
sie zu töten.
Zu diesem Zweck
hätten sie in Asbach ein Erdloch gegraben, die
17-Jährige in der Nacht des 16. August 1993 im Schlaf
erdrosselt, in
einem Umzugskarton nach Asbach geschafft und dort vergraben. Beide
Männer schweigen zu den Vorwürfen.
Tatsächlich meldete
der 65-Jährige seine Tochter
Waffa im Oktober 1993
beim Jugendamt als Herumtreiberin; seitdem führte die Stadt
das Mädchen
als "unbekannt verzogen". Und niemand ahnte, mit welcher Angst die
ältere Schwester Nourig seitdem lebt. Deren Angst ist vor dem
Prozess
noch größer geworden, als sie erfuhr, dass die
Familie von ihrem
Ex-Mann ein aktuelles Foto von ihr habe wollte.
Grund genug für sie,
um ihr Leben zu fürchten. Und
nun durch ihren
Anwalt das Gericht zu bitten, nicht als Zeugin aussagen zu
müssen,
sondern sich mit ihren schriftlichen Aussagen zu begnügen. Dem
entspricht das Gericht. Und so stellen die Verteidiger einen neuen
Antrag: Die Aussagen dieser Belastungszeugin seien nicht zu verwerten,
da die 33-Jährige psychisch so krank sei, dass man ihr nicht
glauben
könne.
Nourigs Anwalt
kontert: Seine Mandantin sei nicht psychisch krank,
sondern habe Todesangst. Die hat auch der nächste Zeuge:
Nourigs
Ex-Mann. Deshalb beantragt sein Anwalt, nicht nur die
Öffentlichkeit,
sondern auch die Angeklagten bei der Vernehmung
auszuschließen. Das
Gericht kommt dem Antrag nach. Am späten Nachmittag wird die
Vernehmung
dieses Zeugen abgebrochen, er muss an einem späteren
Prozesstag
wiederkommen. Am Dienstag werden weitere Zeugen gehört,
darunter
Frauen, denen sich Nourig anvertraut haben soll.
Homepage-Site begonnen am
18.11.2007 - Copyright
Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau?s?ens oder
Klau*s*ens oder Klau#s#ens.
© Klau|s|ens

ĦķΩ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens

siehe
auch andere LIVE-Justizgedichte von Klausens =
Klau§s§ens
http://www.klausens.com/siegburger_foltermordprozess.htm
http://www.klausens.com/klausens-beim-boere-ns-kriegsverbrecherprozess-in-aachen.htm
http://www.klausens.com/der_bonner_ehrenmord_prozess.htm
http://www.klausens.com/michaela-g.htm
mailto:info@klausens.com____ DICHTER-WEBLOG
KLAUSENS im LITERATURPORT
ALLE
KLAUSENS-LINKS UND SITES: HOME |
SEITE
1|
Klau|s|ens-Hauptseite
Zwei |
Gestreute
Gedichte|
Klausens
neues Gesten- und
Gästebuch |
Altes
Gäste- und Gestenbuch |
Gedichte
als Scan |
Gedichte-1
|
Gedichte-2
|
Gedichte-3
|
Gedichte-4
|
Gedichte-5
|
Gedichte-6 |
Gedichte-7
|
Gedichte-8
|
Gedichte-9
|
Gedichte-10
|
Gedichte-11
|
Gedichte-12
|
Gedichte-13
|
Gedichte-14
|
Gedichte-15
|
QUITTUNGEN
als Tagebuch |
Veröffentlichungen-1
|
Veröffentlichungen-2
|
Veröffentlichungen-3
|
Veröffentlichungen-4
|
Veröffentlichungen-5
|
Veröffentlichungen-6
|
Veröffentlichungen-7
|
Veröffentlichungen-8
|
Veröffentlichungen-9
|
Veröffentlichungen-10
|
Veröffentlichungen-11
|
Veröffentlichungen-12
|
Veröffentlichungen-13
|
Veröffentlichungen-14
|
Veröffentlichungen-15
|
Veröffentlichungen-16
|
Veröffentlichungen-17
|
Veröffentlichungen-18
|
Veröffentlichungen-19
|
Veröffentlichungen-20
|
Veröffentlichungen-21
|
Veröffentlichungen-22
|
Veröffentlichungen-23
|
Veröffentlichungen-24
|
Veröffentlichungen-25
|
Veröffentlichungen-26
|
Hinweis |
GEDICHT
über Kenzaburo Oe |
Tabellengedichte
|
Unmögliches
Museum der Möglichkeiten |
Aus
dem Fenster meines Herzens |
Weisschwarzheit
|
Verhütungen
|
Erkenntnis
|
GEDICHT
Fehler |
Buchmesser
|
Realgedicht
|
Briefumschlagskunst
|
VERGELASSEN
|
Axiome
|
SLAM
|
Die
Große Liebe |
Zensur
|
Lesung
|
Große
Zitate |
Mutiger
Weltunternehmer |
Hinweis
|
K-Werke
1 |
K-Werke
2 |
K-Werke
3 |
K-Werke
4 |
K-Werke
5 |
K-Werke
6 |
K-Werke
7 |
K-Werke
8 |
Mail+Info
|
Kontaktformular
|
Urheberrecht
|
Bio |
Home
|
Haftungsausschluss
|
Stille-CDs
| Live-Cams |
Casting
|
ADEUM
Otzenrath |
I C
E |
Herbst |
A44-Autobahngedenkstätte
|
Schattige
Bilder Geschichten |
Fundstellen |
Tunnelbilder
|
Klau|s|ens-Arch.-Fotos
|
Tod
als Kultur |
Dorn
|
WEBLOG
von Klau|s|ens |
Klau|s|ens-Kunst-Fotos
|
MEIN BLAU |
Berühmt
werden |
Klau|s|ens-Wegeskizze
|
Auf-Klau|s|ens-Suche
|
KLAUSUR
|
EXPOSÉ
|
Ampelschaltung
|
Klau|s|ens-Rosette
|
VOLKSTRAUER
NACHHÄNGUNGEN |
Abspann |
9.11. |
JaJaJa!
|
AKTION
GELBER PUNKT |
Scheiterungen
|
TEXT
|
Kanzlerin
|
SERIELLO
Rotes Tuch |
Banner-Klau|s|ens
|
SERIELLO
Klausens DASELBST |
EINSCHRÄNKUNG
|
LINK-Seite
|
Klau|s|ens-Künstlerbriefe
|
zur
STASI: KURZPROSA Relativierungstheorien |
SERIELLO
Klausens ZAPPA |
SERIELLO
Klausens SCHATTENVENUS |
SERIELLO
Klausens VOM WINDE VERWEHT |
Klausens
zu Gast|
Klau|s|ens-DANK-Stiftung
|
SCHILLERN
Leo Goethe Helga zum Abschied |
Klausens-Forschungsinstitut
|
Michaela
G.|
LIVE-Cams
|
KLAU|S|ENS
TABLOCHS zu Jörg Sasse |