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KLAUSENS FALL              ESRA

(nach MaximBiller)

DAS URTEIL DES BUNDESVERFASSUNSGERICHTES IST WEITER UNTEN KOMPLETT ABGEDRUCKT


klau|s|ens provoziert einen fall ESRA (roman von biller) nun am rhein - www.klausens.com

von klausens @ Freitag, 19. Okt, 2007 - 10:40:19

klau|s|ens, ich habe schon gewartet, wann du zu ESRA stellung nimmst.

ESRA ist ein (nun weiterhin) verbotener roman - also muss ich als schriftsteller stellung nehmen.

was denkst du?

soll ich ehrlich sein, zweitklausens?

ja, sei einmal ehrlich!

ich denke immer hin und her: die freiheit der kunst ist essentiell.

und?

die persönlichkeitsrechte des menschen auch.

und?

ich wundere mich zudem, wie maxim biller meint, der roman würde seine liebe zeigen (das geht aus einer widmung hervor, die er ins buch schrieb, für seine ESRA, die er beschrieb ... und deren wirklichen namen nun schon jeder kennt!), wenn der roman seine geliebte in aller öffentlichkeit und für alle zeit disqualifiziert ... bzw. wenn diese sich disqualifiziert fühlt.

hmm ... und wenn jetzt alle menschen gegen alle romane klagen?

das ist die andere seite: wir wollen keine zensur, wir wollen freiheit ... und es gibt ja immer wieder romane, wo sich menschen wiedererkennen.

es soll ja romane geben, wo sich menschen wiedererkennen, aber sie sind es gar nicht.

eben! und da alles fiktion ist, ist alles fiktion. wenn man dann aber das gefühl hat, die ganze fiktion ist realität, dann sind diese romane eher doku-romane.

aber was tun?

ich schwanke, hin und her, zweitklausens - wie ein schiff.

und?

ich lief heute wie immer am rhein.

und?

ich mache das ESRA-prinzip nun im kleinen. pass' mal auf!

wie willst du es machen?

ich schrieb ein gedicht über eine frau, an der ich immer vorbeilaufe ... und sie schaut mich absichtlich nicht an oder, wenn, dann so, als sei ich ein frei herumlaufender schwerverbrecher ... und will ich sehen, was nun passiert.

du möchtest schauen, ob diese frau es schafft ... bis hin zum bundesverfassungsgericht?

ja, das ESRA-urteil ist übrigens hier:

Zitierung: BVerfG, 1 BvR 1783/05 vom 13.6.2007, Absatz-Nr. (1 - 151), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20070613_1bvr178305.html
Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.

und dein gedicht, was sich nun zu einem skandal entfalten könnte, weil die frau vom rhein sich wiedererkennt?

das ist dieses:

ESRA AM RHEIN VOR'M SCHIFF

Sie sitzt im gläsernen Kassenhäuschen

Jene nette eher dümmliche Frau

Sie grüßt und bequatscht die Leute

Jene nette eher dümmliche Frau

Sie denkt sogar der Dichter sei ein Dieb

Jene nette eher dümmliche Frau

Dabei stehle ich ihr doch nur die Seele

Jener netten eher dümmlichen Frau

Copyright 19.10.2007 Königswinter, am Rhein, und Niederdollendorf, am Rhein, beim Laufen: Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau%s%ens oder Klau=s=ens oder Klau/s/ens

klau|s|ens, das soll jetzt fiktion sein?

sicher! ich kenne die frau gar nicht, aber ich sehe sie immer, wenn ich laufe ... dann ist sie in diesem glas-buden-häuschen am rhein in königswinter, wo sie die tickets verkauft.

und sie wird sich wiedererkennen?

sie muss !!!

aber es ist fiktion?

aber ja !!! und nein !!! und ja !!! und nein !!!

du wartest ab, was passiert? was ist nun der unterschied zwischen billers ESRA-roman und klau|s|ens ESRA-gedicht?

das soll die nachwelt entscheiden oder das bundesverfassungsgericht.

ist die frau denn wirklich dümmlich?

deinen fragen nach, zweitklausens, bist du (ebenfalls) "eher dümmlich"!

und du überschreitest absichtsvoll die grenzen zwischen literatur und wahrheit.




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Zitierung: BVerfG, 1 BvR 1783/05 vom 13.6.2007, Absatz-Nr. (1 - 151), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20070613_1bvr178305.html
Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.

 
 
 
 
 
 
 
 
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